Eigentlich selbstverständlich

§ 1 Eigentlich

Guten Tag Frau Eigentlich,

kennen Sie eigentlich schon Herrn Eigentlich?
Ist doch Ihr Herr Gatte, eigentlich.
Was wählt er denn, der Herr Eigentlich?
„Immer dasselbe, eigentlich“.
Und Sie, Frau Eigentlich?
Was wählen eigentlich Sie, Frau Eigentlich?
„Das sag ich nicht.
Ist doch sehr persönlich, eigentlich.
Und ja, geheim, vertraulich natürlich,
äh, eigentlich.“

§ 2 selbstverständlich

Wußten Sie schon, Herr Eigentlich,
bald ist Bundestagswahl! „selbstverständlich!“
Gehen Sie hin? „selbstverständlich!“
Wollen wir was ändern? „selbstverständlich!“
Was schätzen Sie,
700 oder 800 Abgeordnete? „um Gottes willen!“
Rettungsanker Bundesverfassungsgericht?
„Gugge mer mo, ähjentlich,
aich froan mo meng Fru, dat wäs ähjentlich emmer olles.“

§ 3 Hermann Krämer Wahlrechtsreform

Guten Tag Frau Zuversicht.
Vielen Dank für Ihre Einsicht.
Wie führen Sie Ihren Herrn Gatten passgenau zur Übersicht?
„598 Abgeordnete, Vadder! Ist das klar?
Erststimme für Hermann Krämer, Wahlrechtsreform,
mit Deiner Zweitstimme, kannst de mache, was de willst!“
„Ös jo gud, Frau, gohn mers ahn!“

Es grüßt herzlich

Ihr Bundestagskandidat

Hermann Krämer
www.wahlrechtsreform.com

für den Wahlkreis Mosel/Rhein-Hunsrück

Neufassung § 1 Bundeswahlgesetz

Aus den beiden vorangegangenen Beiträgen mit den Neufassungen von § 5 und § 6 ergibt sich nun auch die Neufassung von § 1 Bundeswahlgesetz:

Zusammensetzung des Deutschen Bundestages und Wahlrechtsgrundsätze

bisherige Fassung:

„(1) 1 Der Deutsche Bundestag besteht vorbehaltlich der sich aus diesem Gesetz ergebenden Abweichungen aus 598 Abgeordneten. 2 Sie werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl von den wahlberechtigten Deutschen nach den Grundsätzen einer mit der Personenwahl verbundenen Verhältniswahl gewählt.

(2) Von den Abgeordneten werden 299*) nach Kreiswahlvorschlägen in den Wahlkreisen und die übrigen nach Landeswahlvorschlägen (Landeslisten gewählt.“

*) ab 01. Januar 2024: 280

Neufassung:

„(1) 1 Der Deutsche Bundestag besteht aus höchstens 598 Abgeordneten. 2 Sie werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl von den wahlberechtigten Deutschen nach den Grundsätzen einer mit der Personenwahl verbundenen Verhältniswahl gewählt.

(2) Von den Abgeordneten werden 333 nach Kreiswahlvorschlägen in den Wahlkreisen und 265 nach Landeswahlvorschlägen (Landeslisten) gewählt.“

In der Vergangenheit hat die Politik Reformen eher punktuell und immer erst dann angepackt, wenn der Druck übergroß geworden und die Krise bereits eingetreten war. Da, wo die Bereitschaft zu echten Struktur und Kultur verändernden Reformen vorhanden war, konnten die nachhaltigsten Erfolge erzielt werden. Wie entscheidend die Bereitschaft zu solch grundsätzlichen Anpassungen ist, zeigt der Blick in den Privatsektor: Dort sind Struktur- und Organisationsfragen Überlebensfragen. Wer nicht kunden- bzw. nachfrageorientiert handelt, sein Personal geeignet zusammensetzt und effizient arbeitet, verliert Kunden und scheidet aus dem Markt aus. (vgl. Nationaler Normenkontrollrat: „Initiative Leistungsfähige Verwaltung-Zukunftsfähiger Staat, 06,21)

Mit meinen vorgeschlagenen konkreten Anpassungen unseres Wahlrechts, durch die spürbare Einschränkungen im Parlamentsgebaren verlangt werden, treten wir einer allgemeinen Verunsicherung, Unzufriedenheit und Frustration der Bürger*innen gegenüber unseren Politiker*innen deutlich entgegen. Die zeitbedingten Anpassungen sollen eine Ermutigung darstellen, Vertrauen in Staat und Politik weiter aufzubauen. Dieses Vertrauen ist – Gott sei Dank -nach wie vor in unserer Gesellschaft vorhanden. Wir greifen sofort darauf zurück, wenn es uns dreckig geht, wir in schwere gesellschaftliche Krisen geraten. Dafür muß unser Parlament funktionsfähiger und effizienter gemacht werden, meint

Ihr Bundestagskandidat

Hermann Krämer
www.wahlrechtsreform.com

für den Wahlkreis Mosel/Rhein-Hunsrück

Neufassung § 6 Bundeswahlgesetz

Wahl nach Landeslisten

Bisherige Fassung: (verantwortlich für die chaotischen Überhang- und Ausgleichsmandate)

„(1) 1 Für die Verteilung der nach Landeslisten zu besetzenden Sitze werden die für jede Landesliste abgegebenen Zweitstimmen zusammengezählt. 2 Nicht berücksichtigt werden dabei die Zweitstimmen derjenigen Wähler, die ihre Erststimme für einen im Wahlkreis erfolgreichen Bewerber abgegeben haben, der gemäß § 20 Absatz 3 oder von einer Partei vorgeschlagen ist, die nach Absatz 3 bei der Sitzverteilung nicht berücksichtigt wird oder für die in dem betreffenden Land keine Landesliste zugelassen ist. 3 Von der Gesamtzahl der Abgeordneten (§ 1 Absatz 1) wird die Zahl der erfolgreichen Wahlkreisbewerber abgezogen, die in Satz 2 genannt sind.

(2) 1 In einer ersten Verteilung wird zunächst die Gesamtzahl der Sitze (§ 1 Absatz 1) in dem in Satz 2 bis 7 beschriebenen Berechnungsverfahren den Ländern nach deren Bevölkerungsanteil (§ 3 Absatz 1) und sodann in jedem Land die Zahl der dort nach Absatz 1 Satz 3 verbleibenden Sitze auf der Grundlage der zu berücksichtigenden Zweitstimmen den Landeslisten zugeordnet. 2 Jede Landesliste erhält so viele Sitze, wie sich nach Teilung der Summe ihrer erhaltenen Zweitstimmen durch einen Zuteilungsdivisor ergeben. 3 Zahlenbruchteile unter 0,5 werden auf die darunter liegende ganze Zahl abgerundet, solche über 0,5 werden auf die darüber liegende ganze Zahl aufgerundet. 4 Zahlenbruchteile, die BWG gleich 0,5 sind, werden so aufgerundet oder abgerundet, dass die Zahl der zu vergebenden Sitze eingehalten wird; ergeben sich dabei mehrere mögliche Sitzzuteilungen, so entscheidet das vom Bundeswahlleiter zu ziehende Los. 5 Der Zuteilungsdivisor ist so zu bestimmen, dass insgesamt so viele Sitze auf die Landeslisten entfallen, wie Sitze zu vergeben sind. 6 Dazu wird zunächst die Gesamtzahl der Zweitstimmen aller zu berücksichtigenden Landeslisten durch die Zahl der jeweils nach Absatz 1 Satz 3 verbleibenden Sitze geteilt. 7 Entfallen danach mehr Sitze auf die Landeslisten, als Sitze zu vergeben sind, ist der Zuteilungsdivisor so heraufzusetzen, dass sich bei der Berechnung die zu vergebende Sitzzahl ergibt; entfallen zu wenig Sitze auf die Landeslisten, ist der Zuteilungsdivisor entsprechend herunterzusetzen.

