Die Glocken der Narzisse

Als die frischgebackene ehemalige Weinkönigin Julia Klöckner am 25.3.2025 zum ersten Mal  ihre neue Rolle als Bundestagspräsidentin stehend und nicht schwankend wahrnahm, läutete sie mal wieder die zwingende Notwendigkeit einer weiteren Wahlrechtsreform des Bundeswahlrechts ein:

„333 Personen gehören dem neuen Deutschen Bundestag nicht mehr an. Manche haben einfach nicht mehr kandidiert, andere haben eine Wahl verloren, und wieder andere haben eine Wahl gewonnen und trotz dem ihr Mandat verloren. Letzteres ist das Ergebnis des neuen Wahlrechts – leider. Das Ziel der Wahlrechtsreform war eine Verkleinerung des Deutschen Bundestages, und dieses Ziel wurde erreicht. Ich habe aber Zweifel, verehrte Kolleginnen und Kollegen, ob wir den Wählerinnen und Wählern wirklich überzeugend erklären können, warum 23 Kandidatinnen und Kandidaten, die in ihrem Wahlkreis die Stimmenmehrheit gewonnen haben, nun kein Mandat zugeteilt wird. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der AfD und der Linken) (B) Zugegeben, das Wahlrecht war in Deutschland schon immer etwas kompliziert. Doch eines konnte man bislang sehr einfach erklären: dass die Wähler mit ihrer Erststimme einen Abgeordneten in den Deutschen Bundestag wählen. (Beifall bei der CDU/CSU sowie des Abg. Stefan Keuter [AfD]) Aus diesem Grund: Sollten nicht künftig wieder diejenigen, die in ihrem jeweiligen Wahlkreis das größte Vertrauen genießen, ihre Heimat auch im Deutschen Bundestag vertreten dürfen? Es muss doch möglich sein, das Ziel der Wahlrechtsreform – eine deutliche Verkleinerung des Bundestages – mit einem verständlichen und gerechten Wahlrecht zu verbinden. Da sind wir alle gefordert; ich sage das auch an meine eigenen Reihen gerichtet. Als je verständlicher und gerechter ein Wahlsystem empfunden wird, desto größer ist dessen Akzeptanz in der Bevölkerung. Deshalb: Lassen Sie uns ruhig in dieser neuen Legislaturperiode noch einmal gründlich darüber nachdenken.“ (vgl. Plenarprotokoll 21/1, S. 21)

Das war immerhin mutig! In der Tat besteht diesmal eine einmalige,  parteiübergreifende Chance hierzu incl. einer Grundgesetzänderung hinsichtlich der überfälligen Dauer der Wahlperiode auf 5 Jahre und der Herabsenkung des Wahlalters auf 17 Jahre.

Nun bleibt es abzuwarten, wie viel parteipolitisch unabhängige narrative Selbstbestimmung die Präsidentin entwickelt und sich nicht durch so überflüssige, den Staat aufblähende Aktionen wie Bürgerrat (RdNr. 1897 Koalitionsvereinbarung) oder ähnliche Gremien im „Nachdenken“ ablenken läßt, sondern sich für eine zügige Entscheidung einsetzt, bevor möglicherweise auch die neue Koalition zerbricht.

Deswegen müssen wir die Wahlrechtsgesetzgebung bis Ende 2025 abschließen.

Um Deutschland auf die digitale Überholspur und zu einem starken Digitalstandort  zu bringen  (vgl. RdNr. 2146 ff) hat Frau Klöckner als Bundestagspräsidentin des weiteren die gewaltige persönliche Chance ebenfalls unbedingt noch in diesem Jahr beispielgebend für alle Bundesländer- und Kommunalparlamente ein vollständig  digitalisiertes Parlament zu schaffen. Schriftformerfordernisse, Stimmkartenverfahren, zeitaufwendiges Auszählen sind eine Blamage in der heutigen Zeit.

Die unselige Gremien Forderung war es, die den Alterspräsident Dr. Gregor Gysi nur Minuten vorher verriet, sich letztlich doch in seine DDR-Vergangenheit zu verklären:

„Nun möchte ich Ihnen gerne überparteiliche Gremien für den Bundestag vorschlagen, in denen wir offen, ehrlich und ohne Öffentlichkeit bestimmte Fragen erörtern und im Falle von Ergebnissen diese dann der Öffentlichkeit vorstellen.“ (vgl. Plenarprotokoll 21/1, S. 8 …):

  • Gremium für eine sichere künftige Rente,
  • Gremium Steuergerechtigkeit,
  • Gremium Krankenkassensystem,
  • Gremium Bürokratie,
  • Gremium Sicherung von Demokratie, Freiheit und Rechtsstaatlichkeit.

