Die Glocken der Narzisse

Als die frischgebackene ehemalige Weinkönigin Julia Klöckner am 25.3.2025 zum ersten Mal  ihre neue Rolle als Bundestagspräsidentin stehend und nicht schwankend wahrnahm, läutete sie mal wieder die zwingende Notwendigkeit einer weiteren Wahlrechtsreform des Bundeswahlrechts ein:

„333 Personen gehören dem neuen Deutschen Bundestag nicht mehr an. Manche haben einfach nicht mehr kandidiert, andere haben eine Wahl verloren, und wieder andere haben eine Wahl gewonnen und trotz dem ihr Mandat verloren. Letzteres ist das Ergebnis des neuen Wahlrechts – leider. Das Ziel der Wahlrechtsreform war eine Verkleinerung des Deutschen Bundestages, und dieses Ziel wurde erreicht. Ich habe aber Zweifel, verehrte Kolleginnen und Kollegen, ob wir den Wählerinnen und Wählern wirklich überzeugend erklären können, warum 23 Kandidatinnen und Kandidaten, die in ihrem Wahlkreis die Stimmenmehrheit gewonnen haben, nun kein Mandat zugeteilt wird. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der AfD und der Linken) (B) Zugegeben, das Wahlrecht war in Deutschland schon immer etwas kompliziert. Doch eines konnte man bislang sehr einfach erklären: dass die Wähler mit ihrer Erststimme einen Abgeordneten in den Deutschen Bundestag wählen. (Beifall bei der CDU/CSU sowie des Abg. Stefan Keuter [AfD]) Aus diesem Grund: Sollten nicht künftig wieder diejenigen, die in ihrem jeweiligen Wahlkreis das größte Vertrauen genießen, ihre Heimat auch im Deutschen Bundestag vertreten dürfen? Es muss doch möglich sein, das Ziel der Wahlrechtsreform – eine deutliche Verkleinerung des Bundestages – mit einem verständlichen und gerechten Wahlrecht zu verbinden. Da sind wir alle gefordert; ich sage das auch an meine eigenen Reihen gerichtet. Als je verständlicher und gerechter ein Wahlsystem empfunden wird, desto größer ist dessen Akzeptanz in der Bevölkerung. Deshalb: Lassen Sie uns ruhig in dieser neuen Legislaturperiode noch einmal gründlich darüber nachdenken.“ (vgl. Plenarprotokoll 21/1, S. 21)

Das war immerhin mutig! In der Tat besteht diesmal eine einmalige,  parteiübergreifende Chance hierzu incl. einer Grundgesetzänderung hinsichtlich der überfälligen Dauer der Wahlperiode auf 5 Jahre und der Herabsenkung des Wahlalters auf 17 Jahre.

Nun bleibt es abzuwarten, wie viel parteipolitisch unabhängige narrative Selbstbestimmung die Präsidentin entwickelt und sich nicht durch so überflüssige, den Staat aufblähende Aktionen wie Bürgerrat (RdNr. 1897 Koalitionsvereinbarung) oder ähnliche Gremien im „Nachdenken“ ablenken läßt, sondern sich für eine zügige Entscheidung einsetzt, bevor möglicherweise auch die neue Koalition zerbricht.

Deswegen müssen wir die Wahlrechtsgesetzgebung bis Ende 2025 abschließen.

Um Deutschland auf die digitale Überholspur und zu einem starken Digitalstandort  zu bringen  (vgl. RdNr. 2146 ff) hat Frau Klöckner als Bundestagspräsidentin des weiteren die gewaltige persönliche Chance ebenfalls unbedingt noch in diesem Jahr beispielgebend für alle Bundesländer- und Kommunalparlamente ein vollständig  digitalisiertes Parlament zu schaffen. Schriftformerfordernisse, Stimmkartenverfahren, zeitaufwendiges Auszählen sind eine Blamage in der heutigen Zeit.

Die unselige Gremien Forderung war es, die den Alterspräsident Dr. Gregor Gysi nur Minuten vorher verriet, sich letztlich doch in seine DDR-Vergangenheit zu verklären:

„Nun möchte ich Ihnen gerne überparteiliche Gremien für den Bundestag vorschlagen, in denen wir offen, ehrlich und ohne Öffentlichkeit bestimmte Fragen erörtern und im Falle von Ergebnissen diese dann der Öffentlichkeit vorstellen.“ (vgl. Plenarprotokoll 21/1, S. 8 …):

  • Gremium für eine sichere künftige Rente,
  • Gremium Steuergerechtigkeit,
  • Gremium Krankenkassensystem,
  • Gremium Bürokratie,
  • Gremium Sicherung von Demokratie, Freiheit und Rechtsstaatlichkeit.

