Heuschreckenplage in Berlin

Friedrich Merz, der Bierdeckel aus vergangenen Tagen, beschimpft im Sinkflug seiner Führungskabine schon mal vorsichtshalber im Deutschen Bundestag die hohe Zahl von Berufspolitikern ohne jegliche Erfahrung in der Arbeitswelt (vgl. AFP und Augsburger Allgemeine v. 16.9.2021). Gleichzeitig holt er zu einem Rundumschlag auf die Leitungsebenen aller Ministerien aus. Kein schlechter Ansatz für einen möglichen neuen Chef des Finanzministeriums. Wir sollten ihm den gesamten Digitalbereich einer neuen Regierung angliedern unter der Bedingung, daß keinerlei Neueinstellungen erfolgen, sondern sämtliche Rekrutierungsmechanismen aus den anderen Ministerien erfolgen. So ersparen wir uns einen neuen Wasserkopf in Form eines Digitalministeriums und könnten den Bierdeckel auf seine Saugfähigkeit testen, sollte es gelingen, die Führungskabine nochmal hochzuziehen.

Fakt ist, daß es langsam allen heiß wird, was die in wenigen Tagen zu erwartende Übergröße des Bundestags anbetrifft. Sie vermehren sich wie die Karnickel! Oder werden es vielleicht „nur“ 723 Bundestagsabgeordnete? Wie weit haben wir uns eigentlich schon an die Unzahl der Politiker*innen in Berlin gewöhnt? Wer räumt den Laden da endlich auf?

Auch Florian Harms, Chefredakteur von t-online.de, sieht in seinem „Tagesanbruch“ vom 14.9.2021 ein „Teures Heer von Hinterbänklern“. Und unser Wahlkreis schickt sich mit dem Landrat des Rhein-Hunsrück-Kreises gerade an, dem einen weiteren hinzuzufügen, wenn wir nicht aufpassen. Genau das sollten wir aber tun. „Wir wollen alle (nur) unsere Normalität zurück“ (Bundeskanzlerin Frau Dr. Merkel, BPK, 22.7.20121).

Hierfür müssen wir Wähler*innen eine Vorreiter*innenrolle einnehmen:

Was können wir machen?

1. Erststimme für Hermann Krämer Wahlrechtsreform. Platz 21

oder

2. „Hänner ducke dich, et kümmet en Platzräche“, meint

Ihr Bundestagskandidat

Hermann Krämer
www.wahlrechtsreform.com

für den Wahlkreis Mosel/Rhein-Hunsrück

Mammutbundestag

„Der Bundestag ist zu groß und zu teuer! Keine Partei will wirklich eine Änderung. Auch dem Bundesverfassungsgericht fehlt der Mumm. Das erfordert einen Wähler*innen Bumms: 598 Abgeordnete absolute Obergrenze! Bündelt Ihr alle Eure Erststimmen auf Hermann Krämer Wahlrechtsreform, kracht es im morschen Gebälk. Nur die Zweitstimme für Eure Partei.“

Dieser Aufruf erfolgt voraussichtlich am 1.9.2021 in den WochenSpiegel-Ausgaben Hunsrück und Rhein-Mosel (entspricht dem Rhein-Hunsrück-Kreis), wo die Direktkandidaten für den Wahlkreis 200 gemeinsam in einem Artikel vorgestellt werden. Daß die im Herbst befürchtete erhebliche weitere Übergröße unseres Bundestags überhaupt nicht notwendig ist, belegt z.B. die kurzfristig einberufene Sondersitzung am 25.8.2021, 12.00 Uhr. Gegenstand der Beratungen soll neben der ersten Lesung von Gesetzentwürfen zur Bewältigung der Hochwasserkatastrophe und ihrer Folgen vor allem der Mandatsantrag der Bundesregierung zur Entwicklung in Afghanistan sein.

Das Parlament muss über jeden bewaffneten Einsatz der Bundeswehr abstimmen. In Ausnahmefällen ist das auch nachträglich möglich. In diesem Fall wird die nachträgliche Abstimmung mit „Gefahr in Verzug“ angesichts der schwierigen Sicherheitslage in Afghanistan nach der Machtübernahme der radikalislamischen Taliban begründet. Wir sehen also, daß in besonderen Fällen zumindest zunächst auch ohne den Bundestag gehandelt werden kann. Die Einsätze der Bundeswehr finden bereits vor der Sitzung statt. Es gab Gespräche und Unterrichtungen der Bundesregierung mit den Fraktionsvorsitzenden. Stellen wir uns vor 709 oder demnächst möglicherweise noch einige hundert mehr Abgeordnete hätten vorher stundenlang und in Ausschüssen darüber diskutiert.

Aufgrund der in § 126a der Geschäftsordnung des Bundestags reduzierten Anzahl der notwendigen anwesenden Abgeordneten um Beschlüsse zu fassen (178) kann das nun gerade in der Sommerpause eher geschehen als vor der Pandemie (355):

§ 45 Feststellung der Beschlußfähigkeit, Folgen der Beschlußunfähigkeit

(1) Der Bundestag ist beschlußfähig, wenn mehr als die Hälfte seiner Mitglieder im Sitzungssaal anwesend ist.

§ 126a Besondere Anwendung der Geschäftsordnung aufgrund der allgemeinen Beeinträchtigung durch COVID-19

(1) Der Bundestag ist abweichend von § 45 Absatz 1 beschlussfähig, wenn mehr als ein Viertel der Mitglieder im Sitzungssaal anwesend ist.
(2) Ein Ausschuss ist abweichend von § 67 beschlussfähig, wenn mehr als ein Viertel der Mitglieder an der Sitzung teilnehmen oder über elektronische Kommunikationsmittel an den Beratungen teilnehmen können.
(3) Die Ausschüsse, einschließlich des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung, können ihren Vorsitzenden auch in Sitzungswochen entsprechend § 72 zu Abstimmungen außerhalb einer Sitzung ermächtigen, für Abstimmungen und Beschlussfassungen können in Abweichung von § 48 Absatz 1 Satz 1 auch elektronische Kommunikationsmittel genutzt werden.
(4) Öffentliche Ausschussberatungen und öffentliche Anhörungssitzungen können auch so durchgeführt werden, dass der Öffentlichkeit Zugang ausschließlich durch elektronische Übermittlungswege gewährt wird.
(5) § 126a findet bis zum Ende der 19. Wahlperiode Anwendung.