Sein extremes Bedürfnis nach Aufmerksamkeit und Bewunderung, sein fast krankhaftes Bestreben immer das letzte Wort haben zu müssen, verwässern leider seine gerechte Forderung nach einem eigenen souveränen Staat der Palästinenser. Für eine Persönlichkeit mit jüdischen Ahnen bewundernswert.

Mögen nun alle blühende Osterglocken ein weltweit beispielgebendes Wahlrecht für eine deutsche repräsentative Demokratie digital einläuten. Die Geheimformel lautet:

333 Wahlkreise / 265 Listenmandate
598
effektiver, bürgernäher, kostengünstiger
Stichwahl

Gott schütze unser Mutterland!


Hermann Krämer
www.wahlrechtsreform.com
Interview „Hallo Brandenburg“ (ab 7:55 min)

Maden im Speck

In Potsdam, in meinem Bundestagswahlkreis 61 als Einzelbewerber – Direktkandidat nur für die Erststimme – , ist es der Stadt kaum möglich einen Haushalt aufzustellen. Seit November kursiert ein Streich- und Kürzungskonzert für Potsdams Kultur und Jugend. Noch verheerender ist es in Berlin, wo es darüber hinaus sogar den Universitäten an den Kragen gehen soll. Nur im aufgeblähten Bundestag läßt es sich leben wie bei den Maden im Speck. Was ist zu tun?

In einem hervorragenden Interview der Potsdamer Nachrichten vom 8.1.2025 äußert sich der Präsident des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung, Marcel Fratscher, niederschmetternd über die Parteiprogramme zur Bundestagswahl. Hier ein Auszug:

„Die Parteien trauen den Bürger:innen nicht die Wahrheit zu, dass wir uns ändern und manchen Verzicht werden üben müssen. Sie versuchen den Menschen das Blaue vom Himmel zu versprechen.Sie versuchen, sich irgendwie durchzumogeln, statt ein Programm zu entwickeln, wie wir aus dieser wirtschaftlichen und übrigens auch sozial sehr schwierigen Lage wieder herauskommen. Die Parteien trauen den Bürgerinnen und Bürger nicht zu, dass sie mit der Wahrheit umgehen können. Das ist für mich ein Armutszeugnis für die Demokratie.Ehrlichkeit und einen klaren Kompass braucht es stattdessen. Dazu gehören mutige Reformen, die so manche Besitzstände beschneiden werden. Und eine Investitionsoffensive für Bildung, Infrastruktur, Klimaschutz und Innovation. Und wir müssen Unternehmen, aber vor allem Menschen mit mittleren und geringen Einkommen entlasten. Ich stimme zu, dass der Staat kleiner und effizienter werden muss.“

Die gehampelte Verkleinerung des Bundestags von 736 auf 630 Abgeordnete hat das Bundesverfassungsgericht nicht in Gänze bestätigt, sodaß die neue Regierung das Wahlrecht mal wieder ändern muß. (vgl. hierzu unter meinen „Beiträgen“ Ping-Pong 2.0) Deswegen gehört die konkrete Obergrenze von 598 Abgeordneten ins Grundgesetz. Und dann ist effiziente Ruhe im Karton.

Was könnt Ihr Wähler:Innen von Potsdam in der Sache tun? Ihr habt eine Riesenchance: Nicht nur lesen, denken oder schimpfen sondern handeln und im deutschlandweit viel beachteten „Promi-Wahlkreis“ 61 Potsdam, Potsdam-Mittelmark II – Teltow – Fläming II den Parteien zur zwingend notwendigen Diätkur nur mit Eurer Erststimme eine Watsche verpassen:

Hermann Krämer
Kennwort: Bundestagverkleinerung
Einzelbewerber (nur für die taktisch wirkungsvolle Erststimme)
www.wahlrechtsreform.com

Parlamentsaufweichung

Die Vertrauensfrage des Kanzlers und vor allem die Entscheidung des Parlaments darüber stehen bevor. Noch einmal tagt das Parlament, vor und am Nikolaustag.

29 Tagesordnungspunkte werden im sogenannten „vereinfachten Verfahren“ ohne Aussprache in die Ausschüsse überwiesen, darunter verschiedene Gesetzentwürfe, auch der Bundesregierung. (was in den Ausschüssen dann überhaupt noch stattfinden soll, kann man sich vorstellen.

90 Tagesordnungspunkte werden abschließend überwiegend ohne Aussprache abgestimmt. Darunter 26 Beschlussempfehlungen des Petitionsausschusses mit Sammelübersichten des Ausschusses zu zahlreichen Petitionen.