(3) 1 Bei Verteilung der Sitze auf die Landeslisten werden nur Parteien berücksichtigt, die mindestens 5 Prozent der im Wahlgebiet abgegebenen gültigen Zweitstimmen erhalten oder in mindestens drei Wahlkreisen einen Sitz errungen haben. 2 Satz 1 findet auf die von Parteien nationaler Minderheiten eingereichten Listen keine Anwendung.

(4) 1 Von der für jede Landesliste so ermittelten Sitzzahl wird die Zahl der von der Partei in den Wahlkreisen des Landes errungenen Sitze (§ 5) abgerechnet. 2 In den Wahlkreisen errungene Sitze verbleiben einer Partei auch dann, wenn sie die nach den Absätzen 2 und 3 ermittelte Zahl übersteigen.

(5) 1 Die Zahl der nach Absatz 1 Satz 3 verbleibenden Sitze wird so lange erhöht, bis jede Partei bei der zweiten Verteilung der Sitze nach Absatz 6 Satz 1 mindestens die Gesamtzahl der ihren Landeslisten nach den Sätzen 2 und 3 zugeordneten Sitze erhält. 2 Dabei wird jeder Landesliste der höhere Wert aus entweder der Zahl der im Land von Wahlbewerbern der Partei in den Wahlkreisen nach § 5 errungenen Sitze oder dem auf ganze Sitze aufgerundeten Mittelwert zwischen diesen und den für die Landesliste der Partei nach der ersten Verteilung nach den Absätzen 2 und 3 ermittelten Sitzen zugeordnet. 3 Jede Partei erhält mindestens die bei der ersten Verteilung nach den Absätzen 2 und 3 für ihre Landeslisten ermittelten Sitze. 4 Bei der Erhöhung bleiben in den Wahlkreisen errungene Sitze, die nicht nach Absatz 4 Satz 1 von der Zahl der für die Landesliste ermittelten Sitze abgerechnet werden können, bis zu einer Zahl von drei unberücksichtigt. 5 Die Gesamtzahl der Sitze (§ 1 Absatz 1) erhöht sich um die Unterschiedszahl.

(6) 1 Die nach Absatz 5 zu vergebenden Sitze werden in jedem Fall bundesweit nach der Zahl der zu berücksichtigenden Zweitstimmen in dem in Absatz 2 Satz 2 bis 7 beschriebenen Berechnungsverfahren auf die nach Absatz 3 zu berücksichtigenden Parteien verteilt. BWG 2 In den Parteien werden die Sitze nach der Zahl der zu berücksichtigenden Zweitstimmen in dem in Absatz 2 Satz 2 bis 7 beschriebenen Berechnungsverfahren auf die Landeslisten verteilt; dabei wird jeder Landesliste mindestens die nach Absatz 5 Satz 2 für sie ermittelte Sitzzahl zugeteilt. 3 Von der für jede Landesliste ermittelten Sitzzahl wird die Zahl der von der Partei in den Wahlkreisen des Landes errungenen Sitze (§ 5) abgerechnet. 4 In den Wahlkreisen errungene Sitze verbleiben einer Partei auch dann, wenn sie die nach Satz 1 ermittelte Zahl übersteigen. 5 In diesem Fall erhöht sich die Gesamtzahl der Sitze (§ 1 Absatz 1) um die Unterschiedszahl; eine erneute Berechnung nach Satz 1 findet nicht statt.6 Die restlichen Sitze werden aus der Landesliste in der dort festgelegten Reihenfolge besetzt. 7 Bewerber, die in einem Wahlkreis gewählt sind, bleiben auf der Landesliste unberücksichtigt. 8 Entfallen auf eine Landesliste mehr Sitze, als Bewerber benannt sind, so bleiben diese Sitze unbesetzt.

(7) 1 Erhält bei der Verteilung der Sitze nach den Absätzen 2 bis 6 eine Partei, auf die mehr als die Hälfte der Gesamtzahl der Zweitstimmen aller zu berücksichtigenden Parteien entfallen ist, nicht mehr als die Hälfte der Sitze, werden ihr weitere Sitze zugeteilt, bis auf sie ein Sitz mehr als die Hälfte der Sitze entfällt. 2 Die Sitze werden in der Partei entsprechend Absatz 6 Satz 2 bis 6 verteilt. In einem solchen Falle erhöht sich die nach Absatz 5 ermittelte Gesamtzahl der Sitze (§ 1 Absatz 1) um die Unterschiedszahl.“

Neufassung: (Ablösung des verunglückten Überhang- und Ausgleich-Systems)

„ (1) 1 Für die Verteilung der nach Landeslisten entsprechend der Anlage 3 dieses Gesetzes zu besetzenden Sitze werden die für jede Landesliste abgegebenen Zweitstimmen für jedes Land separat zusammengezählt und diesen Landeslisten anteilmäßig zugeordnet. 2 Gewählt sind diejenigen Abgeordneten, die nicht schon im ersten oder zweiten Wahlgang ein Direktmandat errungen haben.

(2) 1 Bei der Verteilung der Sitze auf die Landeslisten werden nur Parteien berücksichtigt, die mindestens 5 Prozent der im gesamten Wahlgebiet abgegebenen gültigen Zweitstimmen erhalten oder in mindestens drei Wahlkreisen einen Sitz errungen haben. 2 Satz 1 findet auf die von Parteien nationaler Minderheiten eingereichten Listen keine Anwendung.“

Anlage 3

(zu § 6 Absatz 1)

BundeslandSitze
Schleswig-Holstein9
Mecklenburg-Vorpommern4
Hamburg5
Niedersachsen27
Bremen1
Brandenburg8
Sachsen-Anhalt8
Berlin10
Nordrhein-Westfalen59
Sachsen 14
Hessen19
Thüringen6
Rheinland-Pfalz13
Bayern43
Baden-Württemberg36
Saarland3
265

Klar, einfach, praktikabel, kostengünstig, meint

Ihr Bundestagskandidat

Hermann Krämer
www.wahlrechtsreform.com

für den Wahlkreis Mosel/Rhein-Hunsrück

Neufassung § 5 Bundeswahlgesetz

Wahl in den Wahlkreisen

Bisherige Fassung:

„In jedem Wahlkreis wird ein Abgeordneter gewählt. Gewählt ist der Bewerber, der die meisten Stimmen auf sich vereinigt. Bei Stimmengleichheit entscheidet das vom Kreiswahlleiter zu ziehende Los.“

Neufassung:

„In jedem Wahlkreis wird eine Abgeordnete oder ein Abgeordneter gewählt. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhält. Erhält niemand diese Mehrheit, so findet eine Stichwahl unter den Zweien statt, die bei der ersten Wahl die meisten Stimmenzahlen erhalten haben. Bei der Stichwahl ist gewählt, wer die meisten gültigen Stimmen erhält.“

Mit meinem Vorschlag für eine solche Neufassung wählen wir in Zukunft wesentlich demokratischer meint,

Ihr Bundestagskandidat

Hermann Krämer
www.wahlrechtsreform.com

für den Wahlkreis Mosel/Rhein-Hunsrück

333 Übersicht ist kein Fehler 265

Unsere Bundeswahlkreise sind nach meiner Auffassung zu groß. Hierunter leidet die Bürger*innen Nähe der Bundestagsabgeordneten. Diese haben dadurch das Ohr weniger auf der Schiene, und die Gefahr des Abhebens unserer Politiker*innen besteht einfach faktisch. Möglicherweise kommt es ja auch hierdurch, daß Gesetzestexte und ihre Auswirkungen zu theoretisch und unpraktikabel sind.

