Fridays for Future – Mißbrauch

Am 10.2.2023 fuhr ich für 3 Tage nach Berlin zur Wiederholung der Landtagswahl. Ich nutzte dies als Chance, um in der abschließenden Ampel-Phase zur Wahlrechtsreform auf meine bürgernäheren Vorstellungen für die Direktmandate aufmerksam zu machen.

Auf der Hinfahrt hörte ich gegen 10.00 Uhr auf rbb, daß um 12.00Uhr vor dem Roten Rathaus eine Demo von Fridays for Future geplant sei. Die Jugendlichen und Schüler*innen einmal live in ihrer Lebensschulung mitzuempfinden, wollte ich „Alter Sack“, 70, mir nicht entgehen lassen. Aber denkste: Ich war nicht der Älteste. 5000 Demonstranten waren angesagt, ich schätze 1500 waren da. Darunter viele Altersgenoss*innen, jedenfalls bestimmt 20% sogenannter Erwachsener, Eltern und organisierter Aktivisten. Eine professionelle, durchorganisierte Veranstaltung mit dem Ziel, vor der Wahl die Demo zur Klimaneutralität hauptsächlich zu einer Enteignungs-Hetze insbesondere gegen FDP und CDU zu nutzen.

Also Vorsicht liebe Jugendlichen und Schüler*innen: Laßt Euch nicht als parteilichen Klebstoff mißbrauchen! Bleibt wachsam kritisch, mit dem nachhaltigen Luxus, sich eine eigene Meinung zu bilden.

Ein Argument gegen das Herabsetzen des Wahlalters auf 16 ist die realistische Betrachtungs- und Einsichtsfähigkeit der 16- bis 18-Jährigen. Diese ist, wie man leider in der Entwicklung von Fridays for Future sieht, noch zu leicht manipulierbar. Gleichzeitig sollten wir dankbar sein, wenn z.B. schon in der Schule oder im Elternhaus ein demokratisches politisches Interesse geweckt wird. Das muß auch mit einem früheren Wahlalter belohnt werden. Die Zeit ist reif dafür. Damit die erforderliche Zweidrittelmehrheit im Bundestag zur Änderung des Grundgesetzes erreicht werden kann, habe ich als Kompromiß das Jugendwahlrecht mit 17 vorgeschlagen (vgl. meinen Beitrag vom 15.1.2021).

Am Wahltag in Berlin verfolgte ich einige Stunden in der Nähe eines Wahllokals die bedauerlicherweise nachvollziehbare niedrige Wahlbeteiligung. Eher ältere und alte Menschen betrachteten ihre Wahlchance als Pflicht. In meinen zahlreichen Gesprächen war der Grundtenor jedoch bürgerferne Politikverdrossenheit. Daran kann mein Vorschlag zur Stärkung des Direktmandats etwas ändern! Absolute Mehrheit und Stichwahl unter den beiden Besten,

meint

Hermann Krämer
www.wahlrechtsreform.com

Parteiengier

Bisher gab es bei der Bundestagswahl eine Erststimme und eine Zweitstimme. Aktuell soll es nur noch eine Wahlkreisstimme und eine Hauptstimme geben. Immerhin die Verkleinerung des Bundestags ist in aller Munde. Aber Vorsicht: Das übliche Szenario bahnt sich wieder an. Die Ampelkoalition beschließt ausgerechnet um Ostern aller Voraussicht nach ein verfassungswidriges Wahlgesetz in der Hoffnung, das Bundesverfassungsgericht wird es schon richten. Und mal wieder ist Ping Pong voll im Gange (vgl. meinen Beitrag vom 17.8.2021), mit ungewissem Ausgang.

Hier einige Auszüge zu derzeitigen Reaktionen auf den Gesetzentwurf der Ampel BT Drucksache 20/5370 vom 24.1.2023 zum Wahlrecht:

„Dieses Vorhaben bedeutet vor allem eine Tendenz zur Zentralisierung des Staates und die weitergehende Verschiebung von Machtverhältnissen zu den Parteiorganen, die über die Aufstellung der Listen entscheiden. Eine Entwicklung, die man nach 1945 eigentlich vermeiden wollte und die dem ohnehin schwindenden Vertrauen in die deutsche Demokratie nicht unbedingt förderlich ist. „ taz, Scheif 16.1.

Die Gleichheit der Wahl sieht auch der Sachverständige der Wahlrechtskommission Prof. Dr. Grzeszick durch die geplante Reform gefährdet. Ob ein Wahlkreisgewinner seinen Wahlkreis tatsächlich erhält, hängt dann von einer Vielzahl von Faktoren ab, auf die er keinen Einfluss mehr hat. Etwa davon, wie die Partei landesweit bei den Zweitstimmen abgeschnitten habe.Oder davon, welches Ergebnis die anderen Wahlkreisgewinner der jeweiligen Partei erzielen. „Im Wahlkreis selbst haben die Kandidaten unterschiedlicher Parteien dann nicht mehr dieselben Chancen.“ Dies sei ein Gleichheitsproblem. Auch die Stimmen der Wähler seien nicht mehr „gleich“. Grzeszick: „Man lässt die Bürger zur Urne laufen, es wird ausgezählt, aber am Ende wird der Kandidat mit den meisten Stimmen womöglich nicht nach Berlin geschickt.“ Dies werde, so der Jurist zu „einer weiteren Entfremdung der Wähler vom politischen System führen“(Ludwigsburg24 vom17.1.23).

Auch die vom Grundgesetz in Artikel 38 geforderte Unmittelbarkeit der Wahl ist stark gefährdet wie Philipp Amthor CDU, MdB, am 27.1.2023 richtig sieht:  Deutscher Bundestag – Mediathek .

