Nationalhymne

Unser Deutschlandlied wird wie folgt geändert: Das letzte Wort „Vaterland“ wird durch das Wort „Mutterland“ und „brüderlich“ durch „geschwisterlich“ ersetzt:

Einigkeit und Recht und Freiheit
für das deutsche Vaterland!
Danach laßt uns alle streben
geschwisterlich mit Herz und Hand!
Einigkeit und Recht und Freiheit
sind des Glückes Unterpfand:
Blüh im Glanze dieses Glückes,
blühe, deutsches Mutterland“

Begründung:

  1. besitzen wir eine Muttersprache,
  2. entspricht es der Gleichberechtigung,
  3. sprechen wir von einer Muttergottes.

Hermann Krämer
www.wahlrechtsreform.com

Begegnung mit dem Mensch

Nahid Shahalimi therapiert ihren Schmerz über ihre Heimat Afghanistan, indem sie unermüdlich für sie eintritt. Ich durfte ihr anläßlich des „9. Kunstfest Horn“ von Frau Dagmar Rehberg begegnen.

Nahid Shahalimi wurde 1973 in ein wohlsituiertes politisches Elternhaus in Afghanistan geboren, floh nach dem Tod des Vaters 1985 mit ihrer hierdurch rechtlos gewordenen verwitweten Mutter und ihren drei Schwestern über Pakistan nach Kanada, studierte in Montreal unter anderem Bildende Kunst und Politik und lebt seit 2000 mit ihren beiden Töchtern in München.

Im Jahr 2017 hat Nahid Shahalimi nach 3-jährigen gefährlichen Recherchen in ihrer Heimat 21 beispielhafte Frauen in Afghanistan interviewt. Mit ihrem Buch „Wo Mut die Seele trägt“ ISBN 978-3-945543–16-0 legt sie die enorme Stärke von Frauen offen, einfach Mensch zu sein, wie Du und ich oder vielleicht auch mehr: Ärztin, Unternehmerin, Professorin für Bauingenieurwesen, ehemaliges Street Kid, Pilotin, Dirigentin, Kommandantin… Und das in Afghanistan. Heute, 2021, nach der Machtübernahme der Taliban, hält Shahalimi Verbindung zu diesen und weiteren Frauen oder versucht es zumindest. Nachfolgend drei Beispiele aus ihrem Buch:

Farkhunda Malikzada konnte sie nicht mehr interviewen; eine 27-jährige Studentin der Islamwissenschaften, die sich im Selbststudium ganz der Mathematik verschrieben hatte. Sie wollte Lehrerin werden und hatte ausgezeichnete Noten vorzuweisen. Man hatte sie fälschlicherweise beschuldigt, ein Exemplar des Koran verbrannt zu haben. Die Buchschilderung ihrer Tötung vermag ich nicht erneut wiederzugeben.

Kommandantin Kaftar die ihrerzeit einzige Befehlshaberin im Norden: Afghanische Frauen sollten sich den Männern gegenüber nicht als schwach ausgeben. Sie können es ihnen durchaus gleichtun und wie sie ihrer Gemeinschaft dienen. Frauen müssen nur Stärke zeigen. Schließlich bringen sie weit mehr fertig als die Männer. Sie gebären Kinder und führen Seite an Seite mit ihren Brüdern Kriege.

Shamsia Hassani, 1988 im Iran geboren, lehrt an der Fakultät der Bildenden Künste der Universität Kabul und hinterläßt (hinterließ?) dreidimensionale Graffiti auf Bürgersteigen und Kriegstrümmern: „Es heißt, ich sei eine feministische Straßenkünstlerin. Die weibliche Figur in meinen Graffiti – manchmal mit, manchmal ohne Burka – stellt einfach den Menschen an sich dar.“ Diese freundliche aufmerksame Be(ob)achtung des anderen Geschlechts kommt noch deutlicher durch die Politikwissenschaftlerin Mariam Safi zum Ausdruck, wenn sie feststellt: „ Ich definiere mich nicht über die Geschlechterrolle. Ich bin in erster Linie ein Mensch und in zweiter Linie eine Frau. Meine afghanische Abstammung ist ein wichtiger Teil meiner Identität. Eine Frau zu sein, ist ebenfalls ein Teil meiner Identität, es bestimmt meine Wahrnehmung, mein Handeln und meine Ansichten.

Was machen wir in Deutschland? Wir diskutieren noch über die Notwendigkeit von Gleichberechtigung, anstatt den Menschen zu erkennen. Manche selbstbewußte vielleicht zu stolze Frauen bei uns sind gegen die Forderungen nach Parität. Oder sind sie mal wieder bereits weiter als wir Männer? Noch, denke ich, müssen viele Frauen doch wenigstens erst mal überhaupt eine Chance bekommen, sich gegen unser dominantes Männerdenken zu behaupten. Das spricht meines Erachtens für die paritätische Platzierung von Frau und Mann im Aufstellungsverfahren von Parteien.

In Horn jedenfalls durfte ich zwei Menschen begegnen, Nahid Shahalimi und Dagmar Rehberg, vielen Dank!

