Die Glocken der Narzisse

Als die frischgebackene ehemalige Weinkönigin Julia Klöckner am 25.3.2025 zum ersten Mal  ihre neue Rolle als Bundestagspräsidentin stehend und nicht schwankend wahrnahm, läutete sie mal wieder die zwingende Notwendigkeit einer weiteren Wahlrechtsreform des Bundeswahlrechts ein:

„333 Personen gehören dem neuen Deutschen Bundestag nicht mehr an. Manche haben einfach nicht mehr kandidiert, andere haben eine Wahl verloren, und wieder andere haben eine Wahl gewonnen und trotz dem ihr Mandat verloren. Letzteres ist das Ergebnis des neuen Wahlrechts – leider. Das Ziel der Wahlrechtsreform war eine Verkleinerung des Deutschen Bundestages, und dieses Ziel wurde erreicht. Ich habe aber Zweifel, verehrte Kolleginnen und Kollegen, ob wir den Wählerinnen und Wählern wirklich überzeugend erklären können, warum 23 Kandidatinnen und Kandidaten, die in ihrem Wahlkreis die Stimmenmehrheit gewonnen haben, nun kein Mandat zugeteilt wird. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der AfD und der Linken) (B) Zugegeben, das Wahlrecht war in Deutschland schon immer etwas kompliziert. Doch eines konnte man bislang sehr einfach erklären: dass die Wähler mit ihrer Erststimme einen Abgeordneten in den Deutschen Bundestag wählen. (Beifall bei der CDU/CSU sowie des Abg. Stefan Keuter [AfD]) Aus diesem Grund: Sollten nicht künftig wieder diejenigen, die in ihrem jeweiligen Wahlkreis das größte Vertrauen genießen, ihre Heimat auch im Deutschen Bundestag vertreten dürfen? Es muss doch möglich sein, das Ziel der Wahlrechtsreform – eine deutliche Verkleinerung des Bundestages – mit einem verständlichen und gerechten Wahlrecht zu verbinden. Da sind wir alle gefordert; ich sage das auch an meine eigenen Reihen gerichtet. Als je verständlicher und gerechter ein Wahlsystem empfunden wird, desto größer ist dessen Akzeptanz in der Bevölkerung. Deshalb: Lassen Sie uns ruhig in dieser neuen Legislaturperiode noch einmal gründlich darüber nachdenken.“ (vgl. Plenarprotokoll 21/1, S. 21)

Das war immerhin mutig! In der Tat besteht diesmal eine einmalige,  parteiübergreifende Chance hierzu incl. einer Grundgesetzänderung hinsichtlich der überfälligen Dauer der Wahlperiode auf 5 Jahre und der Herabsenkung des Wahlalters auf 17 Jahre.

Nun bleibt es abzuwarten, wie viel parteipolitisch unabhängige narrative Selbstbestimmung die Präsidentin entwickelt und sich nicht durch so überflüssige, den Staat aufblähende Aktionen wie Bürgerrat (RdNr. 1897 Koalitionsvereinbarung) oder ähnliche Gremien im „Nachdenken“ ablenken läßt, sondern sich für eine zügige Entscheidung einsetzt, bevor möglicherweise auch die neue Koalition zerbricht.

Deswegen müssen wir die Wahlrechtsgesetzgebung bis Ende 2025 abschließen.

Um Deutschland auf die digitale Überholspur und zu einem starken Digitalstandort  zu bringen  (vgl. RdNr. 2146 ff) hat Frau Klöckner als Bundestagspräsidentin des weiteren die gewaltige persönliche Chance ebenfalls unbedingt noch in diesem Jahr beispielgebend für alle Bundesländer- und Kommunalparlamente ein vollständig  digitalisiertes Parlament zu schaffen. Schriftformerfordernisse, Stimmkartenverfahren, zeitaufwendiges Auszählen sind eine Blamage in der heutigen Zeit.

Die unselige Gremien Forderung war es, die den Alterspräsident Dr. Gregor Gysi nur Minuten vorher verriet, sich letztlich doch in seine DDR-Vergangenheit zu verklären:

„Nun möchte ich Ihnen gerne überparteiliche Gremien für den Bundestag vorschlagen, in denen wir offen, ehrlich und ohne Öffentlichkeit bestimmte Fragen erörtern und im Falle von Ergebnissen diese dann der Öffentlichkeit vorstellen.“ (vgl. Plenarprotokoll 21/1, S. 8 …):

  • Gremium für eine sichere künftige Rente,
  • Gremium Steuergerechtigkeit,
  • Gremium Krankenkassensystem,
  • Gremium Bürokratie,
  • Gremium Sicherung von Demokratie, Freiheit und Rechtsstaatlichkeit.