§ 6 des Bundeswahlgesetzes „Wahl nach Landeslisten“, besser „Überhang- und Ausgleichsmandat“ oder noch besser „Verzerrung nach Landeslisten“ benannt, ist ein Musterbeispiel fehlgeschlagener Theorie. Dieser Paragraph ist nur noch durch einen Computer zu verstehen und nachzuvollziehen. Für mich jedenfalls nicht mehr verständlich und unpraktikabel allemal, wie unsere Geldbörse an der unnötigen Ausuferung und Übergröße des Bundestags schmerzhaft spürt.

Das Abheben unserer Bundestagsabgeordneten besteht darin, daß sie weder willens noch arbeitsmäßig in der Lage sind, hieran was zu ändern. Die bedauerliche Wahrheit ist, daß sich der nicht zu unterschätzende Volksunmut entlädt: „Die stecken sich ja nur selbst ihre eigenen Taschen voll“ und andererseits die Abgeordneten so lieber die Wahlkreise auch noch vergrößern wollen, um so dem Volkszorn aus dem Weg gehen zu können. Beide Spieler entfernen sich zusehends voneinander und die Fehlpässe sind vorprogrammiert.

Also Finger weg von der unpersönlichen Vergrößerung und Daumen hoch für die volksnahe Verkleinerung der Wahlkreise zu Lasten der noch unpersönlicheren Landeslisten, zumal wir bei der Bundestagswahl im Gegensatz zu den Kommunalwahlen weder Panaschieren noch Kumulieren können.

Mein Lösungsvorschlag lautet daher 333 Wahlkreise und nur 265 Listenmandate anstatt bisher nur 299 Wahlkreise und derzeit aber unglaubliche 410 Listenmandate. Daß das den Parteien nicht schmeckt, ist offensichtlich. Darauf kommt es aber nicht an, sondern: „Was tut dem Volk gut und was schadet ihm“? So ergeben sich für uns neue Wahlkreischancen:

Bundeslandbisherneu
Schleswig Holstein 1113
Mecklenburg-Vorpommern69
Hamburg67
Niedersachsen3033
Bremen23
Brandenburg1012
Sachsen-Anhalt910
Berlin1214
Nordrhein-Westfalen6468
Sachsen1618
Hessen2225
Thüringen810
Rheinland-Pfalz1517
Bayern4649
Baden-Württemberg3840
Saarland45
299333

Auffällt zum Beispiel die enorme Wahlkreisdichte in Nordrhein-Westfalen. Dies ist der dortigen hohen Bevölkerungszahl geschuldet, da sich die Anzahl der Wahlkreise bisher nach der Bevölkerungszahl eines Bundeslandes richtet. Inwieweit es richtig ist, daß ein Land die Bundespolitik so dominiert darf bezweifelt werden. Weitere herausragende Merkmale eines Bundeslandes für die Bundesrepublik sollten mit gewichtet und berücksichtigt werden. Wenn z.B. in der Sommerzeit unsere halbe Bevölkerung lechzend ans Meer reist, kommen diese Flächenländer, in denen ihre Bundestagsabgeordneten auch mal mit dem Wohnmobil unterwegs sein sollen, im Vergleich zu kurz. So kennt man im Genossenschaftsrecht ebenfalls weitere Stimmenanteile als das alleinige Personenstimmrecht. Wenn bei der Bundestagswahl schon nicht der Stimmenwert der Nordländer*innen aufgewertet wird, sollte man ihnen wenigstens einen Wahlkreisbonus geben, meint

Ihr Bundestagskandidat

Hermann Krämer
www.wahlrechtsreform.com

für den Wahlkreis Mosel/Rhein-Hunsrück

Deutschlands digitale Herausforderung

Anhand meiner erfolgreichen Sammlung von bis jetzt 203 wahlrechtsbescheinigten Unterstützungsunterschriften läßt sich exemplarisch aufzeigen, wie hintendran wir in Deutschland in der digitalen Umsetzung für unsere Behörden, Verwaltungen und Parlamente sicherlich nicht nur in diesem Verfahren sind. Auszugsweise verwende ich dabei Inhalte und Ergebnisse des Gesetzentwurfs der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Änderung des Bundeswahlgesetzes (vgl. Bundestagsdrucksache 19/29281 sowie BGBl Teil I Nr. 29, S. 1482 vom 9.Juni 2021). Lese zu diesem Gesetzgebungsverfahren auch meinen wöchentlichen Beitrag „Coronastößchen“ vom 11. Mai 2021.

A. Problem und Werdegang der digitalen Verschleppung

Die im Bundeswahlgesetz vorgeschriebenen Unterstützungsunterschriften für Wahlvorschläge und Landeslisten sind in der Pandemie nur unter deutlich erschwerten Bedingungen zu sammeln. Bei Bundestagswahlen können Wahlvorschläge nicht nur von politischen Parteien, sondern nach § 20 Absatz 3 des Bundeswahlgesetzes auch von 200 Wahlberechtigten eingereicht werden. Unter den Bedingungen der Pandemie können derart hohe Anforderungen eine Überforderung der Vorschlagenden darstellen und berühren jedenfalls den Grundsatz der Chancengleichheit aus Artikel 38 Absatz 1 Satz 1 des Grundgesetzes (GG).

In Anbetracht der bislang vorherrschenden Praxis der persönlichen Kontaktaufnahme zur Erlangung von Unterschriften und der mit dem Unterschriftensammeln im Internet bislang noch verbundenen Herausforderungen (Originaleingeständnis der Parteien im Gesetzentwurf) erschien es allen im Bundestag vertretenen Parteien angemessen, die Zahl der erforderlichen Unterstützungsunterschriften für die Bundestagswahl 2021 deutlich auf 25 Prozent abzusenken, zumal entsprechende Aussagen und Forderungen der Verfassungsgerichte vorlagen.

Das Gesetz wurde nach den Ausschußberatungen, soweit überhaupt welche tatsächlich erfolgten, jeweils in Zweiter und Dritter Beratung ebenfalls ohne Aussprache im Bundestag am 20.5.2021 beschlossen. Der Bundesrat hat den Vermittlungsausschuß am 28.5.2021 nicht angerufen. Danach haben am 3. Juni 2021 der Bundesinnenminister, unsere verehrte Frau Bundeskanzlerin und der Bundespräsident das Gesetz unterzeichnet. Dies führte am 09.06.2021 schließlich zur seiner Verkündung im Bundesgesetzblatt.

Da für die Quotenreduzierung ein Inkrafttreten am Tag nach der Verkündung vorgesehen ist, bräuchte ich nunmehr eigentlich nur noch 50 Unterstützungsunterschriften, finde es aber schlichtweg klasse, daß über 200 Wähler*innen schon vorher den Kreiswahlvorschlag der Wahlrechtsreform mit ihrer Unterschrift unterstützt haben. Ich schätze weitere 800 Wähler*innen fanden in meinen bisherigen Gesprächen den Kreiswahlvorschlag für ausgezeichnet und wünschten ihm viel Erfolg! Meiner Schätzung nach waren deutlich weniger als 1% der Angesprochenen politisch völlig desinteressiert. Daran können ein Großteil der Nichtwähler*innen erkennen, welche Chance Sie haben, wenn Sie diesmal doch wenigstens mir Ihre Erststimme geben (Hermann Krämer Wahlrechtsreform) und damit wesentlich zu einer dringend notwendigen Wahlrechtsänderung beitragen.