Bundestagskandidat

Hermann Krämer
www.wahlrechtsreform.com

für den Wahlkreis Mosel/Rhein-Hunsrück

Nichtwähler*innenstunde

Sehr geehrte Nichtwähler*innen,

diejenigen unter Ihnen, die sich klar entschieden haben, nicht mehr an der Wahl teilzunehmen, bitte ich freundlich einen fairen Moment um Aufmerksamkeit!

Möglicherweise wollen Sie mit Ihrem Verhalten gar keine spektakuläre Aktion. Bedenken Sie doch nur mal kurz, was geschehen könnte, wenn alle Nichtwähler*innen z.B. im Wahlkreis Mosel/Rhein-Hunsrück bei der kommenden Bundestagswahl wenigstens ihre Erststimmen Hermann Krämer Wahlrechtsreform geben würden:

Dann würden, legen wir das Ergebnis der Wahl von 2017 zugrunde, 37.357 Nichtwähler*innen also 21,6% mit einem Schlag das Ergebnis im Herbst wesentlich beeinflussen. Das käme einem politischen Erdrutsch gleich. Zusammen mit meinen anderen Wähler*innen hätten Sie als Nichtwähler*in das Direktmandat im Wahlkreis Mosel/Rhein-Hunsrück entschieden. Nur 135.519 Wähler*innen also 78,4% fanden im Jahr 2017 den Gang zur Wahlurne oder beteiligten sich durch Briefwahl.

Erkennen Sie, verehrte Nichtwähler*innen, wie wichtig Ihre Stimme für mich sein könnte? Laßt uns doch eintreten in die gemeinsame Verantwortung für unsere Gesellschaft, solange wir es noch können. Viele von Ihnen würden gerne ihrer staatsbürgerlichen Pflicht nachkommen, haben aber niemanden mehr, der ihnen hilft.

Zum einen sehen Sie genau, was in Berlin schiefläuft. Wahrscheinlich sogar noch viel bewußter als manch(e) andere(r). Unsere politische Resignation bedeutet, sich einem gefährlichen politischem Pseudokrebs anzuvertrauen. Das drückt sich in der Haltung aus, ich kann ja sowieso nichts ändern. Allein die Vorstellung, es wäre anders, kann schon Spaß machen! Unsere Hinwendung diesmal zu einem aktiven politischem Handeln läßt mich wieder freier werden, wenn ich mich nicht gleichzeitig sklavisch in ihren Erfolg binde. Ich habe eben meine politische Meinung (sogar anonym) sagen dürfen. Sind Sie eine Frau, würden Sie in Afghanistan dafür erschossen.

Wahlkampf hin, Wahlkampf her. Lassen wir die inneren Schwankungen zu und gehen zur Wahl. Politik ist ein Prozeß. Werfen wir unseren Anteil in die Waagschale. Es wird uns gut tun, meint

Ihr Bundestagskandidat

Hermann Krämer
www.wahlrechtsreform.com

für den Wahlkreis Mosel/Rhein-Hunsrück

Eigentlich selbstverständlich

§ 1 Eigentlich

Guten Tag Frau Eigentlich,

kennen Sie eigentlich schon Herrn Eigentlich?
Ist doch Ihr Herr Gatte, eigentlich.
Was wählt er denn, der Herr Eigentlich?
„Immer dasselbe, eigentlich“.
Und Sie, Frau Eigentlich?
Was wählen eigentlich Sie, Frau Eigentlich?
„Das sag ich nicht.
Ist doch sehr persönlich, eigentlich.
Und ja, geheim, vertraulich natürlich,
äh, eigentlich.“

§ 2 selbstverständlich

Wußten Sie schon, Herr Eigentlich,
bald ist Bundestagswahl! „selbstverständlich!“
Gehen Sie hin? „selbstverständlich!“
Wollen wir was ändern? „selbstverständlich!“
Was schätzen Sie,
700 oder 800 Abgeordnete? „um Gottes willen!“
Rettungsanker Bundesverfassungsgericht?
„Gugge mer mo, ähjentlich,
aich froan mo meng Fru, dat wäs ähjentlich emmer olles.“

§ 3 Hermann Krämer Wahlrechtsreform

Guten Tag Frau Zuversicht.
Vielen Dank für Ihre Einsicht.
Wie führen Sie Ihren Herrn Gatten passgenau zur Übersicht?
„598 Abgeordnete, Vadder! Ist das klar?
Erststimme für Hermann Krämer, Wahlrechtsreform,
mit Deiner Zweitstimme, kannst de mache, was de willst!“
„Ös jo gud, Frau, gohn mers ahn!“

Es grüßt herzlich

Ihr Bundestagskandidat

Hermann Krämer
www.wahlrechtsreform.com

für den Wahlkreis Mosel/Rhein-Hunsrück

Parität contra Rarität

Am 20.4.2021, zwei Tage vor der Behandlung im Bundestag, erschien die Drucksache 19/28787 der Koalition aus CDU/CSU und SPD zur Einsetzung einer Kommission zur Reform des Bundeswahlrechts und zur Modernisierung der Parlamentsarbeit. Unter I. Nr.2 ihres Antrags benennt die Koalition und im Laufe der nachfolgenden Parlamentsdebatte die aus ihr hervorgegangene Regierung deren Zielsetzung zur paritätischen Repräsentanz im Bundestag:

2. Frauen sind im Deutschen Bundestag nach wie vor deutlich unterrepräsentiert. Mit der Wahl zum 19. Deutschen Bundestag ist der Frauenanteil gegenüber der letzten Wahlperiode von rund 36 Prozent auf rund 31 Prozent gesunken, obwohl Frauen mehr als 50 Prozent der Bevölkerung ausmachen. Angesichts dieser Entwicklung ist ein besonderer Schwerpunkt der Kommissionsarbeit auf die Entwicklung von Empfehlungen zu legen, die eine gleichberechtigte Repräsentanz von Frauen und Männern im Deutschen Bundestag erreichen.“ Unter II. Nr.1, Buchst. c) lautet es dann weiter: „ Die Kommission wählt aus ihrer Mitte mit einer Mehrheit von zwei Dritteln ihrer Mitglieder zwei Vorsitzende. Die Vorsitze sind paritätisch zu besetzen. Beide Vorsitzende müssen dem Deutschen Bundestag angehören.“

Zu diesem Thema wurden in der 224. Plenarsitzung des Deutschen Bundestags am 22. April 2021 im Zusammenhang mit dem Einsetzungsbeschluß einer Wahlrechtskommission seitens der Koalition einige Aussagen getroffen, die die Auffassungen der einzelnen Parteien, zur Gleichberechtigung widerspiegeln, soweit diesen das Thema wohl wichtig erschien, weshalb sie nachfolgend (vgl. Plenarprotokoll S. 28558ff.) hervorzuheben sind:

Ansgar Heveling (CDU/CSU): „Über Maßnahmen zur wirksamen Begrenzung der Vergrößerung des Bundestages hinaus soll die Kommission insbesondere Empfehlungen erarbeiten, um eine gleichberechtigte Repräsentanz von Frauen und Männern im Deutschen Bundestag zu erreichen.“

Michael Frieser (CDU/CSU): „Ein wichtiges Thema sind Maßnahmen, um eine gleichberechtigte Repräsentanz von Frauen und Männern im Bundestag zu erreichen. Frauen sind im Deutschen Bundestag nach wie vor deutlich unterrepräsentiert, und ihr Anteil ist in der letzten Wahlperiode sogar gesunken.“

Leni Breymaier (SPD): „Beim Thema Repräsentanz von Frauen wäre mir mehr Klarheit, mehr Mut lieber gewesen. Nun denn, ich bin gespannt auf die Empfehlungen der Kommission, wie der Frauenanteil nicht nur gesteigert, sondern wie tatsächlich Parität erreicht werden kann. Ich habe es hier schon einmal gesagt: Das Bundesverfassungsgericht ist hier nicht das Problem. In Karlsruhe wird Artikel 3 Absatz 2 Satz 2 GG durchaus als Auftrag an den Gesetzgeber gesehen. Den Gesetzgeber ersetzen will das Gericht nicht. Und das ist auch gut so. Also liegt es an uns und vor allem eben an Mehrheiten. Wer setzt sich für Parität ein, wer nicht? Auch darüber wird am 26. September entschieden.“

Albrecht Glaser (AfD): „Im Nachgang kommt noch die Idee vor, zu prüfen, ob der Staat den Parteien vorschreiben solle, wie sie unter Geschlechtergesichtspunkten ihre Kandidatenlisten aufzustellen hätten, also ein Quotenparlament statt gleicher Chancen für jeden Bürger und jede Bürgerin, Abgeordnete zu werden. Das ist das Ansinnen auf einen Verfassungsbruch, meine sehr verehrten Damen und Herren.“

Friedrich Straetmanns (DIE LINKE): „ Ein weiterer Punkt, den Sie (Koalition) in letzter Minute herausformuliert haben, ist die paritätische Besetzung von Wahllisten. Übrig bleibt dann die Formulierung eines Wunsches: Der Bundestag solle gleichermaßen aus Männern und Frauen bestehen. – Wenn Sie sich hier im Hause umschauen, dann sehen Sie, dass es nur drei Fraktionen gibt, die annähernd gleichmäßig besetzt sind, und diese operieren bei den Listen mit einem Reißverschlusssystem. Auf freiwillige Selbstverpflichtung zu setzen, ist kein geeignetes Mittel, um dieses Ziel zu durchzusetzen. Es ist darüber hinaus auch interessant, das gerade Sie eine Fraktion sind, die nur einen Frauenanteil von 20 Prozent aufweist. Auch das sollten sich die Wählerinnen und Wähler bitte einmal merken.“

Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): „ Während der Diskussionen über die Wahlrechtsreform haben Sie von der SPD sich mit der Einsetzung einer Reformkommission abspeisen lassen. Vor sieben Monaten wurde beschlossen, dass die „unverzüglich“ einzusetzen ist. Liebe Frauen aus der SPD, ich verstehe nicht, dass Sie sich damit haben abspeisen lassen. Wir hatten eine interfraktionelle Initiative für eine Paritätskommission auf den Weg gebracht. Da haben Sie ganz groß verkündet: Wir machen hier eine große Reformkommission gemeinsam mit allen. Heute wird sie eingesetzt. Das ist ein absolutes Placebo, eine Beruhigungspille für Sie, damit Sie überall sagen können: Die Reform gibt es.“