Mit Blick auf das seinerzeit stark zugenommene Infektionsgeschehen der COVID-19-Pandemie war der Bundestag hierdurch in der Lage, seine Arbeits- und Funktionsfähigkeit stets zu gewährleisten und hat zudem Vorsorge getroffen, dass die Ausschuss- und Plenarsitzungen des Bundestages nicht zur Verbreitung von SARS-CoV2 beitragen (Bundestagsdrucksache 19/30669). Das kommt auch jetzt der verheerenden Lage in Afghanistan zu gute, meint

Ihr Bundestagskandidat

Hermann Krämer
www.wahlrechtsreform.com

für den Wahlkreis Mosel/Rhein-Hunsrück

Nikolaus von Cues

Es ist etwas Großes
sich fest zu gründen
in der Verbindung der Gegensätze.

Nikolaus von Cues

Unser Wahlkreis 200, Mosel-Rhein/Hunsrück und Eifel hat mit mir als Einzelbewerber und Direktkandidaten die Chance, bundesweit allen Politikerinnen und Politikern deutlich zu zeigen, die Übergröße unseres Deutschen Bundestages tragen wir so nicht mehr mit!

Die Wähler*innen aller Parteien in unserem Wahlkreis – also parteiübergreifend – geben mir dafür ihre Erststimme. Nur mit der Zweitstimme wählt man dann seine Partei. So verbinden sich die gegensätzlichen Parteien um die Notwendigkeit einer großen Wahlrechtsreform zu begründen und behalten eine noch festere Eigenständigkeit durch ihre Zweitstimmen.

Die Politikerinnen und Politiker haben es über Jahrzehnte nicht geschafft, den Bundestag auf ein notwendiges Maß zu begrenzen. Wir müssen von einem aufgeblähten Bundestag zwischen 750 und evtl. über 800 Abgeordneten ausgehen.

Das ist unverantwortlich in der von Katastrophen geschüttelten Zeit!

Bündeln Sie also, liebe Wähler*innen, alle Ihre Erststimmen wirkungsvoll, um etwas Großes zu erreichen, wie Nikolaus von Cues es vor 500 Jahren schon erkannt hat und erzählen Sie es allen Ihren Bekannten, meint

Ihr Bundestagskandidat

Hermann Krämer
www.wahlrechtsreform.com

für den Wahlkreis Mosel/Rhein-Hunsrück

Eigentlich selbstverständlich

§ 1 Eigentlich

Guten Tag Frau Eigentlich,

kennen Sie eigentlich schon Herrn Eigentlich?
Ist doch Ihr Herr Gatte, eigentlich.
Was wählt er denn, der Herr Eigentlich?
„Immer dasselbe, eigentlich“.
Und Sie, Frau Eigentlich?
Was wählen eigentlich Sie, Frau Eigentlich?
„Das sag ich nicht.
Ist doch sehr persönlich, eigentlich.
Und ja, geheim, vertraulich natürlich,
äh, eigentlich.“

§ 2 selbstverständlich

Wußten Sie schon, Herr Eigentlich,
bald ist Bundestagswahl! „selbstverständlich!“
Gehen Sie hin? „selbstverständlich!“
Wollen wir was ändern? „selbstverständlich!“
Was schätzen Sie,
700 oder 800 Abgeordnete? „um Gottes willen!“
Rettungsanker Bundesverfassungsgericht?
„Gugge mer mo, ähjentlich,
aich froan mo meng Fru, dat wäs ähjentlich emmer olles.“

§ 3 Hermann Krämer Wahlrechtsreform

Guten Tag Frau Zuversicht.
Vielen Dank für Ihre Einsicht.
Wie führen Sie Ihren Herrn Gatten passgenau zur Übersicht?
„598 Abgeordnete, Vadder! Ist das klar?
Erststimme für Hermann Krämer, Wahlrechtsreform,
mit Deiner Zweitstimme, kannst de mache, was de willst!“
„Ös jo gud, Frau, gohn mers ahn!“

Es grüßt herzlich

Ihr Bundestagskandidat

Hermann Krämer
www.wahlrechtsreform.com

für den Wahlkreis Mosel/Rhein-Hunsrück

Neufassung § 1 Bundeswahlgesetz

Aus den beiden vorangegangenen Beiträgen mit den Neufassungen von § 5 und § 6 ergibt sich nun auch die Neufassung von § 1 Bundeswahlgesetz:

Zusammensetzung des Deutschen Bundestages und Wahlrechtsgrundsätze

bisherige Fassung:

„(1) 1 Der Deutsche Bundestag besteht vorbehaltlich der sich aus diesem Gesetz ergebenden Abweichungen aus 598 Abgeordneten. 2 Sie werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl von den wahlberechtigten Deutschen nach den Grundsätzen einer mit der Personenwahl verbundenen Verhältniswahl gewählt.

(2) Von den Abgeordneten werden 299*) nach Kreiswahlvorschlägen in den Wahlkreisen und die übrigen nach Landeswahlvorschlägen (Landeslisten gewählt.“

*) ab 01. Januar 2024: 280

Neufassung:

„(1) 1 Der Deutsche Bundestag besteht aus höchstens 598 Abgeordneten. 2 Sie werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl von den wahlberechtigten Deutschen nach den Grundsätzen einer mit der Personenwahl verbundenen Verhältniswahl gewählt.

(2) Von den Abgeordneten werden 333 nach Kreiswahlvorschlägen in den Wahlkreisen und 265 nach Landeswahlvorschlägen (Landeslisten) gewählt.“

In der Vergangenheit hat die Politik Reformen eher punktuell und immer erst dann angepackt, wenn der Druck übergroß geworden und die Krise bereits eingetreten war. Da, wo die Bereitschaft zu echten Struktur und Kultur verändernden Reformen vorhanden war, konnten die nachhaltigsten Erfolge erzielt werden. Wie entscheidend die Bereitschaft zu solch grundsätzlichen Anpassungen ist, zeigt der Blick in den Privatsektor: Dort sind Struktur- und Organisationsfragen Überlebensfragen. Wer nicht kunden- bzw. nachfrageorientiert handelt, sein Personal geeignet zusammensetzt und effizient arbeitet, verliert Kunden und scheidet aus dem Markt aus. (vgl. Nationaler Normenkontrollrat: „Initiative Leistungsfähige Verwaltung-Zukunftsfähiger Staat, 06,21)

