Parität contra Rarität

Am 20.4.2021, zwei Tage vor der Behandlung im Bundestag, erschien die Drucksache 19/28787 der Koalition aus CDU/CSU und SPD zur Einsetzung einer Kommission zur Reform des Bundeswahlrechts und zur Modernisierung der Parlamentsarbeit. Unter I. Nr.2 ihres Antrags benennt die Koalition und im Laufe der nachfolgenden Parlamentsdebatte die aus ihr hervorgegangene Regierung deren Zielsetzung zur paritätischen Repräsentanz im Bundestag:

2. Frauen sind im Deutschen Bundestag nach wie vor deutlich unterrepräsentiert. Mit der Wahl zum 19. Deutschen Bundestag ist der Frauenanteil gegenüber der letzten Wahlperiode von rund 36 Prozent auf rund 31 Prozent gesunken, obwohl Frauen mehr als 50 Prozent der Bevölkerung ausmachen. Angesichts dieser Entwicklung ist ein besonderer Schwerpunkt der Kommissionsarbeit auf die Entwicklung von Empfehlungen zu legen, die eine gleichberechtigte Repräsentanz von Frauen und Männern im Deutschen Bundestag erreichen.“ Unter II. Nr.1, Buchst. c) lautet es dann weiter: „ Die Kommission wählt aus ihrer Mitte mit einer Mehrheit von zwei Dritteln ihrer Mitglieder zwei Vorsitzende. Die Vorsitze sind paritätisch zu besetzen. Beide Vorsitzende müssen dem Deutschen Bundestag angehören.“

Zu diesem Thema wurden in der 224. Plenarsitzung des Deutschen Bundestags am 22. April 2021 im Zusammenhang mit dem Einsetzungsbeschluß einer Wahlrechtskommission seitens der Koalition einige Aussagen getroffen, die die Auffassungen der einzelnen Parteien, zur Gleichberechtigung widerspiegeln, soweit diesen das Thema wohl wichtig erschien, weshalb sie nachfolgend (vgl. Plenarprotokoll S. 28558ff.) hervorzuheben sind:

Ansgar Heveling (CDU/CSU): „Über Maßnahmen zur wirksamen Begrenzung der Vergrößerung des Bundestages hinaus soll die Kommission insbesondere Empfehlungen erarbeiten, um eine gleichberechtigte Repräsentanz von Frauen und Männern im Deutschen Bundestag zu erreichen.“

Michael Frieser (CDU/CSU): „Ein wichtiges Thema sind Maßnahmen, um eine gleichberechtigte Repräsentanz von Frauen und Männern im Bundestag zu erreichen. Frauen sind im Deutschen Bundestag nach wie vor deutlich unterrepräsentiert, und ihr Anteil ist in der letzten Wahlperiode sogar gesunken.“

Leni Breymaier (SPD): „Beim Thema Repräsentanz von Frauen wäre mir mehr Klarheit, mehr Mut lieber gewesen. Nun denn, ich bin gespannt auf die Empfehlungen der Kommission, wie der Frauenanteil nicht nur gesteigert, sondern wie tatsächlich Parität erreicht werden kann. Ich habe es hier schon einmal gesagt: Das Bundesverfassungsgericht ist hier nicht das Problem. In Karlsruhe wird Artikel 3 Absatz 2 Satz 2 GG durchaus als Auftrag an den Gesetzgeber gesehen. Den Gesetzgeber ersetzen will das Gericht nicht. Und das ist auch gut so. Also liegt es an uns und vor allem eben an Mehrheiten. Wer setzt sich für Parität ein, wer nicht? Auch darüber wird am 26. September entschieden.“

Albrecht Glaser (AfD): „Im Nachgang kommt noch die Idee vor, zu prüfen, ob der Staat den Parteien vorschreiben solle, wie sie unter Geschlechtergesichtspunkten ihre Kandidatenlisten aufzustellen hätten, also ein Quotenparlament statt gleicher Chancen für jeden Bürger und jede Bürgerin, Abgeordnete zu werden. Das ist das Ansinnen auf einen Verfassungsbruch, meine sehr verehrten Damen und Herren.“

Friedrich Straetmanns (DIE LINKE): „ Ein weiterer Punkt, den Sie (Koalition) in letzter Minute herausformuliert haben, ist die paritätische Besetzung von Wahllisten. Übrig bleibt dann die Formulierung eines Wunsches: Der Bundestag solle gleichermaßen aus Männern und Frauen bestehen. – Wenn Sie sich hier im Hause umschauen, dann sehen Sie, dass es nur drei Fraktionen gibt, die annähernd gleichmäßig besetzt sind, und diese operieren bei den Listen mit einem Reißverschlusssystem. Auf freiwillige Selbstverpflichtung zu setzen, ist kein geeignetes Mittel, um dieses Ziel zu durchzusetzen. Es ist darüber hinaus auch interessant, das gerade Sie eine Fraktion sind, die nur einen Frauenanteil von 20 Prozent aufweist. Auch das sollten sich die Wählerinnen und Wähler bitte einmal merken.“

Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): „ Während der Diskussionen über die Wahlrechtsreform haben Sie von der SPD sich mit der Einsetzung einer Reformkommission abspeisen lassen. Vor sieben Monaten wurde beschlossen, dass die „unverzüglich“ einzusetzen ist. Liebe Frauen aus der SPD, ich verstehe nicht, dass Sie sich damit haben abspeisen lassen. Wir hatten eine interfraktionelle Initiative für eine Paritätskommission auf den Weg gebracht. Da haben Sie ganz groß verkündet: Wir machen hier eine große Reformkommission gemeinsam mit allen. Heute wird sie eingesetzt. Das ist ein absolutes Placebo, eine Beruhigungspille für Sie, damit Sie überall sagen können: Die Reform gibt es.“

Annette Widmann-Mauz, Staatsministerin bei der Bundeskanzlerin: „Der Einfluss, den Frauen heute auf unser öffentliches Leben haben, steht in krassem Gegensatz zu ihren Kompetenzen“ und „Unsere heutige Praxis bleibt weit hinter unserer Verfassungsnorm zurück. Es fehlt die politische Umsetzung des Artikels 3, Absatz 2 GG: ‚Frauen und Männer sind gleichberechtigt.ʼ“ – Zitat Rita Süßmuth im „Tagesspiegel“, 28. Februar 2021; und ich ergänze: „Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin“, Artikel 3, Absatz 2, Satz 2 GG. Mit diesen Worten bringt unsere ehemalige Bundestagspräsidentin Rita Süssmuth auf den Punkt, warum wir Frauen in der Union uns mit Nachdruck für diese Kommission zur Reform des Bundeswahlrechts und zur Modernisierung der Parlamentsarbeit eingesetzt haben.

