Maden im Speck

In Potsdam, in meinem Bundestagswahlkreis 61 als Einzelbewerber – Direktkandidat nur für die Erststimme – , ist es der Stadt kaum möglich einen Haushalt aufzustellen. Seit November kursiert ein Streich- und Kürzungskonzert für Potsdams Kultur und Jugend. Noch verheerender ist es in Berlin, wo es darüber hinaus sogar den Universitäten an den Kragen gehen soll. Nur im aufgeblähten Bundestag läßt es sich leben wie bei den Maden im Speck. Was ist zu tun?

In einem hervorragenden Interview der Potsdamer Nachrichten vom 8.1.2025 äußert sich der Präsident des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung, Marcel Fratscher, niederschmetternd über die Parteiprogramme zur Bundestagswahl. Hier ein Auszug:

„Die Parteien trauen den Bürger:innen nicht die Wahrheit zu, dass wir uns ändern und manchen Verzicht werden üben müssen. Sie versuchen den Menschen das Blaue vom Himmel zu versprechen.Sie versuchen, sich irgendwie durchzumogeln, statt ein Programm zu entwickeln, wie wir aus dieser wirtschaftlichen und übrigens auch sozial sehr schwierigen Lage wieder herauskommen. Die Parteien trauen den Bürgerinnen und Bürger nicht zu, dass sie mit der Wahrheit umgehen können. Das ist für mich ein Armutszeugnis für die Demokratie.Ehrlichkeit und einen klaren Kompass braucht es stattdessen. Dazu gehören mutige Reformen, die so manche Besitzstände beschneiden werden. Und eine Investitionsoffensive für Bildung, Infrastruktur, Klimaschutz und Innovation. Und wir müssen Unternehmen, aber vor allem Menschen mit mittleren und geringen Einkommen entlasten. Ich stimme zu, dass der Staat kleiner und effizienter werden muss.“

Die gehampelte Verkleinerung des Bundestags von 736 auf 630 Abgeordnete hat das Bundesverfassungsgericht nicht in Gänze bestätigt, sodaß die neue Regierung das Wahlrecht mal wieder ändern muß. (vgl. hierzu unter meinen „Beiträgen“ Ping-Pong 2.0) Deswegen gehört die konkrete Obergrenze von 598 Abgeordneten ins Grundgesetz. Und dann ist effiziente Ruhe im Karton.

Was könnt Ihr Wähler:Innen von Potsdam in der Sache tun? Ihr habt eine Riesenchance: Nicht nur lesen, denken oder schimpfen sondern handeln und im deutschlandweit viel beachteten „Promi-Wahlkreis“ 61 Potsdam, Potsdam-Mittelmark II – Teltow – Fläming II den Parteien zur zwingend notwendigen Diätkur nur mit Eurer Erststimme eine Watsche verpassen:

Hermann Krämer
Kennwort: Bundestagverkleinerung
Einzelbewerber (nur für die taktisch wirkungsvolle Erststimme)
www.wahlrechtsreform.com

Ping-Pong 2.0

Mit seiner mutigen Entscheidung zum Wahlrecht 2023 rückt das Bundesverfassungsgericht am 30.7.2024 seinen früheren Anstoß zu der unseligen Heuschreckenplage in Berlin in Sachen Überhang- und Ausgleichmandats-Vermehrung zurecht.

Ein Ruck geht durch die Wahlarena.

103 Abgeordnete weniger. Bravo! Das Institut der deutschen Wirtschaft Köln e.V. schätzt jährliche Einsparungen von 125.000.000 €. Das sind eine halbe Milliarden Euro pro Wahlperiode. Nicht schlecht! Wir dürfen gespannt sein, welche Kosteneinsparung sich ebenfalls für die aufgeblähte Bundestagsverwaltung ergibt. Welche und wie viele Personalstellen können jetzt im September bei der parlamentarischen Beratung des Bundeshaushalts 2025 im Bundestag folgerichtig tatsächlich in der Bundestagsverwaltung gestrichen werden? Welche Stellen werden zusätzlich durch einen „kw-Vermerk“ ergänzt (künftig wegfallend)? Jegliche Neueinstellungen und Höhergruppierungen sollten beispielgebend für alle Bundes- und Landesverwaltungen zugunsten des vorhandenen Personals unterbleiben! Haben Bundestagspräsidentin Bärbel Bas (SPD) und die Bundestagsabgeordneten den Mut zu konsequenten Änderungsanträgen? Oder kann sie weiter darauf spekulieren, daß alle Abgeordneten ihr willfährig dienen?

Rund 3.200 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sorgen dafür, dass der parlamentarische Betrieb reibungslos läuft; etwa 10.000 Menschen arbeiten insgesamt im Deutschen Bundestag. (vgl.: Deutscher Bundestag „Die Verwaltung des Deutschen Bundestags“). Ich glaub mich knutscht ein Elch.