Mit meinen vorgeschlagenen konkreten Anpassungen unseres Wahlrechts, durch die spürbare Einschränkungen im Parlamentsgebaren verlangt werden, treten wir einer allgemeinen Verunsicherung, Unzufriedenheit und Frustration der Bürger*innen gegenüber unseren Politiker*innen deutlich entgegen. Die zeitbedingten Anpassungen sollen eine Ermutigung darstellen, Vertrauen in Staat und Politik weiter aufzubauen. Dieses Vertrauen ist – Gott sei Dank -nach wie vor in unserer Gesellschaft vorhanden. Wir greifen sofort darauf zurück, wenn es uns dreckig geht, wir in schwere gesellschaftliche Krisen geraten. Dafür muß unser Parlament funktionsfähiger und effizienter gemacht werden, meint

Ihr Bundestagskandidat

Hermann Krämer
www.wahlrechtsreform.com

für den Wahlkreis Mosel/Rhein-Hunsrück

Neufassung § 6 Bundeswahlgesetz

Wahl nach Landeslisten

Bisherige Fassung: (verantwortlich für die chaotischen Überhang- und Ausgleichsmandate)

„(1) 1 Für die Verteilung der nach Landeslisten zu besetzenden Sitze werden die für jede Landesliste abgegebenen Zweitstimmen zusammengezählt. 2 Nicht berücksichtigt werden dabei die Zweitstimmen derjenigen Wähler, die ihre Erststimme für einen im Wahlkreis erfolgreichen Bewerber abgegeben haben, der gemäß § 20 Absatz 3 oder von einer Partei vorgeschlagen ist, die nach Absatz 3 bei der Sitzverteilung nicht berücksichtigt wird oder für die in dem betreffenden Land keine Landesliste zugelassen ist. 3 Von der Gesamtzahl der Abgeordneten (§ 1 Absatz 1) wird die Zahl der erfolgreichen Wahlkreisbewerber abgezogen, die in Satz 2 genannt sind.

(2) 1 In einer ersten Verteilung wird zunächst die Gesamtzahl der Sitze (§ 1 Absatz 1) in dem in Satz 2 bis 7 beschriebenen Berechnungsverfahren den Ländern nach deren Bevölkerungsanteil (§ 3 Absatz 1) und sodann in jedem Land die Zahl der dort nach Absatz 1 Satz 3 verbleibenden Sitze auf der Grundlage der zu berücksichtigenden Zweitstimmen den Landeslisten zugeordnet. 2 Jede Landesliste erhält so viele Sitze, wie sich nach Teilung der Summe ihrer erhaltenen Zweitstimmen durch einen Zuteilungsdivisor ergeben. 3 Zahlenbruchteile unter 0,5 werden auf die darunter liegende ganze Zahl abgerundet, solche über 0,5 werden auf die darüber liegende ganze Zahl aufgerundet. 4 Zahlenbruchteile, die BWG gleich 0,5 sind, werden so aufgerundet oder abgerundet, dass die Zahl der zu vergebenden Sitze eingehalten wird; ergeben sich dabei mehrere mögliche Sitzzuteilungen, so entscheidet das vom Bundeswahlleiter zu ziehende Los. 5 Der Zuteilungsdivisor ist so zu bestimmen, dass insgesamt so viele Sitze auf die Landeslisten entfallen, wie Sitze zu vergeben sind. 6 Dazu wird zunächst die Gesamtzahl der Zweitstimmen aller zu berücksichtigenden Landeslisten durch die Zahl der jeweils nach Absatz 1 Satz 3 verbleibenden Sitze geteilt. 7 Entfallen danach mehr Sitze auf die Landeslisten, als Sitze zu vergeben sind, ist der Zuteilungsdivisor so heraufzusetzen, dass sich bei der Berechnung die zu vergebende Sitzzahl ergibt; entfallen zu wenig Sitze auf die Landeslisten, ist der Zuteilungsdivisor entsprechend herunterzusetzen.

(3) 1 Bei Verteilung der Sitze auf die Landeslisten werden nur Parteien berücksichtigt, die mindestens 5 Prozent der im Wahlgebiet abgegebenen gültigen Zweitstimmen erhalten oder in mindestens drei Wahlkreisen einen Sitz errungen haben. 2 Satz 1 findet auf die von Parteien nationaler Minderheiten eingereichten Listen keine Anwendung.

(4) 1 Von der für jede Landesliste so ermittelten Sitzzahl wird die Zahl der von der Partei in den Wahlkreisen des Landes errungenen Sitze (§ 5) abgerechnet. 2 In den Wahlkreisen errungene Sitze verbleiben einer Partei auch dann, wenn sie die nach den Absätzen 2 und 3 ermittelte Zahl übersteigen.

(5) 1 Die Zahl der nach Absatz 1 Satz 3 verbleibenden Sitze wird so lange erhöht, bis jede Partei bei der zweiten Verteilung der Sitze nach Absatz 6 Satz 1 mindestens die Gesamtzahl der ihren Landeslisten nach den Sätzen 2 und 3 zugeordneten Sitze erhält. 2 Dabei wird jeder Landesliste der höhere Wert aus entweder der Zahl der im Land von Wahlbewerbern der Partei in den Wahlkreisen nach § 5 errungenen Sitze oder dem auf ganze Sitze aufgerundeten Mittelwert zwischen diesen und den für die Landesliste der Partei nach der ersten Verteilung nach den Absätzen 2 und 3 ermittelten Sitzen zugeordnet. 3 Jede Partei erhält mindestens die bei der ersten Verteilung nach den Absätzen 2 und 3 für ihre Landeslisten ermittelten Sitze. 4 Bei der Erhöhung bleiben in den Wahlkreisen errungene Sitze, die nicht nach Absatz 4 Satz 1 von der Zahl der für die Landesliste ermittelten Sitze abgerechnet werden können, bis zu einer Zahl von drei unberücksichtigt. 5 Die Gesamtzahl der Sitze (§ 1 Absatz 1) erhöht sich um die Unterschiedszahl.