Annette Widmann-Mauz, Staatsministerin bei der Bundeskanzlerin: „Der Einfluss, den Frauen heute auf unser öffentliches Leben haben, steht in krassem Gegensatz zu ihren Kompetenzen“ und „Unsere heutige Praxis bleibt weit hinter unserer Verfassungsnorm zurück. Es fehlt die politische Umsetzung des Artikels 3, Absatz 2 GG: ‚Frauen und Männer sind gleichberechtigt.ʼ“ – Zitat Rita Süßmuth im „Tagesspiegel“, 28. Februar 2021; und ich ergänze: „Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin“, Artikel 3, Absatz 2, Satz 2 GG. Mit diesen Worten bringt unsere ehemalige Bundestagspräsidentin Rita Süssmuth auf den Punkt, warum wir Frauen in der Union uns mit Nachdruck für diese Kommission zur Reform des Bundeswahlrechts und zur Modernisierung der Parlamentsarbeit eingesetzt haben.

Ich gebe offen zu, dass wir uns die Entscheidung zur Einsetzung dieser Kommission schneller gewünscht hätten. Über 100 Jahre nach Einführung des aktiven und passiven Frauenwahlrechts sind weiterführende Vorschläge mehr als überfällig. Wir wissen: Die schwierigen Debatten um eine Mandatsbegrenzung im Deutschen Bundestag standen dem leider entgegen. Tatsächlich sind die zu lösenden rechtlichen Fragen einer Änderung des Wahlrechts schwierig. Die in Ländern beschlossenen Paritätsgesetze taugen nicht als Blaupause. Sie scheiterten bisher allesamt an Entscheidungen der Verfassungsgerichte.

Wenn wir vorankommen wollen, brauchen wir nicht nur den Willen, etwas zu verändern, sondern vor allem auch verfassungskonforme tragfähige Lösungen. Deshalb begrüße ich nachdrücklich die Einsetzung dieser Kommission und auch den Arbeitsschwerpunkt für die gleichberechtigte Repräsentanz im Bundestag. Diese Kommission gibt uns die Chance, gemeinsam mit Sachverständigen und sachkundigen Bürgerinnen und Bürgern tatsächliche und strukturelle Hürden im Satzungs-, Parteien- und Wahlrecht zu identifizieren. Sie ermöglicht uns, offene Fragen gewissenhaft und ergebnisorientiert zu klären, ob es sich um Listen- oder Wahlkreismandate handelt. Ich bin überzeugt, dass wir Lösungen finden werden, die die Wahlrechtsgrundsätze und die Parteienautonomie garantieren. Und vielleicht gibt es ja auch noch ganz andere Instrumente, zum Beispiel im Parteienfinanzierungsgesetz.

Wir müssen handeln. Das steht außer Frage. Die letzte Bundestagswahl hat uns in Bezug auf den Frauenanteil um 23 Jahre zurückgeworfen. Der Frauenanteil im Bundestag sank um 5,5 Prozentpunkte auf 31 Prozent und damit auf das Niveau von 1998. Für die nächste Legislaturperiode ist ein deutlich höherer Frauenanteil noch keineswegs gesichert. Deshalb: Rück- und Tippelschritte bringen uns nicht weiter. Im Gegenteil: Eine anhaltend schlechte Repräsentanz schwächt die Akzeptanz unseres Wahlsystems und führt am Ende nur zu Demokratieverdrossenheit.

Verehrte Kolleginnen und Kollegen, es gibt nicht nur formale Hürden, die Frauen überwinden müssen, wenn sie sich öffentlich engagieren. Leider müssen wir auch feststellen, dass zunehmend frauenfeindliche Weltbilder Anhänger finden, sei es in rechtsextremistischen Gruppen oder der sogenannten Incel-Bewegung. Hass, Hetze und Gewalt treffen Frauen oft nur deshalb, weil sie Frauen sind. Zuerst wird ihnen ihre Würde genommen und dann ihre geschützten Rechte. Diesen Entwicklungen müssen wir entschieden entgegentreten. Die tatsächliche Durchsetzung von Gleichberechtigung und Teilhabe in allen Bereichen und auf allen Ebenen ist dafür eine Grundvoraussetzung. Frauen müssen in unserer repräsentativen Demokratie sichtbar sein und Gestaltungsmacht haben. Denn nur wer am Tisch sitzt, kann auch mitbestimmen, was auf den Tisch des Hauses kommt.

