Anhand meiner erfolgreichen Sammlung von bis jetzt 203 wahlrechtsbescheinigten Unterstützungsunterschriften läßt sich exemplarisch aufzeigen, wie hintendran wir in Deutschland in der digitalen Umsetzung für unsere Behörden, Verwaltungen und Parlamente sicherlich nicht nur in diesem Verfahren sind. Auszugsweise verwende ich dabei Inhalte und Ergebnisse des Gesetzentwurfs der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Änderung des Bundeswahlgesetzes (vgl. Bundestagsdrucksache 19/29281 sowie BGBl Teil I Nr. 29, S. 1482 vom 9.Juni 2021). Lese zu diesem Gesetzgebungsverfahren auch meinen wöchentlichen Beitrag „Coronastößchen“ vom 11. Mai 2021.
A. Problem und Werdegang der digitalen Verschleppung
Die im Bundeswahlgesetz vorgeschriebenen Unterstützungsunterschriften für Wahlvorschläge und Landeslisten sind in der Pandemie nur unter deutlich erschwerten Bedingungen zu sammeln. Bei Bundestagswahlen können Wahlvorschläge nicht nur von politischen Parteien, sondern nach § 20 Absatz 3 des Bundeswahlgesetzes auch von 200 Wahlberechtigten eingereicht werden. Unter den Bedingungen der Pandemie können derart hohe Anforderungen eine Überforderung der Vorschlagenden darstellen und berühren jedenfalls den Grundsatz der Chancengleichheit aus Artikel 38 Absatz 1 Satz 1 des Grundgesetzes (GG).
In Anbetracht der bislang vorherrschenden Praxis der persönlichen Kontaktaufnahme zur Erlangung von Unterschriften und der mit dem Unterschriftensammeln im Internet bislang noch verbundenen Herausforderungen (Originaleingeständnis der Parteien im Gesetzentwurf) erschien es allen im Bundestag vertretenen Parteien angemessen, die Zahl der erforderlichen Unterstützungsunterschriften für die Bundestagswahl 2021 deutlich auf 25 Prozent abzusenken, zumal entsprechende Aussagen und Forderungen der Verfassungsgerichte vorlagen.
Das Gesetz wurde nach den Ausschußberatungen, soweit überhaupt welche tatsächlich erfolgten, jeweils in Zweiter und Dritter Beratung ebenfalls ohne Aussprache im Bundestag am 20.5.2021 beschlossen. Der Bundesrat hat den Vermittlungsausschuß am 28.5.2021 nicht angerufen. Danach haben am 3. Juni 2021 der Bundesinnenminister, unsere verehrte Frau Bundeskanzlerin und der Bundespräsident das Gesetz unterzeichnet. Dies führte am 09.06.2021 schließlich zur seiner Verkündung im Bundesgesetzblatt.
Da für die Quotenreduzierung ein Inkrafttreten am Tag nach der Verkündung vorgesehen ist, bräuchte ich nunmehr eigentlich nur noch 50 Unterstützungsunterschriften, finde es aber schlichtweg klasse, daß über 200 Wähler*innen schon vorher den Kreiswahlvorschlag der Wahlrechtsreform mit ihrer Unterschrift unterstützt haben. Ich schätze weitere 800 Wähler*innen fanden in meinen bisherigen Gesprächen den Kreiswahlvorschlag für ausgezeichnet und wünschten ihm viel Erfolg! Meiner Schätzung nach waren deutlich weniger als 1% der Angesprochenen politisch völlig desinteressiert. Daran können ein Großteil der Nichtwähler*innen erkennen, welche Chance Sie haben, wenn Sie diesmal doch wenigstens mir Ihre Erststimme geben (Hermann Krämer Wahlrechtsreform) und damit wesentlich zu einer dringend notwendigen Wahlrechtsänderung beitragen.
Die Einreichung des Wahlvorschlages mit sämtlichen erforderlichen Unterlagen obliegt dem Wahlvorschlagsträger. Dies gilt gemäß § 20 Bundeswahlordnung und § 34 Bundeswahlordnung auch für die Unterstützungsunterschriften sowie die Nachweise zur Wahlberechtigung der Unterzeichner. Daher mußte ich mit meinen Unterstützungsunterschriften – Gott sei Dank nur 9 – von insgesamt 13 zuständigen Verbandsgemeindebehörden trotz Pandemie persönlich kontaktieren.