Die seitenlange Aufzählung aller Drucksachen, über die abgestimmt wird, entlockt der Vizepräsidentin unter dem Gelächter der Fraktionen die Bemerkung, dass es sich hier um höhere Mathematik handelt. Der amtierende Präsident packt schließlich seine Rute aus und motiviert zu späterer Stunde die Abgeordneten eindringlich mehrfach, ihre Reden doch zu Protokoll zu geben. Der fragwürdigen Aufforderung folgen viele Abgeordnete. Sogar das Arbeitsschutzgesetz wird in Anspruch genommen. 51 Abgeordnete lassen sich allein am Donnerstag entschuldigen.

Besser kann uns überhaupt nicht deutlich werden, daß einfach zu viele Abgeordnete unser Parlament überschwemmen. Seine Handlungsfähigkeit wird eindeutig reduziert und unnötig erschwert. Weniger ist mehr, ganz abgesehen von der Kostenersparnis. Hierfür will ich mich als Einzelbewerber im Wahlkreis 61 Potsdam, Potsdam-Mittelmark II – Teltow – Fläming II einsetzen und bitte am 23. Februar 2025 um Ihre Erststimme (links unten auf Ihrem Stimmzettel, nur mit Ihrer Zweitstimme wählen Sie Ihre Partei):

Erststimme
Hermann Krämer
Kennwort: Bundestagverkleinerung

Wahlkreiseinteilung

Fisch stinkt vom Kopf her

Mit diesem Hinweis beurteilt Dr. Mathias Middelberg, CDU, die Bundesregierung zum Thema Personalentwicklung z.B. in der Bundesverwaltung: Parlamentarische Staatssekretäre in Rekordhöhe, Rekordzahlen an Beauftragten (vgl. Plenarprotokoll 20/149, S. 18970 ).

Manipulation bei neuem Wahlkreiszuschnitt findet Friedrich Merz vor den Plenarberatungen: Mit dem Neuzuschnitt solle erreicht werden, dass der Wahlkreis Augsburg-Stadt „nicht zu viele CSU-Wähler hat“ und die Kulturstaatsministerin von den Grünen „bei der nächsten Bundestagswahl in Augsburg Stadt ihren Wahlkreis behalten kann“. Sachsen–Anhalt verliert einen Wahlkreis wegen sinkender Bevölkerungszahl. Das bayerische Innenministerium kritisiert den von der Berliner Ampel-Koalition geplanten Neuzuschnitt von Bundestagswahlkreisen. Die Pläne seien „abweichend von der bisherigen Staatspraxis“ nicht mit Bayern abgestimmt worden.

Philipp Amthor (CDU/CSU): „Wenn dieses Parlament die Herzkammer der Demokratie sein soll, dann ist der Wahlakt so etwas wie die Hauptschlagader, um diese Herzkammer mit dem Blut demokratischer Legitimation zu versorgen. Deswegen muss man sagen: Operationen am Wahlrecht, auch wenn sie vermeintlich klein sind, sind immer Operationen am offenen Herzen der Demokratie.“

Dr. Christian Wirth (AfD) sieht für seine Partei die Manipulation am Wahlrecht durch die Auflösung des Wahlkreises 71 Anhalt, den seine Partei im Direktmandat gewonnen habe. Dr. Petra Sitte, fraktionslos: „In Ostdeutschland entstehen Wahlkreise, die doppelt so groß wie das Saarland sind.“ Dunja Kreiser (SPD): „Die Bundestagswahlkreise im Land zeigen bereits sehr große Unterschiede. Beispielsweise ist der Wahlkreis Mecklenburgische Seenplatte II – Landkreis Rostock III…. mit 6 278 Quadratkilometern der größte.“ (im Gegensatz zum bevölkerungsstarken Wahlkreis Berlin-Mitte; er umfasst, Stand 2021, eine Größe von 39 Quadratkilometern); vgl. Plenarprotokoll 20/151, S. 19321 ff.

Die Problematik ließe sich leicht lösen, wenn unser Bundestagswahlrecht nicht nur von der Bevölkerungszahl ausgeht, sondern – wie ich in meinen Änderungsvorschlägen vorsehe – die Grundfläche eines Bundeslandes mit berücksichtigt wird. Außerdem schlage ich vor, die Zahl der Wahlkreise von 299 auf 333 zu erhöhen, zulasten der reinen Parteilistenmandate, die von derzeit 437 auf 265 gesenkt werden. Hierdurch soll eine größere Bürgernähe der Bundestagsabgeordneten erreicht werden. Die Direktkandidat*Innen im Wahlkreis werden im ersten Wahlgang mit der Mehrheit seiner Wahlberechtigten gewählt. Erhält im ersten Wahlgang niemand diese qualifizierte Mehrheit, findet ein weiterer Wahlgang statt, in dem dann gewählt ist, wer die einfache Mehrheit hat. So bewahrt sich das Wahlvolk seine eigenverantwortliche und selbstbestimmte Souveränität.