Das ist der Auftrag, den das Grundgesetz uns gegeben hat. Das ist eine Aufgabe der gesamten Gesellschaft. Lassen Sie uns dieses dicke Brett gemeinsam Bohren! Der paritätisch besetzte Vorsitz der Kommission ist schon einmal das erste und richtige Signal.“

Seit ½ Jahrhundert (1972) gibt es nun gut gemeinte Kommissionen zur Wahlrechtsreform. Wenn wir ergebnisorientiert, ehrlich und tatsächlich weiterkommen wollen, müssen alle bereits feststehenden notwendigen Wahlrechtsänderungen in den kommenden Koalitionsverhandlungen – auch mit Blick auf eine erforderliche 2/3 Mehrheit, soweit das Grundgesetz geändert werden muß, ausformuliert unterschrieben werden. Ebenda muß gleichzeitig deren sofortige parlamentarische Umsetzung bis 31.1. 2022 vereinbart und die Gesetzentwürfe dazu ohne schuldhaftes Zögern eingebracht werden. Nur die dann noch strittigen Punkte gehören in eine Wahlrechtskommission. So verhindern wir, daß unser Deutsches Parlament – jedenfalls in diesen Fragen – zu einer reinen gut bezahlten Quasselbude verkommt zur Weiterbildung von haufenweise neuen Bundestagsabgeordneten, meint

Ihr

Ihren Bundestagskandidat

Hermann Krämer
www.wahlrechtsreform.com

für den Wahlkreis Mosel/Rhein-Hunsrück


Unterstützungsunterschriften
Aktueller Stand 29.05.2021

Bundesinnenminister Seehofer verlangt leider trotz Corona weiterhin aus dem Wahlkreis: 200. Zu einer im Bundestag am 20.05.2021 einstimmig erfolgte Quotenreduzierung auf 50 hat der Bundesrat den Vermittlungsausschuß nicht angerufen

  • Von Frauen
  • Von Männern
  • noch offen

83
113
4

Ihre Chance mitzumachen:

1. amtlich erforderlichen Vordruck auf meiner Webseite unter „Unterstützung“ ausdrucken,

2. ausfüllen und unterschreiben,

3. Zusatz A nicht erforderlich, da ich nur um Ihre Erststimme bitte, mit der Zweitstimme wählen Sie im September Ihre Partei.

4. mir zuschicken:

Wahlkreisbüro
Hermann Krämer
Hauptstraße 29
55471 Ravengiersburg

5. bitte mich weiterempfehlen oder Unterschriftshilfe in der Verwandtschaft leisten!

Damenwahl

Mehr und mehr öffnet sich die Gesellschaft für ein paritätisches Erscheinungsbild der Geschlechter im öffentlichen Leben. Ich habe den Eindruck, daß diejenigen, die etwas dagegen haben, überwiegend Männer sind. Vermutlich hängt das wiederum einfach damit zusammen, daß – warum auch immer – Männer überwiegend im öffentlichen Leben tätig sind. So beißt sich die Katze in den Schwanz und die Damen haben das Nachsehen.

Vielleicht sind die Frauen auch schon so indoktriniert oder gedemütigt, daß nicht nur Männer sondern sogar manche der Frauen für sich selbst eine Frauenquote ablehnen, wie ich es von beiden Gruppen bei meinen zahlreichen Haustürgesprächen zu Unterstützungsunterschriften für meinen Wahlvorschlag www.wahlrechtsreform.com auch schon gehört habe: Keine Quote, die/der Bessere solle z.B. auf die Parteilisten gesetzt werden. Ich frage mich nur, wer ist das denn? Wer bestimmt das denn? Mal wieder eine Männerdominanz. Um festzustellen, wie oft der Hahn auf dem Mist kräht, muß doch erst mal einer vorhanden sein! In der aufgeblähten und eingeschränkten Bundestags Politik würde man jetzt mangels Mut zur Ausübung der Eigenkompetenz eine Kommission zur Anhörung von Sachverständigen bilden mit dem Thema: Ist bei der Bewertung, wer ist die/der Bessere, die gegebene männliche Überhangdominanz ein Vorteil für den Hahn oder den Mist. Die gesetzliche Frauenquote eröffnet also eine faire Chance zur Parität.

Sogar in der katholischen Kirche verschließen sich unsere fortschrittlichen Bischöfe nicht mehr dem Zeitgeist und legen sich tapfer mit dem Ältestenrat in Rom an. Ich bin sicher, Christus war von Gott gewollt ganz Mensch! Dazu gehört auch sein Menschsein im damaligen Zeitgeist. Und dieser kannte damals noch keine Geschlechtergerechtigkeit in der Gesellschaft und im Alltag. Würde uns Christus als Mensch im heutigen Zeitgeist erscheinen, wäre er vielleicht eine Christa mit 6 Frauen und 5 Männern im Gefolge, da es ja ein Mann war, der ihn damals verraten hat, und wir besäßen leider die menschliche Schwäche uns aufzuregen über die fehlende Parität.

Erstmals in der Geschichte des Bistums Mainz soll nun eine Frauenkommission den Bischof Peter Kohlgraf beraten. Die 12 Frauen sollen bei einer digitalen Frauenversammlung am 19. Juni bestimmt werden. Die Frauenkommission soll ein Gremium sein „in dem die Reflexion und Ausarbeitung von Schritten“ darüber stattfindet, wie sich die „Beteiligung von Frauen, sowie eine Geschlechtergerechtigkeit auf allen Ebenen und in den Strukturen fördern und umsetzen lässt“. Sie wird für 2 Jahre gewählt und berät den Bischof und den Diözesanpastoralrat. Sie nimmt mit einem Mitglied und beratender Stimme an den Sitzungen des Diözesanpastoralrates und als Gast an der Diözesanversammlung teil. Schön und mutig wäre es, wenn die digitale Frauenversammlung öffentlich stattfände.