Ich gebe offen zu, dass wir uns die Entscheidung zur Einsetzung dieser Kommission schneller gewünscht hätten. Über 100 Jahre nach Einführung des aktiven und passiven Frauenwahlrechts sind weiterführende Vorschläge mehr als überfällig. Wir wissen: Die schwierigen Debatten um eine Mandatsbegrenzung im Deutschen Bundestag standen dem leider entgegen. Tatsächlich sind die zu lösenden rechtlichen Fragen einer Änderung des Wahlrechts schwierig. Die in Ländern beschlossenen Paritätsgesetze taugen nicht als Blaupause. Sie scheiterten bisher allesamt an Entscheidungen der Verfassungsgerichte.

Wenn wir vorankommen wollen, brauchen wir nicht nur den Willen, etwas zu verändern, sondern vor allem auch verfassungskonforme tragfähige Lösungen. Deshalb begrüße ich nachdrücklich die Einsetzung dieser Kommission und auch den Arbeitsschwerpunkt für die gleichberechtigte Repräsentanz im Bundestag. Diese Kommission gibt uns die Chance, gemeinsam mit Sachverständigen und sachkundigen Bürgerinnen und Bürgern tatsächliche und strukturelle Hürden im Satzungs-, Parteien- und Wahlrecht zu identifizieren. Sie ermöglicht uns, offene Fragen gewissenhaft und ergebnisorientiert zu klären, ob es sich um Listen- oder Wahlkreismandate handelt. Ich bin überzeugt, dass wir Lösungen finden werden, die die Wahlrechtsgrundsätze und die Parteienautonomie garantieren. Und vielleicht gibt es ja auch noch ganz andere Instrumente, zum Beispiel im Parteienfinanzierungsgesetz.

Wir müssen handeln. Das steht außer Frage. Die letzte Bundestagswahl hat uns in Bezug auf den Frauenanteil um 23 Jahre zurückgeworfen. Der Frauenanteil im Bundestag sank um 5,5 Prozentpunkte auf 31 Prozent und damit auf das Niveau von 1998. Für die nächste Legislaturperiode ist ein deutlich höherer Frauenanteil noch keineswegs gesichert. Deshalb: Rück- und Tippelschritte bringen uns nicht weiter. Im Gegenteil: Eine anhaltend schlechte Repräsentanz schwächt die Akzeptanz unseres Wahlsystems und führt am Ende nur zu Demokratieverdrossenheit.

Verehrte Kolleginnen und Kollegen, es gibt nicht nur formale Hürden, die Frauen überwinden müssen, wenn sie sich öffentlich engagieren. Leider müssen wir auch feststellen, dass zunehmend frauenfeindliche Weltbilder Anhänger finden, sei es in rechtsextremistischen Gruppen oder der sogenannten Incel-Bewegung. Hass, Hetze und Gewalt treffen Frauen oft nur deshalb, weil sie Frauen sind. Zuerst wird ihnen ihre Würde genommen und dann ihre geschützten Rechte. Diesen Entwicklungen müssen wir entschieden entgegentreten. Die tatsächliche Durchsetzung von Gleichberechtigung und Teilhabe in allen Bereichen und auf allen Ebenen ist dafür eine Grundvoraussetzung. Frauen müssen in unserer repräsentativen Demokratie sichtbar sein und Gestaltungsmacht haben. Denn nur wer am Tisch sitzt, kann auch mitbestimmen, was auf den Tisch des Hauses kommt.

Das ist der Auftrag, den das Grundgesetz uns gegeben hat. Das ist eine Aufgabe der gesamten Gesellschaft. Lassen Sie uns dieses dicke Brett gemeinsam Bohren! Der paritätisch besetzte Vorsitz der Kommission ist schon einmal das erste und richtige Signal.“

Seit ½ Jahrhundert (1972) gibt es nun gut gemeinte Kommissionen zur Wahlrechtsreform. Wenn wir ergebnisorientiert, ehrlich und tatsächlich weiterkommen wollen, müssen alle bereits feststehenden notwendigen Wahlrechtsänderungen in den kommenden Koalitionsverhandlungen – auch mit Blick auf eine erforderliche 2/3 Mehrheit, soweit das Grundgesetz geändert werden muß, ausformuliert unterschrieben werden. Ebenda muß gleichzeitig deren sofortige parlamentarische Umsetzung bis 31.1. 2022 vereinbart und die Gesetzentwürfe dazu ohne schuldhaftes Zögern eingebracht werden. Nur die dann noch strittigen Punkte gehören in eine Wahlrechtskommission. So verhindern wir, daß unser Deutsches Parlament – jedenfalls in diesen Fragen – zu einer reinen gut bezahlten Quasselbude verkommt zur Weiterbildung von haufenweise neuen Bundestagsabgeordneten, meint

Ihr

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Hermann Krämer
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Bundesinnenminister Seehofer verlangt leider trotz Corona weiterhin aus dem Wahlkreis: 200. Zu einer im Bundestag am 20.05.2021 einstimmig erfolgte Quotenreduzierung auf 50 hat der Bundesrat den Vermittlungsausschuß nicht angerufen

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Parlament mangelhaft

In seiner vorzüglichen Bibliothek von Andreas D‘orfey, die er mir freundlicherweise u.a. hier im noch verwaisten Kloster Ravengiersburg zur Verfügung gestellt hat, finde ich schnell Hinweise zur Namensentstehung unseres Deutschen Parlaments. Es kommt aus dem Französischen parler reden, sprechen oder parlementer verhandeln, diskutieren. Demnach widerspricht es der gewollten örtlichen demokratischen Zusammenkunft unserer Abgeordneten, Redebeiträge im politischen Meinungsaustausch abzulesen und erst recht zum Teil von wissenschaftlichen Mitarbeitern vorgefertigte Schriftstücke auch noch um Zeit zu sparen zu Protokoll zu geben.

Wie sieht die Realität in unserem Parlament aus? Sofern jemand da ist, wird oft eifrig in die Handys getippt oder geschaut. Andere befinden sich in parallel verlaufenden Ausschußsitzungen. Überall führen Streß und Hetze zu einer Überforderung mit teils gesundheitlichen Folgen auch für Abgeordnete. Bewundernswert, wie es trotzdem noch zu echten Debatten kommt. Wer die freie Rede nicht scheut, sieht sich einem nachträglichen bewertenden digitalen und medialen Journalismus ausgesetzt, der vielfach aus finanziellem Eigeninteresse – die Auflagenhöhe oder Einschaltquote sind entscheidend – jeden Winkelzug, jede Mundbewegung eines Abgeordneten möglichst vernichtend ausschlachtet. „Meisterhaft“ hier sicher Markus Lanz in der Kategorie „intellektuelle Gedankenzerstörung“.