Sein extremes Bedürfnis nach Aufmerksamkeit und Bewunderung, sein fast krankhaftes Bestreben immer das letzte Wort haben zu müssen, verwässern leider seine gerechte Forderung nach einem eigenen souveränen Staat der Palästinenser. Für eine Persönlichkeit mit jüdischen Ahnen bewundernswert.

Mögen nun alle blühende Osterglocken ein weltweit beispielgebendes Wahlrecht für eine deutsche repräsentative Demokratie digital einläuten. Die Geheimformel lautet:

333 Wahlkreise / 265 Listenmandate
598
effektiver, bürgernäher, kostengünstiger
Stichwahl

Gott schütze unser Mutterland!


Hermann Krämer
www.wahlrechtsreform.com
Interview „Hallo Brandenburg“ (ab 7:55 min)

Fridays for Future – Mißbrauch

Am 10.2.2023 fuhr ich für 3 Tage nach Berlin zur Wiederholung der Landtagswahl. Ich nutzte dies als Chance, um in der abschließenden Ampel-Phase zur Wahlrechtsreform auf meine bürgernäheren Vorstellungen für die Direktmandate aufmerksam zu machen.

Auf der Hinfahrt hörte ich gegen 10.00 Uhr auf rbb, daß um 12.00Uhr vor dem Roten Rathaus eine Demo von Fridays for Future geplant sei. Die Jugendlichen und Schüler*innen einmal live in ihrer Lebensschulung mitzuempfinden, wollte ich „Alter Sack“, 70, mir nicht entgehen lassen. Aber denkste: Ich war nicht der Älteste. 5000 Demonstranten waren angesagt, ich schätze 1500 waren da. Darunter viele Altersgenoss*innen, jedenfalls bestimmt 20% sogenannter Erwachsener, Eltern und organisierter Aktivisten. Eine professionelle, durchorganisierte Veranstaltung mit dem Ziel, vor der Wahl die Demo zur Klimaneutralität hauptsächlich zu einer Enteignungs-Hetze insbesondere gegen FDP und CDU zu nutzen.

Also Vorsicht liebe Jugendlichen und Schüler*innen: Laßt Euch nicht als parteilichen Klebstoff mißbrauchen! Bleibt wachsam kritisch, mit dem nachhaltigen Luxus, sich eine eigene Meinung zu bilden.

Ein Argument gegen das Herabsetzen des Wahlalters auf 16 ist die realistische Betrachtungs- und Einsichtsfähigkeit der 16- bis 18-Jährigen. Diese ist, wie man leider in der Entwicklung von Fridays for Future sieht, noch zu leicht manipulierbar. Gleichzeitig sollten wir dankbar sein, wenn z.B. schon in der Schule oder im Elternhaus ein demokratisches politisches Interesse geweckt wird. Das muß auch mit einem früheren Wahlalter belohnt werden. Die Zeit ist reif dafür. Damit die erforderliche Zweidrittelmehrheit im Bundestag zur Änderung des Grundgesetzes erreicht werden kann, habe ich als Kompromiß das Jugendwahlrecht mit 17 vorgeschlagen (vgl. meinen Beitrag vom 15.1.2021).

Am Wahltag in Berlin verfolgte ich einige Stunden in der Nähe eines Wahllokals die bedauerlicherweise nachvollziehbare niedrige Wahlbeteiligung. Eher ältere und alte Menschen betrachteten ihre Wahlchance als Pflicht. In meinen zahlreichen Gesprächen war der Grundtenor jedoch bürgerferne Politikverdrossenheit. Daran kann mein Vorschlag zur Stärkung des Direktmandats etwas ändern! Absolute Mehrheit und Stichwahl unter den beiden Besten,

meint

Hermann Krämer
www.wahlrechtsreform.com

Wider den Verfall

In Sargenroth, einer Orchidee im Hunsrück, unweit dem Hunsrückdom, verfällt gerade ein Juwel unter den Jugendherbergen. Jedoch: Unsere Jugend zeigt ihre Tugend! Bravo Kreisjugendring! Wahlrecht der Jugend! Lest alle: Hermann Krämer www.wahlrechtsreform.com

  • Mit diesem Eintrag unterstützte ich vor kurzem die Petition des Kreisjugendrings zum Erhalt der einmaligen Waldjugendherberge Sargenroth. Unglaublich, daß es in unmittelbarer Nähe zur Kreisstadt Simmern überhaupt soweit kommen konnte. Während die so genannten Erwachsenen wie schon beim Wahlrecht so auch jetzt bei der Jugendherberge in politische Schockstarre und Unfähigkeit verfallen, zeigt uns mal wieder unsere Jugend in ihrer frischen positiven Lebenserwartung: „Aufgeben gilt nicht!“.