Ich bin eigentlich satt, dauernd was vom Pferd zu erzählen. Ein wilder Hengst galoppiert zügellos durch Deutschland und trifft im Osten auf eine rappelige, unberechenbare Stute, die poppolistisch – aus dem Westen kommend – gegen alles austritt, was sich ihr von hinten nähert.

Saftige Weiden für alle demokratischen Nichtwiederkäuer lassen sich dagegen erfolgreich finden durch:

598:265=333:2

Der Hackerangriff dazu gelingt auf meiner Webseite www.wahlrechtsreform.com unter „Beiträge“.

Wenn in diesem Sinne das Wahlrecht nach der nächsten Bundestagswahl – wann immer sie kommt – geändert wird, so liegt hierin eine große Chance in der demokratischen Weiterentwicklung Deutschlands: modern, friedlich weltführend! Außerdem 5 Jahre Wahlperiode und Jugendwahlrecht mit 17 als fairen Kompromiß.

Leider war Herr Merz (CDU) als Oppositionsführer im Gegensatz zur mündlichen Verhandlung des Bundesverfassungsgerichts bei dessen Urteilsverkündung nicht anwesend. Wohl keine Folge der Vorabveröffentlichung des Urteils? Jedenfalls kann er seine Ansehung unseres höchsten Gerichts mit einer notwendigen Zweidrittelmehrheit bei der Absicherung im Grundgesetz zu den Strukturen des Gerichts sowie der Wahl und Amtszeit seiner Richter*Innen in diesem Jahr herbeiführen. Es sollte endlich mit den Regierungskoalitionen ein gemeinsamer Gesetzentwurf eingebracht werden. Wenn solche Gemeinsamkeiten sichtbar möglich sind, verbessert sich das Vertrauen des Wahlvolks auf unseren Staat.

Hermann Krämer
www.wahlrechtsreform.com

Volksentscheid statt Bürgerrat

Am 14.3.2024 hat der Bundestag erstmals über Empfehlungen eines sogenannten Bürgerrats debattiert (vgl. Plenarprotokoll 20/157 S. 20067). Hierbei wurde auch über die Notwendigkeit einer solchen Konstruktion gestritten.

Mit der Stabsstelle für Bürgerräte zur Organisation der Ratlosigkeit des Parlaments wird nach dem Bundestag auch die Bundestagsverwaltung weiter aufgebläht. Organisatorisch wäre die Stabsstelle wohl besser als eine Abteilung „Opium fürs Volk“ unter Lauterbachs Gesundheitsministerium „untergebracht“(vgl. Zur Problematik Bürgerrat gerne meinen kritischen Beitrag „Rat“ vom 24.7.2023).

Im Bundeshaushalt 2023 standen drei Millionen Euro für die Durchführung des Bürgerrats zur Verfügung. Viel Geld und Aufmerksamkeit für 160 zusammengewürfelte Personen. Tatsächlich teilgenommen bei der Abstimmung des Bürgerrates über seine Empfehlungen (Bürgergutachten) haben letztlich nur 113 Bürger*Innen (vgl. Bundestagsdrucksache 20/10300, S.28ff).

Eine unmittelbare Bürgerbeteiligung durch einen Volksentscheid scheut der Bundestag bisher. Vermutlich fühlt er sich dann in seiner repräsentativen Würde angekratzt. Zu Unrecht schauen wir aktuell mit so kritisch bevormundendem Blick auf die Neuen Bundesländer. In den neuen Ländern Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und im Freistaat Thüringen hat es bereits vor der Verabschiedung ihrer Landesverfassungen nach der Wende singuläre Fälle einer unmittelbaren Bürgerbeteiligung gegeben. So gab der Verfassungsausschuss des Thüringer Landtags zum Entwurf der Landesverfassung den Bürgern Thüringens Gelegenheit, gegenüber dem Landtag zu dem Verfassungsentwurf Stellung zu nehmen; dazu wurde der Entwurf als Zeitungsbeilage in einer Auflage von 800 000 Stück veröffentlicht. Der Ertrag waren knapp 400 Stellungnahmen mit ca. 3000 Einzelanregungen. Sie wurden im Ausschuss erörtert und teilweise – wenn auch nur in geringem Umfang – aufgegriffen (vgl. Joachim Linck „Unmittelbare Bürgerbeteiligung am parlamentarischen Gesetzgebungsverfahren“, Zeitschrift für Gesetzgebung, 2004, S.137ff). Folgerichtig enthält die Thüringer Landesverfassung einen fundierten Artikel 82 „Volksbegehren und Volksentscheid“.