Die vergangene Plenarsitzungswoche umfaßte 3 Plenarsitzungen mit 48 Tagesordnungspunkten und 27 Zusatzpunkten. Diese sind jeweils weiter vielfach unterteilt. So enthält zum Beispiel der einzelne Tagesordnungspunkt 47 alleine 49 zusätzliche Unterpunkte. Diese 49 Unterpunkte, zum Teil auch Gesetzentwürfe der Bundesregierung, wurden allesamt ohne Debatte in Ausschüsse überwiesen.Ähnlich verliefen die „Beratungen“ zu 44 Unterpunkten im Tagesordnungspunkt 48 „Abschließende Beratungen ohne Aussprache“. Auch hier wurden manche Gesetzentwürfe in zweiter und danach in dritter Beratung, auch einstimmig, ohne Debatte „durchgestochen“.

Bei der nicht zu beherrschenden Tagesordnung ist es nicht verwunderlich, wenn die amtierenden Präsidenten besorgt und nicht ohne Absicht verschiedentlich darauf hinweisen, wie lange die Plenarsitzung dauern wird, so z.B. Vizepräsident Wolfgang Kubicki in der 230. Plenarsitzung am 20.Mai 2021, Plenarprotokoll 19. Wahlperiode Seite 29451 : „Ach, Sie waren schon am Schluss. (Heiterkeit und Beifall bei der SPD) Gut, dann bitte ich vielmals um Entschuldigung; aber das Leben hält merkwürdige Geschichten bereit. Die Grünen haben darum gebeten, eine Kurzintervention abgeben zu können, die ich jetzt zulasse. Ich darf aber, bevor Sie sprechen, Herr Kollege Krischer, darauf hinweisen: Wir sind mit der Tagesordnung momentan bei 6.26 Uhr morgen früh.“ Viele Reden werden daher auch bei dieser Sitzung zu Protokoll gegeben und noch nicht mal vorgetragen geschweige denn frei gehalten. So endet die Sitzung „schon“ um 0.42 Uhr und Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble verzichtet zum Ausgleich entgegenkommenderweise in der 231. Sitzung, 8 Stunden später, auf eine Anwesenheitspflicht der Abgeordneten für die 232.Plenarsitzung am 6.Juni 2021. Ein Großteil dieser überschüssigen Massenproduktion an Vorlagen ist vermutlich auch der Überproduktion an Abgeordneten geschuldet nach dem Motto: „Viel Kleinvieh macht auch Mist“.

Die Realität von reden und debattieren darf also hinterfragt werden, wobei wir mehr und mehr erkennen, die Abgeordneten sind aufgrund der Übergröße des Bundestags schlichtweg chancenlos.

Gleichzeitig sinkt in diesen bedenklichen, sich häufenden Streßsituationen für alle Beteiligten die Konzentrationsfähigkeit erheblich. Falsches Abstimmungsverhalten einzelner Abgeordneten sind an der Tagesordnung oder sagen wir besser an der Nachtordnung. Markantes Beispiel, das durch die Presse ging, Wirtschaftsminister Peter Altmaier, CDU, stimmt versehentlich mit den Linken. Allein in der hier besprochenen 230. Plenarsitzung erklären 11 Abgeordnete verschiedener Parteien im Protokoll gemäß § 31 der Geschäftsordnung eine Änderung ihres Abstimmungsverhaltens bei einer namentlichen Abstimmung am Vortag; darunter auch Arbeitsminister Hubertus Heil, SPD. Es ist nicht selten, daß ganze Abstimmungen öfter wiederholt werden müssen, bis sie klar sind.

Immerhin werden gesundheitliche Probleme, wenn nötig, offen angesprochen bzw. medizinisch notwendige Maßnahmen ergriffen. Als zur späten Stunde Britta Haßelmann, Bündnis 90/Die Grünen das Wort ergreift(vgl. Plenarprotokoll 19. Wahlperiode Seite 29546 , wird sie wiederholt von Stephan Brandner, AFD, mit Zwischenrufen attackiert. Hier ein Ausschnitt:

„ Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wenn es Ihnen nicht passt, gehen Sie doch raus. (Armin-Paulus Hampel [AfD]: Nö, wir sind gespannt! – Beatrix von Storch [AfD]: Das könnte Ihnen so passen!) Sie müssen nicht hierbleiben, während ich rede. (Armin-Paulus Hampel [AfD]: Wir freuen uns schon!) Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich finde den Antrag der AfD ziemlich durchschaubar. (Stephan Brandner [AfD]: Ach, Fräulein Haßelmann, nicht immer die gleichen Kamellen hier! Bringen Sie mal irgendwas Neues! – Heiterkeit bei Abgeordneten der AfD) – Hören Sie mal zu: Für Sie bin ich maximal Frau Haßelmann! (Bettina Stark-Watzinger [FDP]: Sehr richtig!) Ich bin auch nicht Ihre Kollegin, ja? (Stephan Brandner [AfD]: Fräulein Haßelmann, erzählen Sie weiter! Die Zeit läuft!) Vizepräsident Dr. Hans-Peter Friedrich: Liebe Kollegen, bitte! Jetzt lassen Sie mal die Kollegin Haßelmann sprechen. (Dr. Irene Mihalic [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Der Herr Brandner kann es nicht ertragen, wenn Frauen mit Format da vorne stehen! – Stephan Brandner [AfD]: Fräulein Haßelmann kann fortfahren! Oder fortgehen! – Gegenruf der Abg. Bettina Stark-Watzinger [FDP]: Hören Sie doch mal auf mit „Fräulein“! Das ist wirklich respektlos!) – Herr Brandner, bitte! Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Herrlein Brandner hat wahrscheinlich getrunken, meine Damen und Herren.

(Stephan Brandner [AfD]: Jetzt aber! – ArminPaulus Hampel [AfD]: Wasser!) Anders kann ich es mir nicht erklären. Um die Uhrzeit ist der Asbach noch nicht alle. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD und der Abg. Bettina Stark-Watzinger [FDP]) Meine Damen und Herren, jetzt zur Sache. Wir sollten nicht zulassen, dass das wichtige Petitionsrecht instrumentalisiert wird, also das Recht von Bürgerinnen und Bürgern, sich über Petitionen mit einem ernsthaften Anliegen, das aus ihrem Lebensumfeld kommt, an den Deutschen Bundestag zu wenden. Es geht um Anliegen, die hier in unglaublich engagierter Arbeit von den Mitgliedern des Petitionsausschusses bearbeitet werden. Das will ich an dieser Stelle auch mal sagen: Diejenigen aus unseren Fraktionen, die im Petitionsausschuss arbeiten, leisten Unglaubliches.“

Da die Störaktionen sich bei den nachfolgenden Rednern verstärken, kommt es letztlich zum Ordnungsruf durch den Präsidenten:„ Vizepräsident Dr. Hans-Peter Friedrich: Herr Brandner, Sie kriegen jetzt von mir einen Ordnungsruf wegen fortgesetzter Störung der Debatte. Es ist wirklich unerträglich – unerträglich!“

2019 kam es im Plenum des Bundestags zu zwei dramatischen Situationen. Als Konsequenz ist seit dem im Plenarsaal ein Defibrillator griffbereit .Nach gleich zwei medizinischen Notfällen im Bundestag, der CDU-Abgeordnete Matthias Hauer erlitt während seiner Rede einen Zusammenbruch, später hatte eine Politikerin der Linken einen Schwächeanfall. zog die Bundestagsverwaltung Konsequenzen: Direkt im Plenarsaal sollten künftig griffbereit ein Notfallkasten, Sauerstoff und ein Defibrillator platziert werden, sagte damals Bundestagsvizepräsident Wolfgang Kubicki (FDP).

