333 Übersicht ist kein Fehler 265

Unsere Bundeswahlkreise sind nach meiner Auffassung zu groß. Hierunter leidet die Bürger*innen Nähe der Bundestagsabgeordneten. Diese haben dadurch das Ohr weniger auf der Schiene, und die Gefahr des Abhebens unserer Politiker*innen besteht einfach faktisch. Möglicherweise kommt es ja auch hierdurch, daß Gesetzestexte und ihre Auswirkungen zu theoretisch und unpraktikabel sind.

§ 6 des Bundeswahlgesetzes „Wahl nach Landeslisten“, besser „Überhang- und Ausgleichsmandat“ oder noch besser „Verzerrung nach Landeslisten“ benannt, ist ein Musterbeispiel fehlgeschlagener Theorie. Dieser Paragraph ist nur noch durch einen Computer zu verstehen und nachzuvollziehen. Für mich jedenfalls nicht mehr verständlich und unpraktikabel allemal, wie unsere Geldbörse an der unnötigen Ausuferung und Übergröße des Bundestags schmerzhaft spürt.

Das Abheben unserer Bundestagsabgeordneten besteht darin, daß sie weder willens noch arbeitsmäßig in der Lage sind, hieran was zu ändern. Die bedauerliche Wahrheit ist, daß sich der nicht zu unterschätzende Volksunmut entlädt: „Die stecken sich ja nur selbst ihre eigenen Taschen voll“ und andererseits die Abgeordneten so lieber die Wahlkreise auch noch vergrößern wollen, um so dem Volkszorn aus dem Weg gehen zu können. Beide Spieler entfernen sich zusehends voneinander und die Fehlpässe sind vorprogrammiert.

Also Finger weg von der unpersönlichen Vergrößerung und Daumen hoch für die volksnahe Verkleinerung der Wahlkreise zu Lasten der noch unpersönlicheren Landeslisten, zumal wir bei der Bundestagswahl im Gegensatz zu den Kommunalwahlen weder Panaschieren noch Kumulieren können.

Mein Lösungsvorschlag lautet daher 333 Wahlkreise und nur 265 Listenmandate anstatt bisher nur 299 Wahlkreise und derzeit aber unglaubliche 410 Listenmandate. Daß das den Parteien nicht schmeckt, ist offensichtlich. Darauf kommt es aber nicht an, sondern: „Was tut dem Volk gut und was schadet ihm“? So ergeben sich für uns neue Wahlkreischancen:

Bundeslandbisherneu
Schleswig Holstein 1113
Mecklenburg-Vorpommern69
Hamburg67
Niedersachsen3033
Bremen23
Brandenburg1012
Sachsen-Anhalt910
Berlin1214
Nordrhein-Westfalen6468
Sachsen1618
Hessen2225
Thüringen810
Rheinland-Pfalz1517
Bayern4649
Baden-Württemberg3840
Saarland45
299333

Auffällt zum Beispiel die enorme Wahlkreisdichte in Nordrhein-Westfalen. Dies ist der dortigen hohen Bevölkerungszahl geschuldet, da sich die Anzahl der Wahlkreise bisher nach der Bevölkerungszahl eines Bundeslandes richtet. Inwieweit es richtig ist, daß ein Land die Bundespolitik so dominiert darf bezweifelt werden. Weitere herausragende Merkmale eines Bundeslandes für die Bundesrepublik sollten mit gewichtet und berücksichtigt werden. Wenn z.B. in der Sommerzeit unsere halbe Bevölkerung lechzend ans Meer reist, kommen diese Flächenländer, in denen ihre Bundestagsabgeordneten auch mal mit dem Wohnmobil unterwegs sein sollen, im Vergleich zu kurz. So kennt man im Genossenschaftsrecht ebenfalls weitere Stimmenanteile als das alleinige Personenstimmrecht. Wenn bei der Bundestagswahl schon nicht der Stimmenwert der Nordländer*innen aufgewertet wird, sollte man ihnen wenigstens einen Wahlkreisbonus geben, meint

Ihr Bundestagskandidat

Hermann Krämer
www.wahlrechtsreform.com

für den Wahlkreis Mosel/Rhein-Hunsrück

5 Jahre Wahlperiode

Zur Zeit beträgt die Wahlperiode unseres Bundestags 4 Jahre. In allen Bundesländern mit Ausnahme von Bremen sind es schon lange 5 Jahre. Das Europäische Parlament wird seit 1979 für die Dauer von 5 Jahren gewählt. Die Abgeordneten der Nationalversammlung der Republik Frankreich werden auf 5 Jahre gewählt, genauso wie die Wahlen zum Unterhaus in Großbritannien und Nordirland seit 2011 alle 5 Jahre stattfinden. In Luxemburg ist es so, in Italien und in Österreich. Auch unser Bundespräsident, Frank-Walter Steinmeier, wurde für 5 Jahre gewählt.

Nur für den Bundestag hinken wir leider mal wieder hinterher, weil auch die derzeitige Koalition es entweder nicht wollte oder keine weitere Oppositionspartei hierzu gewinnen konnte. Für eine entsprechende Grundgesetzänderung ist zurecht eine Zweidrittelmehrheit im Parlament erforderlich.

Schon 1976 brachte eine Enquete-Kommission Verfassungsreform nicht den Mut auf, die entsprechende Grundgesetzänderung vorzuschlagen. Ebenso scheiterte 1993 die Gemeinsame Verfassungskommission aus Mitgliedern des Bundestages und des Bundesrates. In ihr wurde die Verlängerung der Wahlperiode auf 5 Jahre politisch gegen basisdemokratische Forderungen wie „Volksinitiativen, Volksbegehren oder Volksentscheid“ ausgespielt. Da letzteres Verlangen keine Mehrheit fand, ließ man auch die Chance auf Verlängerung der Wahlperiode sausen. Hierbei muß ich an Norbert Blüm denken: „Wer festhält, was geändert werden muss, der verliert alles“. (vgl. „Mit Gottes Wort von Tag zu Tag“ vom 18.1.2021)

Fazit:

Artikel 39, Absatz 1 unseres Grundgesetzes wird wie folgt geändert:

In Satz 1 wird das Wort „vier“ wird durch das Wort „fünf“ ersetzt und in Satz 3 die Worte „sechsundvierzig“ durch „achtundfünfzig“ und „achtundvierzig“ durch „sechzig“.

Ein typisches Beispiel, liebe Wähler*innen, daß Sie mit Ihrer Erststimme im September schonungslos ein modernes, der Zeit entsprechendes Wahlrecht verlangen müssen

durch Ihr Kreuzchen beim Bundestagskandidaten:

Hermann Krämer, Wahlrechtsreform

Ohne unseren Druck durch Ihre Erststimme für mich wird eher endlos debattiert. Je größer die Kommissionen, je unübersichtlicher der Bundestag, desto zerfaselter das Ergebnis.

Die Vorteile einer längeren Wahlperiode für uns Bürger*innen liegen auf der Hand:

1. finanzieller Vorteil,

2. effektivere Funktionalität,

3. weniger Wahlkampfgetöse.