Allein, noch tendiert die CDU/CSU mit ihrem Antrag BT Drucksache 20/ 5353 vom 24.1.2023 mit einer Reduzierung auf 270 statt 299 leider zu Megawahlkreisen, wie Albrecht Glaser, AFD, in der gleichen Debatte sie treffend bezeichnet, was ich ebenfalls nicht im Sinne von uns Wähler*innen halte. Bürger*innen nahe Wahlkreiskontakte der Abgeordneten bedeutet das nicht. Detlef Müller SPD, MdB, verrät die Parteiengier im Bundestag, wenn er meint: „Wer den Sumpf trocken legen will, darf die Frösche nicht fragen“(Merkur.de v. 27.1.23). Aber aufgepaßt, liebe Wähler*innen! Die Frösche sind wir! Auf unsere gleiche und unmittelbare Erststimme muß es ankommen. Lassen wir uns nicht durch die neuen Verschleierungsnamen „Wahlkreisstimme“ und „Hauptstimme“ blenden,

meint

Hermann Krämer
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Dialog mit einem Toten

1998 besorgte mir mein Bruder Christoph von der Buchmesse die umfangreiche Sonderedition (1667 S.) aus den Akten des Bundeskanzleramtes 1989/90 zur Deutschen Einheit.  Am 26. 6. 1999 konnte ich von Ministerpräsident Dr. Bernhard Vogel, einem der ranghöchsten westdeutschen Aufbauhelfer in den Neuen Bundesländern, hierin ein Autogramm in grüner Tinte erhalten. Danach sandte ich das Buch zu Bundeskanzler a.D. Dr. Helmut Kohl mit der Bitte um ein Autogramm, was er mir am 9.11.1999 in schwarzer Tinte über Vogel gewährte. Ebenfalls in schwarzer Tinte, diesmal unter Vogel, folgte ein Autogramm am 20.8.2001  vom ehemaligen Bundesminister des Auswärtigen und Vizekanzlers Hans-Dietrich Genscher, dem bedeutenden Diplomaten der Einheit. Vera Lengsfeld, über die Thüringer Landesliste ehemalige MdB zunächst der Grünen, dann der CDU, versuchte ich eine Wohnung in Tonndorf bei Erfurt zu vermitteln, setzte sich am 1.11.2001 in blau neben Vogel. Sie war ab 1981 als Bürgerrechtlerin in der DDR aktiv, wurde 1983 aus der SED ausgeschlossen und von ihrem damaligen Ehemann Knud Wollenberger im Auftrag des MfS bespitzelt. 1990 gehörte sie der ersten frei gewählten Volkskammer der DDR an(Wikipedia).

Nun ergab es sich, daß sich Michail Gorbatschow anläßlich des 2.  Petersburger Dialogs vom 8.-10. April 2002 in Weimar aufhielt: .“ Russen und Deutsche wollten eine Annäherung, sagte Michail Sergejewitsch, aber zunächst gehe es darum, „den Inhalt unserer Beziehungen neu zu definieren“. „Wir wollen einen konstruktiven Geist“, sagte der frühere sowjetische Präsident Michail Gorbatschow zum Auftakt der Diskussionsveranstaltung von 150 Deutschen und Russen aus dem öffentlichen Leben ihrer Länder.  Dieser Petersburger Dialog wurde von Schröder und Putin ins Leben gerufen (vgl. Potsdamer Neue Nachrichten sowie FAZ, 9.4.2002 und SZ, 8.4.). Beide weilten in diesen Tagen ebenfalls in Weimar zu den 5. deutsch-russischen Regierungskonsultationen und sprachen Grußworte zu den Dialogteilnehmern. Putin:“ Schon die Atmosphäre Weimars, das große Musiker, Schriftsteller und Denker hervorgebracht hat, ist günstig für einen außergewöhnlichen Austausch. Weimar ist die Wiege der ersten deutschen Verfassung, der deutschen Demokratie, und der Geist der Freiheit, der hier herrscht, verleiht dieser Stadt Offenheit.“(vgl.: petersburger-dialog.de)

Am 9.4. 2002 machte ich mich morgens um 5.00 Uhr mit meinem Buch zur Deutschen Einheit von Tonndorf auf nach Weimar und dachte, Gorbatschow sei sicher im Grandhotel Russischer Hof abgestiegen. Dort eingetroffen war alles noch völlig ruhig. Keinerlei Sicherheitsbeamte vor dem Hotel und so ging ich einfach rein, setzte mich in ein Sofa im Eingangsbereich, von dem aus ich alles überblicken konnte und harrte längere Zeit der Dinge, die da kommen sollten oder nicht. Allmählich regte sich Leben, ich wähnte Sicherheitsbeamte und jemand, der wichtig und ebenfalls wartend aussah, setzte sich neben mich. Ich blätterte locker in meinem dicken Buch, um zu zeigen, daß keine Bombe drin war, und kam im bald folgenden Gespräch auf mein Autogrammanliegen.  Der kompetente Gesprächspartner hatte Verständnis für mein Ansinnen und meinte, nachher käme zuerst Gorbatschows  Tochter aus dem Aufzug. Mit ihr sollte ich meinen Wunsch besprechen. Genauso geschah es bald darauf und auf Englisch fand ich ein freundliches Entgegenkommen.