Volksentscheide und Volksbegehren müssen ebenso im Grundgesetz stärker aufgenommen werden. Das Volk muß Dampf ablassen können, bevor der Kessel überkocht. Seit den Anregungen von Professor Dr. Linck, Landtagsdirektor a.D. in Thüringen, mit Gastvorträgen zur Demokratie in Russland, der Ukraine und China sind schon 20 Jahre vergangen. Zuviel Rücksicht auf zu viele Abgeordnete muß im Deutschen Bundestag genommen werden. Politiker*Innen verdienen unser geschätztes Vertrauen, Parteien wirken unabdingbar bei der politischen Willensbildung des Volkes mit. Das Volk als Souverän jedoch mit einem Bürgerrat zu betütteln, verkennt die von ihm ausgehende Staatsgewalt. „Wir sind das Volk“ hat es ganz einfach im Kuli:

Wahlrechtsreform verlangen:
Die Anzahl der Bundestagsabgeordneten im Grundgesetz verbindlich festlegen:
598 = 333 Wahlkreise und 265 Listenmandate

ist die Lösung.

Hermann Krämer
www.wahlrechtsreform.com

Rat

21.07.2023, die Bundestagspräsidentin lost einen Bürgerrat aus. 160 Bürger sollen dem Bundestag Vorschläge zur Ernährungspolitik machen. Vor der misslungenen Showveranstaltung waren 20 000 Personen ausgelost und zur Teilnahme eingeladen worden. Nur 2.200 interessierten sich überhaupt hierfür und antworteten. Darunter waren 70% Akademiker. Dieser Anteil wurde durch ein weiteres Auswahlverfahren auf 26% gesenkt, indem auch auf die Verteilung nach Alter, Geschlecht, regionaler Herkunft, Ortsgröße und Bildungshintergrund geachtet wurde. Der Bürgerrat soll dem Deutschen Bundestag bis zum 29.Februar 2024 seine Handlungsempfehlungen in Form eines Bürgergutachtens vorlegen. Mit einer Stabsstelle für Bürgerräte zur Organisation der Ratlosigkeit wird nach dem Bundestag  auch die Bundestagsverwaltung weiter aufgebläht.

Die Beratungen des Bürgerrates werden durch eine inhaltlich neutrale Moderation geleitet, die für eine ausgewogene Beteiligung der Teilnehmenden sorgen soll. Zur Vermittlung des erforderlichen Wissens und einer fachlich fundierten Begleitung wird der Bürgerrat durch Expertinnen und Experten aus Wissenschaft und Praxis unterstützt (vgl. Drs. 20/6709): Der Mehrwert des Bürgerrates für den Deutschen Bundestag soll darin bestehen, ein genaues Bild davon zu bekommen, welche Maßnahmen die Bürgerinnen und Bürger für eine gesündere und nachhaltigere Ernährung wünschen oder welchen Beitrag sie selbst dafür bereit sind zu leisten.

In der Bundestagssitzung am 10.5.2023 wurden hierfür Kosten von 9 Mio.€ genannt(vgl. PlProtk.102,S.12328). Nach meiner Meinung eine teure „private“ Volkshochschule des Bundestags durchaus auf höchstem Niveau. Ob aber160 beeinflusste Personen ein repräsentatives Bild von 84,5 Millionen Einwohner abgeben, darf bezweifelt werden. Oder ist es doch nur ein Ablenkungs- manöver der eigenen Unfähigkeit der Ampel zu mehr Bürger*Innennähe?

Mit meinem Rat, die persönlicheren Wahlkreismandate von derzeit 299 auf 333 zu erhöhen und die derzeitigen unpersönlichen 437 reinen Partei-Listenmandate auf 265 zu reduzieren (ohne weitere Ausgleichs- und Überhangmandate), wird der Rat der Bürger wesentlich näher und kostengünstiger eingeholt; bei einer erzielten Obergrenze von 598 Bundestagsabgeordneten.

Ein solches arbeitsfähigeres Parlament hätte vielleicht eher den Mut, fairerweise den Rahmen eines Volksentscheids in Art. 29 GG  über eine Länderveränderung hinaus auf Anträge und Gesetze zu erweitern, wie es bereits in vielen Landesverfassungen üblich ist. Wie träge ist doch dagegen unser Bundestag! Es sind einfach zu viele ratlose Abgeordnete. Bei der namentlichen Abstimmung zur Einsetzung des Bürgerrats haben 70 Abgeordnete gefehlt. Noch schlimmer war das parlamentarische Desinteresse nur noch bei der letzten Abstimmung des Bundestags vor der Sommerpause am 7.7.2023 über das Energie-Effizienzgesetz. Die Abstimmung konnte überhaupt nicht mehr stattfinden, nachdem ein sogenannter Hammelsprung feststellte, daß mit 241 Abgeordneten der Bundestag nicht mehr beschlußfähig (369) war. Es fehlten 495 Bundestagsabgeordnete.

meint

Hermann Krämer
www.wahlrechtsreform.com 

Parlament mangelhaft

In seiner vorzüglichen Bibliothek von Andreas D‘orfey, die er mir freundlicherweise u.a. hier im noch verwaisten Kloster Ravengiersburg zur Verfügung gestellt hat, finde ich schnell Hinweise zur Namensentstehung unseres Deutschen Parlaments. Es kommt aus dem Französischen parler reden, sprechen oder parlementer verhandeln, diskutieren. Demnach widerspricht es der gewollten örtlichen demokratischen Zusammenkunft unserer Abgeordneten, Redebeiträge im politischen Meinungsaustausch abzulesen und erst recht zum Teil von wissenschaftlichen Mitarbeitern vorgefertigte Schriftstücke auch noch um Zeit zu sparen zu Protokoll zu geben.

