Ping-Pong 2.0

Mit seiner mutigen Entscheidung zum Wahlrecht 2023 rückt das Bundesverfassungsgericht am 30.7.2024 seinen früheren Anstoß zu der unseligen Heuschreckenplage in Berlin in Sachen Überhang- und Ausgleichmandats-Vermehrung zurecht.

Ein Ruck geht durch die Wahlarena.

103 Abgeordnete weniger. Bravo! Das Institut der deutschen Wirtschaft Köln e.V. schätzt jährliche Einsparungen von 125.000.000 €. Das sind eine halbe Milliarden Euro pro Wahlperiode. Nicht schlecht! Wir dürfen gespannt sein, welche Kosteneinsparung sich ebenfalls für die aufgeblähte Bundestagsverwaltung ergibt. Welche und wie viele Personalstellen können jetzt im September bei der parlamentarischen Beratung des Bundeshaushalts 2025 im Bundestag folgerichtig tatsächlich in der Bundestagsverwaltung gestrichen werden? Welche Stellen werden zusätzlich durch einen „kw-Vermerk“ ergänzt (künftig wegfallend)? Jegliche Neueinstellungen und Höhergruppierungen sollten beispielgebend für alle Bundes- und Landesverwaltungen zugunsten des vorhandenen Personals unterbleiben! Haben Bundestagspräsidentin Bärbel Bas (SPD) und die Bundestagsabgeordneten den Mut zu konsequenten Änderungsanträgen? Oder kann sie weiter darauf spekulieren, daß alle Abgeordneten ihr willfährig dienen?

Rund 3.200 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sorgen dafür, dass der parlamentarische Betrieb reibungslos läuft; etwa 10.000 Menschen arbeiten insgesamt im Deutschen Bundestag. (vgl.: Deutscher Bundestag „Die Verwaltung des Deutschen Bundestags“). Ich glaub mich knutscht ein Elch.

Ich bin eigentlich satt, dauernd was vom Pferd zu erzählen. Ein wilder Hengst galoppiert zügellos durch Deutschland und trifft im Osten auf eine rappelige, unberechenbare Stute, die poppolistisch – aus dem Westen kommend – gegen alles austritt, was sich ihr von hinten nähert.

Saftige Weiden für alle demokratischen Nichtwiederkäuer lassen sich dagegen erfolgreich finden durch:

598:265=333:2

Der Hackerangriff dazu gelingt auf meiner Webseite www.wahlrechtsreform.com unter „Beiträge“.

Wenn in diesem Sinne das Wahlrecht nach der nächsten Bundestagswahl – wann immer sie kommt – geändert wird, so liegt hierin eine große Chance in der demokratischen Weiterentwicklung Deutschlands: modern, friedlich weltführend! Außerdem 5 Jahre Wahlperiode und Jugendwahlrecht mit 17 als fairen Kompromiß.

Leider war Herr Merz (CDU) als Oppositionsführer im Gegensatz zur mündlichen Verhandlung des Bundesverfassungsgerichts bei dessen Urteilsverkündung nicht anwesend. Wohl keine Folge der Vorabveröffentlichung des Urteils? Jedenfalls kann er seine Ansehung unseres höchsten Gerichts mit einer notwendigen Zweidrittelmehrheit bei der Absicherung im Grundgesetz zu den Strukturen des Gerichts sowie der Wahl und Amtszeit seiner Richter*Innen in diesem Jahr herbeiführen. Es sollte endlich mit den Regierungskoalitionen ein gemeinsamer Gesetzentwurf eingebracht werden. Wenn solche Gemeinsamkeiten sichtbar möglich sind, verbessert sich das Vertrauen des Wahlvolks auf unseren Staat.

Hermann Krämer
www.wahlrechtsreform.com

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