Nun wurde ich schon recht aufgeregt, aber jetzt galt es durchzuhalten. Es dauerte auch nicht lange, da öffnete sich der Aufzug wieder und Gorbatschow trat heraus in Mantel und Begleitung weiterer Personen im Begriff das Hotel zu verlassen. Dieser Gruppe schloß sich seine Tochter an und zielstrebig ging es Richtung Ausgang. Da trat ich gefaßt heran und fragte: „Mr. Gorbatschow, would you be so kind….?“ Alles blieb stehen  und seine Tochter erklärte etwas auf russisch. Gorbatschow sprach in fester russischer Sprache, während ich ihm das geöffnete Buch mit meinem Kuli reichte. Da erkannte er plötzlich das Autogramm von Helmut Kohl, seine Stimme wurde ruhiger; zugeneigt und bewundernd freundlich zeigte er das Autogramm  seinen Gefolgsleuten. Sogleich setzte auch er seine Unterschrift und gab mir das Buch zurück. Nun war ich ganz schön fertig ob der besonderen gefühlsvollen Situation, die ich am frühen Morgen unbeabsichtigt ausgelöst hatte, und gestehe, den Tränen nahe, stotterte irgendeinen Dank und alle gingen weiter. Für einen Moment war nochmal eine alte russisch-deutsche Männerfreundschaft (vgl. SZ vom 15.7.2009) aufgeleuchtet, die soviel politisch Positives nicht nur für Deutschland und Russland gebracht hat.

Mein Onkel, Prof. Dr. phil. Werner Krämer, Präsident des Deutschen Archäologischen Instituts  Berlin (1972-1979, vgl.: Bierbrauer, Jahrbuch der Bayerischen Wissenschaften 2007 S. 134), ebenfalls wie alle seine 3 Brüder Kriegsteilnehmer und Invalide des 2. Weltkrieges, der am Telefon aufmerksam meinem späteren Bericht über diese besondere Begegnung zuhörte, meinte nur kurz  anerkennend: „Früher wärst du dafür erschossen worden.“   

Es ist meine sichere Auffassung, daß der oben einerseits von Gorbatschow beschworene konstruktive Geist und andererseits die damalige konkrete politische Umsetzung von Putin und Schröder ganz im friedlichen Sinne der deutschen und der russischen Bevölkerung war und ist, im Gegensatz zu den derzeitigen tödlichen kriegerischen Verirrungen. Hören wir nicht auf, immer wieder an das Gute und Mögliche zu glauben! Es bedarf stets mutigen Führungspersönlichkeiten und ausdauernden Diplomaten. Vielleicht mal wieder in Weimar.

Hermann Krämer
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Heuschreckenplage in Berlin

Friedrich Merz, der Bierdeckel aus vergangenen Tagen, beschimpft im Sinkflug seiner Führungskabine schon mal vorsichtshalber im Deutschen Bundestag die hohe Zahl von Berufspolitikern ohne jegliche Erfahrung in der Arbeitswelt (vgl. AFP und Augsburger Allgemeine v. 16.9.2021). Gleichzeitig holt er zu einem Rundumschlag auf die Leitungsebenen aller Ministerien aus. Kein schlechter Ansatz für einen möglichen neuen Chef des Finanzministeriums. Wir sollten ihm den gesamten Digitalbereich einer neuen Regierung angliedern unter der Bedingung, daß keinerlei Neueinstellungen erfolgen, sondern sämtliche Rekrutierungsmechanismen aus den anderen Ministerien erfolgen. So ersparen wir uns einen neuen Wasserkopf in Form eines Digitalministeriums und könnten den Bierdeckel auf seine Saugfähigkeit testen, sollte es gelingen, die Führungskabine nochmal hochzuziehen.

Fakt ist, daß es langsam allen heiß wird, was die in wenigen Tagen zu erwartende Übergröße des Bundestags anbetrifft. Sie vermehren sich wie die Karnickel! Oder werden es vielleicht „nur“ 723 Bundestagsabgeordnete? Wie weit haben wir uns eigentlich schon an die Unzahl der Politiker*innen in Berlin gewöhnt? Wer räumt den Laden da endlich auf?

Auch Florian Harms, Chefredakteur von t-online.de, sieht in seinem „Tagesanbruch“ vom 14.9.2021 ein „Teures Heer von Hinterbänklern“. Und unser Wahlkreis schickt sich mit dem Landrat des Rhein-Hunsrück-Kreises gerade an, dem einen weiteren hinzuzufügen, wenn wir nicht aufpassen. Genau das sollten wir aber tun. „Wir wollen alle (nur) unsere Normalität zurück“ (Bundeskanzlerin Frau Dr. Merkel, BPK, 22.7.20121).

Hierfür müssen wir Wähler*innen eine Vorreiter*innenrolle einnehmen:

Was können wir machen?

1. Erststimme für Hermann Krämer Wahlrechtsreform. Platz 21

oder

2. „Hänner ducke dich, et kümmet en Platzräche“, meint

Ihr Bundestagskandidat

Hermann Krämer
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für den Wahlkreis Mosel/Rhein-Hunsrück

Begegnung mit dem Mensch

Nahid Shahalimi therapiert ihren Schmerz über ihre Heimat Afghanistan, indem sie unermüdlich für sie eintritt. Ich durfte ihr anläßlich des „9. Kunstfest Horn“ von Frau Dagmar Rehberg begegnen.

Nahid Shahalimi wurde 1973 in ein wohlsituiertes politisches Elternhaus in Afghanistan geboren, floh nach dem Tod des Vaters 1985 mit ihrer hierdurch rechtlos gewordenen verwitweten Mutter und ihren drei Schwestern über Pakistan nach Kanada, studierte in Montreal unter anderem Bildende Kunst und Politik und lebt seit 2000 mit ihren beiden Töchtern in München.