Wie sieht die Realität in unserem Parlament aus? Sofern jemand da ist, wird oft eifrig in die Handys getippt oder geschaut. Andere befinden sich in parallel verlaufenden Ausschußsitzungen. Überall führen Streß und Hetze zu einer Überforderung mit teils gesundheitlichen Folgen auch für Abgeordnete. Bewundernswert, wie es trotzdem noch zu echten Debatten kommt. Wer die freie Rede nicht scheut, sieht sich einem nachträglichen bewertenden digitalen und medialen Journalismus ausgesetzt, der vielfach aus finanziellem Eigeninteresse – die Auflagenhöhe oder Einschaltquote sind entscheidend – jeden Winkelzug, jede Mundbewegung eines Abgeordneten möglichst vernichtend ausschlachtet. „Meisterhaft“ hier sicher Markus Lanz in der Kategorie „intellektuelle Gedankenzerstörung“.

Die vergangene Plenarsitzungswoche umfaßte 3 Plenarsitzungen mit 48 Tagesordnungspunkten und 27 Zusatzpunkten. Diese sind jeweils weiter vielfach unterteilt. So enthält zum Beispiel der einzelne Tagesordnungspunkt 47 alleine 49 zusätzliche Unterpunkte. Diese 49 Unterpunkte, zum Teil auch Gesetzentwürfe der Bundesregierung, wurden allesamt ohne Debatte in Ausschüsse überwiesen.Ähnlich verliefen die „Beratungen“ zu 44 Unterpunkten im Tagesordnungspunkt 48 „Abschließende Beratungen ohne Aussprache“. Auch hier wurden manche Gesetzentwürfe in zweiter und danach in dritter Beratung, auch einstimmig, ohne Debatte „durchgestochen“.

Bei der nicht zu beherrschenden Tagesordnung ist es nicht verwunderlich, wenn die amtierenden Präsidenten besorgt und nicht ohne Absicht verschiedentlich darauf hinweisen, wie lange die Plenarsitzung dauern wird, so z.B. Vizepräsident Wolfgang Kubicki in der 230. Plenarsitzung am 20.Mai 2021, Plenarprotokoll 19. Wahlperiode Seite 29451 : „Ach, Sie waren schon am Schluss. (Heiterkeit und Beifall bei der SPD) Gut, dann bitte ich vielmals um Entschuldigung; aber das Leben hält merkwürdige Geschichten bereit. Die Grünen haben darum gebeten, eine Kurzintervention abgeben zu können, die ich jetzt zulasse. Ich darf aber, bevor Sie sprechen, Herr Kollege Krischer, darauf hinweisen: Wir sind mit der Tagesordnung momentan bei 6.26 Uhr morgen früh.“ Viele Reden werden daher auch bei dieser Sitzung zu Protokoll gegeben und noch nicht mal vorgetragen geschweige denn frei gehalten. So endet die Sitzung „schon“ um 0.42 Uhr und Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble verzichtet zum Ausgleich entgegenkommenderweise in der 231. Sitzung, 8 Stunden später, auf eine Anwesenheitspflicht der Abgeordneten für die 232.Plenarsitzung am 6.Juni 2021. Ein Großteil dieser überschüssigen Massenproduktion an Vorlagen ist vermutlich auch der Überproduktion an Abgeordneten geschuldet nach dem Motto: „Viel Kleinvieh macht auch Mist“.

Die Realität von reden und debattieren darf also hinterfragt werden, wobei wir mehr und mehr erkennen, die Abgeordneten sind aufgrund der Übergröße des Bundestags schlichtweg chancenlos.

Gleichzeitig sinkt in diesen bedenklichen, sich häufenden Streßsituationen für alle Beteiligten die Konzentrationsfähigkeit erheblich. Falsches Abstimmungsverhalten einzelner Abgeordneten sind an der Tagesordnung oder sagen wir besser an der Nachtordnung. Markantes Beispiel, das durch die Presse ging, Wirtschaftsminister Peter Altmaier, CDU, stimmt versehentlich mit den Linken. Allein in der hier besprochenen 230. Plenarsitzung erklären 11 Abgeordnete verschiedener Parteien im Protokoll gemäß § 31 der Geschäftsordnung eine Änderung ihres Abstimmungsverhaltens bei einer namentlichen Abstimmung am Vortag; darunter auch Arbeitsminister Hubertus Heil, SPD. Es ist nicht selten, daß ganze Abstimmungen öfter wiederholt werden müssen, bis sie klar sind.

