Parteiengier

Bisher gab es bei der Bundestagswahl eine Erststimme und eine Zweitstimme. Aktuell soll es nur noch eine Wahlkreisstimme und eine Hauptstimme geben. Immerhin die Verkleinerung des Bundestags ist in aller Munde. Aber Vorsicht: Das übliche Szenario bahnt sich wieder an. Die Ampelkoalition beschließt ausgerechnet um Ostern aller Voraussicht nach ein verfassungswidriges Wahlgesetz in der Hoffnung, das Bundesverfassungsgericht wird es schon richten. Und mal wieder ist Ping Pong voll im Gange (vgl. meinen Beitrag vom 17.8.2021), mit ungewissem Ausgang.

Hier einige Auszüge zu derzeitigen Reaktionen auf den Gesetzentwurf der Ampel BT Drucksache 20/5370 vom 24.1.2023 zum Wahlrecht:

„Dieses Vorhaben bedeutet vor allem eine Tendenz zur Zentralisierung des Staates und die weitergehende Verschiebung von Machtverhältnissen zu den Parteiorganen, die über die Aufstellung der Listen entscheiden. Eine Entwicklung, die man nach 1945 eigentlich vermeiden wollte und die dem ohnehin schwindenden Vertrauen in die deutsche Demokratie nicht unbedingt förderlich ist. „ taz, Scheif 16.1.

Die Gleichheit der Wahl sieht auch der Sachverständige der Wahlrechtskommission Prof. Dr. Grzeszick durch die geplante Reform gefährdet. Ob ein Wahlkreisgewinner seinen Wahlkreis tatsächlich erhält, hängt dann von einer Vielzahl von Faktoren ab, auf die er keinen Einfluss mehr hat. Etwa davon, wie die Partei landesweit bei den Zweitstimmen abgeschnitten habe.Oder davon, welches Ergebnis die anderen Wahlkreisgewinner der jeweiligen Partei erzielen. „Im Wahlkreis selbst haben die Kandidaten unterschiedlicher Parteien dann nicht mehr dieselben Chancen.“ Dies sei ein Gleichheitsproblem. Auch die Stimmen der Wähler seien nicht mehr „gleich“. Grzeszick: „Man lässt die Bürger zur Urne laufen, es wird ausgezählt, aber am Ende wird der Kandidat mit den meisten Stimmen womöglich nicht nach Berlin geschickt.“ Dies werde, so der Jurist zu „einer weiteren Entfremdung der Wähler vom politischen System führen“(Ludwigsburg24 vom17.1.23).

Auch die vom Grundgesetz in Artikel 38 geforderte Unmittelbarkeit der Wahl ist stark gefährdet wie Philipp Amthor CDU, MdB, am 27.1.2023 richtig sieht:  Deutscher Bundestag – Mediathek .

Allein, noch tendiert die CDU/CSU mit ihrem Antrag BT Drucksache 20/ 5353 vom 24.1.2023 mit einer Reduzierung auf 270 statt 299 leider zu Megawahlkreisen, wie Albrecht Glaser, AFD, in der gleichen Debatte sie treffend bezeichnet, was ich ebenfalls nicht im Sinne von uns Wähler*innen halte. Bürger*innen nahe Wahlkreiskontakte der Abgeordneten bedeutet das nicht. Detlef Müller SPD, MdB, verrät die Parteiengier im Bundestag, wenn er meint: „Wer den Sumpf trocken legen will, darf die Frösche nicht fragen“(Merkur.de v. 27.1.23). Aber aufgepaßt, liebe Wähler*innen! Die Frösche sind wir! Auf unsere gleiche und unmittelbare Erststimme muß es ankommen. Lassen wir uns nicht durch die neuen Verschleierungsnamen „Wahlkreisstimme“ und „Hauptstimme“ blenden,

meint

Hermann Krämer
www.wahlrechtsreform.com

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