Im Jahr 2017 hat Nahid Shahalimi nach 3-jährigen gefährlichen Recherchen in ihrer Heimat 21 beispielhafte Frauen in Afghanistan interviewt. Mit ihrem Buch „Wo Mut die Seele trägt“ ISBN 978-3-945543–16-0 legt sie die enorme Stärke von Frauen offen, einfach Mensch zu sein, wie Du und ich oder vielleicht auch mehr: Ärztin, Unternehmerin, Professorin für Bauingenieurwesen, ehemaliges Street Kid, Pilotin, Dirigentin, Kommandantin… Und das in Afghanistan. Heute, 2021, nach der Machtübernahme der Taliban, hält Shahalimi Verbindung zu diesen und weiteren Frauen oder versucht es zumindest. Nachfolgend drei Beispiele aus ihrem Buch:

Farkhunda Malikzada konnte sie nicht mehr interviewen; eine 27-jährige Studentin der Islamwissenschaften, die sich im Selbststudium ganz der Mathematik verschrieben hatte. Sie wollte Lehrerin werden und hatte ausgezeichnete Noten vorzuweisen. Man hatte sie fälschlicherweise beschuldigt, ein Exemplar des Koran verbrannt zu haben. Die Buchschilderung ihrer Tötung vermag ich nicht erneut wiederzugeben.

Kommandantin Kaftar die ihrerzeit einzige Befehlshaberin im Norden: Afghanische Frauen sollten sich den Männern gegenüber nicht als schwach ausgeben. Sie können es ihnen durchaus gleichtun und wie sie ihrer Gemeinschaft dienen. Frauen müssen nur Stärke zeigen. Schließlich bringen sie weit mehr fertig als die Männer. Sie gebären Kinder und führen Seite an Seite mit ihren Brüdern Kriege.

Shamsia Hassani, 1988 im Iran geboren, lehrt an der Fakultät der Bildenden Künste der Universität Kabul und hinterläßt (hinterließ?) dreidimensionale Graffiti auf Bürgersteigen und Kriegstrümmern: „Es heißt, ich sei eine feministische Straßenkünstlerin. Die weibliche Figur in meinen Graffiti – manchmal mit, manchmal ohne Burka – stellt einfach den Menschen an sich dar.“ Diese freundliche aufmerksame Be(ob)achtung des anderen Geschlechts kommt noch deutlicher durch die Politikwissenschaftlerin Mariam Safi zum Ausdruck, wenn sie feststellt: „ Ich definiere mich nicht über die Geschlechterrolle. Ich bin in erster Linie ein Mensch und in zweiter Linie eine Frau. Meine afghanische Abstammung ist ein wichtiger Teil meiner Identität. Eine Frau zu sein, ist ebenfalls ein Teil meiner Identität, es bestimmt meine Wahrnehmung, mein Handeln und meine Ansichten.

Was machen wir in Deutschland? Wir diskutieren noch über die Notwendigkeit von Gleichberechtigung, anstatt den Menschen zu erkennen. Manche selbstbewußte vielleicht zu stolze Frauen bei uns sind gegen die Forderungen nach Parität. Oder sind sie mal wieder bereits weiter als wir Männer? Noch, denke ich, müssen viele Frauen doch wenigstens erst mal überhaupt eine Chance bekommen, sich gegen unser dominantes Männerdenken zu behaupten. Das spricht meines Erachtens für die paritätische Platzierung von Frau und Mann im Aufstellungsverfahren von Parteien.

In Horn jedenfalls durfte ich zwei Menschen begegnen, Nahid Shahalimi und Dagmar Rehberg, vielen Dank!

Bundestagskandidat

Hermann Krämer
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für den Wahlkreis Mosel/Rhein-Hunsrück

Mammutbundestag

„Der Bundestag ist zu groß und zu teuer! Keine Partei will wirklich eine Änderung. Auch dem Bundesverfassungsgericht fehlt der Mumm. Das erfordert einen Wähler*innen Bumms: 598 Abgeordnete absolute Obergrenze! Bündelt Ihr alle Eure Erststimmen auf Hermann Krämer Wahlrechtsreform, kracht es im morschen Gebälk. Nur die Zweitstimme für Eure Partei.“

Dieser Aufruf erfolgt voraussichtlich am 1.9.2021 in den WochenSpiegel-Ausgaben Hunsrück und Rhein-Mosel (entspricht dem Rhein-Hunsrück-Kreis), wo die Direktkandidaten für den Wahlkreis 200 gemeinsam in einem Artikel vorgestellt werden. Daß die im Herbst befürchtete erhebliche weitere Übergröße unseres Bundestags überhaupt nicht notwendig ist, belegt z.B. die kurzfristig einberufene Sondersitzung am 25.8.2021, 12.00 Uhr. Gegenstand der Beratungen soll neben der ersten Lesung von Gesetzentwürfen zur Bewältigung der Hochwasserkatastrophe und ihrer Folgen vor allem der Mandatsantrag der Bundesregierung zur Entwicklung in Afghanistan sein.

Das Parlament muss über jeden bewaffneten Einsatz der Bundeswehr abstimmen. In Ausnahmefällen ist das auch nachträglich möglich. In diesem Fall wird die nachträgliche Abstimmung mit „Gefahr in Verzug“ angesichts der schwierigen Sicherheitslage in Afghanistan nach der Machtübernahme der radikalislamischen Taliban begründet. Wir sehen also, daß in besonderen Fällen zumindest zunächst auch ohne den Bundestag gehandelt werden kann. Die Einsätze der Bundeswehr finden bereits vor der Sitzung statt. Es gab Gespräche und Unterrichtungen der Bundesregierung mit den Fraktionsvorsitzenden. Stellen wir uns vor 709 oder demnächst möglicherweise noch einige hundert mehr Abgeordnete hätten vorher stundenlang und in Ausschüssen darüber diskutiert.