Hierin sehe ich eine zeitgemäße Entwicklung für die katholische Kirche. Papst Franziskus, den auch viele Nichtchristen sehr schätzen, könnte diese positive Entwicklung unterstützen, indem er bei nächster Gelegenheit zukunftsweisend eine Schwester als stimmberechtigte Kardinälin in das Kardinalskollegium ernennt. Nur schade, daß meine Gedanken ihn nicht erreichen. Sie werden vermutlich von den vatikanischen Abfangjägern wiederum aus Eigeninteresse torpediert. Der Papst selbst ist menschlicher als wir es glauben oder selbst sind.

Ihr Bundestagskandidat

Hermann Krämer
www.wahlrechtsreform.com

für den Wahlkreis Mosel/Rhein-Hunsrück


Unterstützungsunterschriften
Aktueller Stand 16.05.2021

Bundesinnenminister Seehofer verlangt leider trotz Corona weiterhin aus dem Wahlkreis: 200

  • Von Frauen
  • Von Männern
  • noch offen

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101
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3. Zusatz A nicht erforderlich, da ich nur um Ihre Erststimme bitte, mit der Zweitstimme wählen Sie im September Ihre Partei.

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Reformkommissiönchen

Der Bundestag wird eine Kommission zur Reform des Bundeswahlrechts und zur Modernisierung der Parlamentsarbeit einsetzen. Ihre Aufgabe soll es sein, über eine Wahlrechtsreform eine Verkleinerung des Bundestags zu bewirken. Außerdem soll sie Fragen wie ein Wahlalter ab 16 Jahren, eine Verlängerung der Wahlperiode und die gleiche Repräsentanz von Frauen und Männern im Bundestag behandeln. Bei der Abstimmung über den Einsetzungsbeschluss votierten am 22.4.2021 nur CDU/CSU und SPD für den von ihnen selbst vorgelegten Antrag (vgl. Drucksache 19/28787, Deutscher Bundestag). Inhalt des Antrags ist:

Einsetzung einer Kommission aus 9 Mitgliedern des Deutschen Bundestages und 9 Sachverständigen bei Sicherstellung einer angemessenen Bürgerbeteiligung zur Ausarbeitung von Empfehlungen betr. Begrenzung der Mitgliederzahl des Deutschen Bundestages unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des BVerfG und des personalisierten Verhältniswahlrechts, gleichberechtigte Repräsentanz von Frauen und Männern, Modernisierung der Parlamentsarbeit (Nachvollziehbarkeit und Digitalisierung, Berücksichtigung von Bürgeranregungen, Parlamentsbeteiligung an internationalen Entscheidungsprozessen), Absenkung des aktiven Wahlalters auf 16 Jahre, Dauer der Legislaturperiode, Begrenzung der Amtszeiten des Bundeskanzlers sowie Bündelung von Wahlterminen; Vorlage eines Zwischenberichts bis zum 30.09.2021 sowie des Abschlussberichts bis zum 30.06.2023; Notwendigkeit der Neueinsetzung durch den 20. Deutschen Bundestag unter Berücksichtigung evtl. geänderter Fraktionsstärken.

Die Kommission war bei der Wahlrechtsreform im vergangenen Herbst vereinbart worden. Damals waren für die Bundestagswahl im September nur kleinere Änderungen am Wahlrecht vorgenommen worden, die nach Auffassung der Oppositionsparteien und von Fachleuten kaum Auswirkungen haben dürften.

Die große Koalition habe das Thema «vergeigt», sagte der FDP-Innenpolitiker Konstantin Kuhle in der Debatte am sehr späten Donnerstagabend (vgl. 224. Sitzung Deutscher Bundestag, Protokoll S. 28556ff). Seit der Änderung des Bundeswahlgesetzes im vergangenen Herbst, die auch die Einsetzung der Kommission vorsieht, sei sieben Monate lang nichts passiert. Nun gebe es nur noch vier Sitzungswochen. Die Einsetzung der Kommission jetzt sei daher eine «absolute Farce». Das mache die FDP;nicht mit. Nach Albrecht Glaser von der AFD kann durch den Antrag für die kommende Bundestagswahl keine Schadensminderung mehr bewirkt werden. Er geht von einem Mammutbundestag zwischen 750 und über 900 Abgeordneten aus. Viele Hundert Büros für Abgeordnete und deren Mitarbeiter würden organisiert. Er geht von 500.000€ im Jahr an zusätzlichen Kosten für jeden Abgeordneten über die gesetzgeberisch vorgesehenen 598 Abgeordneten aus.