Das Geschwür der Überhang- und Ausgleichsmandate muß entfernt werden.

Bei der Wahlkreiseinteilung ist aber leider als Maßstab gemäß § 3 Absatz 1 Satz 2 BWahlG nur die deutsche Wohnbevölkerung zugrunde zu legen und nicht auch die Fläche eines Bundeslandes. Mit Beschluss vom 31. Januar 2012 (BVerfGE 130, 212 [236]) hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass aufgrund von Artikel 38 Absatz 1 des Grundgesetzes der Anteil der Minderjährigen an der Bevölkerung bei der Wahlkreiseinteilung zu berücksichtigen ist (vgl. Drs. 20/8867). Minderjährige haben das 18. Lebensjahr, und noch nicht das 14. vollendet. Merkwürdige Forderung des Bundesverfassungsgerichts und der Politik! 14- und 15jährige sind überhaupt nicht wahlberechtigt und Familien mit Kindern unter 14 Jahren gehen leer aus. Der Wahlkreiseinteilung ausschließlich eine fragwürdige Bevölkerungszahl zugrunde zu legen ist völlig überholt.

Hermann Krämer, www.wahlrechtsreform.com

b.w.

Anzahl der Wahlkreise
(wie ich sie neu vorschlage)

Bundesland bisher (1.2.24) neu
Schleswig Holstein 11 13
Mecklenburg-Vorpommern 6 9
Hamburg 6 7
Niedersachsen 30 33
Bremen 2 3
Brandenburg 10 12
Sachsen-Anhalt 8 10
Berlin 12 14
Nordrhein-Westfalen 64 68
Sachsen 16 18
Hessen 22 25
Thüringen 8 10
Rheinland-Pfalz 15 17
Bayern 47 49
Baden-Württemberg 38 40
Saarland 4 5
299 333

Stichwahl

Am 5.3. 2023 wurde in Mainz in einer Stichwahl ein neuer Oberbürgermeister gewählt.

Zum ersten mal seit 1949 fällt die Wahl nicht mehr auf die SPD. Ein parteiloser – Nino Haase -macht das Rennen. Es scheint als verlören die Parteien immer mehr den Respekt der Bevölkerung. Das liegt sicherlich auch an ihrer nicht überzeugenden Selbstdarstellung und – wie Herr Haase mir gegenüber bei der Demo fridays for future am 3.3.2023 in Mainz äußerte – an der fragwürdigen Auswahl der Kandidaten. Das sich Hochdienen müssen innerhalb einer Partei geht auf Kosten des Charismas einer Persönlichkeit. Wählerinnen und Wähler sind hier durch die medialen Darstellungsmöglichkeiten kritischer geworden. Parteien und Medien verkennen die Gott sei Dank noch vorhandene normale Empfindlichkeit der Bevölkerung.

Erschreckenderweise führt das nicht nur zu einer Abwendung von den Parteien sondern parallel auch leider zu mehr Desinteresse und Politikverdrossenheit. Dies spiegelt sich beispielsweise in der katastrophalen Wahlbeteiligung in Mainz wider: 50% I. Wahlgang, 40% II. Wahlgang. Während die Parteien ihrer Mitwirkungspflicht bei der politischen Willensbildung des Volkes (Artikel 21 Grundgesetz) nicht mehr genügen, verschenkt das Wahlvolk den so wichtigen und wertvollen demokratischen Gestaltungsspielraum in unserer Gesellschaft.

Diese unbefriedigende Gemengelage wird nach meiner Auffassung durch die vorgesehenen bundesrechtlichen Wahlrechtsänderungen der Ampelkoalition verstärkt. Listenmandate der Parteien werden überbetont auf Kosten der Direktmandate. Mit einfacher Mehrheit gewählte Abgeordnete können sich nicht mehr über ihren Erfolg sicher sein. Je nach Zweitstimmenergebnis freuen sich unerwartet irgendwelche Listenkandidat*innen. Gerade im Bereich der in einer Stichwahl mit absoluter Mehrheit gewählten Direktmandate liegt aber doch die bürgernähere Bewährungsprobe und Persönlichkeitschance von Politiker*innen.