Sein extremes Bedürfnis nach Aufmerksamkeit und Bewunderung, sein fast krankhaftes Bestreben immer das letzte Wort haben zu müssen, verwässern leider seine gerechte Forderung nach einem eigenen souveränen Staat der Palästinenser. Für eine Persönlichkeit mit jüdischen Ahnen bewundernswert.

Mögen nun alle blühende Osterglocken ein weltweit beispielgebendes Wahlrecht für eine deutsche repräsentative Demokratie digital einläuten. Die Geheimformel lautet:

333 Wahlkreise / 265 Listenmandate
598
effektiver, bürgernäher, kostengünstiger
Stichwahl

Gott schütze unser Mutterland!


Hermann Krämer
www.wahlrechtsreform.com
Interview „Hallo Brandenburg“ (ab 7:55 min)

Reformkommissiönchen

Der Bundestag wird eine Kommission zur Reform des Bundeswahlrechts und zur Modernisierung der Parlamentsarbeit einsetzen. Ihre Aufgabe soll es sein, über eine Wahlrechtsreform eine Verkleinerung des Bundestags zu bewirken. Außerdem soll sie Fragen wie ein Wahlalter ab 16 Jahren, eine Verlängerung der Wahlperiode und die gleiche Repräsentanz von Frauen und Männern im Bundestag behandeln. Bei der Abstimmung über den Einsetzungsbeschluss votierten am 22.4.2021 nur CDU/CSU und SPD für den von ihnen selbst vorgelegten Antrag (vgl. Drucksache 19/28787, Deutscher Bundestag). Inhalt des Antrags ist:

Einsetzung einer Kommission aus 9 Mitgliedern des Deutschen Bundestages und 9 Sachverständigen bei Sicherstellung einer angemessenen Bürgerbeteiligung zur Ausarbeitung von Empfehlungen betr. Begrenzung der Mitgliederzahl des Deutschen Bundestages unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des BVerfG und des personalisierten Verhältniswahlrechts, gleichberechtigte Repräsentanz von Frauen und Männern, Modernisierung der Parlamentsarbeit (Nachvollziehbarkeit und Digitalisierung, Berücksichtigung von Bürgeranregungen, Parlamentsbeteiligung an internationalen Entscheidungsprozessen), Absenkung des aktiven Wahlalters auf 16 Jahre, Dauer der Legislaturperiode, Begrenzung der Amtszeiten des Bundeskanzlers sowie Bündelung von Wahlterminen; Vorlage eines Zwischenberichts bis zum 30.09.2021 sowie des Abschlussberichts bis zum 30.06.2023; Notwendigkeit der Neueinsetzung durch den 20. Deutschen Bundestag unter Berücksichtigung evtl. geänderter Fraktionsstärken.

Die Kommission war bei der Wahlrechtsreform im vergangenen Herbst vereinbart worden. Damals waren für die Bundestagswahl im September nur kleinere Änderungen am Wahlrecht vorgenommen worden, die nach Auffassung der Oppositionsparteien und von Fachleuten kaum Auswirkungen haben dürften.

Die große Koalition habe das Thema «vergeigt», sagte der FDP-Innenpolitiker Konstantin Kuhle in der Debatte am sehr späten Donnerstagabend (vgl. 224. Sitzung Deutscher Bundestag, Protokoll S. 28556ff). Seit der Änderung des Bundeswahlgesetzes im vergangenen Herbst, die auch die Einsetzung der Kommission vorsieht, sei sieben Monate lang nichts passiert. Nun gebe es nur noch vier Sitzungswochen. Die Einsetzung der Kommission jetzt sei daher eine «absolute Farce». Das mache die FDP;nicht mit. Nach Albrecht Glaser von der AFD kann durch den Antrag für die kommende Bundestagswahl keine Schadensminderung mehr bewirkt werden. Er geht von einem Mammutbundestag zwischen 750 und über 900 Abgeordneten aus. Viele Hundert Büros für Abgeordnete und deren Mitarbeiter würden organisiert. Er geht von 500.000€ im Jahr an zusätzlichen Kosten für jeden Abgeordneten über die gesetzgeberisch vorgesehenen 598 Abgeordneten aus.