Wir Wähler*innen sind mitverantwortlich für diese unhaltbaren Zustände in unserem Deutschen Parlament! Es sind nicht die Abgeordneten, die Mitarbeiter und die Verwaltung, die faul sind: Das System ist faul und zu kostspielig! Wir dürfen uns nicht wegducken und so tun, als könnten wir ja doch nichts machen. Das ist falsch! Setzen wir dagegen ein wirksames Zeichen mit Ihrer Erststimme im September für

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Damenwahl

Mehr und mehr öffnet sich die Gesellschaft für ein paritätisches Erscheinungsbild der Geschlechter im öffentlichen Leben. Ich habe den Eindruck, daß diejenigen, die etwas dagegen haben, überwiegend Männer sind. Vermutlich hängt das wiederum einfach damit zusammen, daß – warum auch immer – Männer überwiegend im öffentlichen Leben tätig sind. So beißt sich die Katze in den Schwanz und die Damen haben das Nachsehen.

Vielleicht sind die Frauen auch schon so indoktriniert oder gedemütigt, daß nicht nur Männer sondern sogar manche der Frauen für sich selbst eine Frauenquote ablehnen, wie ich es von beiden Gruppen bei meinen zahlreichen Haustürgesprächen zu Unterstützungsunterschriften für meinen Wahlvorschlag www.wahlrechtsreform.com auch schon gehört habe: Keine Quote, die/der Bessere solle z.B. auf die Parteilisten gesetzt werden. Ich frage mich nur, wer ist das denn? Wer bestimmt das denn? Mal wieder eine Männerdominanz. Um festzustellen, wie oft der Hahn auf dem Mist kräht, muß doch erst mal einer vorhanden sein! In der aufgeblähten und eingeschränkten Bundestags Politik würde man jetzt mangels Mut zur Ausübung der Eigenkompetenz eine Kommission zur Anhörung von Sachverständigen bilden mit dem Thema: Ist bei der Bewertung, wer ist die/der Bessere, die gegebene männliche Überhangdominanz ein Vorteil für den Hahn oder den Mist. Die gesetzliche Frauenquote eröffnet also eine faire Chance zur Parität.

Sogar in der katholischen Kirche verschließen sich unsere fortschrittlichen Bischöfe nicht mehr dem Zeitgeist und legen sich tapfer mit dem Ältestenrat in Rom an. Ich bin sicher, Christus war von Gott gewollt ganz Mensch! Dazu gehört auch sein Menschsein im damaligen Zeitgeist. Und dieser kannte damals noch keine Geschlechtergerechtigkeit in der Gesellschaft und im Alltag. Würde uns Christus als Mensch im heutigen Zeitgeist erscheinen, wäre er vielleicht eine Christa mit 6 Frauen und 5 Männern im Gefolge, da es ja ein Mann war, der ihn damals verraten hat, und wir besäßen leider die menschliche Schwäche uns aufzuregen über die fehlende Parität.

Erstmals in der Geschichte des Bistums Mainz soll nun eine Frauenkommission den Bischof Peter Kohlgraf beraten. Die 12 Frauen sollen bei einer digitalen Frauenversammlung am 19. Juni bestimmt werden. Die Frauenkommission soll ein Gremium sein „in dem die Reflexion und Ausarbeitung von Schritten“ darüber stattfindet, wie sich die „Beteiligung von Frauen, sowie eine Geschlechtergerechtigkeit auf allen Ebenen und in den Strukturen fördern und umsetzen lässt“. Sie wird für 2 Jahre gewählt und berät den Bischof und den Diözesanpastoralrat. Sie nimmt mit einem Mitglied und beratender Stimme an den Sitzungen des Diözesanpastoralrates und als Gast an der Diözesanversammlung teil. Schön und mutig wäre es, wenn die digitale Frauenversammlung öffentlich stattfände.

Hierin sehe ich eine zeitgemäße Entwicklung für die katholische Kirche. Papst Franziskus, den auch viele Nichtchristen sehr schätzen, könnte diese positive Entwicklung unterstützen, indem er bei nächster Gelegenheit zukunftsweisend eine Schwester als stimmberechtigte Kardinälin in das Kardinalskollegium ernennt. Nur schade, daß meine Gedanken ihn nicht erreichen. Sie werden vermutlich von den vatikanischen Abfangjägern wiederum aus Eigeninteresse torpediert. Der Papst selbst ist menschlicher als wir es glauben oder selbst sind.

Ihr Bundestagskandidat

Hermann Krämer
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Coronastößchen

Berlin: Für die bevorstehende Bundestagswahl soll die Zahl der für Landeslisten und Kreiswahlvorschläge erforderlichen Unterstützungsunterschriften nach dem Willen der Fraktionen von CDU/CSU, SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen auf ein Viertel abgesenkt werden. Dies geht aus einem gemeinsamen Gesetzentwurf der vier Fraktionen (19/29281) zur Änderung des Bundeswahlgesetzes hervor, der am Donnerstag, dem 6.5.2021 ohne Aussprache einstimmig in den Ausschuß für Innen und Heimat federführend, den Ausschuß für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung sowie den Ausschuß für Recht, und Verbraucherschutz überwiesen wurde.

In dem rechtlich hervorragend begründeten Gesetzentwurf verweist der Vier-Fraktionen-Vorstoß auf die Beschränkungen durch die Covid-19-Pandemie. Von diesen Beschränkungen seien Parteien, die im Bundestag oder einem Landtag nicht mit mindestens fünf Parlamentariern vertreten sind, besonders betroffen. Der Gesetzentwurf bezieht sich ausdrücklich auch auf andere Kreiswahlvorschläge. Der Grundsatz der gleichen Wahl besagt, dass jedermann sein Wahlrecht in formal möglichst gleicher Weise soll ausüben können (BVerfGE 12, 73 [77]; 29, 154 [163]). Er bezieht sich auch auf das passive Wahlrecht. Neben den Parteien untereinander haben auch alle Aktivbürger, denen Artikel 38 Absatz 2 des Grundgesetzes die Wählbarkeit ausdrücklich garantiert, als Wahlbewerber ein Recht auf Chancengleichheit (BVerfGE 7, 63 [70 f.]; 21, 196 [199], 42, 399 [413]; 135, 259 [285]. Die im Bundeswahlgesetz vorgeschriebenen Unterstützerunterschriften für Wahlvorschläge und Landeslisten sind in der Pandemie nur unter deutlich erschwerten Bedingungen zu sammeln.