Noch im Jahr 2019 war die Jugendherberge mit ihren 134 Betten und 20.000 Übernachtungen gut ausgelastet. Wegen notwendiger Renovierungskosten macht man lieber einfach die Schotten dicht. Aber nicht mit der Jugend! Welch ein klares politisches Handeln und Interesse der 15 Hunsrücker Jugendverbände! Bitte, alle Leser*innen, unterstützt diese tapfere Petition!

 www.ku-rz.de/petitionsargenroth

Gleichzeitig sehen wir an diesem Beispiel, daß das Wahlalter herabgesetzt werden sollte, damit unsere Jugend über eine Petition hinaus sich auch wahlrechtlich wirksam äußern kann. Verschiedene Parteien drängen hier auf eine solche Änderung. Auszugsweise sei daher aus der Drucksache 19/23687 des Deutschen Bundestags vom 27.10.2020 zum Beispiel die Meinung der FDP wiedergegeben:

„Das Wahlrecht ist der Schlüssel zur politischen Partizipation. Es ist das vornehmste Recht in einer Demokratie. Der Grundsatz der Allgemeinheit der Wahl garantiert das Recht aller Staatsbürger, zu wählen und gewählt zu werden. Ein Ausschluss von diesem Recht kann vorgenommen werden, ist jedoch begründungsbedürftig. Es ist seit jeher als mit dem Grundsatz der Allgemeinheit der Wahl verträglich angesehen worden, dass die Ausübung des Wahlrechts an die Erreichung eines Mindestalters geknüpft wird. Die Begründung für das gewählte Wahlalter muss jedoch aufgrund objektiver Kriterien begründet werden. Der Ausschluss von der Wahl für Personen im Alter zwischen 16 und 18 Jahren kann allein mit mangelnder Kommunikationsfähigkeit dieser Personengruppe gerechtfertigt werden. Menschen diesen Alters dürften, um einen Ausschluss von der Wahl zu rechtfertigen, im Vergleich zu Volljährigen nicht in der Lage sein, an der politischen Willensbildung teilzunehmen und ihren politischen Willen zu kommunizieren. Eine Unfähigkeit zur politischen Willensbildung bei Personen im Alter zwischen 16 und 18 Jahren kann jedoch nicht beobachtet werden. Auch mangelt es 16- und 17-Jährigen im Vergleich zu 18-Jährigen nicht an Einsichts- oder Urteilsfähigkeit. Menschen diesen Alters sind in gleichem Umfang in der Lage, Verantwortung zu übernehmen und ihren politischen Willen angemessen zu kommunizieren. Ein Ausschluss vom aktiven Wahlrecht ist daher nicht zu rechtfertigen. Gegenwärtig bleibt daher mehr als 1,5 Mio. Bundesbürgerinnen und Bundesbürgern zwischen 16 und 18 Jahren allein aufgrund ihres Alters das aktive Wahlrecht verwehrt.“

Hier steht eine Änderung an, meint auch

Ihr Bundestagskandidat

Hermann Krämer
www.wahlrechtsreform.com

für den Wahlkreis Mosel/Rhein-Hunsrück


Unterstützungsunterschriften
Aktueller Stand 03.06.2021

Bundesinnenminister Seehofer verlangt leider trotz Corona weiterhin aus dem Wahlkreis: 200. Zu einer im Bundestag am 20.05.2021 einstimmig erfolgte Quotenreduzierung auf 50 hat der Bundesrat den Vermittlungsausschuß nicht angerufen

  • Von Frauen
  • Von Männern
  • noch offen

83
117
0

Ihre Chance mitzumachen:

1. amtlich erforderlichen Vordruck auf meiner Webseite unter „Unterstützung“ ausdrucken,

2. ausfüllen und unterschreiben,

3. Zusatz A nicht erforderlich, da ich nur um Ihre Erststimme bitte, mit der Zweitstimme wählen Sie im September Ihre Partei.