Friedrich Straetmanns von der Linken sprach von einer «reinen Hinhaltetaktik» der Union. «Sie haben nach wie vor gar kein Interesse an einem modernen Wahlrecht. Die Sitzungen der Kommission sollten nach seiner Meinung nach grundsätzlich öffentlich sein.» Ähnlich argumentierte auch die Erste Parlamentarische Geschäftsführerin der Grünen-Fraktion, Britta Haßelmann: Die Kommission sei nur eine «Beruhigungspille» für die SPD gewesen. «Was wollen Sie denn in den nächsten vier Wochen machen? (…) Glauben Sie, hier kommt irgendwer hin und berät mit Ihnen in der parlamentarischen Sommerzeit, in besten Wahlkampfzeiten über die Frage, ob wir vielleicht in der nächsten Legislaturperiode darüber diskutieren können? Das ist doch absurd.»

Annette Widmann-Mauz, Staatsministerin bei der Bundeskanzlerin unterstreicht mit ihrem zu Protokoll gegebenem Beitrag – Anlage 14 des Plenarprotokolls – im Bundestag die erneute Chance für die Frauen, die sich aus den Beratungen ergeben werden. Der paritätisch besetzte Vorsitz der Kommission sei schon einmal das erste und richtige Signal. Auch dem darf ich mich anschließen, meint

Ihr Bundestagskandidat

Hermann Krämer
www.wahlrechtsreform.com

für den Wahlkreis Mosel/Rhein-Hunsrück


Unterstützungsunterschriften
Aktueller Stand 02.05.2021

Bundesinnenminister Seehofer verlangt leider trotz Corona weiterhin aus dem Wahlkreis: 200

  • Von Frauen
  • Von Männern
  • noch offen

32
44
124

Ihre Chance mitzumachen:

1. amtlich erforderlichen Vordruck auf meiner Webseite unter „Unterstützung“ ausdrucken,

2. ausfüllen und unterschreiben,

3. Zusatz A nicht erforderlich, da ich nur um Ihre Erststimme bitte, mit der Zweitstimme wählen Sie im September Ihre Partei.

4. mir zuschicken:

Wahlkreisbüro
Hermann Krämer
Hauptstraße 29
55471 Ravengiersburg

5. bitte mich weiterempfehlen oder Unterschriftshilfe in der Verwandtschaft leisten!

5 Jahre Wahlperiode

Zur Zeit beträgt die Wahlperiode unseres Bundestags 4 Jahre. In allen Bundesländern mit Ausnahme von Bremen sind es schon lange 5 Jahre. Das Europäische Parlament wird seit 1979 für die Dauer von 5 Jahren gewählt. Die Abgeordneten der Nationalversammlung der Republik Frankreich werden auf 5 Jahre gewählt, genauso wie die Wahlen zum Unterhaus in Großbritannien und Nordirland seit 2011 alle 5 Jahre stattfinden. In Luxemburg ist es so, in Italien und in Österreich. Auch unser Bundespräsident, Frank-Walter Steinmeier, wurde für 5 Jahre gewählt.

Nur für den Bundestag hinken wir leider mal wieder hinterher, weil auch die derzeitige Koalition es entweder nicht wollte oder keine weitere Oppositionspartei hierzu gewinnen konnte. Für eine entsprechende Grundgesetzänderung ist zurecht eine Zweidrittelmehrheit im Parlament erforderlich.

Schon 1976 brachte eine Enquete-Kommission Verfassungsreform nicht den Mut auf, die entsprechende Grundgesetzänderung vorzuschlagen. Ebenso scheiterte 1993 die Gemeinsame Verfassungskommission aus Mitgliedern des Bundestages und des Bundesrates. In ihr wurde die Verlängerung der Wahlperiode auf 5 Jahre politisch gegen basisdemokratische Forderungen wie „Volksinitiativen, Volksbegehren oder Volksentscheid“ ausgespielt. Da letzteres Verlangen keine Mehrheit fand, ließ man auch die Chance auf Verlängerung der Wahlperiode sausen. Hierbei muß ich an Norbert Blüm denken: „Wer festhält, was geändert werden muss, der verliert alles“. (vgl. „Mit Gottes Wort von Tag zu Tag“ vom 18.1.2021)

Fazit:

Artikel 39, Absatz 1 unseres Grundgesetzes wird wie folgt geändert:

In Satz 1 wird das Wort „vier“ wird durch das Wort „fünf“ ersetzt und in Satz 3 die Worte „sechsundvierzig“ durch „achtundfünfzig“ und „achtundvierzig“ durch „sechzig“.

Ein typisches Beispiel, liebe Wähler*innen, daß Sie mit Ihrer Erststimme im September schonungslos ein modernes, der Zeit entsprechendes Wahlrecht verlangen müssen

durch Ihr Kreuzchen beim Bundestagskandidaten:

Hermann Krämer, Wahlrechtsreform

Ohne unseren Druck durch Ihre Erststimme für mich wird eher endlos debattiert. Je größer die Kommissionen, je unübersichtlicher der Bundestag, desto zerfaselter das Ergebnis.