Laut Bundeswahlgesetz müssen Kreiswahlvorschläge von Parteien, die im Bundestag oder einem Landesparlament seit deren letzter Wahl nicht ununterbrochen mit mindestens fünf Abgeordneten vertreten waren, von mindestens 200 Wahlberechtigten des Wahlkreises unterzeichnet sein und Landeslisten von bis zu 2.000 Wahlberechtigten. „Derart hohe Anforderungen“ können unter den Bedingungen der Pandemie nach Auffassung der vier Fraktionen „eine Überforderung der Vorschlagenden darstellen und berühren jedenfalls den Grundsatz der Chancengleichheit“ aus Artikel 38 des Grundgesetzes. Die Zahl der beizubringenden Unterschriften dürfe nicht so hoch sein, dass Bewerbern die Teilnahme an der Wahl „praktisch unmöglich gemacht oder übermäßig erschwert wird“, heißt es in der Gesetzesbegründung weiter.

Nun wird es mal wieder spannend, wie die Ausschußberatungen in den 3 Ausschüssen verlaufen. Muß es trotz des klaren Sachverhalts und den bereits vorliegenden beiden aktuellen Entscheidungen der Landesverfassungsgerichte nochmal – nach dem Motto hoch lebe der Vorgang – zu einer Sachverständigen Anhörung kommen? Wann und wie erfolgen die zweite und die dritte Beratung im Bundestag? Der erfahrene Bundeswahlleiter verschiebt seit Monaten die Herausgabe der endgültigen Rechtsgrundlagen zur Wahl des 20. Deutschen Bundestages als notwendige handliche Broschüre für alle Beteiligten. Wahrheit und Klarheit wollen zeitnah erkannt werden!

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Hermann Krämer
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Aktueller Stand 09.05.2021

Bundesinnenminister Seehofer verlangt leider trotz Corona weiterhin aus dem Wahlkreis: 200

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Reformkommissiönchen

Der Bundestag wird eine Kommission zur Reform des Bundeswahlrechts und zur Modernisierung der Parlamentsarbeit einsetzen. Ihre Aufgabe soll es sein, über eine Wahlrechtsreform eine Verkleinerung des Bundestags zu bewirken. Außerdem soll sie Fragen wie ein Wahlalter ab 16 Jahren, eine Verlängerung der Wahlperiode und die gleiche Repräsentanz von Frauen und Männern im Bundestag behandeln. Bei der Abstimmung über den Einsetzungsbeschluss votierten am 22.4.2021 nur CDU/CSU und SPD für den von ihnen selbst vorgelegten Antrag (vgl. Drucksache 19/28787, Deutscher Bundestag). Inhalt des Antrags ist:

Einsetzung einer Kommission aus 9 Mitgliedern des Deutschen Bundestages und 9 Sachverständigen bei Sicherstellung einer angemessenen Bürgerbeteiligung zur Ausarbeitung von Empfehlungen betr. Begrenzung der Mitgliederzahl des Deutschen Bundestages unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des BVerfG und des personalisierten Verhältniswahlrechts, gleichberechtigte Repräsentanz von Frauen und Männern, Modernisierung der Parlamentsarbeit (Nachvollziehbarkeit und Digitalisierung, Berücksichtigung von Bürgeranregungen, Parlamentsbeteiligung an internationalen Entscheidungsprozessen), Absenkung des aktiven Wahlalters auf 16 Jahre, Dauer der Legislaturperiode, Begrenzung der Amtszeiten des Bundeskanzlers sowie Bündelung von Wahlterminen; Vorlage eines Zwischenberichts bis zum 30.09.2021 sowie des Abschlussberichts bis zum 30.06.2023; Notwendigkeit der Neueinsetzung durch den 20. Deutschen Bundestag unter Berücksichtigung evtl. geänderter Fraktionsstärken.

Die Kommission war bei der Wahlrechtsreform im vergangenen Herbst vereinbart worden. Damals waren für die Bundestagswahl im September nur kleinere Änderungen am Wahlrecht vorgenommen worden, die nach Auffassung der Oppositionsparteien und von Fachleuten kaum Auswirkungen haben dürften.

Die große Koalition habe das Thema «vergeigt», sagte der FDP-Innenpolitiker Konstantin Kuhle in der Debatte am sehr späten Donnerstagabend (vgl. 224. Sitzung Deutscher Bundestag, Protokoll S. 28556ff). Seit der Änderung des Bundeswahlgesetzes im vergangenen Herbst, die auch die Einsetzung der Kommission vorsieht, sei sieben Monate lang nichts passiert. Nun gebe es nur noch vier Sitzungswochen. Die Einsetzung der Kommission jetzt sei daher eine «absolute Farce». Das mache die FDP;nicht mit. Nach Albrecht Glaser von der AFD kann durch den Antrag für die kommende Bundestagswahl keine Schadensminderung mehr bewirkt werden. Er geht von einem Mammutbundestag zwischen 750 und über 900 Abgeordneten aus. Viele Hundert Büros für Abgeordnete und deren Mitarbeiter würden organisiert. Er geht von 500.000€ im Jahr an zusätzlichen Kosten für jeden Abgeordneten über die gesetzgeberisch vorgesehenen 598 Abgeordneten aus.

Friedrich Straetmanns von der Linken sprach von einer «reinen Hinhaltetaktik» der Union. «Sie haben nach wie vor gar kein Interesse an einem modernen Wahlrecht. Die Sitzungen der Kommission sollten nach seiner Meinung nach grundsätzlich öffentlich sein.» Ähnlich argumentierte auch die Erste Parlamentarische Geschäftsführerin der Grünen-Fraktion, Britta Haßelmann: Die Kommission sei nur eine «Beruhigungspille» für die SPD gewesen. «Was wollen Sie denn in den nächsten vier Wochen machen? (…) Glauben Sie, hier kommt irgendwer hin und berät mit Ihnen in der parlamentarischen Sommerzeit, in besten Wahlkampfzeiten über die Frage, ob wir vielleicht in der nächsten Legislaturperiode darüber diskutieren können? Das ist doch absurd.»

