Traditionstreue

Im Hunsrück, am Rhein, entlang der Mosel und in der Eifel befinden sich in jedem Dorf und jeder Stadt Mittelpunkte, zu denen sich sowohl die Einheimischen, als auch die Fremden hingezogen fühlen und aus unterschiedlichen Beweggründen gerne verweilen. Diese Orte sind oft Jahrhunderte hindurch gewachsene Begegnungs- und Versammlungsstätten.

Aus Anlaß eines großen gesellschaftlichen Ereignisses treffen wir uns nicht am Bahnhof, sondern, wie selbstverständlich, z.B. auf dem Marktplatz. Nach einer Geburt oder spätestens für ein würdiges irdisches Abschiednehmen von Verstorbenen eilen wir nicht gleich in die Kneipe sondern vielfach in die Kirche. In unserer Heimat – ich bin in Bernkastel, in Kues und in Altenkirchen zur Schule gegangen – entstanden die Kirchen und Klöster aus Verehrung der heiligsten Dreifaltigkeit Gottes. Gott ist das zentrale Thema der Weltgeschichte und der Mittelpunkt aller Völker.

Bei meiner bürgernahen Aufwertung der Zahl der bundesweiten Direktmandate auf 333 (bei höchstens598) bin ich von dieser Traditionstreue ausgegangen, um weltoffen fest auf unseren Wurzeln zu stehen. Durch die Zahl 3 bekommt die Tradition symbolische Gestalt.

Die zahlenmäßige zeitbedingte Veränderung der Wahlkreise = Direktmandate ist auch nichts Ungewöhnliches. So waren es beispielsweise bis 1990 ohne Westberlin 248 (leider nicht höchstens 496). Nachdem glücklicherweise friedlich die gesamtdeutsche Wende über uns hereingebrochen ist, kam es nachvollziehbar kurzfristig zu einer deutlichen Erhöhung der Wahlkreise 328 (leider nicht höchstens 656), weshalb der Deutsche Michel bald in seiner Arbeitsfähigkeit ins Stottern geriet und nach erneuter Kommission optisch auf 299 (leider nicht höchstens 598) reduzierte.

Denn die tatsächliche Größe des Bundestags (709) ufert nun aber aufgrund der unseligen Überhang- und Ausgleichsmandate vollständig aus und so muß doch eigentlich auch ohne Kommission jedermann erkennen: Ohne eine Höchstgrenze geht es nicht! Warum stattdessen diese ständigen Bürger*innenfremden ergebnislosen Kommissionen?

In der laufenden Legislaturperiode hat der Bundestagspräsident Schäuble – die berechtigte Angst der Reformnotwendigkeit im Nacken – diesmal eine kleine Verhandlungsgruppe zum Wahlrecht aus der Trickkiste gezogen, der aus jeder Fraktion ein Mitglied, aus der Unionsfraktion mal wieder zugunsten der CSU aber zwei angehörten. Man vereinbarte Verschwiegenheit (Was soll diese Mauschelei?). Der Berg rumorte, ein krankes armseliges Mäuslein kroch hervor: Opposition und Koalition brachten statt einem gemeinsamen Ergebnis – was wir Wähler*innen bei einem solch bedeutsamen Thema hätten erwarten dürfen – eigene Gesetzesinitiativen zum Wahlrecht ins Spiel, weshalb wir jetzt mal wieder beim Bundesverfassungsgericht hängen und der Bundestag als unser Gesetzgeber auf dem Gebiet der Wahlrechtsreform feige den Löffel abgegeben hat! Einfach zum Kotzen!