Immerhin werden gesundheitliche Probleme, wenn nötig, offen angesprochen bzw. medizinisch notwendige Maßnahmen ergriffen. Als zur späten Stunde Britta Haßelmann, Bündnis 90/Die Grünen das Wort ergreift(vgl. Plenarprotokoll 19. Wahlperiode Seite 29546 , wird sie wiederholt von Stephan Brandner, AFD, mit Zwischenrufen attackiert. Hier ein Ausschnitt:

„ Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wenn es Ihnen nicht passt, gehen Sie doch raus. (Armin-Paulus Hampel [AfD]: Nö, wir sind gespannt! – Beatrix von Storch [AfD]: Das könnte Ihnen so passen!) Sie müssen nicht hierbleiben, während ich rede. (Armin-Paulus Hampel [AfD]: Wir freuen uns schon!) Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich finde den Antrag der AfD ziemlich durchschaubar. (Stephan Brandner [AfD]: Ach, Fräulein Haßelmann, nicht immer die gleichen Kamellen hier! Bringen Sie mal irgendwas Neues! – Heiterkeit bei Abgeordneten der AfD) – Hören Sie mal zu: Für Sie bin ich maximal Frau Haßelmann! (Bettina Stark-Watzinger [FDP]: Sehr richtig!) Ich bin auch nicht Ihre Kollegin, ja? (Stephan Brandner [AfD]: Fräulein Haßelmann, erzählen Sie weiter! Die Zeit läuft!) Vizepräsident Dr. Hans-Peter Friedrich: Liebe Kollegen, bitte! Jetzt lassen Sie mal die Kollegin Haßelmann sprechen. (Dr. Irene Mihalic [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Der Herr Brandner kann es nicht ertragen, wenn Frauen mit Format da vorne stehen! – Stephan Brandner [AfD]: Fräulein Haßelmann kann fortfahren! Oder fortgehen! – Gegenruf der Abg. Bettina Stark-Watzinger [FDP]: Hören Sie doch mal auf mit „Fräulein“! Das ist wirklich respektlos!) – Herr Brandner, bitte! Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Herrlein Brandner hat wahrscheinlich getrunken, meine Damen und Herren.

(Stephan Brandner [AfD]: Jetzt aber! – ArminPaulus Hampel [AfD]: Wasser!) Anders kann ich es mir nicht erklären. Um die Uhrzeit ist der Asbach noch nicht alle. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD und der Abg. Bettina Stark-Watzinger [FDP]) Meine Damen und Herren, jetzt zur Sache. Wir sollten nicht zulassen, dass das wichtige Petitionsrecht instrumentalisiert wird, also das Recht von Bürgerinnen und Bürgern, sich über Petitionen mit einem ernsthaften Anliegen, das aus ihrem Lebensumfeld kommt, an den Deutschen Bundestag zu wenden. Es geht um Anliegen, die hier in unglaublich engagierter Arbeit von den Mitgliedern des Petitionsausschusses bearbeitet werden. Das will ich an dieser Stelle auch mal sagen: Diejenigen aus unseren Fraktionen, die im Petitionsausschuss arbeiten, leisten Unglaubliches.“

Da die Störaktionen sich bei den nachfolgenden Rednern verstärken, kommt es letztlich zum Ordnungsruf durch den Präsidenten:„ Vizepräsident Dr. Hans-Peter Friedrich: Herr Brandner, Sie kriegen jetzt von mir einen Ordnungsruf wegen fortgesetzter Störung der Debatte. Es ist wirklich unerträglich – unerträglich!“

2019 kam es im Plenum des Bundestags zu zwei dramatischen Situationen. Als Konsequenz ist seit dem im Plenarsaal ein Defibrillator griffbereit .Nach gleich zwei medizinischen Notfällen im Bundestag, der CDU-Abgeordnete Matthias Hauer erlitt während seiner Rede einen Zusammenbruch, später hatte eine Politikerin der Linken einen Schwächeanfall. zog die Bundestagsverwaltung Konsequenzen: Direkt im Plenarsaal sollten künftig griffbereit ein Notfallkasten, Sauerstoff und ein Defibrillator platziert werden, sagte damals Bundestagsvizepräsident Wolfgang Kubicki (FDP).

Wir Wähler*innen sind mitverantwortlich für diese unhaltbaren Zustände in unserem Deutschen Parlament! Es sind nicht die Abgeordneten, die Mitarbeiter und die Verwaltung, die faul sind: Das System ist faul und zu kostspielig! Wir dürfen uns nicht wegducken und so tun, als könnten wir ja doch nichts machen. Das ist falsch! Setzen wir dagegen ein wirksames Zeichen mit Ihrer Erststimme im September für

Ihren Bundestagskandidat

Hermann Krämer
www.wahlrechtsreform.com

für den Wahlkreis Mosel/Rhein-Hunsrück


Unterstützungsunterschriften
Aktueller Stand 23.05.2021

Bundesinnenminister Seehofer verlangt leider trotz Corona weiterhin aus dem Wahlkreis: 200. Eine im Bundestag am 20.5.21 einstimmig erfolgte Quotenreduzierung auf 50 hat den Bundesrat bisher noch nicht passiert.

