Wahlkreiseinteilung

Fisch stinkt vom Kopf her

Mit diesem Hinweis beurteilt Dr. Mathias Middelberg, CDU, die Bundesregierung zum Thema Personalentwicklung z.B. in der Bundesverwaltung: Parlamentarische Staatssekretäre in Rekordhöhe, Rekordzahlen an Beauftragten (vgl. Plenarprotokoll 20/149, S. 18970 ).

Manipulation bei neuem Wahlkreiszuschnitt findet Friedrich Merz vor den Plenarberatungen: Mit dem Neuzuschnitt solle erreicht werden, dass der Wahlkreis Augsburg-Stadt „nicht zu viele CSU-Wähler hat“ und die Kulturstaatsministerin von den Grünen „bei der nächsten Bundestagswahl in Augsburg Stadt ihren Wahlkreis behalten kann“. Sachsen–Anhalt verliert einen Wahlkreis wegen sinkender Bevölkerungszahl. Das bayerische Innenministerium kritisiert den von der Berliner Ampel-Koalition geplanten Neuzuschnitt von Bundestagswahlkreisen. Die Pläne seien „abweichend von der bisherigen Staatspraxis“ nicht mit Bayern abgestimmt worden.

Philipp Amthor (CDU/CSU): „Wenn dieses Parlament die Herzkammer der Demokratie sein soll, dann ist der Wahlakt so etwas wie die Hauptschlagader, um diese Herzkammer mit dem Blut demokratischer Legitimation zu versorgen. Deswegen muss man sagen: Operationen am Wahlrecht, auch wenn sie vermeintlich klein sind, sind immer Operationen am offenen Herzen der Demokratie.“

Dr. Christian Wirth (AfD) sieht für seine Partei die Manipulation am Wahlrecht durch die Auflösung des Wahlkreises 71 Anhalt, den seine Partei im Direktmandat gewonnen habe. Dr. Petra Sitte, fraktionslos: „In Ostdeutschland entstehen Wahlkreise, die doppelt so groß wie das Saarland sind.“ Dunja Kreiser (SPD): „Die Bundestagswahlkreise im Land zeigen bereits sehr große Unterschiede. Beispielsweise ist der Wahlkreis Mecklenburgische Seenplatte II – Landkreis Rostock III…. mit 6 278 Quadratkilometern der größte.“ (im Gegensatz zum bevölkerungsstarken Wahlkreis Berlin-Mitte; er umfasst, Stand 2021, eine Größe von 39 Quadratkilometern); vgl. Plenarprotokoll 20/151, S. 19321 ff.

Die Problematik ließe sich leicht lösen, wenn unser Bundestagswahlrecht nicht nur von der Bevölkerungszahl ausgeht, sondern – wie ich in meinen Änderungsvorschlägen vorsehe – die Grundfläche eines Bundeslandes mit berücksichtigt wird. Außerdem schlage ich vor, die Zahl der Wahlkreise von 299 auf 333 zu erhöhen, zulasten der reinen Parteilistenmandate, die von derzeit 437 auf 265 gesenkt werden. Hierdurch soll eine größere Bürgernähe der Bundestagsabgeordneten erreicht werden. Die Direktkandidat*Innen im Wahlkreis werden im ersten Wahlgang mit der Mehrheit seiner Wahlberechtigten gewählt. Erhält im ersten Wahlgang niemand diese qualifizierte Mehrheit, findet ein weiterer Wahlgang statt, in dem dann gewählt ist, wer die einfache Mehrheit hat. So bewahrt sich das Wahlvolk seine eigenverantwortliche und selbstbestimmte Souveränität.

Das Geschwür der Überhang- und Ausgleichsmandate muß entfernt werden.

Bei der Wahlkreiseinteilung ist aber leider als Maßstab gemäß § 3 Absatz 1 Satz 2 BWahlG nur die deutsche Wohnbevölkerung zugrunde zu legen und nicht auch die Fläche eines Bundeslandes. Mit Beschluss vom 31. Januar 2012 (BVerfGE 130, 212 [236]) hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass aufgrund von Artikel 38 Absatz 1 des Grundgesetzes der Anteil der Minderjährigen an der Bevölkerung bei der Wahlkreiseinteilung zu berücksichtigen ist (vgl. Drs. 20/8867). Minderjährige haben das 18. Lebensjahr, und noch nicht das 14. vollendet. Merkwürdige Forderung des Bundesverfassungsgerichts und der Politik! 14- und 15jährige sind überhaupt nicht wahlberechtigt und Familien mit Kindern unter 14 Jahren gehen leer aus. Der Wahlkreiseinteilung ausschließlich eine fragwürdige Bevölkerungszahl zugrunde zu legen ist völlig überholt.

Hermann Krämer, www.wahlrechtsreform.com

b.w.

