333 Übersicht ist kein Fehler 265

Unsere Bundeswahlkreise sind nach meiner Auffassung zu groß. Hierunter leidet die Bürger*innen Nähe der Bundestagsabgeordneten. Diese haben dadurch das Ohr weniger auf der Schiene, und die Gefahr des Abhebens unserer Politiker*innen besteht einfach faktisch. Möglicherweise kommt es ja auch hierdurch, daß Gesetzestexte und ihre Auswirkungen zu theoretisch und unpraktikabel sind.

§ 6 des Bundeswahlgesetzes „Wahl nach Landeslisten“, besser „Überhang- und Ausgleichsmandat“ oder noch besser „Verzerrung nach Landeslisten“ benannt, ist ein Musterbeispiel fehlgeschlagener Theorie. Dieser Paragraph ist nur noch durch einen Computer zu verstehen und nachzuvollziehen. Für mich jedenfalls nicht mehr verständlich und unpraktikabel allemal, wie unsere Geldbörse an der unnötigen Ausuferung und Übergröße des Bundestags schmerzhaft spürt.

Das Abheben unserer Bundestagsabgeordneten besteht darin, daß sie weder willens noch arbeitsmäßig in der Lage sind, hieran was zu ändern. Die bedauerliche Wahrheit ist, daß sich der nicht zu unterschätzende Volksunmut entlädt: „Die stecken sich ja nur selbst ihre eigenen Taschen voll“ und andererseits die Abgeordneten so lieber die Wahlkreise auch noch vergrößern wollen, um so dem Volkszorn aus dem Weg gehen zu können. Beide Spieler entfernen sich zusehends voneinander und die Fehlpässe sind vorprogrammiert.

Also Finger weg von der unpersönlichen Vergrößerung und Daumen hoch für die volksnahe Verkleinerung der Wahlkreise zu Lasten der noch unpersönlicheren Landeslisten, zumal wir bei der Bundestagswahl im Gegensatz zu den Kommunalwahlen weder Panaschieren noch Kumulieren können.

Mein Lösungsvorschlag lautet daher 333 Wahlkreise und nur 265 Listenmandate anstatt bisher nur 299 Wahlkreise und derzeit aber unglaubliche 410 Listenmandate. Daß das den Parteien nicht schmeckt, ist offensichtlich. Darauf kommt es aber nicht an, sondern: „Was tut dem Volk gut und was schadet ihm“? So ergeben sich für uns neue Wahlkreischancen:

Bundeslandbisherneu
Schleswig Holstein 1113
Mecklenburg-Vorpommern69
Hamburg67
Niedersachsen3033
Bremen23
Brandenburg1012
Sachsen-Anhalt910
Berlin1214
Nordrhein-Westfalen6468
Sachsen1618
Hessen2225
Thüringen810
Rheinland-Pfalz1517
Bayern4649
Baden-Württemberg3840
Saarland45
299333

Auffällt zum Beispiel die enorme Wahlkreisdichte in Nordrhein-Westfalen. Dies ist der dortigen hohen Bevölkerungszahl geschuldet, da sich die Anzahl der Wahlkreise bisher nach der Bevölkerungszahl eines Bundeslandes richtet. Inwieweit es richtig ist, daß ein Land die Bundespolitik so dominiert darf bezweifelt werden. Weitere herausragende Merkmale eines Bundeslandes für die Bundesrepublik sollten mit gewichtet und berücksichtigt werden. Wenn z.B. in der Sommerzeit unsere halbe Bevölkerung lechzend ans Meer reist, kommen diese Flächenländer, in denen ihre Bundestagsabgeordneten auch mal mit dem Wohnmobil unterwegs sein sollen, im Vergleich zu kurz. So kennt man im Genossenschaftsrecht ebenfalls weitere Stimmenanteile als das alleinige Personenstimmrecht. Wenn bei der Bundestagswahl schon nicht der Stimmenwert der Nordländer*innen aufgewertet wird, sollte man ihnen wenigstens einen Wahlkreisbonus geben, meint

Ihr Bundestagskandidat

Hermann Krämer
www.wahlrechtsreform.com

für den Wahlkreis Mosel/Rhein-Hunsrück

Schinderhannesschmalkost

Seit wenigen Tagen bin ich coronamäßig in meinem Bundestagswahlkreis unterwegs und stelle, nachdem ich in den Einzelbegegnungen mein Anliegen vortrage, zu 90 % eine breite Übereinstimmung mit meinem Anliegen fest. Dies betrifft insbesondere die vollständig überzogene Größe des Bundestags und schwappt sofort in die damit verbundene Steuerverschwendung über, im Vergleich zu den häufig vorhandenen, der Zeit geschuldeten, persönlichen Einschränkungen, schweren Verlusten und Existenznöten. Eine nicht zu unterschätzende Tsunamiwelle ernst zu nehmender Entrüstung schlägt mir entgegen. Trotzdem scheut man sich leider noch auf dem amtlichen Vordruck, offen mit einer Unterstützungsunterschrift mir Beistand zu leisten. Nach 3 Einsätzen freue ich mich daher um so mehr über eine 1. von 200 Unterschriften.