  • Von Frauen
  • Von Männern
  • noch offen

72
102
26

Ihre Chance mitzumachen:

1. amtlich erforderlichen Vordruck auf meiner Webseite unter „Unterstützung“ ausdrucken,

2. ausfüllen und unterschreiben,

3. Zusatz A nicht erforderlich, da ich nur um Ihre Erststimme bitte, mit der Zweitstimme wählen Sie im September Ihre Partei.

4. mir zuschicken:

Wahlkreisbüro
Hermann Krämer
Hauptstraße 29
55471 Ravengiersburg

5. bitte mich weiterempfehlen oder Unterschriftshilfe in der Verwandtschaft leisten!

Peanuts ?

Was kostet uns die Abgeordnetenschwemme im Deutschen Bundestag, und wie hoch sind die Einsparungen bei einer Verlängerung der Wahlperiode auf 5 Jahre?

Sich mit Kosten und Finanzen zu beschäftigen, machen die meisten von uns nur ungern. Wir sehen lieber darüber hinweg, wenn es uns nicht unmittelbar betrifft. Das ist ein psychologischer Selbstschutz und es sind ja auch vermeintlich nicht meine persönlichen Schulden. Denn es sind Schulden, mit denen das Parlament finanziert wird und die nur auf die nächsten Generationen abgeschoben und ausgeblendet werden. Unsere Staatsverschuldung – pro Sekunde 6.855€ – beträgt 2.316.077.777.777 € im Laufe des 6. März 2021. Eine Summe, die wir leicht abnicken, weil wir sie uns nicht mehr vorstellen können bzw., an die wir uns gefährlicherweise gewöhnt haben.

Wenn wir Wähler*innen mit weniger Abgeordneten und einer längeren Wahlperiode das gleiche Ergebnis mindestens erzielen können, warum sollen wir das nicht einfach mal verantwortungsvoll für die nächsten Generationen versuchen? 157.325.624 € Ersparnis sind drin:

  1. Wegen der Corona-Krise wird die Bundestagswahl nach einem Bericht der „Saarbrücker Zeitung“ vom 22.2.2021 so teuer wie noch nie. Das Bundesinnenministerium veranschlage für die Wahl am 26. September 2021 Kosten von insgesamt 107 Millionen Euro, berichtete die Zeitung. Bei 4 jeweils um 1 Jahr verlängerten Wahlperioden haben wir eine Bundestagswahl umsonst.
  2. Wir haben ja gesehen derzeit sind 111 Abgeordnete zu viel ( 598 sind vorgesehen, 709 sind es).

Zu Errechnung der Kosten ziehe ich die Angaben des Bundes der Steuerzahler gerne zu Rate, auf dessen Online-Petition „Schluss mit dem XXL- Bundestag“ ich erneut verweise.

Ein Abgeordneter kostet uns pro Jahr mindestens:

– Abgeordnetenbezüge 10.083 €/mtl = 120.996 €

– Kostenpauschale 4.498 €/mtl = 53.976 €

– Sachleistungskosten 1.000 €/mtl = 12.000 €

– Mitarbeiterpauschale 22.201 €/mtl = 266.412 €

453.384 € x 111 Abg. = 50.325.624 €

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Hinzu kommen locker:

  • Büroausstattung: Neben der Kostenpauschale haben alle Abgeordneten Anspruch auf ein eingerichtetes Büro am Sitz des Bundestages in einer Größe von derzeit 54 Quadratmetern für sich und ihre Mitarbeiter einschließlich Kommunikationsgeräten und Möblierung.
  • Reisekosten: Bundestagsabgeordnete können alle Verkehrsmittel der Deutschen Bahn kostenfrei nutzen. Ende 2012 hat der Ältestenrat beschlossen, dass die Netzkarte der Bahn auch für Privatreisen genutzt werden darf. Dadurch können die Abgeordneten kostenlos per Bahn in den Urlaub reisen – die Kosten trägt der Steuerzahler. Im Raum Berlin steht ihnen zusätzlich die Dienstwagenflotte des Bundestags jederzeit zur Verfügung. Außerdem werden die Kosten für Inlandsflüge erstattet.
  • Versorgung: Bundestagsabgeordnete zahlen keine Beiträge für ihre Altersversorgung. Bereits nach einem Jahr im Bundestag erwirbt ein Abgeordneter einen Pensionsanspruch von 252 € im Monat. Rechnerisch erhält er pro Jahr Bundestagszugehörigkeit 2,5 Prozent der jeweils aktuellen Entschädigungshöhe. Somit ergibt sich nach 27 Jahren ein Maximalanspruch von 67,5 Prozent der Entschädigung bzw. derzeit knapp 6.806 € pro Monat. Damit erreichen Abgeordnete bereits nach einem halben „Arbeitsleben“ den maximalen Pensionsanspruch. Zudem können lang gediente Parlamentarier bis zu zehn Jahre vor Erreichen der Altersgrenze abschlagsfrei in Pension gehen.
  • Übergangsgeld: Für jedes Jahr der Mitgliedschaft im Bundestag wird einen Monat Übergangsgeld gezahlt und zwar in voller Höhe der Abgeordnetenentschädigung, also derzeit 10.083 €. Gedeckelt ist die Bezugsdauer bei 1½ Jahren. Somit können Langzeitabgeordnete nach ihrem Ausscheiden aus dem Bundestag bis zu 181.494 € erhalten. Allerdings werden ab dem zweiten Monat alle Erwerbs- und Versorgungseinkünfte auf das Übergangsgeld angerechnet.