(6) 1 Die nach Absatz 5 zu vergebenden Sitze werden in jedem Fall bundesweit nach der Zahl der zu berücksichtigenden Zweitstimmen in dem in Absatz 2 Satz 2 bis 7 beschriebenen Berechnungsverfahren auf die nach Absatz 3 zu berücksichtigenden Parteien verteilt. BWG 2 In den Parteien werden die Sitze nach der Zahl der zu berücksichtigenden Zweitstimmen in dem in Absatz 2 Satz 2 bis 7 beschriebenen Berechnungsverfahren auf die Landeslisten verteilt; dabei wird jeder Landesliste mindestens die nach Absatz 5 Satz 2 für sie ermittelte Sitzzahl zugeteilt. 3 Von der für jede Landesliste ermittelten Sitzzahl wird die Zahl der von der Partei in den Wahlkreisen des Landes errungenen Sitze (§ 5) abgerechnet. 4 In den Wahlkreisen errungene Sitze verbleiben einer Partei auch dann, wenn sie die nach Satz 1 ermittelte Zahl übersteigen. 5 In diesem Fall erhöht sich die Gesamtzahl der Sitze (§ 1 Absatz 1) um die Unterschiedszahl; eine erneute Berechnung nach Satz 1 findet nicht statt.6 Die restlichen Sitze werden aus der Landesliste in der dort festgelegten Reihenfolge besetzt. 7 Bewerber, die in einem Wahlkreis gewählt sind, bleiben auf der Landesliste unberücksichtigt. 8 Entfallen auf eine Landesliste mehr Sitze, als Bewerber benannt sind, so bleiben diese Sitze unbesetzt.

(7) 1 Erhält bei der Verteilung der Sitze nach den Absätzen 2 bis 6 eine Partei, auf die mehr als die Hälfte der Gesamtzahl der Zweitstimmen aller zu berücksichtigenden Parteien entfallen ist, nicht mehr als die Hälfte der Sitze, werden ihr weitere Sitze zugeteilt, bis auf sie ein Sitz mehr als die Hälfte der Sitze entfällt. 2 Die Sitze werden in der Partei entsprechend Absatz 6 Satz 2 bis 6 verteilt. In einem solchen Falle erhöht sich die nach Absatz 5 ermittelte Gesamtzahl der Sitze (§ 1 Absatz 1) um die Unterschiedszahl.“

Neufassung: (Ablösung des verunglückten Überhang- und Ausgleich-Systems)

„ (1) 1 Für die Verteilung der nach Landeslisten entsprechend der Anlage 3 dieses Gesetzes zu besetzenden Sitze werden die für jede Landesliste abgegebenen Zweitstimmen für jedes Land separat zusammengezählt und diesen Landeslisten anteilmäßig zugeordnet. 2 Gewählt sind diejenigen Abgeordneten, die nicht schon im ersten oder zweiten Wahlgang ein Direktmandat errungen haben.

(2) 1 Bei der Verteilung der Sitze auf die Landeslisten werden nur Parteien berücksichtigt, die mindestens 5 Prozent der im gesamten Wahlgebiet abgegebenen gültigen Zweitstimmen erhalten oder in mindestens drei Wahlkreisen einen Sitz errungen haben. 2 Satz 1 findet auf die von Parteien nationaler Minderheiten eingereichten Listen keine Anwendung.“

Anlage 3

(zu § 6 Absatz 1)

BundeslandSitze
Schleswig-Holstein9
Mecklenburg-Vorpommern4
Hamburg5
Niedersachsen27
Bremen1
Brandenburg8
Sachsen-Anhalt8
Berlin10
Nordrhein-Westfalen59
Sachsen 14
Hessen19
Thüringen6
Rheinland-Pfalz13
Bayern43
Baden-Württemberg36
Saarland3
265

Klar, einfach, praktikabel, kostengünstig, meint

Ihr Bundestagskandidat

Hermann Krämer
www.wahlrechtsreform.com

für den Wahlkreis Mosel/Rhein-Hunsrück

333 Übersicht ist kein Fehler 265

Unsere Bundeswahlkreise sind nach meiner Auffassung zu groß. Hierunter leidet die Bürger*innen Nähe der Bundestagsabgeordneten. Diese haben dadurch das Ohr weniger auf der Schiene, und die Gefahr des Abhebens unserer Politiker*innen besteht einfach faktisch. Möglicherweise kommt es ja auch hierdurch, daß Gesetzestexte und ihre Auswirkungen zu theoretisch und unpraktikabel sind.

§ 6 des Bundeswahlgesetzes „Wahl nach Landeslisten“, besser „Überhang- und Ausgleichsmandat“ oder noch besser „Verzerrung nach Landeslisten“ benannt, ist ein Musterbeispiel fehlgeschlagener Theorie. Dieser Paragraph ist nur noch durch einen Computer zu verstehen und nachzuvollziehen. Für mich jedenfalls nicht mehr verständlich und unpraktikabel allemal, wie unsere Geldbörse an der unnötigen Ausuferung und Übergröße des Bundestags schmerzhaft spürt.

Das Abheben unserer Bundestagsabgeordneten besteht darin, daß sie weder willens noch arbeitsmäßig in der Lage sind, hieran was zu ändern. Die bedauerliche Wahrheit ist, daß sich der nicht zu unterschätzende Volksunmut entlädt: „Die stecken sich ja nur selbst ihre eigenen Taschen voll“ und andererseits die Abgeordneten so lieber die Wahlkreise auch noch vergrößern wollen, um so dem Volkszorn aus dem Weg gehen zu können. Beide Spieler entfernen sich zusehends voneinander und die Fehlpässe sind vorprogrammiert.

Also Finger weg von der unpersönlichen Vergrößerung und Daumen hoch für die volksnahe Verkleinerung der Wahlkreise zu Lasten der noch unpersönlicheren Landeslisten, zumal wir bei der Bundestagswahl im Gegensatz zu den Kommunalwahlen weder Panaschieren noch Kumulieren können.

