5 Jahre Wahlperiode

Zur Zeit beträgt die Wahlperiode unseres Bundestags 4 Jahre. In allen Bundesländern mit Ausnahme von Bremen sind es schon lange 5 Jahre. Das Europäische Parlament wird seit 1979 für die Dauer von 5 Jahren gewählt. Die Abgeordneten der Nationalversammlung der Republik Frankreich werden auf 5 Jahre gewählt, genauso wie die Wahlen zum Unterhaus in Großbritannien und Nordirland seit 2011 alle 5 Jahre stattfinden. In Luxemburg ist es so, in Italien und in Österreich. Auch unser Bundespräsident, Frank-Walter Steinmeier, wurde für 5 Jahre gewählt.

Nur für den Bundestag hinken wir leider mal wieder hinterher, weil auch die derzeitige Koalition es entweder nicht wollte oder keine weitere Oppositionspartei hierzu gewinnen konnte. Für eine entsprechende Grundgesetzänderung ist zurecht eine Zweidrittelmehrheit im Parlament erforderlich.

Schon 1976 brachte eine Enquete-Kommission Verfassungsreform nicht den Mut auf, die entsprechende Grundgesetzänderung vorzuschlagen. Ebenso scheiterte 1993 die Gemeinsame Verfassungskommission aus Mitgliedern des Bundestages und des Bundesrates. In ihr wurde die Verlängerung der Wahlperiode auf 5 Jahre politisch gegen basisdemokratische Forderungen wie „Volksinitiativen, Volksbegehren oder Volksentscheid“ ausgespielt. Da letzteres Verlangen keine Mehrheit fand, ließ man auch die Chance auf Verlängerung der Wahlperiode sausen. Hierbei muß ich an Norbert Blüm denken: „Wer festhält, was geändert werden muss, der verliert alles“. (vgl. „Mit Gottes Wort von Tag zu Tag“ vom 18.1.2021)

Fazit:

Artikel 39, Absatz 1 unseres Grundgesetzes wird wie folgt geändert:

In Satz 1 wird das Wort „vier“ wird durch das Wort „fünf“ ersetzt und in Satz 3 die Worte „sechsundvierzig“ durch „achtundfünfzig“ und „achtundvierzig“ durch „sechzig“.

Ein typisches Beispiel, liebe Wähler*innen, daß Sie mit Ihrer Erststimme im September schonungslos ein modernes, der Zeit entsprechendes Wahlrecht verlangen müssen

durch Ihr Kreuzchen beim Bundestagskandidaten:

Hermann Krämer, Wahlrechtsreform

Ohne unseren Druck durch Ihre Erststimme für mich wird eher endlos debattiert. Je größer die Kommissionen, je unübersichtlicher der Bundestag, desto zerfaselter das Ergebnis.

Die Vorteile einer längeren Wahlperiode für uns Bürger*innen liegen auf der Hand:

1. finanzieller Vorteil,

2. effektivere Funktionalität,

3. weniger Wahlkampfgetöse.