4. mir zuschicken:

Wahlkreisbüro
Hermann Krämer
Hauptstraße 29
55471 Ravengiersburg

5. bitte mich weiterempfehlen oder Unterschriftshilfe in der Verwandtschaft leisten!

Reformkommissiönchen

Der Bundestag wird eine Kommission zur Reform des Bundeswahlrechts und zur Modernisierung der Parlamentsarbeit einsetzen. Ihre Aufgabe soll es sein, über eine Wahlrechtsreform eine Verkleinerung des Bundestags zu bewirken. Außerdem soll sie Fragen wie ein Wahlalter ab 16 Jahren, eine Verlängerung der Wahlperiode und die gleiche Repräsentanz von Frauen und Männern im Bundestag behandeln. Bei der Abstimmung über den Einsetzungsbeschluss votierten am 22.4.2021 nur CDU/CSU und SPD für den von ihnen selbst vorgelegten Antrag (vgl. Drucksache 19/28787, Deutscher Bundestag). Inhalt des Antrags ist:

Einsetzung einer Kommission aus 9 Mitgliedern des Deutschen Bundestages und 9 Sachverständigen bei Sicherstellung einer angemessenen Bürgerbeteiligung zur Ausarbeitung von Empfehlungen betr. Begrenzung der Mitgliederzahl des Deutschen Bundestages unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des BVerfG und des personalisierten Verhältniswahlrechts, gleichberechtigte Repräsentanz von Frauen und Männern, Modernisierung der Parlamentsarbeit (Nachvollziehbarkeit und Digitalisierung, Berücksichtigung von Bürgeranregungen, Parlamentsbeteiligung an internationalen Entscheidungsprozessen), Absenkung des aktiven Wahlalters auf 16 Jahre, Dauer der Legislaturperiode, Begrenzung der Amtszeiten des Bundeskanzlers sowie Bündelung von Wahlterminen; Vorlage eines Zwischenberichts bis zum 30.09.2021 sowie des Abschlussberichts bis zum 30.06.2023; Notwendigkeit der Neueinsetzung durch den 20. Deutschen Bundestag unter Berücksichtigung evtl. geänderter Fraktionsstärken.

Die Kommission war bei der Wahlrechtsreform im vergangenen Herbst vereinbart worden. Damals waren für die Bundestagswahl im September nur kleinere Änderungen am Wahlrecht vorgenommen worden, die nach Auffassung der Oppositionsparteien und von Fachleuten kaum Auswirkungen haben dürften.

Die große Koalition habe das Thema «vergeigt», sagte der FDP-Innenpolitiker Konstantin Kuhle in der Debatte am sehr späten Donnerstagabend (vgl. 224. Sitzung Deutscher Bundestag, Protokoll S. 28556ff). Seit der Änderung des Bundeswahlgesetzes im vergangenen Herbst, die auch die Einsetzung der Kommission vorsieht, sei sieben Monate lang nichts passiert. Nun gebe es nur noch vier Sitzungswochen. Die Einsetzung der Kommission jetzt sei daher eine «absolute Farce». Das mache die FDP;nicht mit. Nach Albrecht Glaser von der AFD kann durch den Antrag für die kommende Bundestagswahl keine Schadensminderung mehr bewirkt werden. Er geht von einem Mammutbundestag zwischen 750 und über 900 Abgeordneten aus. Viele Hundert Büros für Abgeordnete und deren Mitarbeiter würden organisiert. Er geht von 500.000€ im Jahr an zusätzlichen Kosten für jeden Abgeordneten über die gesetzgeberisch vorgesehenen 598 Abgeordneten aus.

Friedrich Straetmanns von der Linken sprach von einer «reinen Hinhaltetaktik» der Union. «Sie haben nach wie vor gar kein Interesse an einem modernen Wahlrecht. Die Sitzungen der Kommission sollten nach seiner Meinung nach grundsätzlich öffentlich sein.» Ähnlich argumentierte auch die Erste Parlamentarische Geschäftsführerin der Grünen-Fraktion, Britta Haßelmann: Die Kommission sei nur eine «Beruhigungspille» für die SPD gewesen. «Was wollen Sie denn in den nächsten vier Wochen machen? (…) Glauben Sie, hier kommt irgendwer hin und berät mit Ihnen in der parlamentarischen Sommerzeit, in besten Wahlkampfzeiten über die Frage, ob wir vielleicht in der nächsten Legislaturperiode darüber diskutieren können? Das ist doch absurd.»