Mein Lösungsvorschlag lautet daher 333 Wahlkreise und nur 265 Listenmandate anstatt bisher nur 299 Wahlkreise und derzeit aber unglaubliche 410 Listenmandate. Daß das den Parteien nicht schmeckt, ist offensichtlich. Darauf kommt es aber nicht an, sondern: „Was tut dem Volk gut und was schadet ihm“? So ergeben sich für uns neue Wahlkreischancen:

Bundeslandbisherneu
Schleswig Holstein 1113
Mecklenburg-Vorpommern69
Hamburg67
Niedersachsen3033
Bremen23
Brandenburg1012
Sachsen-Anhalt910
Berlin1214
Nordrhein-Westfalen6468
Sachsen1618
Hessen2225
Thüringen810
Rheinland-Pfalz1517
Bayern4649
Baden-Württemberg3840
Saarland45
299333

Auffällt zum Beispiel die enorme Wahlkreisdichte in Nordrhein-Westfalen. Dies ist der dortigen hohen Bevölkerungszahl geschuldet, da sich die Anzahl der Wahlkreise bisher nach der Bevölkerungszahl eines Bundeslandes richtet. Inwieweit es richtig ist, daß ein Land die Bundespolitik so dominiert darf bezweifelt werden. Weitere herausragende Merkmale eines Bundeslandes für die Bundesrepublik sollten mit gewichtet und berücksichtigt werden. Wenn z.B. in der Sommerzeit unsere halbe Bevölkerung lechzend ans Meer reist, kommen diese Flächenländer, in denen ihre Bundestagsabgeordneten auch mal mit dem Wohnmobil unterwegs sein sollen, im Vergleich zu kurz. So kennt man im Genossenschaftsrecht ebenfalls weitere Stimmenanteile als das alleinige Personenstimmrecht. Wenn bei der Bundestagswahl schon nicht der Stimmenwert der Nordländer*innen aufgewertet wird, sollte man ihnen wenigstens einen Wahlkreisbonus geben, meint

Ihr Bundestagskandidat

Hermann Krämer
www.wahlrechtsreform.com

für den Wahlkreis Mosel/Rhein-Hunsrück

Deutschlands digitale Herausforderung

Anhand meiner erfolgreichen Sammlung von bis jetzt 203 wahlrechtsbescheinigten Unterstützungsunterschriften läßt sich exemplarisch aufzeigen, wie hintendran wir in Deutschland in der digitalen Umsetzung für unsere Behörden, Verwaltungen und Parlamente sicherlich nicht nur in diesem Verfahren sind. Auszugsweise verwende ich dabei Inhalte und Ergebnisse des Gesetzentwurfs der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Änderung des Bundeswahlgesetzes (vgl. Bundestagsdrucksache 19/29281 sowie BGBl Teil I Nr. 29, S. 1482 vom 9.Juni 2021). Lese zu diesem Gesetzgebungsverfahren auch meinen wöchentlichen Beitrag „Coronastößchen“ vom 11. Mai 2021.

A. Problem und Werdegang der digitalen Verschleppung

Die im Bundeswahlgesetz vorgeschriebenen Unterstützungsunterschriften für Wahlvorschläge und Landeslisten sind in der Pandemie nur unter deutlich erschwerten Bedingungen zu sammeln. Bei Bundestagswahlen können Wahlvorschläge nicht nur von politischen Parteien, sondern nach § 20 Absatz 3 des Bundeswahlgesetzes auch von 200 Wahlberechtigten eingereicht werden. Unter den Bedingungen der Pandemie können derart hohe Anforderungen eine Überforderung der Vorschlagenden darstellen und berühren jedenfalls den Grundsatz der Chancengleichheit aus Artikel 38 Absatz 1 Satz 1 des Grundgesetzes (GG).

In Anbetracht der bislang vorherrschenden Praxis der persönlichen Kontaktaufnahme zur Erlangung von Unterschriften und der mit dem Unterschriftensammeln im Internet bislang noch verbundenen Herausforderungen (Originaleingeständnis der Parteien im Gesetzentwurf) erschien es allen im Bundestag vertretenen Parteien angemessen, die Zahl der erforderlichen Unterstützungsunterschriften für die Bundestagswahl 2021 deutlich auf 25 Prozent abzusenken, zumal entsprechende Aussagen und Forderungen der Verfassungsgerichte vorlagen.

Das Gesetz wurde nach den Ausschußberatungen, soweit überhaupt welche tatsächlich erfolgten, jeweils in Zweiter und Dritter Beratung ebenfalls ohne Aussprache im Bundestag am 20.5.2021 beschlossen. Der Bundesrat hat den Vermittlungsausschuß am 28.5.2021 nicht angerufen. Danach haben am 3. Juni 2021 der Bundesinnenminister, unsere verehrte Frau Bundeskanzlerin und der Bundespräsident das Gesetz unterzeichnet. Dies führte am 09.06.2021 schließlich zur seiner Verkündung im Bundesgesetzblatt.

Da für die Quotenreduzierung ein Inkrafttreten am Tag nach der Verkündung vorgesehen ist, bräuchte ich nunmehr eigentlich nur noch 50 Unterstützungsunterschriften, finde es aber schlichtweg klasse, daß über 200 Wähler*innen schon vorher den Kreiswahlvorschlag der Wahlrechtsreform mit ihrer Unterschrift unterstützt haben. Ich schätze weitere 800 Wähler*innen fanden in meinen bisherigen Gesprächen den Kreiswahlvorschlag für ausgezeichnet und wünschten ihm viel Erfolg! Meiner Schätzung nach waren deutlich weniger als 1% der Angesprochenen politisch völlig desinteressiert. Daran können ein Großteil der Nichtwähler*innen erkennen, welche Chance Sie haben, wenn Sie diesmal doch wenigstens mir Ihre Erststimme geben (Hermann Krämer Wahlrechtsreform) und damit wesentlich zu einer dringend notwendigen Wahlrechtsänderung beitragen.

Die Einreichung des Wahlvorschlages mit sämtlichen erforderlichen Unterlagen obliegt dem Wahlvorschlagsträger. Dies gilt gemäß § 20 Bundeswahlordnung und § 34 Bundeswahlordnung auch für die Unterstützungsunterschriften sowie die Nachweise zur Wahlberechtigung der Unterzeichner. Daher mußte ich mit meinen Unterstützungsunterschriften – Gott sei Dank nur 9 – von insgesamt 13 zuständigen Verbandsgemeindebehörden trotz Pandemie persönlich kontaktieren.

Beispielhafte Erfahrungen: In Boppard erfragte ich zwar nur 2 Wahlrechtsbescheinigungen. Es war aber kein Reinkommen, da das entsprechende Programm noch nicht installiert sei. Man wollte mir die Bescheinigungen zuschicken, was schließlich auch erfolgte. Da ich nach den ganzseitigen Datenschutzhinweisen auch für die Verarbeitung der mit der Unterstützungsunterschrift angegebenen personenbezogenen Daten verantwortlich bin, scheue ich eigentlich sowohl den postalischen Versand der Originale, als auch das längere Überlassen selbiger in verschiedenen Behörden.