Die Einreichung des Wahlvorschlages mit sämtlichen erforderlichen Unterlagen obliegt dem Wahlvorschlagsträger. Dies gilt gemäß § 20 Bundeswahlordnung und § 34 Bundeswahlordnung auch für die Unterstützungsunterschriften sowie die Nachweise zur Wahlberechtigung der Unterzeichner. Daher mußte ich mit meinen Unterstützungsunterschriften – Gott sei Dank nur 9 – von insgesamt 13 zuständigen Verbandsgemeindebehörden trotz Pandemie persönlich kontaktieren.

Beispielhafte Erfahrungen: In Boppard erfragte ich zwar nur 2 Wahlrechtsbescheinigungen. Es war aber kein Reinkommen, da das entsprechende Programm noch nicht installiert sei. Man wollte mir die Bescheinigungen zuschicken, was schließlich auch erfolgte. Da ich nach den ganzseitigen Datenschutzhinweisen auch für die Verarbeitung der mit der Unterstützungsunterschrift angegebenen personenbezogenen Daten verantwortlich bin, scheue ich eigentlich sowohl den postalischen Versand der Originale, als auch das längere Überlassen selbiger in verschiedenen Behörden.

In Morbach verbrachte ich fast einen ganzen Tag – mein Fehler war, daß ich mich nicht angemeldet hatte – für 40 Bescheinigungen, in Bernkastel erledigte man 16 trotz Onlinefortbildung zügig. In Emmelshausen verwechselte ich wohl die Öffnungszeiten von Stadt und Verbandsgemeinde, weshalb ich nahe der Waldkapelle in Gondershausen pandemiegerecht in meinem Auto – Matratze und Schlafsack sind in meinem großen Wahlkreis vorsichtshalber immer dabei – übernachtete.

Besonders gut verlief mein Behördentermin im Bürgerbüro der Verbandsgemeinde Simmern – Rheinbölln, den ich vorsichtshalber außerhalb der Öffnungszeiten, um 13.00 Uhr verabredete. Vier Angestellte kontrollierten, stempelten und unterschrieben 117 Wahlberechtigungsbescheinigungen auf meinen Vordrucken der Unterstützungsunterschriften aus ihrem Zuständigkeitsbereich. 6 waren fehlerhaft, 3 davon konnten wir positiv besprechen. Die Damen waren ein echt gutes Team und arbeiteten bis 14.00 Uhr 1 Stunde lang voll konzentriert.

B. Lösung

1. Daß der Gesetzentwurf Quotenreduzierung innerhalb von 5 Wochen inkrafttreten konnte, geschah unter anderem aufgrund der digitalen Vernetzung untereinander.

2. Zu den Unterstützungsunterschriften für einen Wahlvorschlag muß die Vernetzung zwischen den Behörden derart organisiert und bestimmt werden, daß der Kreiswahlleiter Zugang und alleinige Prüfungszuständigkeit der Unterstützungsunterschriften erhält, sodaß dieser Verwaltungsaufwand für die Gemeindebehörden ( Prüfung der Wahlrechtsbescheinigung mit Dienstsiegel, Ort, Datum, Sachbearbeiterunterschrift ) entfallen sollte. Auch würde das einen erheblichen Zeitaufwand für den Unterstützungssammler und manchen Ärger ersparen; ganz abgesehen von einer pandemiebedingten vertretbaren Zukunftsenwicklung.

3. Das Unterschriftensammeln muß nicht nur durch persönlichen Kontakt und Gespräche sondern darüber hinaus in Zukunft zusätzlich auch im Internet vergleichbar mit den Onlinepetitionen rechtswirksam möglich gemacht werden.

C. Alternativen

1. Beibehaltung des bisherigen digitalen Entwicklungslandes Deutschland.

2. Besser: Litauen: Litauen will seinen Bürgern, die im Ausland leben, das sogenannte e-Voting ermöglichen – die Stimmabgabe über das Internet. Auf nationalem Level finden Wahlen über das Internet in Europa bislang nur in Estland statt. 2007 war es das erste Land, das Onlinewahlen bei den Parlamentswahlen durchführte. Mithilfe des elektronischen Personalausweises und spezifischen PIN-Codes können die Bürger von Zuhause ihre Stimme abgeben. Die Stimme wird dann im System einmalig anonym registriert. Bei den estnischen Parlamentswahlen 2019 kamen 43.8% aller abgegebenen Stimmen über das Internet. Die Möglichkeit nutzen nicht nur jüngere, sondern vor allem auch ältere Wähler, die weit von den Wahllokalen entfernt wohnen. (vgl. nordisch. Info, das Online-Magazin für Osteuropa)

3. Diese notwendigen Änderungen für Deutschland sind eine mutige Herausforderung. Gehen wir sie an! Aber nicht mit vielleicht demnächst 800 Bundestagsabgeordneten. Die latschen sich auf unsere Kosten zu viel auf die Füße, meint

Ihr Bundestagskandidat

Hermann Krämer
www.wahlrechtsreform.com

für den Wahlkreis Mosel/Rhein-Hunsrück

Wider den Verfall

In Sargenroth, einer Orchidee im Hunsrück, unweit dem Hunsrückdom, verfällt gerade ein Juwel unter den Jugendherbergen. Jedoch: Unsere Jugend zeigt ihre Tugend! Bravo Kreisjugendring! Wahlrecht der Jugend! Lest alle: Hermann Krämer www.wahlrechtsreform.com

  • Mit diesem Eintrag unterstützte ich vor kurzem die Petition des Kreisjugendrings zum Erhalt der einmaligen Waldjugendherberge Sargenroth. Unglaublich, daß es in unmittelbarer Nähe zur Kreisstadt Simmern überhaupt soweit kommen konnte. Während die so genannten Erwachsenen wie schon beim Wahlrecht so auch jetzt bei der Jugendherberge in politische Schockstarre und Unfähigkeit verfallen, zeigt uns mal wieder unsere Jugend in ihrer frischen positiven Lebenserwartung: „Aufgeben gilt nicht!“.

Noch im Jahr 2019 war die Jugendherberge mit ihren 134 Betten und 20.000 Übernachtungen gut ausgelastet. Wegen notwendiger Renovierungskosten macht man lieber einfach die Schotten dicht. Aber nicht mit der Jugend! Welch ein klares politisches Handeln und Interesse der 15 Hunsrücker Jugendverbände! Bitte, alle Leser*innen, unterstützt diese tapfere Petition!

 www.ku-rz.de/petitionsargenroth

Gleichzeitig sehen wir an diesem Beispiel, daß das Wahlalter herabgesetzt werden sollte, damit unsere Jugend über eine Petition hinaus sich auch wahlrechtlich wirksam äußern kann. Verschiedene Parteien drängen hier auf eine solche Änderung. Auszugsweise sei daher aus der Drucksache 19/23687 des Deutschen Bundestags vom 27.10.2020 zum Beispiel die Meinung der FDP wiedergegeben:

„Das Wahlrecht ist der Schlüssel zur politischen Partizipation. Es ist das vornehmste Recht in einer Demokratie. Der Grundsatz der Allgemeinheit der Wahl garantiert das Recht aller Staatsbürger, zu wählen und gewählt zu werden. Ein Ausschluss von diesem Recht kann vorgenommen werden, ist jedoch begründungsbedürftig. Es ist seit jeher als mit dem Grundsatz der Allgemeinheit der Wahl verträglich angesehen worden, dass die Ausübung des Wahlrechts an die Erreichung eines Mindestalters geknüpft wird. Die Begründung für das gewählte Wahlalter muss jedoch aufgrund objektiver Kriterien begründet werden. Der Ausschluss von der Wahl für Personen im Alter zwischen 16 und 18 Jahren kann allein mit mangelnder Kommunikationsfähigkeit dieser Personengruppe gerechtfertigt werden. Menschen diesen Alters dürften, um einen Ausschluss von der Wahl zu rechtfertigen, im Vergleich zu Volljährigen nicht in der Lage sein, an der politischen Willensbildung teilzunehmen und ihren politischen Willen zu kommunizieren. Eine Unfähigkeit zur politischen Willensbildung bei Personen im Alter zwischen 16 und 18 Jahren kann jedoch nicht beobachtet werden. Auch mangelt es 16- und 17-Jährigen im Vergleich zu 18-Jährigen nicht an Einsichts- oder Urteilsfähigkeit. Menschen diesen Alters sind in gleichem Umfang in der Lage, Verantwortung zu übernehmen und ihren politischen Willen angemessen zu kommunizieren. Ein Ausschluss vom aktiven Wahlrecht ist daher nicht zu rechtfertigen. Gegenwärtig bleibt daher mehr als 1,5 Mio. Bundesbürgerinnen und Bundesbürgern zwischen 16 und 18 Jahren allein aufgrund ihres Alters das aktive Wahlrecht verwehrt.“

Hier steht eine Änderung an, meint auch

Ihr Bundestagskandidat

Hermann Krämer
www.wahlrechtsreform.com

für den Wahlkreis Mosel/Rhein-Hunsrück


Unterstützungsunterschriften
Aktueller Stand 03.06.2021

Bundesinnenminister Seehofer verlangt leider trotz Corona weiterhin aus dem Wahlkreis: 200. Zu einer im Bundestag am 20.05.2021 einstimmig erfolgte Quotenreduzierung auf 50 hat der Bundesrat den Vermittlungsausschuß nicht angerufen

  • Von Frauen
  • Von Männern
  • noch offen

83
117
0

Ihre Chance mitzumachen:

1. amtlich erforderlichen Vordruck auf meiner Webseite unter „Unterstützung“ ausdrucken,

2. ausfüllen und unterschreiben,

3. Zusatz A nicht erforderlich, da ich nur um Ihre Erststimme bitte, mit der Zweitstimme wählen Sie im September Ihre Partei.

4. mir zuschicken:

Wahlkreisbüro
Hermann Krämer
Hauptstraße 29
55471 Ravengiersburg

5. bitte mich weiterempfehlen oder Unterschriftshilfe in der Verwandtschaft leisten!

Parität contra Rarität

Am 20.4.2021, zwei Tage vor der Behandlung im Bundestag, erschien die Drucksache 19/28787 der Koalition aus CDU/CSU und SPD zur Einsetzung einer Kommission zur Reform des Bundeswahlrechts und zur Modernisierung der Parlamentsarbeit. Unter I. Nr.2 ihres Antrags benennt die Koalition und im Laufe der nachfolgenden Parlamentsdebatte die aus ihr hervorgegangene Regierung deren Zielsetzung zur paritätischen Repräsentanz im Bundestag:

2. Frauen sind im Deutschen Bundestag nach wie vor deutlich unterrepräsentiert. Mit der Wahl zum 19. Deutschen Bundestag ist der Frauenanteil gegenüber der letzten Wahlperiode von rund 36 Prozent auf rund 31 Prozent gesunken, obwohl Frauen mehr als 50 Prozent der Bevölkerung ausmachen. Angesichts dieser Entwicklung ist ein besonderer Schwerpunkt der Kommissionsarbeit auf die Entwicklung von Empfehlungen zu legen, die eine gleichberechtigte Repräsentanz von Frauen und Männern im Deutschen Bundestag erreichen.“ Unter II. Nr.1, Buchst. c) lautet es dann weiter: „ Die Kommission wählt aus ihrer Mitte mit einer Mehrheit von zwei Dritteln ihrer Mitglieder zwei Vorsitzende. Die Vorsitze sind paritätisch zu besetzen. Beide Vorsitzende müssen dem Deutschen Bundestag angehören.“

Zu diesem Thema wurden in der 224. Plenarsitzung des Deutschen Bundestags am 22. April 2021 im Zusammenhang mit dem Einsetzungsbeschluß einer Wahlrechtskommission seitens der Koalition einige Aussagen getroffen, die die Auffassungen der einzelnen Parteien, zur Gleichberechtigung widerspiegeln, soweit diesen das Thema wohl wichtig erschien, weshalb sie nachfolgend (vgl. Plenarprotokoll S. 28558ff.) hervorzuheben sind:

Ansgar Heveling (CDU/CSU): „Über Maßnahmen zur wirksamen Begrenzung der Vergrößerung des Bundestages hinaus soll die Kommission insbesondere Empfehlungen erarbeiten, um eine gleichberechtigte Repräsentanz von Frauen und Männern im Deutschen Bundestag zu erreichen.“

Michael Frieser (CDU/CSU): „Ein wichtiges Thema sind Maßnahmen, um eine gleichberechtigte Repräsentanz von Frauen und Männern im Bundestag zu erreichen. Frauen sind im Deutschen Bundestag nach wie vor deutlich unterrepräsentiert, und ihr Anteil ist in der letzten Wahlperiode sogar gesunken.“

Leni Breymaier (SPD): „Beim Thema Repräsentanz von Frauen wäre mir mehr Klarheit, mehr Mut lieber gewesen. Nun denn, ich bin gespannt auf die Empfehlungen der Kommission, wie der Frauenanteil nicht nur gesteigert, sondern wie tatsächlich Parität erreicht werden kann. Ich habe es hier schon einmal gesagt: Das Bundesverfassungsgericht ist hier nicht das Problem. In Karlsruhe wird Artikel 3 Absatz 2 Satz 2 GG durchaus als Auftrag an den Gesetzgeber gesehen. Den Gesetzgeber ersetzen will das Gericht nicht. Und das ist auch gut so. Also liegt es an uns und vor allem eben an Mehrheiten. Wer setzt sich für Parität ein, wer nicht? Auch darüber wird am 26. September entschieden.“

Albrecht Glaser (AfD): „Im Nachgang kommt noch die Idee vor, zu prüfen, ob der Staat den Parteien vorschreiben solle, wie sie unter Geschlechtergesichtspunkten ihre Kandidatenlisten aufzustellen hätten, also ein Quotenparlament statt gleicher Chancen für jeden Bürger und jede Bürgerin, Abgeordnete zu werden. Das ist das Ansinnen auf einen Verfassungsbruch, meine sehr verehrten Damen und Herren.“

Friedrich Straetmanns (DIE LINKE): „ Ein weiterer Punkt, den Sie (Koalition) in letzter Minute herausformuliert haben, ist die paritätische Besetzung von Wahllisten. Übrig bleibt dann die Formulierung eines Wunsches: Der Bundestag solle gleichermaßen aus Männern und Frauen bestehen. – Wenn Sie sich hier im Hause umschauen, dann sehen Sie, dass es nur drei Fraktionen gibt, die annähernd gleichmäßig besetzt sind, und diese operieren bei den Listen mit einem Reißverschlusssystem. Auf freiwillige Selbstverpflichtung zu setzen, ist kein geeignetes Mittel, um dieses Ziel zu durchzusetzen. Es ist darüber hinaus auch interessant, das gerade Sie eine Fraktion sind, die nur einen Frauenanteil von 20 Prozent aufweist. Auch das sollten sich die Wählerinnen und Wähler bitte einmal merken.“

Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): „ Während der Diskussionen über die Wahlrechtsreform haben Sie von der SPD sich mit der Einsetzung einer Reformkommission abspeisen lassen. Vor sieben Monaten wurde beschlossen, dass die „unverzüglich“ einzusetzen ist. Liebe Frauen aus der SPD, ich verstehe nicht, dass Sie sich damit haben abspeisen lassen. Wir hatten eine interfraktionelle Initiative für eine Paritätskommission auf den Weg gebracht. Da haben Sie ganz groß verkündet: Wir machen hier eine große Reformkommission gemeinsam mit allen. Heute wird sie eingesetzt. Das ist ein absolutes Placebo, eine Beruhigungspille für Sie, damit Sie überall sagen können: Die Reform gibt es.“

Annette Widmann-Mauz, Staatsministerin bei der Bundeskanzlerin: „Der Einfluss, den Frauen heute auf unser öffentliches Leben haben, steht in krassem Gegensatz zu ihren Kompetenzen“ und „Unsere heutige Praxis bleibt weit hinter unserer Verfassungsnorm zurück. Es fehlt die politische Umsetzung des Artikels 3, Absatz 2 GG: ‚Frauen und Männer sind gleichberechtigt.ʼ“ – Zitat Rita Süßmuth im „Tagesspiegel“, 28. Februar 2021; und ich ergänze: „Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin“, Artikel 3, Absatz 2, Satz 2 GG. Mit diesen Worten bringt unsere ehemalige Bundestagspräsidentin Rita Süssmuth auf den Punkt, warum wir Frauen in der Union uns mit Nachdruck für diese Kommission zur Reform des Bundeswahlrechts und zur Modernisierung der Parlamentsarbeit eingesetzt haben.

Ich gebe offen zu, dass wir uns die Entscheidung zur Einsetzung dieser Kommission schneller gewünscht hätten. Über 100 Jahre nach Einführung des aktiven und passiven Frauenwahlrechts sind weiterführende Vorschläge mehr als überfällig. Wir wissen: Die schwierigen Debatten um eine Mandatsbegrenzung im Deutschen Bundestag standen dem leider entgegen. Tatsächlich sind die zu lösenden rechtlichen Fragen einer Änderung des Wahlrechts schwierig. Die in Ländern beschlossenen Paritätsgesetze taugen nicht als Blaupause. Sie scheiterten bisher allesamt an Entscheidungen der Verfassungsgerichte.

Wenn wir vorankommen wollen, brauchen wir nicht nur den Willen, etwas zu verändern, sondern vor allem auch verfassungskonforme tragfähige Lösungen. Deshalb begrüße ich nachdrücklich die Einsetzung dieser Kommission und auch den Arbeitsschwerpunkt für die gleichberechtigte Repräsentanz im Bundestag. Diese Kommission gibt uns die Chance, gemeinsam mit Sachverständigen und sachkundigen Bürgerinnen und Bürgern tatsächliche und strukturelle Hürden im Satzungs-, Parteien- und Wahlrecht zu identifizieren. Sie ermöglicht uns, offene Fragen gewissenhaft und ergebnisorientiert zu klären, ob es sich um Listen- oder Wahlkreismandate handelt. Ich bin überzeugt, dass wir Lösungen finden werden, die die Wahlrechtsgrundsätze und die Parteienautonomie garantieren. Und vielleicht gibt es ja auch noch ganz andere Instrumente, zum Beispiel im Parteienfinanzierungsgesetz.

Wir müssen handeln. Das steht außer Frage. Die letzte Bundestagswahl hat uns in Bezug auf den Frauenanteil um 23 Jahre zurückgeworfen. Der Frauenanteil im Bundestag sank um 5,5 Prozentpunkte auf 31 Prozent und damit auf das Niveau von 1998. Für die nächste Legislaturperiode ist ein deutlich höherer Frauenanteil noch keineswegs gesichert. Deshalb: Rück- und Tippelschritte bringen uns nicht weiter. Im Gegenteil: Eine anhaltend schlechte Repräsentanz schwächt die Akzeptanz unseres Wahlsystems und führt am Ende nur zu Demokratieverdrossenheit.

Verehrte Kolleginnen und Kollegen, es gibt nicht nur formale Hürden, die Frauen überwinden müssen, wenn sie sich öffentlich engagieren. Leider müssen wir auch feststellen, dass zunehmend frauenfeindliche Weltbilder Anhänger finden, sei es in rechtsextremistischen Gruppen oder der sogenannten Incel-Bewegung. Hass, Hetze und Gewalt treffen Frauen oft nur deshalb, weil sie Frauen sind. Zuerst wird ihnen ihre Würde genommen und dann ihre geschützten Rechte. Diesen Entwicklungen müssen wir entschieden entgegentreten. Die tatsächliche Durchsetzung von Gleichberechtigung und Teilhabe in allen Bereichen und auf allen Ebenen ist dafür eine Grundvoraussetzung. Frauen müssen in unserer repräsentativen Demokratie sichtbar sein und Gestaltungsmacht haben. Denn nur wer am Tisch sitzt, kann auch mitbestimmen, was auf den Tisch des Hauses kommt.

Das ist der Auftrag, den das Grundgesetz uns gegeben hat. Das ist eine Aufgabe der gesamten Gesellschaft. Lassen Sie uns dieses dicke Brett gemeinsam Bohren! Der paritätisch besetzte Vorsitz der Kommission ist schon einmal das erste und richtige Signal.“

Seit ½ Jahrhundert (1972) gibt es nun gut gemeinte Kommissionen zur Wahlrechtsreform. Wenn wir ergebnisorientiert, ehrlich und tatsächlich weiterkommen wollen, müssen alle bereits feststehenden notwendigen Wahlrechtsänderungen in den kommenden Koalitionsverhandlungen – auch mit Blick auf eine erforderliche 2/3 Mehrheit, soweit das Grundgesetz geändert werden muß, ausformuliert unterschrieben werden. Ebenda muß gleichzeitig deren sofortige parlamentarische Umsetzung bis 31.1. 2022 vereinbart und die Gesetzentwürfe dazu ohne schuldhaftes Zögern eingebracht werden. Nur die dann noch strittigen Punkte gehören in eine Wahlrechtskommission. So verhindern wir, daß unser Deutsches Parlament – jedenfalls in diesen Fragen – zu einer reinen gut bezahlten Quasselbude verkommt zur Weiterbildung von haufenweise neuen Bundestagsabgeordneten, meint

Ihr

Ihren Bundestagskandidat

Hermann Krämer
www.wahlrechtsreform.com

für den Wahlkreis Mosel/Rhein-Hunsrück


Unterstützungsunterschriften
Aktueller Stand 29.05.2021

Bundesinnenminister Seehofer verlangt leider trotz Corona weiterhin aus dem Wahlkreis: 200. Zu einer im Bundestag am 20.05.2021 einstimmig erfolgte Quotenreduzierung auf 50 hat der Bundesrat den Vermittlungsausschuß nicht angerufen

  • Von Frauen
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Ihre Chance mitzumachen:

1. amtlich erforderlichen Vordruck auf meiner Webseite unter „Unterstützung“ ausdrucken,

2. ausfüllen und unterschreiben,

3. Zusatz A nicht erforderlich, da ich nur um Ihre Erststimme bitte, mit der Zweitstimme wählen Sie im September Ihre Partei.

4. mir zuschicken:

Wahlkreisbüro
Hermann Krämer
Hauptstraße 29
55471 Ravengiersburg

5. bitte mich weiterempfehlen oder Unterschriftshilfe in der Verwandtschaft leisten!