Beispielhafte Erfahrungen: In Boppard erfragte ich zwar nur 2 Wahlrechtsbescheinigungen. Es war aber kein Reinkommen, da das entsprechende Programm noch nicht installiert sei. Man wollte mir die Bescheinigungen zuschicken, was schließlich auch erfolgte. Da ich nach den ganzseitigen Datenschutzhinweisen auch für die Verarbeitung der mit der Unterstützungsunterschrift angegebenen personenbezogenen Daten verantwortlich bin, scheue ich eigentlich sowohl den postalischen Versand der Originale, als auch das längere Überlassen selbiger in verschiedenen Behörden.
In Morbach verbrachte ich fast einen ganzen Tag – mein Fehler war, daß ich mich nicht angemeldet hatte – für 40 Bescheinigungen, in Bernkastel erledigte man 16 trotz Onlinefortbildung zügig. In Emmelshausen verwechselte ich wohl die Öffnungszeiten von Stadt und Verbandsgemeinde, weshalb ich nahe der Waldkapelle in Gondershausen pandemiegerecht in meinem Auto – Matratze und Schlafsack sind in meinem großen Wahlkreis vorsichtshalber immer dabei – übernachtete.
Besonders gut verlief mein Behördentermin im Bürgerbüro der Verbandsgemeinde Simmern – Rheinbölln, den ich vorsichtshalber außerhalb der Öffnungszeiten, um 13.00 Uhr verabredete. Vier Angestellte kontrollierten, stempelten und unterschrieben 117 Wahlberechtigungsbescheinigungen auf meinen Vordrucken der Unterstützungsunterschriften aus ihrem Zuständigkeitsbereich. 6 waren fehlerhaft, 3 davon konnten wir positiv besprechen. Die Damen waren ein echt gutes Team und arbeiteten bis 14.00 Uhr 1 Stunde lang voll konzentriert.
B. Lösung
1. Daß der Gesetzentwurf Quotenreduzierung innerhalb von 5 Wochen inkrafttreten konnte, geschah unter anderem aufgrund der digitalen Vernetzung untereinander.
2. Zu den Unterstützungsunterschriften für einen Wahlvorschlag muß die Vernetzung zwischen den Behörden derart organisiert und bestimmt werden, daß der Kreiswahlleiter Zugang und alleinige Prüfungszuständigkeit der Unterstützungsunterschriften erhält, sodaß dieser Verwaltungsaufwand für die Gemeindebehörden ( Prüfung der Wahlrechtsbescheinigung mit Dienstsiegel, Ort, Datum, Sachbearbeiterunterschrift ) entfallen sollte. Auch würde das einen erheblichen Zeitaufwand für den Unterstützungssammler und manchen Ärger ersparen; ganz abgesehen von einer pandemiebedingten vertretbaren Zukunftsenwicklung.
3. Das Unterschriftensammeln muß nicht nur durch persönlichen Kontakt und Gespräche sondern darüber hinaus in Zukunft zusätzlich auch im Internet vergleichbar mit den Onlinepetitionen rechtswirksam möglich gemacht werden.
C. Alternativen
1. Beibehaltung des bisherigen digitalen Entwicklungslandes Deutschland.
2. Besser: Litauen: Litauen will seinen Bürgern, die im Ausland leben, das sogenannte e-Voting ermöglichen – die Stimmabgabe über das Internet. Auf nationalem Level finden Wahlen über das Internet in Europa bislang nur in Estland statt. 2007 war es das erste Land, das Onlinewahlen bei den Parlamentswahlen durchführte. Mithilfe des elektronischen Personalausweises und spezifischen PIN-Codes können die Bürger von Zuhause ihre Stimme abgeben. Die Stimme wird dann im System einmalig anonym registriert. Bei den estnischen Parlamentswahlen 2019 kamen 43.8% aller abgegebenen Stimmen über das Internet. Die Möglichkeit nutzen nicht nur jüngere, sondern vor allem auch ältere Wähler, die weit von den Wahllokalen entfernt wohnen. (vgl. nordisch. Info, das Online-Magazin für Osteuropa)
3. Diese notwendigen Änderungen für Deutschland sind eine mutige Herausforderung. Gehen wir sie an! Aber nicht mit vielleicht demnächst 800 Bundestagsabgeordneten. Die latschen sich auf unsere Kosten zu viel auf die Füße, meint
Ihr Bundestagskandidat
Hermann Krämer
www.wahlrechtsreform.com
für den Wahlkreis Mosel/Rhein-Hunsrück