Annette Widmann-Mauz, Staatsministerin bei der Bundeskanzlerin unterstreicht mit ihrem zu Protokoll gegebenem Beitrag – Anlage 14 des Plenarprotokolls – im Bundestag die erneute Chance für die Frauen, die sich aus den Beratungen ergeben werden. Der paritätisch besetzte Vorsitz der Kommission sei schon einmal das erste und richtige Signal. Auch dem darf ich mich anschließen, meint

Ihr Bundestagskandidat

Hermann Krämer
www.wahlrechtsreform.com

für den Wahlkreis Mosel/Rhein-Hunsrück


Unterstützungsunterschriften
Aktueller Stand 02.05.2021

Bundesinnenminister Seehofer verlangt leider trotz Corona weiterhin aus dem Wahlkreis: 200

  • Von Frauen
  • Von Männern
  • noch offen

32
44
124

Ihre Chance mitzumachen:

1. amtlich erforderlichen Vordruck auf meiner Webseite unter „Unterstützung“ ausdrucken,

2. ausfüllen und unterschreiben,

3. Zusatz A nicht erforderlich, da ich nur um Ihre Erststimme bitte, mit der Zweitstimme wählen Sie im September Ihre Partei.

4. mir zuschicken:

Wahlkreisbüro
Hermann Krämer
Hauptstraße 29
55471 Ravengiersburg

5. bitte mich weiterempfehlen oder Unterschriftshilfe in der Verwandtschaft leisten!

Jugendwahlrecht 17

Das Wahlalter zu senken ist überfällig!

Unsere Jugend ist interessiert und nimmt effektiv am öffentlichen und gesellschaftlichen Geschehen teil. Sie ist mir zum Beispiel im digitalen Bereich überlegen. Viele von ihnen engagieren sich mit erfreulicher Überzeugung. Insbesondere auf dem Land ist die Jugendfeuerwehr ein unverzichtbares Element für eine dauerhafte Feuerwehr zur Gefahrenabwehr. In Jugendgruppen vieler Hilfsorganisationen, kirchlichen und kulturellen Einrichtungen, Verbänden und Vereinen übernehmen Jugendliche bereits selbst einzelne Führungsaufgaben.

Fridays for Future ist nicht nur nach Wikipedia eine globale soziale Bewegung ausgehend von Schüler*innen und Student*innen, welche sich für möglichst umfassende, schnelle und effiziente Klimaschutz-Maßnahmen einsetzen. Die Politik und auch die Wirtschaft ist dieser jugendpolitischen Bewegung geradezu nachgelaufen. Noch beschämender kann uns alten Säcken überhaupt nicht vor Augen geführt werden, mit welchen gesellschaftskritischen Betrachtungen sich unsere Jugend auseinandersetzt und die Politik zum Handeln zwingt.

So hat der ehemalige SPD-Vorsitzende Franz Müntefering dankenswerterweise aufgrund seiner Lebenserfahrung junge Klimaaktivist*innen dazu aufgerufen, in die Parteien und Parlamente zu gehen. „Die jungen Menschen, die sich jetzt für das Klima engagieren, wollen das Richtige“, sagte er der Deutschen Presse-Agentur. „Aber dazu müssen sie jetzt in die Parteien und in die Parlamente, sie müssen sich demokratisch durchsetzen wollen“.

Dafür müssen wir ihnen durch die Wahlrechtsreform das Wahlrecht einräumen!

Wir dürfen uns nicht rausreden, dann müsse auch das Volljährigkeitsalter entsprechend gesenkt werden. Das klingt eher wie eine Rechtfertigung für unser Nichtstun, ein Angst haben vor unserer eigenen Jugend. Glauben wir an sie! Wir sollten ihr zumindest die Chance geben, sich nicht in einer außerparlamentarischen Opposition zu verlieren. Mit einem aktiven und passiven Jugendwahlrecht 17 schulen wir das Verantwortungs-bewußtsein der nachfolgenden Generation und entlassen sie einen Schritt reifer in die dann folgende Volljährigkeit ab 18. Fazit:

Artikel 38, Absatz 2 unseres Grundgesetzes erhält folgende Fassung:

„Wahlberechtigt und wählbar ist, wer das siebzehnte Lebensjahr vollendet hat.“

Wie erreichen wir das? Indem Sie, liebe Wähler*innen im September Ihre Erststimme abgeben für Ihren Bundestagskandidaten im Wahlkreis Mosel/Rhein-Hunsrück

Hermann Krämer, Wahlrechtsreform

und alle anderen die Notwendigkeit einer umfassenden Wahlrechtsreform klarer erkennen.