Annette Widmann-Mauz, Staatsministerin bei der Bundeskanzlerin unterstreicht mit ihrem zu Protokoll gegebenem Beitrag – Anlage 14 des Plenarprotokolls – im Bundestag die erneute Chance für die Frauen, die sich aus den Beratungen ergeben werden. Der paritätisch besetzte Vorsitz der Kommission sei schon einmal das erste und richtige Signal. Auch dem darf ich mich anschließen, meint

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Traditionstreue

Im Hunsrück, am Rhein, entlang der Mosel und in der Eifel befinden sich in jedem Dorf und jeder Stadt Mittelpunkte, zu denen sich sowohl die Einheimischen, als auch die Fremden hingezogen fühlen und aus unterschiedlichen Beweggründen gerne verweilen. Diese Orte sind oft Jahrhunderte hindurch gewachsene Begegnungs- und Versammlungsstätten.

Aus Anlaß eines großen gesellschaftlichen Ereignisses treffen wir uns nicht am Bahnhof, sondern, wie selbstverständlich, z.B. auf dem Marktplatz. Nach einer Geburt oder spätestens für ein würdiges irdisches Abschiednehmen von Verstorbenen eilen wir nicht gleich in die Kneipe sondern vielfach in die Kirche. In unserer Heimat – ich bin in Bernkastel, in Kues und in Altenkirchen zur Schule gegangen – entstanden die Kirchen und Klöster aus Verehrung der heiligsten Dreifaltigkeit Gottes. Gott ist das zentrale Thema der Weltgeschichte und der Mittelpunkt aller Völker.

Bei meiner bürgernahen Aufwertung der Zahl der bundesweiten Direktmandate auf 333 (bei höchstens598) bin ich von dieser Traditionstreue ausgegangen, um weltoffen fest auf unseren Wurzeln zu stehen. Durch die Zahl 3 bekommt die Tradition symbolische Gestalt.

Die zahlenmäßige zeitbedingte Veränderung der Wahlkreise = Direktmandate ist auch nichts Ungewöhnliches. So waren es beispielsweise bis 1990 ohne Westberlin 248 (leider nicht höchstens 496). Nachdem glücklicherweise friedlich die gesamtdeutsche Wende über uns hereingebrochen ist, kam es nachvollziehbar kurzfristig zu einer deutlichen Erhöhung der Wahlkreise 328 (leider nicht höchstens 656), weshalb der Deutsche Michel bald in seiner Arbeitsfähigkeit ins Stottern geriet und nach erneuter Kommission optisch auf 299 (leider nicht höchstens 598) reduzierte.

Denn die tatsächliche Größe des Bundestags (709) ufert nun aber aufgrund der unseligen Überhang- und Ausgleichsmandate vollständig aus und so muß doch eigentlich auch ohne Kommission jedermann erkennen: Ohne eine Höchstgrenze geht es nicht! Warum stattdessen diese ständigen Bürger*innenfremden ergebnislosen Kommissionen?

In der laufenden Legislaturperiode hat der Bundestagspräsident Schäuble – die berechtigte Angst der Reformnotwendigkeit im Nacken – diesmal eine kleine Verhandlungsgruppe zum Wahlrecht aus der Trickkiste gezogen, der aus jeder Fraktion ein Mitglied, aus der Unionsfraktion mal wieder zugunsten der CSU aber zwei angehörten. Man vereinbarte Verschwiegenheit (Was soll diese Mauschelei?). Der Berg rumorte, ein krankes armseliges Mäuslein kroch hervor: Opposition und Koalition brachten statt einem gemeinsamen Ergebnis – was wir Wähler*innen bei einem solch bedeutsamen Thema hätten erwarten dürfen – eigene Gesetzesinitiativen zum Wahlrecht ins Spiel, weshalb wir jetzt mal wieder beim Bundesverfassungsgericht hängen und der Bundestag als unser Gesetzgeber auf dem Gebiet der Wahlrechtsreform feige den Löffel abgegeben hat! Einfach zum Kotzen!

Meines Erachtens liegt die Ursache der Lethargie darin, daß die derzeitigen Direktmandats Inhaber eine Wahlrechtsreform scheuen wie, besonders in der Osterzeit, der Teufel das Weihwasser, weil sie zum Nachteil für uns Wähler*innen von einer Verringerung der Wahlkreise ausgehen. Wer sägt schon gerne an seinem eigenen Stuhl? Es ist doch ganz offensichtlich, wenn daher die Koalition eine solche Verringerung um 19 Wahlkreise erst im Jahr 2025 wirksam werden lassen will. Umgekehrt wird ein Schuh draus: Bürger*innen nahe Erhöhung der Wahlkreise auf 333 Direktmandate bei höchstens 265 Listenmandaten = absolute Obergrenze 598, meint

Ihr Bundestagskandidat Hermann Krämer, Wahlrechtsreform

für den Wahlkreis Mosel/Rhein-Hunsrück

Schinderhannesschmalkost

Seit wenigen Tagen bin ich coronamäßig in meinem Bundestagswahlkreis unterwegs und stelle, nachdem ich in den Einzelbegegnungen mein Anliegen vortrage, zu 90 % eine breite Übereinstimmung mit meinem Anliegen fest. Dies betrifft insbesondere die vollständig überzogene Größe des Bundestags und schwappt sofort in die damit verbundene Steuerverschwendung über, im Vergleich zu den häufig vorhandenen, der Zeit geschuldeten, persönlichen Einschränkungen, schweren Verlusten und Existenznöten. Eine nicht zu unterschätzende Tsunamiwelle ernst zu nehmender Entrüstung schlägt mir entgegen. Trotzdem scheut man sich leider noch auf dem amtlichen Vordruck, offen mit einer Unterstützungsunterschrift mir Beistand zu leisten. Nach 3 Einsätzen freue ich mich daher um so mehr über eine 1. von 200 Unterschriften.

Bewundernswert ist gleichzeitig, wie mutig die meisten Menschen, Geschäfte, Klein- und Großunternehmen, kirchliche, soziale und kulturelle Einrichtungen den negativen Tatsachen realistisch ins Auge blicken und ebenfalls nicht aufgeben. Die milliardenschweren öffentlichen Hilfen, leider auf Kosten unserer nachfolgenden Generationen, sollen hier nicht geleugnet werden. Im Klartext: Das Vertrauen in die Politik ist nicht gänzlich im A…, aber es geht offensichtlich auch nicht mehr bildhaft am A… vorbei.

Nach meinem Vorschlag ist es zwingend notwendig, daß auch alle Abgeordneten unseres Deutscher Bundestags – egal welcher Partei – durch eine Schinderhannesschmalkost ihren Beitrag zur Überwindung der Staatskrise leisten, indem wir im Einklang mit der Wahlrechtsreform, von folgenden Veränderungen ausgehen:

1. Nur noch maximal 598 Abgeordnete, ohne wenn und aber!

2. Diese sollen sich aus 333 Wahlkreisabgeordneten sowie 265 Listenmandaten ergeben.

3. § 6 des Bundeswahlgesetzes ist daher so zu ändern, daß keine Überhang- und Ausgleichsmandatemehr möglich sind. (Vgl. mal wieder beispielhaft Rheinland-Pfalz im Gegensatz zu Baden- Württemberg.)