In Morbach verbrachte ich fast einen ganzen Tag – mein Fehler war, daß ich mich nicht angemeldet hatte – für 40 Bescheinigungen, in Bernkastel erledigte man 16 trotz Onlinefortbildung zügig. In Emmelshausen verwechselte ich wohl die Öffnungszeiten von Stadt und Verbandsgemeinde, weshalb ich nahe der Waldkapelle in Gondershausen pandemiegerecht in meinem Auto – Matratze und Schlafsack sind in meinem großen Wahlkreis vorsichtshalber immer dabei – übernachtete.

Besonders gut verlief mein Behördentermin im Bürgerbüro der Verbandsgemeinde Simmern – Rheinbölln, den ich vorsichtshalber außerhalb der Öffnungszeiten, um 13.00 Uhr verabredete. Vier Angestellte kontrollierten, stempelten und unterschrieben 117 Wahlberechtigungsbescheinigungen auf meinen Vordrucken der Unterstützungsunterschriften aus ihrem Zuständigkeitsbereich. 6 waren fehlerhaft, 3 davon konnten wir positiv besprechen. Die Damen waren ein echt gutes Team und arbeiteten bis 14.00 Uhr 1 Stunde lang voll konzentriert.

B. Lösung

1. Daß der Gesetzentwurf Quotenreduzierung innerhalb von 5 Wochen inkrafttreten konnte, geschah unter anderem aufgrund der digitalen Vernetzung untereinander.

2. Zu den Unterstützungsunterschriften für einen Wahlvorschlag muß die Vernetzung zwischen den Behörden derart organisiert und bestimmt werden, daß der Kreiswahlleiter Zugang und alleinige Prüfungszuständigkeit der Unterstützungsunterschriften erhält, sodaß dieser Verwaltungsaufwand für die Gemeindebehörden ( Prüfung der Wahlrechtsbescheinigung mit Dienstsiegel, Ort, Datum, Sachbearbeiterunterschrift ) entfallen sollte. Auch würde das einen erheblichen Zeitaufwand für den Unterstützungssammler und manchen Ärger ersparen; ganz abgesehen von einer pandemiebedingten vertretbaren Zukunftsenwicklung.

3. Das Unterschriftensammeln muß nicht nur durch persönlichen Kontakt und Gespräche sondern darüber hinaus in Zukunft zusätzlich auch im Internet vergleichbar mit den Onlinepetitionen rechtswirksam möglich gemacht werden.

C. Alternativen

1. Beibehaltung des bisherigen digitalen Entwicklungslandes Deutschland.

2. Besser: Litauen: Litauen will seinen Bürgern, die im Ausland leben, das sogenannte e-Voting ermöglichen – die Stimmabgabe über das Internet. Auf nationalem Level finden Wahlen über das Internet in Europa bislang nur in Estland statt. 2007 war es das erste Land, das Onlinewahlen bei den Parlamentswahlen durchführte. Mithilfe des elektronischen Personalausweises und spezifischen PIN-Codes können die Bürger von Zuhause ihre Stimme abgeben. Die Stimme wird dann im System einmalig anonym registriert. Bei den estnischen Parlamentswahlen 2019 kamen 43.8% aller abgegebenen Stimmen über das Internet. Die Möglichkeit nutzen nicht nur jüngere, sondern vor allem auch ältere Wähler, die weit von den Wahllokalen entfernt wohnen. (vgl. nordisch. Info, das Online-Magazin für Osteuropa)

3. Diese notwendigen Änderungen für Deutschland sind eine mutige Herausforderung. Gehen wir sie an! Aber nicht mit vielleicht demnächst 800 Bundestagsabgeordneten. Die latschen sich auf unsere Kosten zu viel auf die Füße, meint

Ihr Bundestagskandidat

Hermann Krämer
www.wahlrechtsreform.com

für den Wahlkreis Mosel/Rhein-Hunsrück

Parlament mangelhaft

In seiner vorzüglichen Bibliothek von Andreas D‘orfey, die er mir freundlicherweise u.a. hier im noch verwaisten Kloster Ravengiersburg zur Verfügung gestellt hat, finde ich schnell Hinweise zur Namensentstehung unseres Deutschen Parlaments. Es kommt aus dem Französischen parler reden, sprechen oder parlementer verhandeln, diskutieren. Demnach widerspricht es der gewollten örtlichen demokratischen Zusammenkunft unserer Abgeordneten, Redebeiträge im politischen Meinungsaustausch abzulesen und erst recht zum Teil von wissenschaftlichen Mitarbeitern vorgefertigte Schriftstücke auch noch um Zeit zu sparen zu Protokoll zu geben.

Wie sieht die Realität in unserem Parlament aus? Sofern jemand da ist, wird oft eifrig in die Handys getippt oder geschaut. Andere befinden sich in parallel verlaufenden Ausschußsitzungen. Überall führen Streß und Hetze zu einer Überforderung mit teils gesundheitlichen Folgen auch für Abgeordnete. Bewundernswert, wie es trotzdem noch zu echten Debatten kommt. Wer die freie Rede nicht scheut, sieht sich einem nachträglichen bewertenden digitalen und medialen Journalismus ausgesetzt, der vielfach aus finanziellem Eigeninteresse – die Auflagenhöhe oder Einschaltquote sind entscheidend – jeden Winkelzug, jede Mundbewegung eines Abgeordneten möglichst vernichtend ausschlachtet. „Meisterhaft“ hier sicher Markus Lanz in der Kategorie „intellektuelle Gedankenzerstörung“.

Die vergangene Plenarsitzungswoche umfaßte 3 Plenarsitzungen mit 48 Tagesordnungspunkten und 27 Zusatzpunkten. Diese sind jeweils weiter vielfach unterteilt. So enthält zum Beispiel der einzelne Tagesordnungspunkt 47 alleine 49 zusätzliche Unterpunkte. Diese 49 Unterpunkte, zum Teil auch Gesetzentwürfe der Bundesregierung, wurden allesamt ohne Debatte in Ausschüsse überwiesen.Ähnlich verliefen die „Beratungen“ zu 44 Unterpunkten im Tagesordnungspunkt 48 „Abschließende Beratungen ohne Aussprache“. Auch hier wurden manche Gesetzentwürfe in zweiter und danach in dritter Beratung, auch einstimmig, ohne Debatte „durchgestochen“.