Friedrich Straetmanns von der Linken sprach von einer «reinen Hinhaltetaktik» der Union. «Sie haben nach wie vor gar kein Interesse an einem modernen Wahlrecht. Die Sitzungen der Kommission sollten nach seiner Meinung nach grundsätzlich öffentlich sein.» Ähnlich argumentierte auch die Erste Parlamentarische Geschäftsführerin der Grünen-Fraktion, Britta Haßelmann: Die Kommission sei nur eine «Beruhigungspille» für die SPD gewesen. «Was wollen Sie denn in den nächsten vier Wochen machen? (…) Glauben Sie, hier kommt irgendwer hin und berät mit Ihnen in der parlamentarischen Sommerzeit, in besten Wahlkampfzeiten über die Frage, ob wir vielleicht in der nächsten Legislaturperiode darüber diskutieren können? Das ist doch absurd.»

Annette Widmann-Mauz, Staatsministerin bei der Bundeskanzlerin unterstreicht mit ihrem zu Protokoll gegebenem Beitrag – Anlage 14 des Plenarprotokolls – im Bundestag die erneute Chance für die Frauen, die sich aus den Beratungen ergeben werden. Der paritätisch besetzte Vorsitz der Kommission sei schon einmal das erste und richtige Signal. Auch dem darf ich mich anschließen, meint

Ihr Bundestagskandidat

Hermann Krämer
www.wahlrechtsreform.com

für den Wahlkreis Mosel/Rhein-Hunsrück


Unterstützungsunterschriften
Aktueller Stand 02.05.2021

Bundesinnenminister Seehofer verlangt leider trotz Corona weiterhin aus dem Wahlkreis: 200

  • Von Frauen
  • Von Männern
  • noch offen

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Ihre Chance mitzumachen:

1. amtlich erforderlichen Vordruck auf meiner Webseite unter „Unterstützung“ ausdrucken,

2. ausfüllen und unterschreiben,

3. Zusatz A nicht erforderlich, da ich nur um Ihre Erststimme bitte, mit der Zweitstimme wählen Sie im September Ihre Partei.

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Hermann Krämer
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Gedanken zur Frauenquote

~ Gewidmet meiner Freundin, Martina Pudlo, Boppard.

Frauen haben bekanntlich einen anderen Blick auf die Dinge. Wo wir Männer hinter der Stirn eher einen größeren Anteil Beton haben, existiert bei Frauen an der gleichen Stelle zusätzlich eine einfühlsamere Festplatte mit mehr Weitsicht. Keine Frage, wir brauchen beides im Parlament, aber eben beides. Überwiegt der Betonanteil, sind die negativen Folgen der Erschütterungen für uns alle zu hoch. Überwiegt das Gefühl, mangelt es scheinbar an weiterführenden Entscheidungen. Nähert sich beides einer erstrebenswerten Harmonie an, profitiert zweifellos die gesellschaftliche Familie aufgrund einer auch in den Gefühlen verborgenen Wahrheit.

Nehmen wir doch staunend zur Kenntnis: Warum leben Frauen länger, obwohl sie umfassender arbeiten? Warum pumpen kleinere und weniger elastische Frauenherzen mit jedem Schlag mindestens 6 Milliliter mehr Blut ins Leben als gesunde Männerherzen? (vgl. HERZheute, 4/20, S.19)

Eine Frauenquote erhöht also in jedem Fall eine parlamentarische Gewinnchance für einen nachhaltigeren lebensnahen Rundumblick.

Auf der anderen Seite müssen sich auch einfach mehr Frauen in die Politik trauen. Warten Sie nicht, bis irgendwelche althergebrachten Strukturen anfangen über Sie nachzudenken, sondern engagieren Sie sich doch in politischen Parteien und ergreifen Sie geschickt das Wort. Ich weiß, das ist leicht gesagt, insbesondere mit Blick auf die Familie. Gleichberechtigung gelingt nicht ohne gleiche Verpflichtung. Ist  die Frau gesellschaftlich aktiv, sollte der Mann seinen häuslichen und familiären Anteil erhöhen. Umgekehrt genauso. Je größer der Frauenanteil im Parlament ist – zur Zeit liegt er bei 30% – desto genauer werden die familienrechtlichen Auswirkungen einzelner Parlamentsbeschlüsse betrachtet. Wir dürfen auf keinen Fall warten, bis klügere Paritätsgesetze irgendwelchen Verfassungsgerichten genügen oder nicht, sondern persönliches Engagement ist gefragt.

Eine faire Frauenquote von 50 % als eine gleichstellungspolitische Initiative läßt die Chancengleichheit, besser noch, die Gleichwertigkeit von Frau und Mann eher in die Entscheidungsfindung der Parteien schon bei dem Aufstellungsverfahren von  Kandidat*innen zu Wahlen einfließen. Hier nur auf Freiwilligkeit zu setzen begünstigt zu langatmig die fehlgeschlagenen überkommenen Strukturen einer dominierenden Männerwelt. Die ungesunden Zeiten, in denen es ein qualmendes Herrenzimmer gab und eine dampfende Küche, werden auch bauplanerisch durch eine Wohnküche ersetzt, in der das Gemeinsame von Frau und Mann zum Erfolg führt.

Nur in der Politik qualmt es noch zu viel. Ob das an Lafontain`s berühmtem Ausspruch über die „Sesselfurzer“ liegt, mag dahingestellt sein. Feststeht, wer sitzt, der sitzt und die Platzwahl ist noch eine der wichtigsten Protokollsachen. Deswegen ist auch nachvollziehbar, daß niemand gerne an seinem eigenen Stuhl sägt, den er sich einmal ergattert hat, weshalb die Frauenquote den freiwilligen Maßnahmen auf die Sprünge helfen soll.