Meines Erachtens liegt die Ursache der Lethargie darin, daß die derzeitigen Direktmandats Inhaber eine Wahlrechtsreform scheuen wie, besonders in der Osterzeit, der Teufel das Weihwasser, weil sie zum Nachteil für uns Wähler*innen von einer Verringerung der Wahlkreise ausgehen. Wer sägt schon gerne an seinem eigenen Stuhl? Es ist doch ganz offensichtlich, wenn daher die Koalition eine solche Verringerung um 19 Wahlkreise erst im Jahr 2025 wirksam werden lassen will. Umgekehrt wird ein Schuh draus: Bürger*innen nahe Erhöhung der Wahlkreise auf 333 Direktmandate bei höchstens 265 Listenmandaten = absolute Obergrenze 598, meint

Ihr Bundestagskandidat Hermann Krämer, Wahlrechtsreform

für den Wahlkreis Mosel/Rhein-Hunsrück

Schinderhannesschmalkost

Seit wenigen Tagen bin ich coronamäßig in meinem Bundestagswahlkreis unterwegs und stelle, nachdem ich in den Einzelbegegnungen mein Anliegen vortrage, zu 90 % eine breite Übereinstimmung mit meinem Anliegen fest. Dies betrifft insbesondere die vollständig überzogene Größe des Bundestags und schwappt sofort in die damit verbundene Steuerverschwendung über, im Vergleich zu den häufig vorhandenen, der Zeit geschuldeten, persönlichen Einschränkungen, schweren Verlusten und Existenznöten. Eine nicht zu unterschätzende Tsunamiwelle ernst zu nehmender Entrüstung schlägt mir entgegen. Trotzdem scheut man sich leider noch auf dem amtlichen Vordruck, offen mit einer Unterstützungsunterschrift mir Beistand zu leisten. Nach 3 Einsätzen freue ich mich daher um so mehr über eine 1. von 200 Unterschriften.

Bewundernswert ist gleichzeitig, wie mutig die meisten Menschen, Geschäfte, Klein- und Großunternehmen, kirchliche, soziale und kulturelle Einrichtungen den negativen Tatsachen realistisch ins Auge blicken und ebenfalls nicht aufgeben. Die milliardenschweren öffentlichen Hilfen, leider auf Kosten unserer nachfolgenden Generationen, sollen hier nicht geleugnet werden. Im Klartext: Das Vertrauen in die Politik ist nicht gänzlich im A…, aber es geht offensichtlich auch nicht mehr bildhaft am A… vorbei.

Nach meinem Vorschlag ist es zwingend notwendig, daß auch alle Abgeordneten unseres Deutscher Bundestags – egal welcher Partei – durch eine Schinderhannesschmalkost ihren Beitrag zur Überwindung der Staatskrise leisten, indem wir im Einklang mit der Wahlrechtsreform, von folgenden Veränderungen ausgehen:

1. Nur noch maximal 598 Abgeordnete, ohne wenn und aber!

2. Diese sollen sich aus 333 Wahlkreisabgeordneten sowie 265 Listenmandaten ergeben.

3. § 6 des Bundeswahlgesetzes ist daher so zu ändern, daß keine Überhang- und Ausgleichsmandatemehr möglich sind. (Vgl. mal wieder beispielhaft Rheinland-Pfalz im Gegensatz zu Baden- Württemberg.)

4. Die nach meinem Vorschlag 333 Wahlkreisabgeordnete werden als Direktmandate wie folgt gewählt:

Im ersten Wahlgang ist gewählt, wer mehr als 50% aller abgegebenen Stimmen erhält. Im oft erforderlichen zweiten Wahlgang ist gewählt, wer von den beiden Bestplatzierten aus Wahlgang 1 die meisten Stimmen erhält. Einen ähnlichen Wahlmodus haben wir bereits zum Beispiel bei vielen Kommunalwahlen. Wir Wähler*innen nehmen gerne einen zweiten Wahlgang wahr, weil wir dadurch gleichzeitig auch besser die Parteizugehörigkeit der gewählten Bundestagsabgeordneten beeinflussen können.

Mit einem solchen demokratischeren Wahlrecht zugunsten einer Aufwertung des Mehrheitswahlrechts anstatt eines aus dem Ruder gelaufenen modrigen Wahlrechts antworten wir auf die neue gegebene tatsächliche Situation. Das Bundesverfassungsgericht ist keine verstaubte Instanz und wird ggf. den Tatsachen ebenfalls ins Auge sehen.