INTROITUS

Liebe Wählerinnen, liebe Wähler unseres Wahlkreises Mosel/Rhein-Hunsrück!

Mit meinem 1. wöchentlichen Beitrag 2021 zur Wahlrechtsreform will ich die Motivation näher darlegen, die mich veranlaßt hat, mit meiner Bundestagskandidatur auf unser ungerechtes und unverständliches deutsches Bundeswahlrecht hinzuweisen. Die Beiträge erscheinen wöchentlich und sind danach unter “Archiv“ zu finden.

Während unsere Politiker von allen anderen Mitmenschen im nachvollziehbaren Lockdown gewaltige Einschränkungen mit großen finanziellen Einbußen verlangen, bläht sich das Parlament selbst auf zur Zeit 709 Abgeordnete immer unerträglicher weiter auf und gewährte zum Beispiel erst kürzlich deren 4500 Mitarbeitern sogar je einen Corona-Bonus von bis zu 600 €. Man könnte meinen nach dem Motto: „ Is ja nicht unser Geld, wir ham`s ja und sitzen am Drücker.“

Das Bundeswahlgesetz sieht im Gegensatz dazu jedoch richtigerweise nur 598 Bundestagsabgeordnete vor, aufgeteilt in 299 Wahlkreismandate und 299 Listenmandate von Parteien. Aufgrund eines kaum verständlichen Wahlrechts sind zur Zeit also 111 Abgeordnete zu viel und damit natürlich auch deren Mitarbeiter und Sachkosten.  Der Bundestagspräsident warnte aufgrund des mißlichen Wahlrechts vor noch mehr Abgeordneten nach der Bundestagswahl 2021, enthielt sich sogar in der namentlichen Abstimmung und bestellte für die  Unterbringung dieser satten Art von Obdachlosen schon mal Baucontainer. (Ja lüg ich denn!)

Leider hat weder das Parlament noch das Bundesverfassungsgericht es bisher geschafft, diesem Irrsinn Einhalt zu gebieten, weshalb Sie als Wähle(r)in ein deutliches Zeichen setzen müssen, was Sie von dem Ganzen halten. Die kosmetischen Veränderungen von 2020 sind nichts weiter als Opium fürs Volk. Das bisherige Wahlrecht hat in seinem kostspieligen Ergebnis vollständig versagt! Wir müssen daher in unserem deutschen Bundeswahlrecht dringend neue Wege gehen, wollen wir uns nicht mit der bedauerlichen Uneinigkeit zwischen den Bundestagsfraktionen bei so einem wichtigen Thema vor der Weltöffentlichkeit lächerlich machen.

Gelingt es jedoch wenigstens dem deutschen Volk mit seiner Stimme sein Parlament wieder auf ordentliche Füße zu stellen, können wir stattdessen mit einem modernen, an die Zeit angepaßtes Wahlrecht anderen Ländern auch auf diesem Gebiet wieder ein nachzuahmendes demokratisches Vorbild sein.

An dieser Stelle empfehle ich auch sich die Online-Petition des Bundes der Steuerzahler anzusehen, um die Notwendigkeit unseres Handelns noch mehr zu erkennen.

Ich beabsichtige also als Einzelbewerber für das Bundestagsmandat im Wahlkreis Mosel/Rhein-Hunsrück nicht die jeweiligen Parteien dort oder Gruppierungen anzugreifen, sondern stehe lediglich in Konkurrenz zu den anderen Direktkandidaten. Jed(e)r wählt bei der Bundestagswahl im September mit seiner Zweitstimme die Partei oder Gruppierung, die er/sie für richtig hält. Nur um  Ihr wirkungsvolles Kreuzchen mit Ihrer Erststimme bittet im September 2021:

Hermann Krämer, Wahlrechtsreform.

In der ersten Hälfte des neuen Jahres stehen viele richtungweisende und entscheidende Herausforderungen an. Beteiligen wir uns! Wir haben eine Chance.

Hat jemand die Möglichkeit mir ab dem Frühjahr Unterkunft zu gewähren oder hat eine Idee hierzu? Wer aus dem Wahlkreis Mosel/Rhein-Hunsrück ist bereit, mich vorab mit seiner Unterschrift zu unterstützen? Ich suche zur Zulassung meiner Kandidatur 200 mutige Wahlberechtigte. Gemeinsam sind wir wirkungsvoll. Meine Webseite vervollständige ich nach und nach.