4. Die nach meinem Vorschlag 333 Wahlkreisabgeordnete werden als Direktmandate wie folgt gewählt:

Im ersten Wahlgang ist gewählt, wer mehr als 50% aller abgegebenen Stimmen erhält. Im oft erforderlichen zweiten Wahlgang ist gewählt, wer von den beiden Bestplatzierten aus Wahlgang 1 die meisten Stimmen erhält. Einen ähnlichen Wahlmodus haben wir bereits zum Beispiel bei vielen Kommunalwahlen. Wir Wähler*innen nehmen gerne einen zweiten Wahlgang wahr, weil wir dadurch gleichzeitig auch besser die Parteizugehörigkeit der gewählten Bundestagsabgeordneten beeinflussen können.

Mit einem solchen demokratischeren Wahlrecht zugunsten einer Aufwertung des Mehrheitswahlrechts anstatt eines aus dem Ruder gelaufenen modrigen Wahlrechts antworten wir auf die neue gegebene tatsächliche Situation. Das Bundesverfassungsgericht ist keine verstaubte Instanz und wird ggf. den Tatsachen ebenfalls ins Auge sehen.

Nach dem alten undemokratischen Moderwahlrecht kam es z.B. bei der letzten Bundestagswahl 2017 zu folgenden Kuriositäten: Nur 13 der 299 direkt gewählten Abgeordneten wurden mit einer echten Mehrheit der abgegebenen Stimmen gewählt, 25 Abgeordnete mit weniger als 30% der Stimmen, 99 Abgeordnete mit weniger als 35,5% der Stimmen, bis hin zu einem Direktmandat, bei dem bereits 23,5% ausreichten (vgl. auch Hans Meyer, Archiv des öffentlichen Rechts 143, S. 533). Die restlichen lagen darüber, aber eben nicht über 50% der abgegebenen gültigen Erststimmen. Das ist doch nicht in Ordnung, oder? Wenn wir immer im gleichen Trott weiter wählen, tragen wir mal wieder mit Schuld an dem Schlamassel, da kann sich keine*r rausreden, meint

Ihr Bundestagskandidat

Hermann Krämer, Wahlrechtsreform

für den Wahlkreis Mosel/Rhein-Hunsrück

Ratschen, Rasseln, Klappern

Nach altem österlichen Brauch fliegen unsere Kirchenglocken in der Karwoche nach Rom, um ihre Beichte abzulegen. Papst Franziskus hat den Kardinälen und Mitarbeitern dazu die Gehälter um 10 % gekürzt, damit sie sich besser konzentrieren können. (Wir erinnern uns, wie großzügig Bundestagspräsident Schäuble zu Weihnachten das Gegenteil getan hat, vgl. Introitus auf dieser Website). Die Glocken schweigen vor Scham. Das dürfte dieses Jahr ziemlich lang dauern, zumal sie ja auch noch meine und Deine Sünden im Gepäck haben.

Anstelle der verstummten Glocken ziehen zum Beispiel in den katholisch geprägten Gemeinden Mannebach, Kisselbach und Karbach Meßdiener*innen mit ihren Ratschen und Klappern dreimal täglich durchs Dorf, um stellvertretend für die verstummten Glocken mit uralten Rufen die Tageszeiten und zum Gottesdienst auszurufen(vgl. Rhein-Hunsrück-Zeitung vom 20.4.2011).

Ist die Karwoche oder die Osterruhe nicht auch für uns in weltoffener Toleranz eine Möglichkeit der Besinnung auf das Wesentliche? Ich denke, das geht für mich zunächst nur alleine und tut mir gut.

Danach werden wir uns mit Euren Wähler*innen Erststimmen als Rasselbande auf nach Berlin machen, rompelt

Ihr Bundestagskandidat

Hermann Krämer, Wahlrechtsreform

für den Wahlkreis Mosel/Rhein-Hunsrück

Hommage an eine Frau

23.3.2021

In Istanbul, dem früheren Konstantinopel, erleben wir gerade eine Rückwärtsrolle der Zivilisation.

Ankara bzw. Erdogan ist aus der Istanbuler Konvention ausgetreten. Das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, ist ein 2011 ausgearbeiteter völkerrechtlicher Vertrag .Es schafft verbindliche Rechtsnormen gegen Gewalt an Frauen und häusliche Gewalt. Auf seiner Grundlage sollen sie verhütet und bekämpft werden. Es trat am 1. August 2014 in Kraft (vgl. Wikipedia).

Gleichzeitig leiden wir in unseren Breitengraden unter Wahlkampf, politischem Gezänk, kirchlichem Versagen und gesundheitspolitischer Unsicherheit. Genau jetzt, wo es so wichtig wäre, einer stabilen Regierung mit einer starken Führungspersönlichkeit vertrauen zu können, verlieren wir kostbare Zeit und aufbauende Energie. Natürlich ist es zu einfach von mir gedacht, wenn wir jetzt schon meine vorgeschlagene 5-Jahres-Wahlperiode hätten, ginge es sachlicher und erfolgreicher zu. Mir ist es nur wichtig, daß wir eine Antenne dafür bekommen, was wir wenigstens für die Zukunft ändern können.

Immerhin, diesmal haben wir Deutsche das abzusehende Vakuum einer weltweit ohne Beispiel anerkannten politischen Führungssouveränität nicht in unserer deutschen Gründlichkeit selbst herbei genörgelt, worin wir ja die eigentlichen Weltmeister*innen sind. Diesmal erteilt uns die kompetente und verläßliche Mutter der Kompanie von sich aus in ihrem Schlußakkord eine letzte klare Lehre, indem sie sogar viele aus der Opposition schmerzhaft erkennen läßt: „Eigentlich schade!“

Nun; aufgeben zählt nicht; laßt uns weiterrudern. Jetzt kommt es auf unsere Wurzeln an, daß sie nicht verdorrt sind sondern im Gegenteil in der Lage sind, nach meinem geforderten unentbehrlichen Reinemacheprozeß im Bundeswahlrecht neuen politischen Führungswillen zu erzeugen. Wir wollen uns auf unsere traditionellen und kulturellen Errungenschaften besinnen. Hier schlägt jetzt vor allem auch die Stunde von Euch Nichtwähler*innen: Was für eine große Chance für Euch, wenigstens mit Eurer Erststimme für mich ein deutliches Zeichen zu setzen. Nicht wegducken und aufgeben! Die Botschaft lautet: wählen, wählen, wählen. Wäre doch gelacht: Wir schaffen das! Egal, wer aus dem Bundestag rausfliegt. Das sind wir ihr schuldig, meint

Ihr Bundestagskandidat

Hermann Krämer, Wahlrechtsreform

für den Wahlkreis Mosel/Rhein-Hunsrück

Peanuts ?