Fazit:

Wenn Sie liebe Wähler*innen mir bis hierhin gefolgt sind, danke ich Ihnen für Ihr respektables Durchhaltevermögen. Es zeigt, daß wir Wähler*innen uns zurecht mehr Gedanken und Sorgen machen, als man es uns zutraut. Nun ist es mir wirklich wichtig, daß ich mit diesem Beitrag keine politische Neiddebatte unterstützen will. Dafür ist das Thema zu ernst! Im Gegenteil, Abgeordnete müssen ordentlich bezahlt werden, damit unter ihnen gut ausgebildete Topleute bereit sind, sich an vorderster Front für unser demokratisches Staatswesen zu unser aller Wohl einsetzen. Die Verlockung, daß manch eine/einer eher bei einem besser bezahlten Job in der freien Wirtschaft sein Glück sucht, ist die häufigere Variante. Und hier braucht niemand sein Einkommen so öffentlich darzustellen, kein/e Journalist/in, kein/e Moderator/in, kein/e Manager/in…. Politiker*innen hingegen bekommen von allen Seiten meist eher Dresche. Wer da noch glaubhaft und angesehen bleibt, verdient uns aller Respekt.

Nur, wir haben einfach zu viele Abgeordnete.. Sie behindern sich dadurch in den eigenen Fraktionen gegenseitig und das auch noch auf unsere Kosten. Ein politisches, sachliches Problembewußtsein wird durch von vorneherein überzogene Maximalforderungen überlagert, wodurch ständige Kompromißerwartungen politischen Unverdruß erzeugen. Meine angestrebte Wahlrechtsreform erfordert neues Denken und mutiges Handeln. Ich gebe es nicht auf, an eine gesunde deutsche Qualitätspolitik zu glauben meint

Ihr Bundestagskandidat

für den Wahlkreis Mosel/Rhein-Hunsrück

Hermann Krämer, Wahlrechtsreform

5 Jahre Wahlperiode

Zur Zeit beträgt die Wahlperiode unseres Bundestags 4 Jahre. In allen Bundesländern mit Ausnahme von Bremen sind es schon lange 5 Jahre. Das Europäische Parlament wird seit 1979 für die Dauer von 5 Jahren gewählt. Die Abgeordneten der Nationalversammlung der Republik Frankreich werden auf 5 Jahre gewählt, genauso wie die Wahlen zum Unterhaus in Großbritannien und Nordirland seit 2011 alle 5 Jahre stattfinden. In Luxemburg ist es so, in Italien und in Österreich. Auch unser Bundespräsident, Frank-Walter Steinmeier, wurde für 5 Jahre gewählt.

Nur für den Bundestag hinken wir leider mal wieder hinterher, weil auch die derzeitige Koalition es entweder nicht wollte oder keine weitere Oppositionspartei hierzu gewinnen konnte. Für eine entsprechende Grundgesetzänderung ist zurecht eine Zweidrittelmehrheit im Parlament erforderlich.

Schon 1976 brachte eine Enquete-Kommission Verfassungsreform nicht den Mut auf, die entsprechende Grundgesetzänderung vorzuschlagen. Ebenso scheiterte 1993 die Gemeinsame Verfassungskommission aus Mitgliedern des Bundestages und des Bundesrates. In ihr wurde die Verlängerung der Wahlperiode auf 5 Jahre politisch gegen basisdemokratische Forderungen wie „Volksinitiativen, Volksbegehren oder Volksentscheid“ ausgespielt. Da letzteres Verlangen keine Mehrheit fand, ließ man auch die Chance auf Verlängerung der Wahlperiode sausen. Hierbei muß ich an Norbert Blüm denken: „Wer festhält, was geändert werden muss, der verliert alles“. (vgl. „Mit Gottes Wort von Tag zu Tag“ vom 18.1.2021)

Fazit:

Artikel 39, Absatz 1 unseres Grundgesetzes wird wie folgt geändert:

In Satz 1 wird das Wort „vier“ wird durch das Wort „fünf“ ersetzt und in Satz 3 die Worte „sechsundvierzig“ durch „achtundfünfzig“ und „achtundvierzig“ durch „sechzig“.