Aufgrund der in § 126a der Geschäftsordnung des Bundestags reduzierten Anzahl der notwendigen anwesenden Abgeordneten um Beschlüsse zu fassen (178) kann das nun gerade in der Sommerpause eher geschehen als vor der Pandemie (355):

§ 45 Feststellung der Beschlußfähigkeit, Folgen der Beschlußunfähigkeit

(1) Der Bundestag ist beschlußfähig, wenn mehr als die Hälfte seiner Mitglieder im Sitzungssaal anwesend ist.

§ 126a Besondere Anwendung der Geschäftsordnung aufgrund der allgemeinen Beeinträchtigung durch COVID-19

(1) Der Bundestag ist abweichend von § 45 Absatz 1 beschlussfähig, wenn mehr als ein Viertel der Mitglieder im Sitzungssaal anwesend ist.
(2) Ein Ausschuss ist abweichend von § 67 beschlussfähig, wenn mehr als ein Viertel der Mitglieder an der Sitzung teilnehmen oder über elektronische Kommunikationsmittel an den Beratungen teilnehmen können.
(3) Die Ausschüsse, einschließlich des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung, können ihren Vorsitzenden auch in Sitzungswochen entsprechend § 72 zu Abstimmungen außerhalb einer Sitzung ermächtigen, für Abstimmungen und Beschlussfassungen können in Abweichung von § 48 Absatz 1 Satz 1 auch elektronische Kommunikationsmittel genutzt werden.
(4) Öffentliche Ausschussberatungen und öffentliche Anhörungssitzungen können auch so durchgeführt werden, dass der Öffentlichkeit Zugang ausschließlich durch elektronische Übermittlungswege gewährt wird.
(5) § 126a findet bis zum Ende der 19. Wahlperiode Anwendung.

Mit Blick auf das seinerzeit stark zugenommene Infektionsgeschehen der COVID-19-Pandemie war der Bundestag hierdurch in der Lage, seine Arbeits- und Funktionsfähigkeit stets zu gewährleisten und hat zudem Vorsorge getroffen, dass die Ausschuss- und Plenarsitzungen des Bundestages nicht zur Verbreitung von SARS-CoV2 beitragen (Bundestagsdrucksache 19/30669). Das kommt auch jetzt der verheerenden Lage in Afghanistan zu gute, meint

Ihr Bundestagskandidat

Hermann Krämer
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für den Wahlkreis Mosel/Rhein-Hunsrück

Nichtwähler*innenstunde

Sehr geehrte Nichtwähler*innen,

diejenigen unter Ihnen, die sich klar entschieden haben, nicht mehr an der Wahl teilzunehmen, bitte ich freundlich einen fairen Moment um Aufmerksamkeit!

Möglicherweise wollen Sie mit Ihrem Verhalten gar keine spektakuläre Aktion. Bedenken Sie doch nur mal kurz, was geschehen könnte, wenn alle Nichtwähler*innen z.B. im Wahlkreis Mosel/Rhein-Hunsrück bei der kommenden Bundestagswahl wenigstens ihre Erststimmen Hermann Krämer Wahlrechtsreform geben würden:

Dann würden, legen wir das Ergebnis der Wahl von 2017 zugrunde, 37.357 Nichtwähler*innen also 21,6% mit einem Schlag das Ergebnis im Herbst wesentlich beeinflussen. Das käme einem politischen Erdrutsch gleich. Zusammen mit meinen anderen Wähler*innen hätten Sie als Nichtwähler*in das Direktmandat im Wahlkreis Mosel/Rhein-Hunsrück entschieden. Nur 135.519 Wähler*innen also 78,4% fanden im Jahr 2017 den Gang zur Wahlurne oder beteiligten sich durch Briefwahl.

Erkennen Sie, verehrte Nichtwähler*innen, wie wichtig Ihre Stimme für mich sein könnte? Laßt uns doch eintreten in die gemeinsame Verantwortung für unsere Gesellschaft, solange wir es noch können. Viele von Ihnen würden gerne ihrer staatsbürgerlichen Pflicht nachkommen, haben aber niemanden mehr, der ihnen hilft.

Zum einen sehen Sie genau, was in Berlin schiefläuft. Wahrscheinlich sogar noch viel bewußter als manch(e) andere(r). Unsere politische Resignation bedeutet, sich einem gefährlichen politischem Pseudokrebs anzuvertrauen. Das drückt sich in der Haltung aus, ich kann ja sowieso nichts ändern. Allein die Vorstellung, es wäre anders, kann schon Spaß machen! Unsere Hinwendung diesmal zu einem aktiven politischem Handeln läßt mich wieder freier werden, wenn ich mich nicht gleichzeitig sklavisch in ihren Erfolg binde. Ich habe eben meine politische Meinung (sogar anonym) sagen dürfen. Sind Sie eine Frau, würden Sie in Afghanistan dafür erschossen.

Wahlkampf hin, Wahlkampf her. Lassen wir die inneren Schwankungen zu und gehen zur Wahl. Politik ist ein Prozeß. Werfen wir unseren Anteil in die Waagschale. Es wird uns gut tun, meint

Ihr Bundestagskandidat

Hermann Krämer
www.wahlrechtsreform.com

für den Wahlkreis Mosel/Rhein-Hunsrück

Ping Pong

Wann platzt das Bällchen?

An einem Freitag, dem 13. (8.2021), ist es noch eine einfache Rückhand des Bundesverfassungsgerichts zum Aufschlag von 216 Bundestagsabgeordneten. Mit dem am 13.8.21 veröffentlichtem Beschluss ( 2 BvF 1/21 ) hat der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung von 216 Mitgliedern des Deutschen Bundestages aus den Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, DIE LINKE und FDP abgelehnt, mit dem die Antragstellerinnen und Antragsteller erreichen wollten, dass Art. 1 Nr. 3 bis 5 des Fünfundzwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Bundeswahlgesetzes (BWahlGÄndG) bei der Wahl zum 20. Deutschen Bundestag nicht anzuwenden ist.