Parlament mangelhaft

In seiner vorzüglichen Bibliothek von Andreas D‘orfey, die er mir freundlicherweise u.a. hier im noch verwaisten Kloster Ravengiersburg zur Verfügung gestellt hat, finde ich schnell Hinweise zur Namensentstehung unseres Deutschen Parlaments. Es kommt aus dem Französischen parler reden, sprechen oder parlementer verhandeln, diskutieren. Demnach widerspricht es der gewollten örtlichen demokratischen Zusammenkunft unserer Abgeordneten, Redebeiträge im politischen Meinungsaustausch abzulesen und erst recht zum Teil von wissenschaftlichen Mitarbeitern vorgefertigte Schriftstücke auch noch um Zeit zu sparen zu Protokoll zu geben.

Wie sieht die Realität in unserem Parlament aus? Sofern jemand da ist, wird oft eifrig in die Handys getippt oder geschaut. Andere befinden sich in parallel verlaufenden Ausschußsitzungen. Überall führen Streß und Hetze zu einer Überforderung mit teils gesundheitlichen Folgen auch für Abgeordnete. Bewundernswert, wie es trotzdem noch zu echten Debatten kommt. Wer die freie Rede nicht scheut, sieht sich einem nachträglichen bewertenden digitalen und medialen Journalismus ausgesetzt, der vielfach aus finanziellem Eigeninteresse – die Auflagenhöhe oder Einschaltquote sind entscheidend – jeden Winkelzug, jede Mundbewegung eines Abgeordneten möglichst vernichtend ausschlachtet. „Meisterhaft“ hier sicher Markus Lanz in der Kategorie „intellektuelle Gedankenzerstörung“.

Die vergangene Plenarsitzungswoche umfaßte 3 Plenarsitzungen mit 48 Tagesordnungspunkten und 27 Zusatzpunkten. Diese sind jeweils weiter vielfach unterteilt. So enthält zum Beispiel der einzelne Tagesordnungspunkt 47 alleine 49 zusätzliche Unterpunkte. Diese 49 Unterpunkte, zum Teil auch Gesetzentwürfe der Bundesregierung, wurden allesamt ohne Debatte in Ausschüsse überwiesen.Ähnlich verliefen die „Beratungen“ zu 44 Unterpunkten im Tagesordnungspunkt 48 „Abschließende Beratungen ohne Aussprache“. Auch hier wurden manche Gesetzentwürfe in zweiter und danach in dritter Beratung, auch einstimmig, ohne Debatte „durchgestochen“.

Bei der nicht zu beherrschenden Tagesordnung ist es nicht verwunderlich, wenn die amtierenden Präsidenten besorgt und nicht ohne Absicht verschiedentlich darauf hinweisen, wie lange die Plenarsitzung dauern wird, so z.B. Vizepräsident Wolfgang Kubicki in der 230. Plenarsitzung am 20.Mai 2021, Plenarprotokoll 19. Wahlperiode Seite 29451 : „Ach, Sie waren schon am Schluss. (Heiterkeit und Beifall bei der SPD) Gut, dann bitte ich vielmals um Entschuldigung; aber das Leben hält merkwürdige Geschichten bereit. Die Grünen haben darum gebeten, eine Kurzintervention abgeben zu können, die ich jetzt zulasse. Ich darf aber, bevor Sie sprechen, Herr Kollege Krischer, darauf hinweisen: Wir sind mit der Tagesordnung momentan bei 6.26 Uhr morgen früh.“ Viele Reden werden daher auch bei dieser Sitzung zu Protokoll gegeben und noch nicht mal vorgetragen geschweige denn frei gehalten. So endet die Sitzung „schon“ um 0.42 Uhr und Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble verzichtet zum Ausgleich entgegenkommenderweise in der 231. Sitzung, 8 Stunden später, auf eine Anwesenheitspflicht der Abgeordneten für die 232.Plenarsitzung am 6.Juni 2021. Ein Großteil dieser überschüssigen Massenproduktion an Vorlagen ist vermutlich auch der Überproduktion an Abgeordneten geschuldet nach dem Motto: „Viel Kleinvieh macht auch Mist“.

Die Realität von reden und debattieren darf also hinterfragt werden, wobei wir mehr und mehr erkennen, die Abgeordneten sind aufgrund der Übergröße des Bundestags schlichtweg chancenlos.

Gleichzeitig sinkt in diesen bedenklichen, sich häufenden Streßsituationen für alle Beteiligten die Konzentrationsfähigkeit erheblich. Falsches Abstimmungsverhalten einzelner Abgeordneten sind an der Tagesordnung oder sagen wir besser an der Nachtordnung. Markantes Beispiel, das durch die Presse ging, Wirtschaftsminister Peter Altmaier, CDU, stimmt versehentlich mit den Linken. Allein in der hier besprochenen 230. Plenarsitzung erklären 11 Abgeordnete verschiedener Parteien im Protokoll gemäß § 31 der Geschäftsordnung eine Änderung ihres Abstimmungsverhaltens bei einer namentlichen Abstimmung am Vortag; darunter auch Arbeitsminister Hubertus Heil, SPD. Es ist nicht selten, daß ganze Abstimmungen öfter wiederholt werden müssen, bis sie klar sind.

Immerhin werden gesundheitliche Probleme, wenn nötig, offen angesprochen bzw. medizinisch notwendige Maßnahmen ergriffen. Als zur späten Stunde Britta Haßelmann, Bündnis 90/Die Grünen das Wort ergreift(vgl. Plenarprotokoll 19. Wahlperiode Seite 29546 , wird sie wiederholt von Stephan Brandner, AFD, mit Zwischenrufen attackiert. Hier ein Ausschnitt:

„ Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wenn es Ihnen nicht passt, gehen Sie doch raus. (Armin-Paulus Hampel [AfD]: Nö, wir sind gespannt! – Beatrix von Storch [AfD]: Das könnte Ihnen so passen!) Sie müssen nicht hierbleiben, während ich rede. (Armin-Paulus Hampel [AfD]: Wir freuen uns schon!) Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich finde den Antrag der AfD ziemlich durchschaubar. (Stephan Brandner [AfD]: Ach, Fräulein Haßelmann, nicht immer die gleichen Kamellen hier! Bringen Sie mal irgendwas Neues! – Heiterkeit bei Abgeordneten der AfD) – Hören Sie mal zu: Für Sie bin ich maximal Frau Haßelmann! (Bettina Stark-Watzinger [FDP]: Sehr richtig!) Ich bin auch nicht Ihre Kollegin, ja? (Stephan Brandner [AfD]: Fräulein Haßelmann, erzählen Sie weiter! Die Zeit läuft!) Vizepräsident Dr. Hans-Peter Friedrich: Liebe Kollegen, bitte! Jetzt lassen Sie mal die Kollegin Haßelmann sprechen. (Dr. Irene Mihalic [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Der Herr Brandner kann es nicht ertragen, wenn Frauen mit Format da vorne stehen! – Stephan Brandner [AfD]: Fräulein Haßelmann kann fortfahren! Oder fortgehen! – Gegenruf der Abg. Bettina Stark-Watzinger [FDP]: Hören Sie doch mal auf mit „Fräulein“! Das ist wirklich respektlos!) – Herr Brandner, bitte! Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Herrlein Brandner hat wahrscheinlich getrunken, meine Damen und Herren.