Bei der nicht zu beherrschenden Tagesordnung ist es nicht verwunderlich, wenn die amtierenden Präsidenten besorgt und nicht ohne Absicht verschiedentlich darauf hinweisen, wie lange die Plenarsitzung dauern wird, so z.B. Vizepräsident Wolfgang Kubicki in der 230. Plenarsitzung am 20.Mai 2021, Plenarprotokoll 19. Wahlperiode Seite 29451 : „Ach, Sie waren schon am Schluss. (Heiterkeit und Beifall bei der SPD) Gut, dann bitte ich vielmals um Entschuldigung; aber das Leben hält merkwürdige Geschichten bereit. Die Grünen haben darum gebeten, eine Kurzintervention abgeben zu können, die ich jetzt zulasse. Ich darf aber, bevor Sie sprechen, Herr Kollege Krischer, darauf hinweisen: Wir sind mit der Tagesordnung momentan bei 6.26 Uhr morgen früh.“ Viele Reden werden daher auch bei dieser Sitzung zu Protokoll gegeben und noch nicht mal vorgetragen geschweige denn frei gehalten. So endet die Sitzung „schon“ um 0.42 Uhr und Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble verzichtet zum Ausgleich entgegenkommenderweise in der 231. Sitzung, 8 Stunden später, auf eine Anwesenheitspflicht der Abgeordneten für die 232.Plenarsitzung am 6.Juni 2021. Ein Großteil dieser überschüssigen Massenproduktion an Vorlagen ist vermutlich auch der Überproduktion an Abgeordneten geschuldet nach dem Motto: „Viel Kleinvieh macht auch Mist“.

Die Realität von reden und debattieren darf also hinterfragt werden, wobei wir mehr und mehr erkennen, die Abgeordneten sind aufgrund der Übergröße des Bundestags schlichtweg chancenlos.

Gleichzeitig sinkt in diesen bedenklichen, sich häufenden Streßsituationen für alle Beteiligten die Konzentrationsfähigkeit erheblich. Falsches Abstimmungsverhalten einzelner Abgeordneten sind an der Tagesordnung oder sagen wir besser an der Nachtordnung. Markantes Beispiel, das durch die Presse ging, Wirtschaftsminister Peter Altmaier, CDU, stimmt versehentlich mit den Linken. Allein in der hier besprochenen 230. Plenarsitzung erklären 11 Abgeordnete verschiedener Parteien im Protokoll gemäß § 31 der Geschäftsordnung eine Änderung ihres Abstimmungsverhaltens bei einer namentlichen Abstimmung am Vortag; darunter auch Arbeitsminister Hubertus Heil, SPD. Es ist nicht selten, daß ganze Abstimmungen öfter wiederholt werden müssen, bis sie klar sind.

Immerhin werden gesundheitliche Probleme, wenn nötig, offen angesprochen bzw. medizinisch notwendige Maßnahmen ergriffen. Als zur späten Stunde Britta Haßelmann, Bündnis 90/Die Grünen das Wort ergreift(vgl. Plenarprotokoll 19. Wahlperiode Seite 29546 , wird sie wiederholt von Stephan Brandner, AFD, mit Zwischenrufen attackiert. Hier ein Ausschnitt:

„ Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wenn es Ihnen nicht passt, gehen Sie doch raus. (Armin-Paulus Hampel [AfD]: Nö, wir sind gespannt! – Beatrix von Storch [AfD]: Das könnte Ihnen so passen!) Sie müssen nicht hierbleiben, während ich rede. (Armin-Paulus Hampel [AfD]: Wir freuen uns schon!) Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich finde den Antrag der AfD ziemlich durchschaubar. (Stephan Brandner [AfD]: Ach, Fräulein Haßelmann, nicht immer die gleichen Kamellen hier! Bringen Sie mal irgendwas Neues! – Heiterkeit bei Abgeordneten der AfD) – Hören Sie mal zu: Für Sie bin ich maximal Frau Haßelmann! (Bettina Stark-Watzinger [FDP]: Sehr richtig!) Ich bin auch nicht Ihre Kollegin, ja? (Stephan Brandner [AfD]: Fräulein Haßelmann, erzählen Sie weiter! Die Zeit läuft!) Vizepräsident Dr. Hans-Peter Friedrich: Liebe Kollegen, bitte! Jetzt lassen Sie mal die Kollegin Haßelmann sprechen. (Dr. Irene Mihalic [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Der Herr Brandner kann es nicht ertragen, wenn Frauen mit Format da vorne stehen! – Stephan Brandner [AfD]: Fräulein Haßelmann kann fortfahren! Oder fortgehen! – Gegenruf der Abg. Bettina Stark-Watzinger [FDP]: Hören Sie doch mal auf mit „Fräulein“! Das ist wirklich respektlos!) – Herr Brandner, bitte! Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Herrlein Brandner hat wahrscheinlich getrunken, meine Damen und Herren.

(Stephan Brandner [AfD]: Jetzt aber! – ArminPaulus Hampel [AfD]: Wasser!) Anders kann ich es mir nicht erklären. Um die Uhrzeit ist der Asbach noch nicht alle. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD und der Abg. Bettina Stark-Watzinger [FDP]) Meine Damen und Herren, jetzt zur Sache. Wir sollten nicht zulassen, dass das wichtige Petitionsrecht instrumentalisiert wird, also das Recht von Bürgerinnen und Bürgern, sich über Petitionen mit einem ernsthaften Anliegen, das aus ihrem Lebensumfeld kommt, an den Deutschen Bundestag zu wenden. Es geht um Anliegen, die hier in unglaublich engagierter Arbeit von den Mitgliedern des Petitionsausschusses bearbeitet werden. Das will ich an dieser Stelle auch mal sagen: Diejenigen aus unseren Fraktionen, die im Petitionsausschuss arbeiten, leisten Unglaubliches.“

Da die Störaktionen sich bei den nachfolgenden Rednern verstärken, kommt es letztlich zum Ordnungsruf durch den Präsidenten:„ Vizepräsident Dr. Hans-Peter Friedrich: Herr Brandner, Sie kriegen jetzt von mir einen Ordnungsruf wegen fortgesetzter Störung der Debatte. Es ist wirklich unerträglich – unerträglich!“

2019 kam es im Plenum des Bundestags zu zwei dramatischen Situationen. Als Konsequenz ist seit dem im Plenarsaal ein Defibrillator griffbereit .Nach gleich zwei medizinischen Notfällen im Bundestag, der CDU-Abgeordnete Matthias Hauer erlitt während seiner Rede einen Zusammenbruch, später hatte eine Politikerin der Linken einen Schwächeanfall. zog die Bundestagsverwaltung Konsequenzen: Direkt im Plenarsaal sollten künftig griffbereit ein Notfallkasten, Sauerstoff und ein Defibrillator platziert werden, sagte damals Bundestagsvizepräsident Wolfgang Kubicki (FDP).