Was kostet uns die Abgeordnetenschwemme im Deutschen Bundestag, und wie hoch sind die Einsparungen bei einer Verlängerung der Wahlperiode auf 5 Jahre?

Sich mit Kosten und Finanzen zu beschäftigen, machen die meisten von uns nur ungern. Wir sehen lieber darüber hinweg, wenn es uns nicht unmittelbar betrifft. Das ist ein psychologischer Selbstschutz und es sind ja auch vermeintlich nicht meine persönlichen Schulden. Denn es sind Schulden, mit denen das Parlament finanziert wird und die nur auf die nächsten Generationen abgeschoben und ausgeblendet werden. Unsere Staatsverschuldung – pro Sekunde 6.855€ – beträgt 2.316.077.777.777 € im Laufe des 6. März 2021. Eine Summe, die wir leicht abnicken, weil wir sie uns nicht mehr vorstellen können bzw., an die wir uns gefährlicherweise gewöhnt haben.

Wenn wir Wähler*innen mit weniger Abgeordneten und einer längeren Wahlperiode das gleiche Ergebnis mindestens erzielen können, warum sollen wir das nicht einfach mal verantwortungsvoll für die nächsten Generationen versuchen? 157.325.624 € Ersparnis sind drin:

  1. Wegen der Corona-Krise wird die Bundestagswahl nach einem Bericht der „Saarbrücker Zeitung“ vom 22.2.2021 so teuer wie noch nie. Das Bundesinnenministerium veranschlage für die Wahl am 26. September 2021 Kosten von insgesamt 107 Millionen Euro, berichtete die Zeitung. Bei 4 jeweils um 1 Jahr verlängerten Wahlperioden haben wir eine Bundestagswahl umsonst.
  2. Wir haben ja gesehen derzeit sind 111 Abgeordnete zu viel ( 598 sind vorgesehen, 709 sind es).

Zu Errechnung der Kosten ziehe ich die Angaben des Bundes der Steuerzahler gerne zu Rate, auf dessen Online-Petition „Schluss mit dem XXL- Bundestag“ ich erneut verweise.

Ein Abgeordneter kostet uns pro Jahr mindestens:

– Abgeordnetenbezüge 10.083 €/mtl = 120.996 €

– Kostenpauschale 4.498 €/mtl = 53.976 €

– Sachleistungskosten 1.000 €/mtl = 12.000 €

– Mitarbeiterpauschale 22.201 €/mtl = 266.412 €

453.384 € x 111 Abg. = 50.325.624 €

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Hinzu kommen locker:

  • Büroausstattung: Neben der Kostenpauschale haben alle Abgeordneten Anspruch auf ein eingerichtetes Büro am Sitz des Bundestages in einer Größe von derzeit 54 Quadratmetern für sich und ihre Mitarbeiter einschließlich Kommunikationsgeräten und Möblierung.
  • Reisekosten: Bundestagsabgeordnete können alle Verkehrsmittel der Deutschen Bahn kostenfrei nutzen. Ende 2012 hat der Ältestenrat beschlossen, dass die Netzkarte der Bahn auch für Privatreisen genutzt werden darf. Dadurch können die Abgeordneten kostenlos per Bahn in den Urlaub reisen – die Kosten trägt der Steuerzahler. Im Raum Berlin steht ihnen zusätzlich die Dienstwagenflotte des Bundestags jederzeit zur Verfügung. Außerdem werden die Kosten für Inlandsflüge erstattet.
  • Versorgung: Bundestagsabgeordnete zahlen keine Beiträge für ihre Altersversorgung. Bereits nach einem Jahr im Bundestag erwirbt ein Abgeordneter einen Pensionsanspruch von 252 € im Monat. Rechnerisch erhält er pro Jahr Bundestagszugehörigkeit 2,5 Prozent der jeweils aktuellen Entschädigungshöhe. Somit ergibt sich nach 27 Jahren ein Maximalanspruch von 67,5 Prozent der Entschädigung bzw. derzeit knapp 6.806 € pro Monat. Damit erreichen Abgeordnete bereits nach einem halben „Arbeitsleben“ den maximalen Pensionsanspruch. Zudem können lang gediente Parlamentarier bis zu zehn Jahre vor Erreichen der Altersgrenze abschlagsfrei in Pension gehen.
  • Übergangsgeld: Für jedes Jahr der Mitgliedschaft im Bundestag wird einen Monat Übergangsgeld gezahlt und zwar in voller Höhe der Abgeordnetenentschädigung, also derzeit 10.083 €. Gedeckelt ist die Bezugsdauer bei 1½ Jahren. Somit können Langzeitabgeordnete nach ihrem Ausscheiden aus dem Bundestag bis zu 181.494 € erhalten. Allerdings werden ab dem zweiten Monat alle Erwerbs- und Versorgungseinkünfte auf das Übergangsgeld angerechnet.

Fazit:

Wenn Sie liebe Wähler*innen mir bis hierhin gefolgt sind, danke ich Ihnen für Ihr respektables Durchhaltevermögen. Es zeigt, daß wir Wähler*innen uns zurecht mehr Gedanken und Sorgen machen, als man es uns zutraut. Nun ist es mir wirklich wichtig, daß ich mit diesem Beitrag keine politische Neiddebatte unterstützen will. Dafür ist das Thema zu ernst! Im Gegenteil, Abgeordnete müssen ordentlich bezahlt werden, damit unter ihnen gut ausgebildete Topleute bereit sind, sich an vorderster Front für unser demokratisches Staatswesen zu unser aller Wohl einsetzen. Die Verlockung, daß manch eine/einer eher bei einem besser bezahlten Job in der freien Wirtschaft sein Glück sucht, ist die häufigere Variante. Und hier braucht niemand sein Einkommen so öffentlich darzustellen, kein/e Journalist/in, kein/e Moderator/in, kein/e Manager/in…. Politiker*innen hingegen bekommen von allen Seiten meist eher Dresche. Wer da noch glaubhaft und angesehen bleibt, verdient uns aller Respekt.

Nur, wir haben einfach zu viele Abgeordnete.. Sie behindern sich dadurch in den eigenen Fraktionen gegenseitig und das auch noch auf unsere Kosten. Ein politisches, sachliches Problembewußtsein wird durch von vorneherein überzogene Maximalforderungen überlagert, wodurch ständige Kompromißerwartungen politischen Unverdruß erzeugen. Meine angestrebte Wahlrechtsreform erfordert neues Denken und mutiges Handeln. Ich gebe es nicht auf, an eine gesunde deutsche Qualitätspolitik zu glauben meint

Ihr Bundestagskandidat

für den Wahlkreis Mosel/Rhein-Hunsrück

Hermann Krämer, Wahlrechtsreform