Bewundernswert ist gleichzeitig, wie mutig die meisten Menschen, Geschäfte, Klein- und Großunternehmen, kirchliche, soziale und kulturelle Einrichtungen den negativen Tatsachen realistisch ins Auge blicken und ebenfalls nicht aufgeben. Die milliardenschweren öffentlichen Hilfen, leider auf Kosten unserer nachfolgenden Generationen, sollen hier nicht geleugnet werden. Im Klartext: Das Vertrauen in die Politik ist nicht gänzlich im A…, aber es geht offensichtlich auch nicht mehr bildhaft am A… vorbei.

Nach meinem Vorschlag ist es zwingend notwendig, daß auch alle Abgeordneten unseres Deutscher Bundestags – egal welcher Partei – durch eine Schinderhannesschmalkost ihren Beitrag zur Überwindung der Staatskrise leisten, indem wir im Einklang mit der Wahlrechtsreform, von folgenden Veränderungen ausgehen:

1. Nur noch maximal 598 Abgeordnete, ohne wenn und aber!

2. Diese sollen sich aus 333 Wahlkreisabgeordneten sowie 265 Listenmandaten ergeben.

3. § 6 des Bundeswahlgesetzes ist daher so zu ändern, daß keine Überhang- und Ausgleichsmandatemehr möglich sind. (Vgl. mal wieder beispielhaft Rheinland-Pfalz im Gegensatz zu Baden- Württemberg.)

4. Die nach meinem Vorschlag 333 Wahlkreisabgeordnete werden als Direktmandate wie folgt gewählt:

Im ersten Wahlgang ist gewählt, wer mehr als 50% aller abgegebenen Stimmen erhält. Im oft erforderlichen zweiten Wahlgang ist gewählt, wer von den beiden Bestplatzierten aus Wahlgang 1 die meisten Stimmen erhält. Einen ähnlichen Wahlmodus haben wir bereits zum Beispiel bei vielen Kommunalwahlen. Wir Wähler*innen nehmen gerne einen zweiten Wahlgang wahr, weil wir dadurch gleichzeitig auch besser die Parteizugehörigkeit der gewählten Bundestagsabgeordneten beeinflussen können.

Mit einem solchen demokratischeren Wahlrecht zugunsten einer Aufwertung des Mehrheitswahlrechts anstatt eines aus dem Ruder gelaufenen modrigen Wahlrechts antworten wir auf die neue gegebene tatsächliche Situation. Das Bundesverfassungsgericht ist keine verstaubte Instanz und wird ggf. den Tatsachen ebenfalls ins Auge sehen.

Nach dem alten undemokratischen Moderwahlrecht kam es z.B. bei der letzten Bundestagswahl 2017 zu folgenden Kuriositäten: Nur 13 der 299 direkt gewählten Abgeordneten wurden mit einer echten Mehrheit der abgegebenen Stimmen gewählt, 25 Abgeordnete mit weniger als 30% der Stimmen, 99 Abgeordnete mit weniger als 35,5% der Stimmen, bis hin zu einem Direktmandat, bei dem bereits 23,5% ausreichten (vgl. auch Hans Meyer, Archiv des öffentlichen Rechts 143, S. 533). Die restlichen lagen darüber, aber eben nicht über 50% der abgegebenen gültigen Erststimmen. Das ist doch nicht in Ordnung, oder? Wenn wir immer im gleichen Trott weiter wählen, tragen wir mal wieder mit Schuld an dem Schlamassel, da kann sich keine*r rausreden, meint

Ihr Bundestagskandidat

Hermann Krämer, Wahlrechtsreform

für den Wahlkreis Mosel/Rhein-Hunsrück

Unterstützungsunterschrift

Wenn auch Sie, unabhängig ob Sie einer Partei angehören oder nicht, ebenfalls eine Verkleinerung des Bundestags und generell eine Wahlrechtsreform für notwendig halten, können Sie mich gezielt wirkungsvoll als Ihr Direktkandidat unterstützen.

Ich bitte Sie herzlich dieses Formblatt auszufüllen:

Und mir zuzuschicken:

Hermann Krämer
Südstraße 1 A
17375 Vogelsang – Warsin

Bitte beachten: Bei der Wahl darf man nur eine/n Direktkandidatin/en und eine Landesliste für eine Partei in einem Kreiswahlvorschlag unterstützen. Drucken Sie das Formblatt also bitte aus und tragen Sie Ihre Anschrift, Ihr Geburtsdatum, den Ort und das Datum leserlich ein. Erst durch Ihre Unterschrift wird das Dokument gültig. Danach senden Sie mir das Dokument bitte zu. Den Rest erledige ich gern, wenn ich im Frühjahr in meinem Wahlkreis unterwegs bin.