Dem steht zumindest die kommunale Gleichgültigkeit, ja Faulheit von uns Deutschen gegenüber. Während in anderen Nationen die Menschen bereit sind ihr Leben zu opfern für Freiheit und Menschenrechte, nehmen zum Beispiel in Mainz über die Hälfte der Wahlberechtigten ihr freies Wahlrecht nicht mehr wahr. Welch trottelige, zukunftsgefährliche Bequemlichkeit.

Sich zu bekennen ist aus der Mode gekommen. Nach dem Motto: Laß das mal die anderen machen, lieber in Ruhe vor dem Fernseher oder Playstation einschlafen (sorry). Wir haben Fastenzeit, liebe Leute, nicht nur ein christliches Relikt. Besinnt Euch! Kehrt um! Habt Mut! Vor allen ihr Frauen: Tretet ein in die demokratischen Parteien und modernisiert sie nachhaltig und hartnäckig von innen. Und geht vor allem wählen, worum uns zig Millionen andere beneiden! Wer nicht wählen geht, aber meckert, wird letztlich als Elwedritsche gefangen.

Es grüßt nachdenklich

Hermann Krämer
www.wahlrechtsreform.com

Heuschreckenplage in Berlin

Friedrich Merz, der Bierdeckel aus vergangenen Tagen, beschimpft im Sinkflug seiner Führungskabine schon mal vorsichtshalber im Deutschen Bundestag die hohe Zahl von Berufspolitikern ohne jegliche Erfahrung in der Arbeitswelt (vgl. AFP und Augsburger Allgemeine v. 16.9.2021). Gleichzeitig holt er zu einem Rundumschlag auf die Leitungsebenen aller Ministerien aus. Kein schlechter Ansatz für einen möglichen neuen Chef des Finanzministeriums. Wir sollten ihm den gesamten Digitalbereich einer neuen Regierung angliedern unter der Bedingung, daß keinerlei Neueinstellungen erfolgen, sondern sämtliche Rekrutierungsmechanismen aus den anderen Ministerien erfolgen. So ersparen wir uns einen neuen Wasserkopf in Form eines Digitalministeriums und könnten den Bierdeckel auf seine Saugfähigkeit testen, sollte es gelingen, die Führungskabine nochmal hochzuziehen.

Fakt ist, daß es langsam allen heiß wird, was die in wenigen Tagen zu erwartende Übergröße des Bundestags anbetrifft. Sie vermehren sich wie die Karnickel! Oder werden es vielleicht „nur“ 723 Bundestagsabgeordnete? Wie weit haben wir uns eigentlich schon an die Unzahl der Politiker*innen in Berlin gewöhnt? Wer räumt den Laden da endlich auf?

Auch Florian Harms, Chefredakteur von t-online.de, sieht in seinem „Tagesanbruch“ vom 14.9.2021 ein „Teures Heer von Hinterbänklern“. Und unser Wahlkreis schickt sich mit dem Landrat des Rhein-Hunsrück-Kreises gerade an, dem einen weiteren hinzuzufügen, wenn wir nicht aufpassen. Genau das sollten wir aber tun. „Wir wollen alle (nur) unsere Normalität zurück“ (Bundeskanzlerin Frau Dr. Merkel, BPK, 22.7.20121).

Hierfür müssen wir Wähler*innen eine Vorreiter*innenrolle einnehmen:

Was können wir machen?

1. Erststimme für Hermann Krämer Wahlrechtsreform. Platz 21

oder

2. „Hänner ducke dich, et kümmet en Platzräche“, meint

Ihr Bundestagskandidat

Hermann Krämer
www.wahlrechtsreform.com

für den Wahlkreis Mosel/Rhein-Hunsrück

Nikolaus von Cues

Es ist etwas Großes
sich fest zu gründen
in der Verbindung der Gegensätze.

Nikolaus von Cues

Unser Wahlkreis 200, Mosel-Rhein/Hunsrück und Eifel hat mit mir als Einzelbewerber und Direktkandidaten die Chance, bundesweit allen Politikerinnen und Politikern deutlich zu zeigen, die Übergröße unseres Deutschen Bundestages tragen wir so nicht mehr mit!

Die Wähler*innen aller Parteien in unserem Wahlkreis – also parteiübergreifend – geben mir dafür ihre Erststimme. Nur mit der Zweitstimme wählt man dann seine Partei. So verbinden sich die gegensätzlichen Parteien um die Notwendigkeit einer großen Wahlrechtsreform zu begründen und behalten eine noch festere Eigenständigkeit durch ihre Zweitstimmen.

Die Politikerinnen und Politiker haben es über Jahrzehnte nicht geschafft, den Bundestag auf ein notwendiges Maß zu begrenzen. Wir müssen von einem aufgeblähten Bundestag zwischen 750 und evtl. über 800 Abgeordneten ausgehen.