Der zuständige Berichterstatter im Zweiten Senat ist Peter Müller, der frühere CDU-Politiker und Ministerpräsident des Saarlands – er hatte damit die Aufgabe, die Entscheidung vorzubereiten und eine Empfehlung zu geben. Wären die Richter zu dem Schluss gekommen, der Antrag auf einstweilige Anordnung sei berechtigt, dann hätte das geltende Wahlrecht am 26. September nicht angewendet werden können. Es wäre dann das frühere Gesetz wieder in Kraft getreten. (Vgl. Tagesspiegel vom 13.8.2021)

Auszüge aus der Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichtes:

Die Entscheidung, ob die zur Prüfung gestellten Neuregelungen des Bundeswahlgesetzes mit dem Grundgesetz vereinbar sind, bleibt dem Hauptsacheverfahren vorbehalten. Der Normenkontrollantrag ist weder von vornherein unzulässig noch offensichtlich unbegründet.

Sachverhalt:

Der am 19. November 2020 in Kraft getretene Art. 1 Nr. 3 bis 5 BWahlGÄndG regelt im Wesentlichen das Sitzzuteilungsverfahren für die Wahlen zum Deutschen Bundestag nach § 6 Abs. 5 und 6 BWahlG neu. § 6 BWahlG sieht nunmehr vor: Bei der unveränderten ersten Verteilung wird zunächst die Gesamtzahl der Sitze nach dem Divisorverfahren den Ländern nach deren Bevölkerungsanteil zugeordnet (Oberverteilung), bevor unter Berücksichtigung der Sperr- und Grundmandatsklausel eine Verteilung der den Ländern zugeteilten Sitze auf die Landeslisten vorgenommen wird (Unterverteilung). Von der ermittelten Sitzzahl werden gemäß § 6 Abs. 4 BWahlG die von der Partei in den Wahlkreisen errungenen Mandate abgerechnet. Diese Mandate verbleiben einer Partei auch dann, wenn sie die ermittelte Sitzzahl der Landeslisten übersteigen („Quasi-Überhangmandate“).

Danach findet eine Erhöhung der Gesamtzahl der Sitze statt, die sich nach § 6 Abs. 5 BWahlG richtet. Dabei wird nach Abzug der erfolgreichen Wahlkreisbewerber von der Gesamtzahl der Abgeordneten die Zahl der verbleibenden Sitze im Wesentlichen so lange erhöht, bis jede Partei bei der zweiten Verteilung mindestens die Gesamtzahl der ihren Landeslisten zugeordneten Sitze erhält. § 6 Abs. 5 Satz 4 BWahlG ordnet jedoch an, dass bei dieser Erhöhung in den Wahlkreisen errungene Sitze bis zu einer Zahl von drei unberücksichtigt bleiben („unausgeglichene Überhangmandate“).

Bei der anschließenden zweiten Verteilung nach § 6 Abs. 6 BWahlG in seiner neuen Fassung werden die nach § 6 Abs. 5 BWahlG zu vergebenden Sitze bundesweit nach dem Divisorverfahren auf die zu berücksichtigenden Parteien und sodann in den Parteien nach dem Divisorverfahren auf die Landeslisten verteilt. Von der für jede Landesliste errechneten Sitzzahl werden die Wahlkreismandate abgezogen, wobei in den Wahlkreisen errungene Sitze einer Partei auch dann verbleiben, wenn sie die nach § 6 Abs. 6 Satz 1 BWahlG ermittelte Zahl übersteigen. In diesem Fall erhöht sich die Gesamtzahl der Sitze um die Unterschiedszahl, ohne dass eine Neuberechnung stattfindet. Die restlichen Sitze werden aus der jeweiligen Landesliste unter Außerachtlassung erfolgreicher Wahlkreisbewerber besetzt. (vereinfachte Darstellung)

Die Antragstellerinnen und Antragsteller rügen einen Verstoß von Art. 1 Nr. 3 bis 5 BWahlGÄndG gegen das Gebot der Normenklarheit aus Art. 20 Abs. 3 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 und 2 GG sowie gegen die Wahlrechtsgleichheit (Art. 38 Abs. 1 Satz 1 GG) und die Chancengleichheit der Parteien (Art. 21 Abs. 1 GG).

Wesentliche Erwägungen des Senats:

Es erscheint nicht von vornherein ausgeschlossen, dass insbesondere die vorgesehenen Neuregelungen in § 6 BWahlG gegen das Bestimmtheitsgebot und das Gebot der Normenklarheit verstoßen. Der Normenkontrollantrag erscheint auch hinsichtlich der Verletzung der Grundsätze der Wahlrechtsgleichheit und der Chancengleichheit der Parteien nicht als offensichtlich unbegründet. Insoweit ist klärungsbedürftig, ob § 6 BWahlG in seiner Gesamtheit den verfassungsrechtlichen Anforderungen, insbesondere an die Klarheit und Verständlichkeit von Rechtsnormen, genügt.

Das im Rechtsstaatsprinzip verankerte Gebot der Normenklarheit soll sicherstellen, dass die Rechtsunterworfenen den Inhalt einer Norm nachvollziehen können. Demgemäß könnte der Gesetzgeber – vorbehaltlich einer weiteren Erörterung im Hauptsacheverfahren – verpflichtet sein, ein Wahlverfahren zu schaffen, in dem die Wählerinnen und Wähler vor dem Wahlakt erkennen können, wie sich die eigene Stimmabgabe auf Erfolg oder Misserfolg der Wahlbewerberinnen und -bewerber auswirken kann.