(Stephan Brandner [AfD]: Jetzt aber! – ArminPaulus Hampel [AfD]: Wasser!) Anders kann ich es mir nicht erklären. Um die Uhrzeit ist der Asbach noch nicht alle. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD und der Abg. Bettina Stark-Watzinger [FDP]) Meine Damen und Herren, jetzt zur Sache. Wir sollten nicht zulassen, dass das wichtige Petitionsrecht instrumentalisiert wird, also das Recht von Bürgerinnen und Bürgern, sich über Petitionen mit einem ernsthaften Anliegen, das aus ihrem Lebensumfeld kommt, an den Deutschen Bundestag zu wenden. Es geht um Anliegen, die hier in unglaublich engagierter Arbeit von den Mitgliedern des Petitionsausschusses bearbeitet werden. Das will ich an dieser Stelle auch mal sagen: Diejenigen aus unseren Fraktionen, die im Petitionsausschuss arbeiten, leisten Unglaubliches.“

Da die Störaktionen sich bei den nachfolgenden Rednern verstärken, kommt es letztlich zum Ordnungsruf durch den Präsidenten:„ Vizepräsident Dr. Hans-Peter Friedrich: Herr Brandner, Sie kriegen jetzt von mir einen Ordnungsruf wegen fortgesetzter Störung der Debatte. Es ist wirklich unerträglich – unerträglich!“

2019 kam es im Plenum des Bundestags zu zwei dramatischen Situationen. Als Konsequenz ist seit dem im Plenarsaal ein Defibrillator griffbereit .Nach gleich zwei medizinischen Notfällen im Bundestag, der CDU-Abgeordnete Matthias Hauer erlitt während seiner Rede einen Zusammenbruch, später hatte eine Politikerin der Linken einen Schwächeanfall. zog die Bundestagsverwaltung Konsequenzen: Direkt im Plenarsaal sollten künftig griffbereit ein Notfallkasten, Sauerstoff und ein Defibrillator platziert werden, sagte damals Bundestagsvizepräsident Wolfgang Kubicki (FDP).

Wir Wähler*innen sind mitverantwortlich für diese unhaltbaren Zustände in unserem Deutschen Parlament! Es sind nicht die Abgeordneten, die Mitarbeiter und die Verwaltung, die faul sind: Das System ist faul und zu kostspielig! Wir dürfen uns nicht wegducken und so tun, als könnten wir ja doch nichts machen. Das ist falsch! Setzen wir dagegen ein wirksames Zeichen mit Ihrer Erststimme im September für

Ihren Bundestagskandidat

Hermann Krämer
www.wahlrechtsreform.com

für den Wahlkreis Mosel/Rhein-Hunsrück


Unterstützungsunterschriften
Aktueller Stand 23.05.2021

Bundesinnenminister Seehofer verlangt leider trotz Corona weiterhin aus dem Wahlkreis: 200. Eine im Bundestag am 20.5.21 einstimmig erfolgte Quotenreduzierung auf 50 hat den Bundesrat bisher noch nicht passiert.

  • Von Frauen
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Ihre Chance mitzumachen:

1. amtlich erforderlichen Vordruck auf meiner Webseite unter „Unterstützung“ ausdrucken,

2. ausfüllen und unterschreiben,

3. Zusatz A nicht erforderlich, da ich nur um Ihre Erststimme bitte, mit der Zweitstimme wählen Sie im September Ihre Partei.

4. mir zuschicken:

Wahlkreisbüro
Hermann Krämer
Hauptstraße 29
55471 Ravengiersburg

5. bitte mich weiterempfehlen oder Unterschriftshilfe in der Verwandtschaft leisten!

Coronastößchen

Berlin: Für die bevorstehende Bundestagswahl soll die Zahl der für Landeslisten und Kreiswahlvorschläge erforderlichen Unterstützungsunterschriften nach dem Willen der Fraktionen von CDU/CSU, SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen auf ein Viertel abgesenkt werden. Dies geht aus einem gemeinsamen Gesetzentwurf der vier Fraktionen (19/29281) zur Änderung des Bundeswahlgesetzes hervor, der am Donnerstag, dem 6.5.2021 ohne Aussprache einstimmig in den Ausschuß für Innen und Heimat federführend, den Ausschuß für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung sowie den Ausschuß für Recht, und Verbraucherschutz überwiesen wurde.

In dem rechtlich hervorragend begründeten Gesetzentwurf verweist der Vier-Fraktionen-Vorstoß auf die Beschränkungen durch die Covid-19-Pandemie. Von diesen Beschränkungen seien Parteien, die im Bundestag oder einem Landtag nicht mit mindestens fünf Parlamentariern vertreten sind, besonders betroffen. Der Gesetzentwurf bezieht sich ausdrücklich auch auf andere Kreiswahlvorschläge. Der Grundsatz der gleichen Wahl besagt, dass jedermann sein Wahlrecht in formal möglichst gleicher Weise soll ausüben können (BVerfGE 12, 73 [77]; 29, 154 [163]). Er bezieht sich auch auf das passive Wahlrecht. Neben den Parteien untereinander haben auch alle Aktivbürger, denen Artikel 38 Absatz 2 des Grundgesetzes die Wählbarkeit ausdrücklich garantiert, als Wahlbewerber ein Recht auf Chancengleichheit (BVerfGE 7, 63 [70 f.]; 21, 196 [199], 42, 399 [413]; 135, 259 [285]. Die im Bundeswahlgesetz vorgeschriebenen Unterstützerunterschriften für Wahlvorschläge und Landeslisten sind in der Pandemie nur unter deutlich erschwerten Bedingungen zu sammeln.

Laut Bundeswahlgesetz müssen Kreiswahlvorschläge von Parteien, die im Bundestag oder einem Landesparlament seit deren letzter Wahl nicht ununterbrochen mit mindestens fünf Abgeordneten vertreten waren, von mindestens 200 Wahlberechtigten des Wahlkreises unterzeichnet sein und Landeslisten von bis zu 2.000 Wahlberechtigten. „Derart hohe Anforderungen“ können unter den Bedingungen der Pandemie nach Auffassung der vier Fraktionen „eine Überforderung der Vorschlagenden darstellen und berühren jedenfalls den Grundsatz der Chancengleichheit“ aus Artikel 38 des Grundgesetzes. Die Zahl der beizubringenden Unterschriften dürfe nicht so hoch sein, dass Bewerbern die Teilnahme an der Wahl „praktisch unmöglich gemacht oder übermäßig erschwert wird“, heißt es in der Gesetzesbegründung weiter.

Nun wird es mal wieder spannend, wie die Ausschußberatungen in den 3 Ausschüssen verlaufen. Muß es trotz des klaren Sachverhalts und den bereits vorliegenden beiden aktuellen Entscheidungen der Landesverfassungsgerichte nochmal – nach dem Motto hoch lebe der Vorgang – zu einer Sachverständigen Anhörung kommen? Wann und wie erfolgen die zweite und die dritte Beratung im Bundestag? Der erfahrene Bundeswahlleiter verschiebt seit Monaten die Herausgabe der endgültigen Rechtsgrundlagen zur Wahl des 20. Deutschen Bundestages als notwendige handliche Broschüre für alle Beteiligten. Wahrheit und Klarheit wollen zeitnah erkannt werden!

Ihr Bundestagskandidat

Hermann Krämer
www.wahlrechtsreform.com

für den Wahlkreis Mosel/Rhein-Hunsrück


Unterstützungsunterschriften
Aktueller Stand 09.05.2021

Bundesinnenminister Seehofer verlangt leider trotz Corona weiterhin aus dem Wahlkreis: 200

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1. amtlich erforderlichen Vordruck auf meiner Webseite unter „Unterstützung“ ausdrucken,

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Hermann Krämer
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