Das ist unverantwortlich in der von Katastrophen geschüttelten Zeit!

Bündeln Sie also, liebe Wähler*innen, alle Ihre Erststimmen wirkungsvoll, um etwas Großes zu erreichen, wie Nikolaus von Cues es vor 500 Jahren schon erkannt hat und erzählen Sie es allen Ihren Bekannten, meint

Ihr Bundestagskandidat

Hermann Krämer
www.wahlrechtsreform.com

für den Wahlkreis Mosel/Rhein-Hunsrück

Neufassung § 1 Bundeswahlgesetz

Aus den beiden vorangegangenen Beiträgen mit den Neufassungen von § 5 und § 6 ergibt sich nun auch die Neufassung von § 1 Bundeswahlgesetz:

Zusammensetzung des Deutschen Bundestages und Wahlrechtsgrundsätze

bisherige Fassung:

„(1) 1 Der Deutsche Bundestag besteht vorbehaltlich der sich aus diesem Gesetz ergebenden Abweichungen aus 598 Abgeordneten. 2 Sie werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl von den wahlberechtigten Deutschen nach den Grundsätzen einer mit der Personenwahl verbundenen Verhältniswahl gewählt.

(2) Von den Abgeordneten werden 299*) nach Kreiswahlvorschlägen in den Wahlkreisen und die übrigen nach Landeswahlvorschlägen (Landeslisten gewählt.“

*) ab 01. Januar 2024: 280

Neufassung:

„(1) 1 Der Deutsche Bundestag besteht aus höchstens 598 Abgeordneten. 2 Sie werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl von den wahlberechtigten Deutschen nach den Grundsätzen einer mit der Personenwahl verbundenen Verhältniswahl gewählt.

(2) Von den Abgeordneten werden 333 nach Kreiswahlvorschlägen in den Wahlkreisen und 265 nach Landeswahlvorschlägen (Landeslisten) gewählt.“

In der Vergangenheit hat die Politik Reformen eher punktuell und immer erst dann angepackt, wenn der Druck übergroß geworden und die Krise bereits eingetreten war. Da, wo die Bereitschaft zu echten Struktur und Kultur verändernden Reformen vorhanden war, konnten die nachhaltigsten Erfolge erzielt werden. Wie entscheidend die Bereitschaft zu solch grundsätzlichen Anpassungen ist, zeigt der Blick in den Privatsektor: Dort sind Struktur- und Organisationsfragen Überlebensfragen. Wer nicht kunden- bzw. nachfrageorientiert handelt, sein Personal geeignet zusammensetzt und effizient arbeitet, verliert Kunden und scheidet aus dem Markt aus. (vgl. Nationaler Normenkontrollrat: „Initiative Leistungsfähige Verwaltung-Zukunftsfähiger Staat, 06,21)

Mit meinen vorgeschlagenen konkreten Anpassungen unseres Wahlrechts, durch die spürbare Einschränkungen im Parlamentsgebaren verlangt werden, treten wir einer allgemeinen Verunsicherung, Unzufriedenheit und Frustration der Bürger*innen gegenüber unseren Politiker*innen deutlich entgegen. Die zeitbedingten Anpassungen sollen eine Ermutigung darstellen, Vertrauen in Staat und Politik weiter aufzubauen. Dieses Vertrauen ist – Gott sei Dank -nach wie vor in unserer Gesellschaft vorhanden. Wir greifen sofort darauf zurück, wenn es uns dreckig geht, wir in schwere gesellschaftliche Krisen geraten. Dafür muß unser Parlament funktionsfähiger und effizienter gemacht werden, meint

Ihr Bundestagskandidat

Hermann Krämer
www.wahlrechtsreform.com

für den Wahlkreis Mosel/Rhein-Hunsrück

Neufassung § 6 Bundeswahlgesetz

Wahl nach Landeslisten

Bisherige Fassung: (verantwortlich für die chaotischen Überhang- und Ausgleichsmandate)

„(1) 1 Für die Verteilung der nach Landeslisten zu besetzenden Sitze werden die für jede Landesliste abgegebenen Zweitstimmen zusammengezählt. 2 Nicht berücksichtigt werden dabei die Zweitstimmen derjenigen Wähler, die ihre Erststimme für einen im Wahlkreis erfolgreichen Bewerber abgegeben haben, der gemäß § 20 Absatz 3 oder von einer Partei vorgeschlagen ist, die nach Absatz 3 bei der Sitzverteilung nicht berücksichtigt wird oder für die in dem betreffenden Land keine Landesliste zugelassen ist. 3 Von der Gesamtzahl der Abgeordneten (§ 1 Absatz 1) wird die Zahl der erfolgreichen Wahlkreisbewerber abgezogen, die in Satz 2 genannt sind.