Nach dem alten undemokratischen Moderwahlrecht kam es z.B. bei der letzten Bundestagswahl 2017 zu folgenden Kuriositäten: Nur 13 der 299 direkt gewählten Abgeordneten wurden mit einer echten Mehrheit der abgegebenen Stimmen gewählt, 25 Abgeordnete mit weniger als 30% der Stimmen, 99 Abgeordnete mit weniger als 35,5% der Stimmen, bis hin zu einem Direktmandat, bei dem bereits 23,5% ausreichten (vgl. auch Hans Meyer, Archiv des öffentlichen Rechts 143, S. 533). Die restlichen lagen darüber, aber eben nicht über 50% der abgegebenen gültigen Erststimmen. Das ist doch nicht in Ordnung, oder? Wenn wir immer im gleichen Trott weiter wählen, tragen wir mal wieder mit Schuld an dem Schlamassel, da kann sich keine*r rausreden, meint

Ihr Bundestagskandidat

Hermann Krämer, Wahlrechtsreform

für den Wahlkreis Mosel/Rhein-Hunsrück

Ratschen, Rasseln, Klappern

Nach altem österlichen Brauch fliegen unsere Kirchenglocken in der Karwoche nach Rom, um ihre Beichte abzulegen. Papst Franziskus hat den Kardinälen und Mitarbeitern dazu die Gehälter um 10 % gekürzt, damit sie sich besser konzentrieren können. (Wir erinnern uns, wie großzügig Bundestagspräsident Schäuble zu Weihnachten das Gegenteil getan hat, vgl. Introitus auf dieser Website). Die Glocken schweigen vor Scham. Das dürfte dieses Jahr ziemlich lang dauern, zumal sie ja auch noch meine und Deine Sünden im Gepäck haben.

Anstelle der verstummten Glocken ziehen zum Beispiel in den katholisch geprägten Gemeinden Mannebach, Kisselbach und Karbach Meßdiener*innen mit ihren Ratschen und Klappern dreimal täglich durchs Dorf, um stellvertretend für die verstummten Glocken mit uralten Rufen die Tageszeiten und zum Gottesdienst auszurufen(vgl. Rhein-Hunsrück-Zeitung vom 20.4.2011).

Ist die Karwoche oder die Osterruhe nicht auch für uns in weltoffener Toleranz eine Möglichkeit der Besinnung auf das Wesentliche? Ich denke, das geht für mich zunächst nur alleine und tut mir gut.

Danach werden wir uns mit Euren Wähler*innen Erststimmen als Rasselbande auf nach Berlin machen, rompelt

Ihr Bundestagskandidat

Hermann Krämer, Wahlrechtsreform

für den Wahlkreis Mosel/Rhein-Hunsrück

Hommage an eine Frau

23.3.2021

In Istanbul, dem früheren Konstantinopel, erleben wir gerade eine Rückwärtsrolle der Zivilisation.

Ankara bzw. Erdogan ist aus der Istanbuler Konvention ausgetreten. Das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, ist ein 2011 ausgearbeiteter völkerrechtlicher Vertrag .Es schafft verbindliche Rechtsnormen gegen Gewalt an Frauen und häusliche Gewalt. Auf seiner Grundlage sollen sie verhütet und bekämpft werden. Es trat am 1. August 2014 in Kraft (vgl. Wikipedia).

Gleichzeitig leiden wir in unseren Breitengraden unter Wahlkampf, politischem Gezänk, kirchlichem Versagen und gesundheitspolitischer Unsicherheit. Genau jetzt, wo es so wichtig wäre, einer stabilen Regierung mit einer starken Führungspersönlichkeit vertrauen zu können, verlieren wir kostbare Zeit und aufbauende Energie. Natürlich ist es zu einfach von mir gedacht, wenn wir jetzt schon meine vorgeschlagene 5-Jahres-Wahlperiode hätten, ginge es sachlicher und erfolgreicher zu. Mir ist es nur wichtig, daß wir eine Antenne dafür bekommen, was wir wenigstens für die Zukunft ändern können.