Ein typisches Beispiel, liebe Wähler*innen, daß Sie mit Ihrer Erststimme im September schonungslos ein modernes, der Zeit entsprechendes Wahlrecht verlangen müssen

durch Ihr Kreuzchen beim Bundestagskandidaten:

Hermann Krämer, Wahlrechtsreform

Ohne unseren Druck durch Ihre Erststimme für mich wird eher endlos debattiert. Je größer die Kommissionen, je unübersichtlicher der Bundestag, desto zerfaselter das Ergebnis.

Die Vorteile einer längeren Wahlperiode für uns Bürger*innen liegen auf der Hand:

1. finanzieller Vorteil,

2. effektivere Funktionalität,

3. weniger Wahlkampfgetöse.

Gedanken zur Frauenquote

~ Gewidmet meiner Freundin, Martina Pudlo, Boppard.

Frauen haben bekanntlich einen anderen Blick auf die Dinge. Wo wir Männer hinter der Stirn eher einen größeren Anteil Beton haben, existiert bei Frauen an der gleichen Stelle zusätzlich eine einfühlsamere Festplatte mit mehr Weitsicht. Keine Frage, wir brauchen beides im Parlament, aber eben beides. Überwiegt der Betonanteil, sind die negativen Folgen der Erschütterungen für uns alle zu hoch. Überwiegt das Gefühl, mangelt es scheinbar an weiterführenden Entscheidungen. Nähert sich beides einer erstrebenswerten Harmonie an, profitiert zweifellos die gesellschaftliche Familie aufgrund einer auch in den Gefühlen verborgenen Wahrheit.

Nehmen wir doch staunend zur Kenntnis: Warum leben Frauen länger, obwohl sie umfassender arbeiten? Warum pumpen kleinere und weniger elastische Frauenherzen mit jedem Schlag mindestens 6 Milliliter mehr Blut ins Leben als gesunde Männerherzen? (vgl. HERZheute, 4/20, S.19)

Eine Frauenquote erhöht also in jedem Fall eine parlamentarische Gewinnchance für einen nachhaltigeren lebensnahen Rundumblick.

Auf der anderen Seite müssen sich auch einfach mehr Frauen in die Politik trauen. Warten Sie nicht, bis irgendwelche althergebrachten Strukturen anfangen über Sie nachzudenken, sondern engagieren Sie sich doch in politischen Parteien und ergreifen Sie geschickt das Wort. Ich weiß, das ist leicht gesagt, insbesondere mit Blick auf die Familie. Gleichberechtigung gelingt nicht ohne gleiche Verpflichtung. Ist  die Frau gesellschaftlich aktiv, sollte der Mann seinen häuslichen und familiären Anteil erhöhen. Umgekehrt genauso. Je größer der Frauenanteil im Parlament ist – zur Zeit liegt er bei 30% – desto genauer werden die familienrechtlichen Auswirkungen einzelner Parlamentsbeschlüsse betrachtet. Wir dürfen auf keinen Fall warten, bis klügere Paritätsgesetze irgendwelchen Verfassungsgerichten genügen oder nicht, sondern persönliches Engagement ist gefragt.

Eine faire Frauenquote von 50 % als eine gleichstellungspolitische Initiative läßt die Chancengleichheit, besser noch, die Gleichwertigkeit von Frau und Mann eher in die Entscheidungsfindung der Parteien schon bei dem Aufstellungsverfahren von  Kandidat*innen zu Wahlen einfließen. Hier nur auf Freiwilligkeit zu setzen begünstigt zu langatmig die fehlgeschlagenen überkommenen Strukturen einer dominierenden Männerwelt. Die ungesunden Zeiten, in denen es ein qualmendes Herrenzimmer gab und eine dampfende Küche, werden auch bauplanerisch durch eine Wohnküche ersetzt, in der das Gemeinsame von Frau und Mann zum Erfolg führt.

Nur in der Politik qualmt es noch zu viel. Ob das an Lafontain`s berühmtem Ausspruch über die „Sesselfurzer“ liegt, mag dahingestellt sein. Feststeht, wer sitzt, der sitzt und die Platzwahl ist noch eine der wichtigsten Protokollsachen. Deswegen ist auch nachvollziehbar, daß niemand gerne an seinem eigenen Stuhl sägt, den er sich einmal ergattert hat, weshalb die Frauenquote den freiwilligen Maßnahmen auf die Sprünge helfen soll.

Sie sehen, liebe Wähler*innen, daß ich versuche ehrlich die Dinge zu bedenken, tun Sie es auch und verlangen sie mit Ihrer Erststimme im September ein modernes, der Zeit entsprechendes Wahlrecht

durch Ihr Kreuzchen beim Bundestagskandidaten:

 Hermann Krämer, Wahlrechtsreform

Liebe Leserin, lieber Leser, leiten Sie meine Gedanken zur Frauenquote an alle Frauen, die Sie kennen, weiter!