Neufassung § 1 Bundeswahlgesetz

Aus den beiden vorangegangenen Beiträgen mit den Neufassungen von § 5 und § 6 ergibt sich nun auch die Neufassung von § 1 Bundeswahlgesetz:

Zusammensetzung des Deutschen Bundestages und Wahlrechtsgrundsätze

bisherige Fassung:

„(1) 1 Der Deutsche Bundestag besteht vorbehaltlich der sich aus diesem Gesetz ergebenden Abweichungen aus 598 Abgeordneten. 2 Sie werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl von den wahlberechtigten Deutschen nach den Grundsätzen einer mit der Personenwahl verbundenen Verhältniswahl gewählt.

(2) Von den Abgeordneten werden 299*) nach Kreiswahlvorschlägen in den Wahlkreisen und die übrigen nach Landeswahlvorschlägen (Landeslisten gewählt.“

*) ab 01. Januar 2024: 280

Neufassung:

„(1) 1 Der Deutsche Bundestag besteht aus höchstens 598 Abgeordneten. 2 Sie werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl von den wahlberechtigten Deutschen nach den Grundsätzen einer mit der Personenwahl verbundenen Verhältniswahl gewählt.

(2) Von den Abgeordneten werden 333 nach Kreiswahlvorschlägen in den Wahlkreisen und 265 nach Landeswahlvorschlägen (Landeslisten) gewählt.“

In der Vergangenheit hat die Politik Reformen eher punktuell und immer erst dann angepackt, wenn der Druck übergroß geworden und die Krise bereits eingetreten war. Da, wo die Bereitschaft zu echten Struktur und Kultur verändernden Reformen vorhanden war, konnten die nachhaltigsten Erfolge erzielt werden. Wie entscheidend die Bereitschaft zu solch grundsätzlichen Anpassungen ist, zeigt der Blick in den Privatsektor: Dort sind Struktur- und Organisationsfragen Überlebensfragen. Wer nicht kunden- bzw. nachfrageorientiert handelt, sein Personal geeignet zusammensetzt und effizient arbeitet, verliert Kunden und scheidet aus dem Markt aus. (vgl. Nationaler Normenkontrollrat: „Initiative Leistungsfähige Verwaltung-Zukunftsfähiger Staat, 06,21)

Mit meinen vorgeschlagenen konkreten Anpassungen unseres Wahlrechts, durch die spürbare Einschränkungen im Parlamentsgebaren verlangt werden, treten wir einer allgemeinen Verunsicherung, Unzufriedenheit und Frustration der Bürger*innen gegenüber unseren Politiker*innen deutlich entgegen. Die zeitbedingten Anpassungen sollen eine Ermutigung darstellen, Vertrauen in Staat und Politik weiter aufzubauen. Dieses Vertrauen ist – Gott sei Dank -nach wie vor in unserer Gesellschaft vorhanden. Wir greifen sofort darauf zurück, wenn es uns dreckig geht, wir in schwere gesellschaftliche Krisen geraten. Dafür muß unser Parlament funktionsfähiger und effizienter gemacht werden, meint

Ihr Bundestagskandidat

Hermann Krämer
www.wahlrechtsreform.com

für den Wahlkreis Mosel/Rhein-Hunsrück