Immerhin, diesmal haben wir Deutsche das abzusehende Vakuum einer weltweit ohne Beispiel anerkannten politischen Führungssouveränität nicht in unserer deutschen Gründlichkeit selbst herbei genörgelt, worin wir ja die eigentlichen Weltmeister*innen sind. Diesmal erteilt uns die kompetente und verläßliche Mutter der Kompanie von sich aus in ihrem Schlußakkord eine letzte klare Lehre, indem sie sogar viele aus der Opposition schmerzhaft erkennen läßt: „Eigentlich schade!“

Nun; aufgeben zählt nicht; laßt uns weiterrudern. Jetzt kommt es auf unsere Wurzeln an, daß sie nicht verdorrt sind sondern im Gegenteil in der Lage sind, nach meinem geforderten unentbehrlichen Reinemacheprozeß im Bundeswahlrecht neuen politischen Führungswillen zu erzeugen. Wir wollen uns auf unsere traditionellen und kulturellen Errungenschaften besinnen. Hier schlägt jetzt vor allem auch die Stunde von Euch Nichtwähler*innen: Was für eine große Chance für Euch, wenigstens mit Eurer Erststimme für mich ein deutliches Zeichen zu setzen. Nicht wegducken und aufgeben! Die Botschaft lautet: wählen, wählen, wählen. Wäre doch gelacht: Wir schaffen das! Egal, wer aus dem Bundestag rausfliegt. Das sind wir ihr schuldig, meint

Ihr Bundestagskandidat

Hermann Krämer, Wahlrechtsreform

für den Wahlkreis Mosel/Rhein-Hunsrück

Peanuts ?

Was kostet uns die Abgeordnetenschwemme im Deutschen Bundestag, und wie hoch sind die Einsparungen bei einer Verlängerung der Wahlperiode auf 5 Jahre?

Sich mit Kosten und Finanzen zu beschäftigen, machen die meisten von uns nur ungern. Wir sehen lieber darüber hinweg, wenn es uns nicht unmittelbar betrifft. Das ist ein psychologischer Selbstschutz und es sind ja auch vermeintlich nicht meine persönlichen Schulden. Denn es sind Schulden, mit denen das Parlament finanziert wird und die nur auf die nächsten Generationen abgeschoben und ausgeblendet werden. Unsere Staatsverschuldung – pro Sekunde 6.855€ – beträgt 2.316.077.777.777 € im Laufe des 6. März 2021. Eine Summe, die wir leicht abnicken, weil wir sie uns nicht mehr vorstellen können bzw., an die wir uns gefährlicherweise gewöhnt haben.

Wenn wir Wähler*innen mit weniger Abgeordneten und einer längeren Wahlperiode das gleiche Ergebnis mindestens erzielen können, warum sollen wir das nicht einfach mal verantwortungsvoll für die nächsten Generationen versuchen? 157.325.624 € Ersparnis sind drin:

  1. Wegen der Corona-Krise wird die Bundestagswahl nach einem Bericht der „Saarbrücker Zeitung“ vom 22.2.2021 so teuer wie noch nie. Das Bundesinnenministerium veranschlage für die Wahl am 26. September 2021 Kosten von insgesamt 107 Millionen Euro, berichtete die Zeitung. Bei 4 jeweils um 1 Jahr verlängerten Wahlperioden haben wir eine Bundestagswahl umsonst.
  2. Wir haben ja gesehen derzeit sind 111 Abgeordnete zu viel ( 598 sind vorgesehen, 709 sind es).

Zu Errechnung der Kosten ziehe ich die Angaben des Bundes der Steuerzahler gerne zu Rate, auf dessen Online-Petition „Schluss mit dem XXL- Bundestag“ ich erneut verweise.

Ein Abgeordneter kostet uns pro Jahr mindestens:

– Abgeordnetenbezüge 10.083 €/mtl = 120.996 €

– Kostenpauschale 4.498 €/mtl = 53.976 €

– Sachleistungskosten 1.000 €/mtl = 12.000 €

– Mitarbeiterpauschale 22.201 €/mtl = 266.412 €

453.384 € x 111 Abg. = 50.325.624 €

================

Hinzu kommen locker:

  • Büroausstattung: Neben der Kostenpauschale haben alle Abgeordneten Anspruch auf ein eingerichtetes Büro am Sitz des Bundestages in einer Größe von derzeit 54 Quadratmetern für sich und ihre Mitarbeiter einschließlich Kommunikationsgeräten und Möblierung.
  • Reisekosten: Bundestagsabgeordnete können alle Verkehrsmittel der Deutschen Bahn kostenfrei nutzen. Ende 2012 hat der Ältestenrat beschlossen, dass die Netzkarte der Bahn auch für Privatreisen genutzt werden darf. Dadurch können die Abgeordneten kostenlos per Bahn in den Urlaub reisen – die Kosten trägt der Steuerzahler. Im Raum Berlin steht ihnen zusätzlich die Dienstwagenflotte des Bundestags jederzeit zur Verfügung. Außerdem werden die Kosten für Inlandsflüge erstattet.
  • Versorgung: Bundestagsabgeordnete zahlen keine Beiträge für ihre Altersversorgung. Bereits nach einem Jahr im Bundestag erwirbt ein Abgeordneter einen Pensionsanspruch von 252 € im Monat. Rechnerisch erhält er pro Jahr Bundestagszugehörigkeit 2,5 Prozent der jeweils aktuellen Entschädigungshöhe. Somit ergibt sich nach 27 Jahren ein Maximalanspruch von 67,5 Prozent der Entschädigung bzw. derzeit knapp 6.806 € pro Monat. Damit erreichen Abgeordnete bereits nach einem halben „Arbeitsleben“ den maximalen Pensionsanspruch. Zudem können lang gediente Parlamentarier bis zu zehn Jahre vor Erreichen der Altersgrenze abschlagsfrei in Pension gehen.
  • Übergangsgeld: Für jedes Jahr der Mitgliedschaft im Bundestag wird einen Monat Übergangsgeld gezahlt und zwar in voller Höhe der Abgeordnetenentschädigung, also derzeit 10.083 €. Gedeckelt ist die Bezugsdauer bei 1½ Jahren. Somit können Langzeitabgeordnete nach ihrem Ausscheiden aus dem Bundestag bis zu 181.494 € erhalten. Allerdings werden ab dem zweiten Monat alle Erwerbs- und Versorgungseinkünfte auf das Übergangsgeld angerechnet.

Fazit:

Wenn Sie liebe Wähler*innen mir bis hierhin gefolgt sind, danke ich Ihnen für Ihr respektables Durchhaltevermögen. Es zeigt, daß wir Wähler*innen uns zurecht mehr Gedanken und Sorgen machen, als man es uns zutraut. Nun ist es mir wirklich wichtig, daß ich mit diesem Beitrag keine politische Neiddebatte unterstützen will. Dafür ist das Thema zu ernst! Im Gegenteil, Abgeordnete müssen ordentlich bezahlt werden, damit unter ihnen gut ausgebildete Topleute bereit sind, sich an vorderster Front für unser demokratisches Staatswesen zu unser aller Wohl einsetzen. Die Verlockung, daß manch eine/einer eher bei einem besser bezahlten Job in der freien Wirtschaft sein Glück sucht, ist die häufigere Variante. Und hier braucht niemand sein Einkommen so öffentlich darzustellen, kein/e Journalist/in, kein/e Moderator/in, kein/e Manager/in…. Politiker*innen hingegen bekommen von allen Seiten meist eher Dresche. Wer da noch glaubhaft und angesehen bleibt, verdient uns aller Respekt.

Nur, wir haben einfach zu viele Abgeordnete.. Sie behindern sich dadurch in den eigenen Fraktionen gegenseitig und das auch noch auf unsere Kosten. Ein politisches, sachliches Problembewußtsein wird durch von vorneherein überzogene Maximalforderungen überlagert, wodurch ständige Kompromißerwartungen politischen Unverdruß erzeugen. Meine angestrebte Wahlrechtsreform erfordert neues Denken und mutiges Handeln. Ich gebe es nicht auf, an eine gesunde deutsche Qualitätspolitik zu glauben meint

Ihr Bundestagskandidat

für den Wahlkreis Mosel/Rhein-Hunsrück

Hermann Krämer, Wahlrechtsreform

Unterstützungsunterschrift

Wenn auch Sie, unabhängig ob Sie einer Partei angehören oder nicht, ebenfalls eine Verkleinerung des Bundestags und generell eine Wahlrechtsreform für notwendig halten, können Sie mich gezielt wirkungsvoll als Ihr Direktkandidat unterstützen.