Anzahl der Wahlkreise
(wie ich sie neu vorschlage)

Bundesland bisher (1.2.24) neu
Schleswig Holstein 11 13
Mecklenburg-Vorpommern 6 9
Hamburg 6 7
Niedersachsen 30 33
Bremen 2 3
Brandenburg 10 12
Sachsen-Anhalt 8 10
Berlin 12 14
Nordrhein-Westfalen 64 68
Sachsen 16 18
Hessen 22 25
Thüringen 8 10
Rheinland-Pfalz 15 17
Bayern 47 49
Baden-Württemberg 38 40
Saarland 4 5
299 333

333 Übersicht ist kein Fehler 265

Unsere Bundeswahlkreise sind nach meiner Auffassung zu groß. Hierunter leidet die Bürger*innen Nähe der Bundestagsabgeordneten. Diese haben dadurch das Ohr weniger auf der Schiene, und die Gefahr des Abhebens unserer Politiker*innen besteht einfach faktisch. Möglicherweise kommt es ja auch hierdurch, daß Gesetzestexte und ihre Auswirkungen zu theoretisch und unpraktikabel sind.

§ 6 des Bundeswahlgesetzes „Wahl nach Landeslisten“, besser „Überhang- und Ausgleichsmandat“ oder noch besser „Verzerrung nach Landeslisten“ benannt, ist ein Musterbeispiel fehlgeschlagener Theorie. Dieser Paragraph ist nur noch durch einen Computer zu verstehen und nachzuvollziehen. Für mich jedenfalls nicht mehr verständlich und unpraktikabel allemal, wie unsere Geldbörse an der unnötigen Ausuferung und Übergröße des Bundestags schmerzhaft spürt.

Das Abheben unserer Bundestagsabgeordneten besteht darin, daß sie weder willens noch arbeitsmäßig in der Lage sind, hieran was zu ändern. Die bedauerliche Wahrheit ist, daß sich der nicht zu unterschätzende Volksunmut entlädt: „Die stecken sich ja nur selbst ihre eigenen Taschen voll“ und andererseits die Abgeordneten so lieber die Wahlkreise auch noch vergrößern wollen, um so dem Volkszorn aus dem Weg gehen zu können. Beide Spieler entfernen sich zusehends voneinander und die Fehlpässe sind vorprogrammiert.

Also Finger weg von der unpersönlichen Vergrößerung und Daumen hoch für die volksnahe Verkleinerung der Wahlkreise zu Lasten der noch unpersönlicheren Landeslisten, zumal wir bei der Bundestagswahl im Gegensatz zu den Kommunalwahlen weder Panaschieren noch Kumulieren können.

Mein Lösungsvorschlag lautet daher 333 Wahlkreise und nur 265 Listenmandate anstatt bisher nur 299 Wahlkreise und derzeit aber unglaubliche 410 Listenmandate. Daß das den Parteien nicht schmeckt, ist offensichtlich. Darauf kommt es aber nicht an, sondern: „Was tut dem Volk gut und was schadet ihm“? So ergeben sich für uns neue Wahlkreischancen:

Bundeslandbisherneu
Schleswig Holstein 1113
Mecklenburg-Vorpommern69
Hamburg67
Niedersachsen3033
Bremen23
Brandenburg1012
Sachsen-Anhalt910
Berlin1214
Nordrhein-Westfalen6468
Sachsen1618
Hessen2225
Thüringen810
Rheinland-Pfalz1517
Bayern4649
Baden-Württemberg3840
Saarland45
299333

Auffällt zum Beispiel die enorme Wahlkreisdichte in Nordrhein-Westfalen. Dies ist der dortigen hohen Bevölkerungszahl geschuldet, da sich die Anzahl der Wahlkreise bisher nach der Bevölkerungszahl eines Bundeslandes richtet. Inwieweit es richtig ist, daß ein Land die Bundespolitik so dominiert darf bezweifelt werden. Weitere herausragende Merkmale eines Bundeslandes für die Bundesrepublik sollten mit gewichtet und berücksichtigt werden. Wenn z.B. in der Sommerzeit unsere halbe Bevölkerung lechzend ans Meer reist, kommen diese Flächenländer, in denen ihre Bundestagsabgeordneten auch mal mit dem Wohnmobil unterwegs sein sollen, im Vergleich zu kurz. So kennt man im Genossenschaftsrecht ebenfalls weitere Stimmenanteile als das alleinige Personenstimmrecht. Wenn bei der Bundestagswahl schon nicht der Stimmenwert der Nordländer*innen aufgewertet wird, sollte man ihnen wenigstens einen Wahlkreisbonus geben, meint

Ihr Bundestagskandidat

Hermann Krämer
www.wahlrechtsreform.com

für den Wahlkreis Mosel/Rhein-Hunsrück