Nächstes Etappenziel sind 200 Unterschriften!

Ihr Bundestagskandidat

für den Wahlkreis Mosel/Rhein-Hunsrück

Hermann Krämer,
Wahlrechtsreform

INTROITUS

Liebe Wählerinnen, liebe Wähler unseres Wahlkreises Mosel/Rhein-Hunsrück!

Mit meinem 1. wöchentlichen Beitrag 2021 zur Wahlrechtsreform will ich die Motivation näher darlegen, die mich veranlaßt hat, mit meiner Bundestagskandidatur auf unser ungerechtes und unverständliches deutsches Bundeswahlrecht hinzuweisen. Die Beiträge erscheinen wöchentlich und sind danach unter “Archiv“ zu finden.

Während unsere Politiker von allen anderen Mitmenschen im nachvollziehbaren Lockdown gewaltige Einschränkungen mit großen finanziellen Einbußen verlangen, bläht sich das Parlament selbst auf zur Zeit 709 Abgeordnete immer unerträglicher weiter auf und gewährte zum Beispiel erst kürzlich deren 4500 Mitarbeitern sogar je einen Corona-Bonus von bis zu 600 €. Man könnte meinen nach dem Motto: „ Is ja nicht unser Geld, wir ham`s ja und sitzen am Drücker.“

Das Bundeswahlgesetz sieht im Gegensatz dazu jedoch richtigerweise nur 598 Bundestagsabgeordnete vor, aufgeteilt in 299 Wahlkreismandate und 299 Listenmandate von Parteien. Aufgrund eines kaum verständlichen Wahlrechts sind zur Zeit also 111 Abgeordnete zu viel und damit natürlich auch deren Mitarbeiter und Sachkosten.  Der Bundestagspräsident warnte aufgrund des mißlichen Wahlrechts vor noch mehr Abgeordneten nach der Bundestagswahl 2021, enthielt sich sogar in der namentlichen Abstimmung und bestellte für die  Unterbringung dieser satten Art von Obdachlosen schon mal Baucontainer. (Ja lüg ich denn!)

Leider hat weder das Parlament noch das Bundesverfassungsgericht es bisher geschafft, diesem Irrsinn Einhalt zu gebieten, weshalb Sie als Wähle(r)in ein deutliches Zeichen setzen müssen, was Sie von dem Ganzen halten. Die kosmetischen Veränderungen von 2020 sind nichts weiter als Opium fürs Volk. Das bisherige Wahlrecht hat in seinem kostspieligen Ergebnis vollständig versagt! Wir müssen daher in unserem deutschen Bundeswahlrecht dringend neue Wege gehen, wollen wir uns nicht mit der bedauerlichen Uneinigkeit zwischen den Bundestagsfraktionen bei so einem wichtigen Thema vor der Weltöffentlichkeit lächerlich machen.

Gelingt es jedoch wenigstens dem deutschen Volk mit seiner Stimme sein Parlament wieder auf ordentliche Füße zu stellen, können wir stattdessen mit einem modernen, an die Zeit angepaßtes Wahlrecht anderen Ländern auch auf diesem Gebiet wieder ein nachzuahmendes demokratisches Vorbild sein.

An dieser Stelle empfehle ich auch sich die Online-Petition des Bundes der Steuerzahler anzusehen, um die Notwendigkeit unseres Handelns noch mehr zu erkennen.

Ich beabsichtige also als Einzelbewerber für das Bundestagsmandat im Wahlkreis Mosel/Rhein-Hunsrück nicht die jeweiligen Parteien dort oder Gruppierungen anzugreifen, sondern stehe lediglich in Konkurrenz zu den anderen Direktkandidaten. Jed(e)r wählt bei der Bundestagswahl im September mit seiner Zweitstimme die Partei oder Gruppierung, die er/sie für richtig hält. Nur um  Ihr wirkungsvolles Kreuzchen mit Ihrer Erststimme bittet im September 2021:

Hermann Krämer, Wahlrechtsreform.

In der ersten Hälfte des neuen Jahres stehen viele richtungweisende und entscheidende Herausforderungen an. Beteiligen wir uns! Wir haben eine Chance.

Hat jemand die Möglichkeit mir ab dem Frühjahr Unterkunft zu gewähren oder hat eine Idee hierzu? Wer aus dem Wahlkreis Mosel/Rhein-Hunsrück ist bereit, mich vorab mit seiner Unterschrift zu unterstützen? Ich suche zur Zulassung meiner Kandidatur 200 mutige Wahlberechtigte. Gemeinsam sind wir wirkungsvoll. Meine Webseite vervollständige ich nach und nach.