Ich bitte Sie herzlich dieses Formblatt auszufüllen:

Und mir zuzuschicken:

Hermann Krämer
Südstraße 1 A
17375 Vogelsang – Warsin

Bitte beachten: Bei der Wahl darf man nur eine/n Direktkandidatin/en und eine Landesliste für eine Partei in einem Kreiswahlvorschlag unterstützen. Drucken Sie das Formblatt also bitte aus und tragen Sie Ihre Anschrift, Ihr Geburtsdatum, den Ort und das Datum leserlich ein. Erst durch Ihre Unterschrift wird das Dokument gültig. Danach senden Sie mir das Dokument bitte zu. Den Rest erledige ich gern, wenn ich im Frühjahr in meinem Wahlkreis unterwegs bin.

Nächstes Etappenziel sind 200 Unterschriften!

Ihr Bundestagskandidat

für den Wahlkreis Mosel/Rhein-Hunsrück

Hermann Krämer,
Wahlrechtsreform

Verfassungsprotokoll Fastnachtsdienstag

Artikel 1


Artikel 2




Artikel 3


Artikel 4




Artikel 5




Artikel 6



Artikel 7




Artikel 8




Artikel 9





Artikel 10

Wie schön wär`s doch, in Berlin wär Parlamentswoche und keiner ging hin!

Stellen wir uns vor, das Erzbistum Köln würde seine Narrenkappen gegen die Narrenkappen vom Bundesverfassungsgericht zum Preis von jeweils einem Gutachten austauschen.

Frau Merkel ernennt ihren treuen Peter Altmaier zum Sonderbeauftragten für Fleischwurst und Suppengrün.

Frau Klöckner klaut sogleich dem neu ernannten Sonderbeauftragten den Suppenlöffel und schenkt ihn freiwillig am Aschermittwoch dem Zirkusdompteur Robert Habeck.

Ministerpräsidentin to go, Malu Dreyer, kann es kaum erwarten, ab Mitte März ins Homeschunkeling zu gehen, jedoch gibt Christian Baldauf sich alle Mühe ihren Wunsch platzen zu lassen

Wolfgang Schäuble überredet Alexander Gauland mit ihm ein Doppelzimmer im Bundestags-Seniorenheim „Zum friedlichen Haudegen“ zu teilen, um ihn vorsichtig hinüberzuziehen.

Der bedauernswerte Gregor Gysi hatte allerdings schon vorher unglücklicherweise das Nachbarzimmer endlich bezogen, um sich in Ruhe zum katholischen Glauben und den Memoiren seines Vaters zu bekennen.

Britta Haßelmann erkennt die Vorzüge erfolgreicher deutscher Heiratsdiplomatie vergangener Jahrhunderte und erbittet zur Rettung von Nord Stream 2 Christian Lindner als Trauzeuge für ihre Hochzeit mit Wladimir Putin.

Vor Verzweiflung über diesen taktischen Geniestreich wählt die aufgeschreckte CSU Fraktion Horst Seehofer zum Fraktionsvorsitzenden zur beschleunigten Bestätigung des Wahlrechtsdebakels zwecks ausgleichsloser Verdoppelung der bayrischen Überhangmandate.

Leider kann auch die Wiederwahl unseres geschätzten Herrn Bundespräsidenten Frank-Walter Steinmeier im Januar 2022 nicht stattfinden. Weil sich für die dann aus 1.650 Mitgliedern bestehende einmalige Super- Bundesvollversammlung in ganz Berlin kein Corona entsprechender Versammlungsraum finden läßt, weigern sich die Damen und Herren bei den eisigen Temperaturen in ein Fußballstadion ohne Zuschauer zu ziehen.

Helau und Alaaf!

Ihr Bundestagskandidat

für den Wahlkreis Mosel/Rhein-Hunsrück

Hermann Krämer, Wahlrechtsreform

INTROITUS

Liebe Wählerinnen, liebe Wähler unseres Wahlkreises Mosel/Rhein-Hunsrück!