(2) 1 In einer ersten Verteilung wird zunächst die Gesamtzahl der Sitze (§ 1 Absatz 1) in dem in Satz 2 bis 7 beschriebenen Berechnungsverfahren den Ländern nach deren Bevölkerungsanteil (§ 3 Absatz 1) und sodann in jedem Land die Zahl der dort nach Absatz 1 Satz 3 verbleibenden Sitze auf der Grundlage der zu berücksichtigenden Zweitstimmen den Landeslisten zugeordnet. 2 Jede Landesliste erhält so viele Sitze, wie sich nach Teilung der Summe ihrer erhaltenen Zweitstimmen durch einen Zuteilungsdivisor ergeben. 3 Zahlenbruchteile unter 0,5 werden auf die darunter liegende ganze Zahl abgerundet, solche über 0,5 werden auf die darüber liegende ganze Zahl aufgerundet. 4 Zahlenbruchteile, die BWG gleich 0,5 sind, werden so aufgerundet oder abgerundet, dass die Zahl der zu vergebenden Sitze eingehalten wird; ergeben sich dabei mehrere mögliche Sitzzuteilungen, so entscheidet das vom Bundeswahlleiter zu ziehende Los. 5 Der Zuteilungsdivisor ist so zu bestimmen, dass insgesamt so viele Sitze auf die Landeslisten entfallen, wie Sitze zu vergeben sind. 6 Dazu wird zunächst die Gesamtzahl der Zweitstimmen aller zu berücksichtigenden Landeslisten durch die Zahl der jeweils nach Absatz 1 Satz 3 verbleibenden Sitze geteilt. 7 Entfallen danach mehr Sitze auf die Landeslisten, als Sitze zu vergeben sind, ist der Zuteilungsdivisor so heraufzusetzen, dass sich bei der Berechnung die zu vergebende Sitzzahl ergibt; entfallen zu wenig Sitze auf die Landeslisten, ist der Zuteilungsdivisor entsprechend herunterzusetzen.

(3) 1 Bei Verteilung der Sitze auf die Landeslisten werden nur Parteien berücksichtigt, die mindestens 5 Prozent der im Wahlgebiet abgegebenen gültigen Zweitstimmen erhalten oder in mindestens drei Wahlkreisen einen Sitz errungen haben. 2 Satz 1 findet auf die von Parteien nationaler Minderheiten eingereichten Listen keine Anwendung.

(4) 1 Von der für jede Landesliste so ermittelten Sitzzahl wird die Zahl der von der Partei in den Wahlkreisen des Landes errungenen Sitze (§ 5) abgerechnet. 2 In den Wahlkreisen errungene Sitze verbleiben einer Partei auch dann, wenn sie die nach den Absätzen 2 und 3 ermittelte Zahl übersteigen.

(5) 1 Die Zahl der nach Absatz 1 Satz 3 verbleibenden Sitze wird so lange erhöht, bis jede Partei bei der zweiten Verteilung der Sitze nach Absatz 6 Satz 1 mindestens die Gesamtzahl der ihren Landeslisten nach den Sätzen 2 und 3 zugeordneten Sitze erhält. 2 Dabei wird jeder Landesliste der höhere Wert aus entweder der Zahl der im Land von Wahlbewerbern der Partei in den Wahlkreisen nach § 5 errungenen Sitze oder dem auf ganze Sitze aufgerundeten Mittelwert zwischen diesen und den für die Landesliste der Partei nach der ersten Verteilung nach den Absätzen 2 und 3 ermittelten Sitzen zugeordnet. 3 Jede Partei erhält mindestens die bei der ersten Verteilung nach den Absätzen 2 und 3 für ihre Landeslisten ermittelten Sitze. 4 Bei der Erhöhung bleiben in den Wahlkreisen errungene Sitze, die nicht nach Absatz 4 Satz 1 von der Zahl der für die Landesliste ermittelten Sitze abgerechnet werden können, bis zu einer Zahl von drei unberücksichtigt. 5 Die Gesamtzahl der Sitze (§ 1 Absatz 1) erhöht sich um die Unterschiedszahl.