Sie sehen, liebe Wähler*innen, daß ich versuche ehrlich die Dinge zu bedenken, tun Sie es auch und verlangen sie mit Ihrer Erststimme im September ein modernes, der Zeit entsprechendes Wahlrecht

durch Ihr Kreuzchen beim Bundestagskandidaten:

 Hermann Krämer, Wahlrechtsreform

Liebe Leserin, lieber Leser, leiten Sie meine Gedanken zur Frauenquote an alle Frauen, die Sie kennen, weiter!

INTROITUS

Liebe Wählerinnen, liebe Wähler unseres Wahlkreises Mosel/Rhein-Hunsrück!

Mit meinem 1. wöchentlichen Beitrag 2021 zur Wahlrechtsreform will ich die Motivation näher darlegen, die mich veranlaßt hat, mit meiner Bundestagskandidatur auf unser ungerechtes und unverständliches deutsches Bundeswahlrecht hinzuweisen. Die Beiträge erscheinen wöchentlich und sind danach unter “Archiv“ zu finden.

Während unsere Politiker von allen anderen Mitmenschen im nachvollziehbaren Lockdown gewaltige Einschränkungen mit großen finanziellen Einbußen verlangen, bläht sich das Parlament selbst auf zur Zeit 709 Abgeordnete immer unerträglicher weiter auf und gewährte zum Beispiel erst kürzlich deren 4500 Mitarbeitern sogar je einen Corona-Bonus von bis zu 600 €. Man könnte meinen nach dem Motto: „ Is ja nicht unser Geld, wir ham`s ja und sitzen am Drücker.“

Das Bundeswahlgesetz sieht im Gegensatz dazu jedoch richtigerweise nur 598 Bundestagsabgeordnete vor, aufgeteilt in 299 Wahlkreismandate und 299 Listenmandate von Parteien. Aufgrund eines kaum verständlichen Wahlrechts sind zur Zeit also 111 Abgeordnete zu viel und damit natürlich auch deren Mitarbeiter und Sachkosten.  Der Bundestagspräsident warnte aufgrund des mißlichen Wahlrechts vor noch mehr Abgeordneten nach der Bundestagswahl 2021, enthielt sich sogar in der namentlichen Abstimmung und bestellte für die  Unterbringung dieser satten Art von Obdachlosen schon mal Baucontainer. (Ja lüg ich denn!)

Leider hat weder das Parlament noch das Bundesverfassungsgericht es bisher geschafft, diesem Irrsinn Einhalt zu gebieten, weshalb Sie als Wähle(r)in ein deutliches Zeichen setzen müssen, was Sie von dem Ganzen halten. Die kosmetischen Veränderungen von 2020 sind nichts weiter als Opium fürs Volk. Das bisherige Wahlrecht hat in seinem kostspieligen Ergebnis vollständig versagt! Wir müssen daher in unserem deutschen Bundeswahlrecht dringend neue Wege gehen, wollen wir uns nicht mit der bedauerlichen Uneinigkeit zwischen den Bundestagsfraktionen bei so einem wichtigen Thema vor der Weltöffentlichkeit lächerlich machen.

Gelingt es jedoch wenigstens dem deutschen Volk mit seiner Stimme sein Parlament wieder auf ordentliche Füße zu stellen, können wir stattdessen mit einem modernen, an die Zeit angepaßtes Wahlrecht anderen Ländern auch auf diesem Gebiet wieder ein nachzuahmendes demokratisches Vorbild sein.

An dieser Stelle empfehle ich auch sich die Online-Petition des Bundes der Steuerzahler anzusehen, um die Notwendigkeit unseres Handelns noch mehr zu erkennen.

Ich beabsichtige also als Einzelbewerber für das Bundestagsmandat im Wahlkreis Mosel/Rhein-Hunsrück nicht die jeweiligen Parteien dort oder Gruppierungen anzugreifen, sondern stehe lediglich in Konkurrenz zu den anderen Direktkandidaten. Jed(e)r wählt bei der Bundestagswahl im September mit seiner Zweitstimme die Partei oder Gruppierung, die er/sie für richtig hält. Nur um  Ihr wirkungsvolles Kreuzchen mit Ihrer Erststimme bittet im September 2021:

Hermann Krämer, Wahlrechtsreform.

In der ersten Hälfte des neuen Jahres stehen viele richtungweisende und entscheidende Herausforderungen an. Beteiligen wir uns! Wir haben eine Chance.

Hat jemand die Möglichkeit mir ab dem Frühjahr Unterkunft zu gewähren oder hat eine Idee hierzu? Wer aus dem Wahlkreis Mosel/Rhein-Hunsrück ist bereit, mich vorab mit seiner Unterschrift zu unterstützen? Ich suche zur Zulassung meiner Kandidatur 200 mutige Wahlberechtigte. Gemeinsam sind wir wirkungsvoll. Meine Webseite vervollständige ich nach und nach.