Mit meinem 1. wöchentlichen Beitrag 2021 zur Wahlrechtsreform will ich die Motivation näher darlegen, die mich veranlaßt hat, mit meiner Bundestagskandidatur auf unser ungerechtes und unverständliches deutsches Bundeswahlrecht hinzuweisen. Die Beiträge erscheinen wöchentlich und sind danach unter “Archiv“ zu finden.

Während unsere Politiker von allen anderen Mitmenschen im nachvollziehbaren Lockdown gewaltige Einschränkungen mit großen finanziellen Einbußen verlangen, bläht sich das Parlament selbst auf zur Zeit 709 Abgeordnete immer unerträglicher weiter auf und gewährte zum Beispiel erst kürzlich deren 4500 Mitarbeitern sogar je einen Corona-Bonus von bis zu 600 €. Man könnte meinen nach dem Motto: „ Is ja nicht unser Geld, wir ham`s ja und sitzen am Drücker.“

Das Bundeswahlgesetz sieht im Gegensatz dazu jedoch richtigerweise nur 598 Bundestagsabgeordnete vor, aufgeteilt in 299 Wahlkreismandate und 299 Listenmandate von Parteien. Aufgrund eines kaum verständlichen Wahlrechts sind zur Zeit also 111 Abgeordnete zu viel und damit natürlich auch deren Mitarbeiter und Sachkosten.  Der Bundestagspräsident warnte aufgrund des mißlichen Wahlrechts vor noch mehr Abgeordneten nach der Bundestagswahl 2021, enthielt sich sogar in der namentlichen Abstimmung und bestellte für die  Unterbringung dieser satten Art von Obdachlosen schon mal Baucontainer. (Ja lüg ich denn!)

Leider hat weder das Parlament noch das Bundesverfassungsgericht es bisher geschafft, diesem Irrsinn Einhalt zu gebieten, weshalb Sie als Wähle(r)in ein deutliches Zeichen setzen müssen, was Sie von dem Ganzen halten. Die kosmetischen Veränderungen von 2020 sind nichts weiter als Opium fürs Volk. Das bisherige Wahlrecht hat in seinem kostspieligen Ergebnis vollständig versagt! Wir müssen daher in unserem deutschen Bundeswahlrecht dringend neue Wege gehen, wollen wir uns nicht mit der bedauerlichen Uneinigkeit zwischen den Bundestagsfraktionen bei so einem wichtigen Thema vor der Weltöffentlichkeit lächerlich machen.

Gelingt es jedoch wenigstens dem deutschen Volk mit seiner Stimme sein Parlament wieder auf ordentliche Füße zu stellen, können wir stattdessen mit einem modernen, an die Zeit angepaßtes Wahlrecht anderen Ländern auch auf diesem Gebiet wieder ein nachzuahmendes demokratisches Vorbild sein.

An dieser Stelle empfehle ich auch sich die Online-Petition des Bundes der Steuerzahler anzusehen, um die Notwendigkeit unseres Handelns noch mehr zu erkennen.

Ich beabsichtige also als Einzelbewerber für das Bundestagsmandat im Wahlkreis Mosel/Rhein-Hunsrück nicht die jeweiligen Parteien dort oder Gruppierungen anzugreifen, sondern stehe lediglich in Konkurrenz zu den anderen Direktkandidaten. Jed(e)r wählt bei der Bundestagswahl im September mit seiner Zweitstimme die Partei oder Gruppierung, die er/sie für richtig hält. Nur um  Ihr wirkungsvolles Kreuzchen mit Ihrer Erststimme bittet im September 2021:

Hermann Krämer, Wahlrechtsreform.

In der ersten Hälfte des neuen Jahres stehen viele richtungweisende und entscheidende Herausforderungen an. Beteiligen wir uns! Wir haben eine Chance.

Hat jemand die Möglichkeit mir ab dem Frühjahr Unterkunft zu gewähren oder hat eine Idee hierzu? Wer aus dem Wahlkreis Mosel/Rhein-Hunsrück ist bereit, mich vorab mit seiner Unterschrift zu unterstützen? Ich suche zur Zulassung meiner Kandidatur 200 mutige Wahlberechtigte. Gemeinsam sind wir wirkungsvoll. Meine Webseite vervollständige ich nach und nach.