Es ist jedenfalls nicht offensichtlich ausgeschlossen, dass §6 BWahlG in seiner neuen Fassung dem nicht genügt. Bereits vor der verfahrensgegenständlichen Neuregelung wies §6 BWahlG mit der Kombination aus erster Verteilung, Sitzzahlerhöhung und zweiter Verteilung in Verbindung mit den Zwischenschritten der jeweiligen Ober- und Unterverteilung einen erheblichen Komplexitätsgrad auf. Dieses Verfahren wurde mit der Neuregelung unter anderem um die Nichtberücksichtigung von bis zu drei Überhangmandaten bei der Berechnung der Sitzzahlerhöhung ergänzt, wodurch der Komplexitätsgrad der Vorschrift weiter gesteigert wurde.

Im Rahmen der gebotenen Folgenabwägung können (jedoch) die für den Erlass der einstweiligen Anordnung sprechenden Gründe den damit verbundenen Eingriff in die Zuständigkeit des Gesetzgebers nicht rechtfertigen. Entsprechend stellte sich der Erlass der einstweiligen Anordnung als erheblicher Eingriff in die gesetzgeberische Sphäre dar.

Die Frankfurter Allgemeine sieht im heutigen Freitag, dem 13. sogar einen schwarzen Tag für die Demokratie (Auszug):

„Somit werden die Stimmen am 26. September nach einem Verfahren ausgezählt, das den Komplexitätsgrad des ohnehin nur noch von Mathematikern zu durchdringenden Wahlrechts nochmals erhöht. So hat es das Gericht am Freitag selbst festgestellt. Mehr noch: In seinen Erwägungen hat sich der Senat einen erheblichen Teil der Argumente zu eigen gemacht, die die Beschwerdeführer in Karlsruhe und nahezu alle Sachverständigen in den Anhörungen im Deutschen Bundestag gegen die Neuregelung des Verfahrens der Sitzzuteilung vorgebracht haben.

Derzeit laufen alle Berechnungen der Größe des künftigen Deutschen Bundestags darauf hinaus, dass zu der Mindestsitzzahl von 598 Abgeordneten zwischen 250 und 400 Abgeordnete hinzukommen dürften. Auch vor dieser Entwicklung sind die Regierungsparteien seit Jahren gewarnt worden. Sie haben es aus durchaus eigennützigen Motiven nicht anders gewollt.“

Liebe Wähler*innen, so wird der Ball zwischen Bundestag und Bundesverfassungsgericht seit Jahrzehnten ständig hin und her gespielt. Der §6 BWahlG immer unverständlicher und der Bundestag platzt aus allen Nähten. Hätten Sie, liebe Wähler*innen, den Mut alle Ihre Erststimmen auf der linken Seite unten bei mir, Hermann Krämer Wahlrechtsreform, zu bündeln und eben nur mit Ihrer Zweitstimme Ihre Partei – egal welche – zu wählen, könnten wir erstmals seit 1949 das Direktmandat ändern und ein Überhangmandat konkret verhindern! So sind Ihre Erststimmen nicht verloren sondern im Gegenteil im Sinne einer Verkleinerung des Mammutbundestags sinnvoll eingesetzt, meint

Ihr Bundestagskandidat

Hermann Krämer
www.wahlrechtsreform.com

für den Wahlkreis Mosel/Rhein-Hunsrück

Lebens-Geläuf

17. August 1952 Hermann Gustav Krämer Augenöffnung als 6. von 7 Kindern

katholisch

Der Beinamen Gustav weist auf meine Patentante Lydia Radbruch, 2. Frau von Reichsjustizminister Prof. Dr. jur. Gustav Radbruch (SPD) hin. Während seiner Amtszeit wurden einige bedeutende Gesetze ausgearbeitet, so zur Zulassung von Frauen zum Richteramt (vgl. Wikipedia).
Eltern Landrat Dr. jur Hermann (BKS – AK)
und Martha Krämer, geb. Rummel

Vater: Vorsitzender Landkreistag Rheinland-Pfalz, Vizepräsident Deutscher Landkreistag (vgl. Wikipedia)
Mutter: medizinisch-technische Assistentin)
Großeltern Dr. phil Max und Martha Krämer, geb. Reichwein
sowie
Kirchenbauarchitekt und Knopffabrikant Christoph und Lilli Rummel, geb. Badorff.

Die Brüder Christoph und Hans Rummel erbauten u.a. 1923–1925: katholische Kirche St. Johannes der Täufer in St. Goarshausen. Sie ist seit 2002 Teil des UNESCO-Welterbes Oberes Mittelrheintal (Wikipedia).

Niemand kommt alleine auf die Welt. Seien wir dankbar gegenüber unseren Ahnen, die uns begleiten.
Ausbildung Besuch der 3 Volksschulen in Altenkirchen, Bernkastel und Kues,
des Nikolaus- von-Kues-Gymnasiums, Peter-Kremer-Weg 4 (Peter Kremer war mein Klassenlehrer)
und des Westerwald-Gymnasiums Altenkirchen, Abitur.

Zeitsoldat in Mannheim und Mayen, Fähnrich.