Die Vorteile einer längeren Wahlperiode für uns Bürger*innen liegen auf der Hand:

1. finanzieller Vorteil,

2. effektivere Funktionalität,

3. weniger Wahlkampfgetöse.

INTROITUS

Liebe Wählerinnen, liebe Wähler unseres Wahlkreises Mosel/Rhein-Hunsrück!

Mit meinem 1. wöchentlichen Beitrag 2021 zur Wahlrechtsreform will ich die Motivation näher darlegen, die mich veranlaßt hat, mit meiner Bundestagskandidatur auf unser ungerechtes und unverständliches deutsches Bundeswahlrecht hinzuweisen. Die Beiträge erscheinen wöchentlich und sind danach unter “Archiv“ zu finden.

Während unsere Politiker von allen anderen Mitmenschen im nachvollziehbaren Lockdown gewaltige Einschränkungen mit großen finanziellen Einbußen verlangen, bläht sich das Parlament selbst auf zur Zeit 709 Abgeordnete immer unerträglicher weiter auf und gewährte zum Beispiel erst kürzlich deren 4500 Mitarbeitern sogar je einen Corona-Bonus von bis zu 600 €. Man könnte meinen nach dem Motto: „ Is ja nicht unser Geld, wir ham`s ja und sitzen am Drücker.“

Das Bundeswahlgesetz sieht im Gegensatz dazu jedoch richtigerweise nur 598 Bundestagsabgeordnete vor, aufgeteilt in 299 Wahlkreismandate und 299 Listenmandate von Parteien. Aufgrund eines kaum verständlichen Wahlrechts sind zur Zeit also 111 Abgeordnete zu viel und damit natürlich auch deren Mitarbeiter und Sachkosten.  Der Bundestagspräsident warnte aufgrund des mißlichen Wahlrechts vor noch mehr Abgeordneten nach der Bundestagswahl 2021, enthielt sich sogar in der namentlichen Abstimmung und bestellte für die  Unterbringung dieser satten Art von Obdachlosen schon mal Baucontainer. (Ja lüg ich denn!)

Leider hat weder das Parlament noch das Bundesverfassungsgericht es bisher geschafft, diesem Irrsinn Einhalt zu gebieten, weshalb Sie als Wähle(r)in ein deutliches Zeichen setzen müssen, was Sie von dem Ganzen halten. Die kosmetischen Veränderungen von 2020 sind nichts weiter als Opium fürs Volk. Das bisherige Wahlrecht hat in seinem kostspieligen Ergebnis vollständig versagt! Wir müssen daher in unserem deutschen Bundeswahlrecht dringend neue Wege gehen, wollen wir uns nicht mit der bedauerlichen Uneinigkeit zwischen den Bundestagsfraktionen bei so einem wichtigen Thema vor der Weltöffentlichkeit lächerlich machen.

Gelingt es jedoch wenigstens dem deutschen Volk mit seiner Stimme sein Parlament wieder auf ordentliche Füße zu stellen, können wir stattdessen mit einem modernen, an die Zeit angepaßtes Wahlrecht anderen Ländern auch auf diesem Gebiet wieder ein nachzuahmendes demokratisches Vorbild sein.

An dieser Stelle empfehle ich auch sich die Online-Petition des Bundes der Steuerzahler anzusehen, um die Notwendigkeit unseres Handelns noch mehr zu erkennen.

Ich beabsichtige also als Einzelbewerber für das Bundestagsmandat im Wahlkreis Mosel/Rhein-Hunsrück nicht die jeweiligen Parteien dort oder Gruppierungen anzugreifen, sondern stehe lediglich in Konkurrenz zu den anderen Direktkandidaten. Jed(e)r wählt bei der Bundestagswahl im September mit seiner Zweitstimme die Partei oder Gruppierung, die er/sie für richtig hält. Nur um  Ihr wirkungsvolles Kreuzchen mit Ihrer Erststimme bittet im September 2021:

Hermann Krämer, Wahlrechtsreform.

In der ersten Hälfte des neuen Jahres stehen viele richtungweisende und entscheidende Herausforderungen an. Beteiligen wir uns! Wir haben eine Chance.

Hat jemand die Möglichkeit mir ab dem Frühjahr Unterkunft zu gewähren oder hat eine Idee hierzu? Wer aus dem Wahlkreis Mosel/Rhein-Hunsrück ist bereit, mich vorab mit seiner Unterschrift zu unterstützen? Ich suche zur Zulassung meiner Kandidatur 200 mutige Wahlberechtigte. Gemeinsam sind wir wirkungsvoll. Meine Webseite vervollständige ich nach und nach.