Wir Wähler*innen sind mitverantwortlich für diese unhaltbaren Zustände in unserem Deutschen Parlament! Es sind nicht die Abgeordneten, die Mitarbeiter und die Verwaltung, die faul sind: Das System ist faul und zu kostspielig! Wir dürfen uns nicht wegducken und so tun, als könnten wir ja doch nichts machen. Das ist falsch! Setzen wir dagegen ein wirksames Zeichen mit Ihrer Erststimme im September für

Ihren Bundestagskandidat

Hermann Krämer
www.wahlrechtsreform.com

für den Wahlkreis Mosel/Rhein-Hunsrück


Unterstützungsunterschriften
Aktueller Stand 23.05.2021

Bundesinnenminister Seehofer verlangt leider trotz Corona weiterhin aus dem Wahlkreis: 200. Eine im Bundestag am 20.5.21 einstimmig erfolgte Quotenreduzierung auf 50 hat den Bundesrat bisher noch nicht passiert.

  • Von Frauen
  • Von Männern
  • noch offen

72
102
26

Ihre Chance mitzumachen:

1. amtlich erforderlichen Vordruck auf meiner Webseite unter „Unterstützung“ ausdrucken,

2. ausfüllen und unterschreiben,

3. Zusatz A nicht erforderlich, da ich nur um Ihre Erststimme bitte, mit der Zweitstimme wählen Sie im September Ihre Partei.

4. mir zuschicken:

Wahlkreisbüro
Hermann Krämer
Hauptstraße 29
55471 Ravengiersburg

5. bitte mich weiterempfehlen oder Unterschriftshilfe in der Verwandtschaft leisten!

Schinderhannesschmalkost

Seit wenigen Tagen bin ich coronamäßig in meinem Bundestagswahlkreis unterwegs und stelle, nachdem ich in den Einzelbegegnungen mein Anliegen vortrage, zu 90 % eine breite Übereinstimmung mit meinem Anliegen fest. Dies betrifft insbesondere die vollständig überzogene Größe des Bundestags und schwappt sofort in die damit verbundene Steuerverschwendung über, im Vergleich zu den häufig vorhandenen, der Zeit geschuldeten, persönlichen Einschränkungen, schweren Verlusten und Existenznöten. Eine nicht zu unterschätzende Tsunamiwelle ernst zu nehmender Entrüstung schlägt mir entgegen. Trotzdem scheut man sich leider noch auf dem amtlichen Vordruck, offen mit einer Unterstützungsunterschrift mir Beistand zu leisten. Nach 3 Einsätzen freue ich mich daher um so mehr über eine 1. von 200 Unterschriften.

Bewundernswert ist gleichzeitig, wie mutig die meisten Menschen, Geschäfte, Klein- und Großunternehmen, kirchliche, soziale und kulturelle Einrichtungen den negativen Tatsachen realistisch ins Auge blicken und ebenfalls nicht aufgeben. Die milliardenschweren öffentlichen Hilfen, leider auf Kosten unserer nachfolgenden Generationen, sollen hier nicht geleugnet werden. Im Klartext: Das Vertrauen in die Politik ist nicht gänzlich im A…, aber es geht offensichtlich auch nicht mehr bildhaft am A… vorbei.

Nach meinem Vorschlag ist es zwingend notwendig, daß auch alle Abgeordneten unseres Deutscher Bundestags – egal welcher Partei – durch eine Schinderhannesschmalkost ihren Beitrag zur Überwindung der Staatskrise leisten, indem wir im Einklang mit der Wahlrechtsreform, von folgenden Veränderungen ausgehen:

1. Nur noch maximal 598 Abgeordnete, ohne wenn und aber!

2. Diese sollen sich aus 333 Wahlkreisabgeordneten sowie 265 Listenmandaten ergeben.

3. § 6 des Bundeswahlgesetzes ist daher so zu ändern, daß keine Überhang- und Ausgleichsmandatemehr möglich sind. (Vgl. mal wieder beispielhaft Rheinland-Pfalz im Gegensatz zu Baden- Württemberg.)

4. Die nach meinem Vorschlag 333 Wahlkreisabgeordnete werden als Direktmandate wie folgt gewählt:

Im ersten Wahlgang ist gewählt, wer mehr als 50% aller abgegebenen Stimmen erhält. Im oft erforderlichen zweiten Wahlgang ist gewählt, wer von den beiden Bestplatzierten aus Wahlgang 1 die meisten Stimmen erhält. Einen ähnlichen Wahlmodus haben wir bereits zum Beispiel bei vielen Kommunalwahlen. Wir Wähler*innen nehmen gerne einen zweiten Wahlgang wahr, weil wir dadurch gleichzeitig auch besser die Parteizugehörigkeit der gewählten Bundestagsabgeordneten beeinflussen können.

Mit einem solchen demokratischeren Wahlrecht zugunsten einer Aufwertung des Mehrheitswahlrechts anstatt eines aus dem Ruder gelaufenen modrigen Wahlrechts antworten wir auf die neue gegebene tatsächliche Situation. Das Bundesverfassungsgericht ist keine verstaubte Instanz und wird ggf. den Tatsachen ebenfalls ins Auge sehen.

Nach dem alten undemokratischen Moderwahlrecht kam es z.B. bei der letzten Bundestagswahl 2017 zu folgenden Kuriositäten: Nur 13 der 299 direkt gewählten Abgeordneten wurden mit einer echten Mehrheit der abgegebenen Stimmen gewählt, 25 Abgeordnete mit weniger als 30% der Stimmen, 99 Abgeordnete mit weniger als 35,5% der Stimmen, bis hin zu einem Direktmandat, bei dem bereits 23,5% ausreichten (vgl. auch Hans Meyer, Archiv des öffentlichen Rechts 143, S. 533). Die restlichen lagen darüber, aber eben nicht über 50% der abgegebenen gültigen Erststimmen. Das ist doch nicht in Ordnung, oder? Wenn wir immer im gleichen Trott weiter wählen, tragen wir mal wieder mit Schuld an dem Schlamassel, da kann sich keine*r rausreden, meint

Ihr Bundestagskandidat

Hermann Krämer, Wahlrechtsreform

für den Wahlkreis Mosel/Rhein-Hunsrück