21.07.2023, die Bundestagspräsidentin lost einen Bürgerrat aus. 160 Bürger sollen dem Bundestag Vorschläge zur Ernährungspolitik machen. Vor der misslungenen Showveranstaltung waren 20 000 Personen ausgelost und zur Teilnahme eingeladen worden. Nur 2.200 interessierten sich überhaupt hierfür und antworteten. Darunter waren 70% Akademiker. Dieser Anteil wurde durch ein weiteres Auswahlverfahren auf 26% gesenkt, indem auch auf die Verteilung nach Alter, Geschlecht, regionaler Herkunft, Ortsgröße und Bildungshintergrund geachtet wurde. Der Bürgerrat soll dem Deutschen Bundestag bis zum 29.Februar 2024 seine Handlungsempfehlungen in Form eines Bürgergutachtens vorlegen. Mit einer Stabsstelle für Bürgerräte zur Organisation der Ratlosigkeit wird nach dem Bundestag auch die Bundestagsverwaltung weiter aufgebläht.
Die Beratungen des Bürgerrates werden durch eine inhaltlich neutrale Moderation geleitet, die für eine ausgewogene Beteiligung der Teilnehmenden sorgen soll. Zur Vermittlung des erforderlichen Wissens und einer fachlich fundierten Begleitung wird der Bürgerrat durch Expertinnen und Experten aus Wissenschaft und Praxis unterstützt (vgl. Drs. 20/6709): Der Mehrwert des Bürgerrates für den Deutschen Bundestag soll darin bestehen, ein genaues Bild davon zu bekommen, welche Maßnahmen die Bürgerinnen und Bürger für eine gesündere und nachhaltigere Ernährung wünschen oder welchen Beitrag sie selbst dafür bereit sind zu leisten.
In der Bundestagssitzung am 10.5.2023 wurden hierfür Kosten von 9 Mio.€ genannt(vgl. PlProtk.102,S.12328). Nach meiner Meinung eine teure „private“ Volkshochschule des Bundestags durchaus auf höchstem Niveau. Ob aber160 beeinflusste Personen ein repräsentatives Bild von 84,5 Millionen Einwohner abgeben, darf bezweifelt werden. Oder ist es doch nur ein Ablenkungs- manöver der eigenen Unfähigkeit der Ampel zu mehr Bürger*Innennähe?
Mit meinem Rat, die persönlicheren Wahlkreismandate von derzeit 299 auf 333 zu erhöhen und die derzeitigen unpersönlichen 437 reinen Partei-Listenmandate auf 265 zu reduzieren (ohne weitere Ausgleichs- und Überhangmandate), wird der Rat der Bürger wesentlich näher und kostengünstiger eingeholt; bei einer erzielten Obergrenze von 598 Bundestagsabgeordneten.
Ein solches arbeitsfähigeres Parlament hätte vielleicht eher den Mut, fairerweise den Rahmen eines Volksentscheids in Art. 29 GG über eine Länderveränderung hinaus auf Anträge und Gesetze zu erweitern, wie es bereits in vielen Landesverfassungen üblich ist. Wie träge ist doch dagegen unser Bundestag! Es sind einfach zu viele ratlose Abgeordnete. Bei der namentlichen Abstimmung zur Einsetzung des Bürgerrats haben 70 Abgeordnete gefehlt. Noch schlimmer war das parlamentarische Desinteresse nur noch bei der letzten Abstimmung des Bundestags vor der Sommerpause am 7.7.2023 über das Energie-Effizienzgesetz. Die Abstimmung konnte überhaupt nicht mehr stattfinden, nachdem ein sogenannter Hammelsprung feststellte, daß mit 241 Abgeordneten der Bundestag nicht mehr beschlußfähig (369) war. Es fehlten 495 Bundestagsabgeordnete.
meint
Hermann Krämer
www.wahlrechtsreform.com