Verwaltungsschule Koblenz,
Verwaltungs- und Wirtschaftsakademie Kaiserslautern mit dem Abschluß Diplom

Protokollschulung beim Deutschen Bundestag in Bonn.
Beruf Inspektor Kreisverwaltung Neuwied: Waffen- und Jagdrecht
Bei der Durchforstung sämtlicher Waffenbesitzkarten stellte ich zahlreiche Unregelmäßigkeiten fest. So besaß u.a. mein damaliger Chef, Landrat Josef Oster, noch eine Dienstpistole, die ich einzog, da kein Bedürfnis vorlag. Mit dem damaligen Kreisjagdmeister Friedrich Wilhelm Fürst zu Wied arbeitete ich an der Einführung des 3-Jahresjagdscheins auf Landesebene zusammen, was aber am zuständigen Ministerialbeamten in Mainz zunächst scheiterte.

Assistent Verwaltungsleiter Pfalztheater
Abriß der seit 1708 bestehenden Trennmauer zwischen evangelischen und katholischen Christen in der ehemaligen Zisterzienser Abtei Otterberg durch das Zusammenführen in dieser Angelegenheit der Persönlichkeiten von Abt Dr. Thomas Denter, Kloster Marienstatt, Landrat Rudolf Tartter und Ministerpräsident Prof. Dr. Bernhard Vogel.

Verwaltungsleiter Volkshochschule Neustadt an der Weinstraße

Oberinspektor Landtagsverwaltung Rheinland-Pfalz

Mitarbeiter in den Bereichen Organisation, Protokoll, Wissenschaftlicher Dienst
Hier kam die Gelegenheit durch die Verbindung der parteipolitisch gegensätzlichen Mitglieder des Ausschusses für Landwirtschaft, Weinbau und Forsten mit der verdienten Ausschussvorsitzenden, Landtagsvizepräsidentin, Bäuerin Helma Schmitt, in der entscheidenden Ausschusssitzung etwas Großes zu erreichen(vgl. Beitrag „Nikolaus von Cues“): Die Einführung des 3- Jahresjagdscheins wurde beschlossen, nachdem dem wiederum ablehnenden zuständigen Fichtenmonokultur-Ministerialbeamten von dem weitsichtig erkennenden Minister Dr. Langen Zurückhaltung geboten worden war.

Amtmann Aufbauhelfer Landtagsverwaltung Thüringen

Referatsleiter Haushalts-und Finanzausschuß, Bildungsausschuß, Gleichstellungsausschuß sowie Parlamentssekretariat

Referent Petitionsausschuß

Regierungsdirektor a.D.

geschieden
welt-all-offen
2 Kinder
Ehrenamtliche TätigkeitGemeinderatsmitglied und stellvertr. Bürgermeister der Gemeinde Tonndorf/TH

Neubau des Kindergartens, Wiedereinführung des täglichen Glockengeläuts der örtlichen evangelischen Kirche.

ehemaliges aktives Mitglied im Tonndorfer Volkschor e.V.

Friedhofserneuerung Weg, Bepflanzung, Brunnenbohrung mit Handpumpe

wesentliche Schuldenreduzierung u.a. durch Herabsetzung der Sitzungsgelder und des Bürgermeisterhonorars; Verkauf unnötiger Gemeindegrundstücke  und -Gebäude an Privateigentümer und Schaffung eines Neubaugebietes.

Initiierung eines alljährlichen Skilagers des Gymnasiums bei der Familie Sepp Wöhrer auf der   Geisl-Hochalm in Bramberg am Wildkogel
Begegnungen mitProf. Dr. Walter Hallstein, Erster Präsident der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft; Michail Sergejewitsch Gorbatschow, Staatspräsident der UdSSR (Signatur neben Helmut Kohl und Hans-Dietrisch Genscher, Deutsche Einheit); Abt Prof. Dr. Laurentius Klein, Dormtion Abbey Jerusalem; Bundeskanzlerin Frau Dr. rer.. nat. Angela Merkel (Signatur auf meinem T-Shirt „5-Jahre Wahlperiode); Die Künstler und Graphiker A. Paul Weber, Hans Fronius, Andreas Dorfey, Maria Schommer, 95, Hunsrücker Frau des Försters Franz Schommer aus Hinzerath; Helga Janowitz.
zur ZeitBundestagskandidat „Wahlrechtsreform“
im Wahlkreis 200 Mosel/Rhein-Hunsrück

Nikolaus von Cues

Es ist etwas Großes
sich fest zu gründen
in der Verbindung der Gegensätze.

Nikolaus von Cues

Unser Wahlkreis 200, Mosel-Rhein/Hunsrück und Eifel hat mit mir als Einzelbewerber und Direktkandidaten die Chance, bundesweit allen Politikerinnen und Politikern deutlich zu zeigen, die Übergröße unseres Deutschen Bundestages tragen wir so nicht mehr mit!

Die Wähler*innen aller Parteien in unserem Wahlkreis – also parteiübergreifend – geben mir dafür ihre Erststimme. Nur mit der Zweitstimme wählt man dann seine Partei. So verbinden sich die gegensätzlichen Parteien um die Notwendigkeit einer großen Wahlrechtsreform zu begründen und behalten eine noch festere Eigenständigkeit durch ihre Zweitstimmen.

Die Politikerinnen und Politiker haben es über Jahrzehnte nicht geschafft, den Bundestag auf ein notwendiges Maß zu begrenzen. Wir müssen von einem aufgeblähten Bundestag zwischen 750 und evtl. über 800 Abgeordneten ausgehen.

Das ist unverantwortlich in der von Katastrophen geschüttelten Zeit!

Bündeln Sie also, liebe Wähler*innen, alle Ihre Erststimmen wirkungsvoll, um etwas Großes zu erreichen, wie Nikolaus von Cues es vor 500 Jahren schon erkannt hat und erzählen Sie es allen Ihren Bekannten, meint

Ihr Bundestagskandidat

Hermann Krämer
www.wahlrechtsreform.com

für den Wahlkreis Mosel/Rhein-Hunsrück