Begegnung mit dem Mensch

Nahid Shahalimi therapiert ihren Schmerz über ihre Heimat Afghanistan, indem sie unermüdlich für sie eintritt. Ich durfte ihr anläßlich des „9. Kunstfest Horn“ von Frau Dagmar Rehberg begegnen.

Nahid Shahalimi wurde 1973 in ein wohlsituiertes politisches Elternhaus in Afghanistan geboren, floh nach dem Tod des Vaters 1985 mit ihrer hierdurch rechtlos gewordenen verwitweten Mutter und ihren drei Schwestern über Pakistan nach Kanada, studierte in Montreal unter anderem Bildende Kunst und Politik und lebt seit 2000 mit ihren beiden Töchtern in München.

Im Jahr 2017 hat Nahid Shahalimi nach 3-jährigen gefährlichen Recherchen in ihrer Heimat 21 beispielhafte Frauen in Afghanistan interviewt. Mit ihrem Buch „Wo Mut die Seele trägt“ ISBN 978-3-945543–16-0 legt sie die enorme Stärke von Frauen offen, einfach Mensch zu sein, wie Du und ich oder vielleicht auch mehr: Ärztin, Unternehmerin, Professorin für Bauingenieurwesen, ehemaliges Street Kid, Pilotin, Dirigentin, Kommandantin… Und das in Afghanistan. Heute, 2021, nach der Machtübernahme der Taliban, hält Shahalimi Verbindung zu diesen und weiteren Frauen oder versucht es zumindest. Nachfolgend drei Beispiele aus ihrem Buch:

Farkhunda Malikzada konnte sie nicht mehr interviewen; eine 27-jährige Studentin der Islamwissenschaften, die sich im Selbststudium ganz der Mathematik verschrieben hatte. Sie wollte Lehrerin werden und hatte ausgezeichnete Noten vorzuweisen. Man hatte sie fälschlicherweise beschuldigt, ein Exemplar des Koran verbrannt zu haben. Die Buchschilderung ihrer Tötung vermag ich nicht erneut wiederzugeben.

Kommandantin Kaftar die ihrerzeit einzige Befehlshaberin im Norden: Afghanische Frauen sollten sich den Männern gegenüber nicht als schwach ausgeben. Sie können es ihnen durchaus gleichtun und wie sie ihrer Gemeinschaft dienen. Frauen müssen nur Stärke zeigen. Schließlich bringen sie weit mehr fertig als die Männer. Sie gebären Kinder und führen Seite an Seite mit ihren Brüdern Kriege.

Shamsia Hassani, 1988 im Iran geboren, lehrt an der Fakultät der Bildenden Künste der Universität Kabul und hinterläßt (hinterließ?) dreidimensionale Graffiti auf Bürgersteigen und Kriegstrümmern: „Es heißt, ich sei eine feministische Straßenkünstlerin. Die weibliche Figur in meinen Graffiti – manchmal mit, manchmal ohne Burka – stellt einfach den Menschen an sich dar.“ Diese freundliche aufmerksame Be(ob)achtung des anderen Geschlechts kommt noch deutlicher durch die Politikwissenschaftlerin Mariam Safi zum Ausdruck, wenn sie feststellt: „ Ich definiere mich nicht über die Geschlechterrolle. Ich bin in erster Linie ein Mensch und in zweiter Linie eine Frau. Meine afghanische Abstammung ist ein wichtiger Teil meiner Identität. Eine Frau zu sein, ist ebenfalls ein Teil meiner Identität, es bestimmt meine Wahrnehmung, mein Handeln und meine Ansichten.

Was machen wir in Deutschland? Wir diskutieren noch über die Notwendigkeit von Gleichberechtigung, anstatt den Menschen zu erkennen. Manche selbstbewußte vielleicht zu stolze Frauen bei uns sind gegen die Forderungen nach Parität. Oder sind sie mal wieder bereits weiter als wir Männer? Noch, denke ich, müssen viele Frauen doch wenigstens erst mal überhaupt eine Chance bekommen, sich gegen unser dominantes Männerdenken zu behaupten. Das spricht meines Erachtens für die paritätische Platzierung von Frau und Mann im Aufstellungsverfahren von Parteien.

In Horn jedenfalls durfte ich zwei Menschen begegnen, Nahid Shahalimi und Dagmar Rehberg, vielen Dank!