(6) 1 Die nach Absatz 5 zu vergebenden Sitze werden in jedem Fall bundesweit nach der Zahl der zu berücksichtigenden Zweitstimmen in dem in Absatz 2 Satz 2 bis 7 beschriebenen Berechnungsverfahren auf die nach Absatz 3 zu berücksichtigenden Parteien verteilt. BWG 2 In den Parteien werden die Sitze nach der Zahl der zu berücksichtigenden Zweitstimmen in dem in Absatz 2 Satz 2 bis 7 beschriebenen Berechnungsverfahren auf die Landeslisten verteilt; dabei wird jeder Landesliste mindestens die nach Absatz 5 Satz 2 für sie ermittelte Sitzzahl zugeteilt. 3 Von der für jede Landesliste ermittelten Sitzzahl wird die Zahl der von der Partei in den Wahlkreisen des Landes errungenen Sitze (§ 5) abgerechnet. 4 In den Wahlkreisen errungene Sitze verbleiben einer Partei auch dann, wenn sie die nach Satz 1 ermittelte Zahl übersteigen. 5 In diesem Fall erhöht sich die Gesamtzahl der Sitze (§ 1 Absatz 1) um die Unterschiedszahl; eine erneute Berechnung nach Satz 1 findet nicht statt.6 Die restlichen Sitze werden aus der Landesliste in der dort festgelegten Reihenfolge besetzt. 7 Bewerber, die in einem Wahlkreis gewählt sind, bleiben auf der Landesliste unberücksichtigt. 8 Entfallen auf eine Landesliste mehr Sitze, als Bewerber benannt sind, so bleiben diese Sitze unbesetzt.

(7) 1 Erhält bei der Verteilung der Sitze nach den Absätzen 2 bis 6 eine Partei, auf die mehr als die Hälfte der Gesamtzahl der Zweitstimmen aller zu berücksichtigenden Parteien entfallen ist, nicht mehr als die Hälfte der Sitze, werden ihr weitere Sitze zugeteilt, bis auf sie ein Sitz mehr als die Hälfte der Sitze entfällt. 2 Die Sitze werden in der Partei entsprechend Absatz 6 Satz 2 bis 6 verteilt. In einem solchen Falle erhöht sich die nach Absatz 5 ermittelte Gesamtzahl der Sitze (§ 1 Absatz 1) um die Unterschiedszahl.“

Neufassung: (Ablösung des verunglückten Überhang- und Ausgleich-Systems)

„ (1) 1 Für die Verteilung der nach Landeslisten entsprechend der Anlage 3 dieses Gesetzes zu besetzenden Sitze werden die für jede Landesliste abgegebenen Zweitstimmen für jedes Land separat zusammengezählt und diesen Landeslisten anteilmäßig zugeordnet. 2 Gewählt sind diejenigen Abgeordneten, die nicht schon im ersten oder zweiten Wahlgang ein Direktmandat errungen haben.

(2) 1 Bei der Verteilung der Sitze auf die Landeslisten werden nur Parteien berücksichtigt, die mindestens 5 Prozent der im gesamten Wahlgebiet abgegebenen gültigen Zweitstimmen erhalten oder in mindestens drei Wahlkreisen einen Sitz errungen haben. 2 Satz 1 findet auf die von Parteien nationaler Minderheiten eingereichten Listen keine Anwendung.“

Anlage 3

(zu § 6 Absatz 1)

BundeslandSitze
Schleswig-Holstein9
Mecklenburg-Vorpommern4
Hamburg5
Niedersachsen27
Bremen1
Brandenburg8
Sachsen-Anhalt8
Berlin10
Nordrhein-Westfalen59
Sachsen 14
Hessen19
Thüringen6
Rheinland-Pfalz13
Bayern43
Baden-Württemberg36
Saarland3
265

Klar, einfach, praktikabel, kostengünstig, meint

Ihr Bundestagskandidat

Hermann Krämer
www.wahlrechtsreform.com

für den Wahlkreis Mosel/Rhein-Hunsrück

Neufassung § 5 Bundeswahlgesetz

Wahl in den Wahlkreisen

Bisherige Fassung:

„In jedem Wahlkreis wird ein Abgeordneter gewählt. Gewählt ist der Bewerber, der die meisten Stimmen auf sich vereinigt. Bei Stimmengleichheit entscheidet das vom Kreiswahlleiter zu ziehende Los.“

Neufassung:

„In jedem Wahlkreis wird eine Abgeordnete oder ein Abgeordneter gewählt. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhält. Erhält niemand diese Mehrheit, so findet eine Stichwahl unter den Zweien statt, die bei der ersten Wahl die meisten Stimmenzahlen erhalten haben. Bei der Stichwahl ist gewählt, wer die meisten gültigen Stimmen erhält.“

Mit meinem Vorschlag für eine solche Neufassung wählen wir in Zukunft wesentlich demokratischer meint,

Ihr Bundestagskandidat

Hermann Krämer
www.wahlrechtsreform.com

für den Wahlkreis Mosel/Rhein-Hunsrück