Bundestagskandidat

Hermann Krämer
www.wahlrechtsreform.com

für den Wahlkreis Mosel/Rhein-Hunsrück

Mammutbundestag

„Der Bundestag ist zu groß und zu teuer! Keine Partei will wirklich eine Änderung. Auch dem Bundesverfassungsgericht fehlt der Mumm. Das erfordert einen Wähler*innen Bumms: 598 Abgeordnete absolute Obergrenze! Bündelt Ihr alle Eure Erststimmen auf Hermann Krämer Wahlrechtsreform, kracht es im morschen Gebälk. Nur die Zweitstimme für Eure Partei.“

Dieser Aufruf erfolgt voraussichtlich am 1.9.2021 in den WochenSpiegel-Ausgaben Hunsrück und Rhein-Mosel (entspricht dem Rhein-Hunsrück-Kreis), wo die Direktkandidaten für den Wahlkreis 200 gemeinsam in einem Artikel vorgestellt werden. Daß die im Herbst befürchtete erhebliche weitere Übergröße unseres Bundestags überhaupt nicht notwendig ist, belegt z.B. die kurzfristig einberufene Sondersitzung am 25.8.2021, 12.00 Uhr. Gegenstand der Beratungen soll neben der ersten Lesung von Gesetzentwürfen zur Bewältigung der Hochwasserkatastrophe und ihrer Folgen vor allem der Mandatsantrag der Bundesregierung zur Entwicklung in Afghanistan sein.

Das Parlament muss über jeden bewaffneten Einsatz der Bundeswehr abstimmen. In Ausnahmefällen ist das auch nachträglich möglich. In diesem Fall wird die nachträgliche Abstimmung mit „Gefahr in Verzug“ angesichts der schwierigen Sicherheitslage in Afghanistan nach der Machtübernahme der radikalislamischen Taliban begründet. Wir sehen also, daß in besonderen Fällen zumindest zunächst auch ohne den Bundestag gehandelt werden kann. Die Einsätze der Bundeswehr finden bereits vor der Sitzung statt. Es gab Gespräche und Unterrichtungen der Bundesregierung mit den Fraktionsvorsitzenden. Stellen wir uns vor 709 oder demnächst möglicherweise noch einige hundert mehr Abgeordnete hätten vorher stundenlang und in Ausschüssen darüber diskutiert.

Aufgrund der in § 126a der Geschäftsordnung des Bundestags reduzierten Anzahl der notwendigen anwesenden Abgeordneten um Beschlüsse zu fassen (178) kann das nun gerade in der Sommerpause eher geschehen als vor der Pandemie (355):

§ 45 Feststellung der Beschlußfähigkeit, Folgen der Beschlußunfähigkeit

(1) Der Bundestag ist beschlußfähig, wenn mehr als die Hälfte seiner Mitglieder im Sitzungssaal anwesend ist.

§ 126a Besondere Anwendung der Geschäftsordnung aufgrund der allgemeinen Beeinträchtigung durch COVID-19

(1) Der Bundestag ist abweichend von § 45 Absatz 1 beschlussfähig, wenn mehr als ein Viertel der Mitglieder im Sitzungssaal anwesend ist.
(2) Ein Ausschuss ist abweichend von § 67 beschlussfähig, wenn mehr als ein Viertel der Mitglieder an der Sitzung teilnehmen oder über elektronische Kommunikationsmittel an den Beratungen teilnehmen können.
(3) Die Ausschüsse, einschließlich des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung, können ihren Vorsitzenden auch in Sitzungswochen entsprechend § 72 zu Abstimmungen außerhalb einer Sitzung ermächtigen, für Abstimmungen und Beschlussfassungen können in Abweichung von § 48 Absatz 1 Satz 1 auch elektronische Kommunikationsmittel genutzt werden.
(4) Öffentliche Ausschussberatungen und öffentliche Anhörungssitzungen können auch so durchgeführt werden, dass der Öffentlichkeit Zugang ausschließlich durch elektronische Übermittlungswege gewährt wird.
(5) § 126a findet bis zum Ende der 19. Wahlperiode Anwendung.

Mit Blick auf das seinerzeit stark zugenommene Infektionsgeschehen der COVID-19-Pandemie war der Bundestag hierdurch in der Lage, seine Arbeits- und Funktionsfähigkeit stets zu gewährleisten und hat zudem Vorsorge getroffen, dass die Ausschuss- und Plenarsitzungen des Bundestages nicht zur Verbreitung von SARS-CoV2 beitragen (Bundestagsdrucksache 19/30669). Das kommt auch jetzt der verheerenden Lage in Afghanistan zu gute, meint

Ihr Bundestagskandidat

Hermann Krämer
www.wahlrechtsreform.com

für den Wahlkreis Mosel/Rhein-Hunsrück