Maden im Speck

In Potsdam, in meinem Bundestagswahlkreis 61 als Einzelbewerber – Direktkandidat nur für die Erststimme – , ist es der Stadt kaum möglich einen Haushalt aufzustellen. Seit November kursiert ein Streich- und Kürzungskonzert für Potsdams Kultur und Jugend. Noch verheerender ist es in Berlin, wo es darüber hinaus sogar den Universitäten an den Kragen gehen soll. Nur im aufgeblähten Bundestag läßt es sich leben wie bei den Maden im Speck. Was ist zu tun?

In einem hervorragenden Interview der Potsdamer Nachrichten vom 8.1.2025 äußert sich der Präsident des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung, Marcel Fratscher, niederschmetternd über die Parteiprogramme zur Bundestagswahl. Hier ein Auszug:

„Die Parteien trauen den Bürger:innen nicht die Wahrheit zu, dass wir uns ändern und manchen Verzicht werden üben müssen. Sie versuchen den Menschen das Blaue vom Himmel zu versprechen.Sie versuchen, sich irgendwie durchzumogeln, statt ein Programm zu entwickeln, wie wir aus dieser wirtschaftlichen und übrigens auch sozial sehr schwierigen Lage wieder herauskommen. Die Parteien trauen den Bürgerinnen und Bürger nicht zu, dass sie mit der Wahrheit umgehen können. Das ist für mich ein Armutszeugnis für die Demokratie.Ehrlichkeit und einen klaren Kompass braucht es stattdessen. Dazu gehören mutige Reformen, die so manche Besitzstände beschneiden werden. Und eine Investitionsoffensive für Bildung, Infrastruktur, Klimaschutz und Innovation. Und wir müssen Unternehmen, aber vor allem Menschen mit mittleren und geringen Einkommen entlasten. Ich stimme zu, dass der Staat kleiner und effizienter werden muss.“

Die gehampelte Verkleinerung des Bundestags von 736 auf 630 Abgeordnete hat das Bundesverfassungsgericht nicht in Gänze bestätigt, sodaß die neue Regierung das Wahlrecht mal wieder ändern muß. (vgl. hierzu unter meinen „Beiträgen“ Ping-Pong 2.0) Deswegen gehört die konkrete Obergrenze von 598 Abgeordneten ins Grundgesetz. Und dann ist effiziente Ruhe im Karton.

Was könnt Ihr Wähler:Innen von Potsdam in der Sache tun? Ihr habt eine Riesenchance: Nicht nur lesen, denken oder schimpfen sondern handeln und im deutschlandweit viel beachteten „Promi-Wahlkreis“ 61 Potsdam, Potsdam-Mittelmark II – Teltow – Fläming II den Parteien zur zwingend notwendigen Diätkur nur mit Eurer Erststimme eine Watsche verpassen:

Hermann Krämer
Kennwort: Bundestagverkleinerung
Einzelbewerber (nur für die taktisch wirkungsvolle Erststimme)
www.wahlrechtsreform.com

Wahlkreiseinteilung

Fisch stinkt vom Kopf her

Mit diesem Hinweis beurteilt Dr. Mathias Middelberg, CDU, die Bundesregierung zum Thema Personalentwicklung z.B. in der Bundesverwaltung: Parlamentarische Staatssekretäre in Rekordhöhe, Rekordzahlen an Beauftragten (vgl. Plenarprotokoll 20/149, S. 18970 ).

Manipulation bei neuem Wahlkreiszuschnitt findet Friedrich Merz vor den Plenarberatungen: Mit dem Neuzuschnitt solle erreicht werden, dass der Wahlkreis Augsburg-Stadt „nicht zu viele CSU-Wähler hat“ und die Kulturstaatsministerin von den Grünen „bei der nächsten Bundestagswahl in Augsburg Stadt ihren Wahlkreis behalten kann“. Sachsen–Anhalt verliert einen Wahlkreis wegen sinkender Bevölkerungszahl. Das bayerische Innenministerium kritisiert den von der Berliner Ampel-Koalition geplanten Neuzuschnitt von Bundestagswahlkreisen. Die Pläne seien „abweichend von der bisherigen Staatspraxis“ nicht mit Bayern abgestimmt worden.

Philipp Amthor (CDU/CSU): „Wenn dieses Parlament die Herzkammer der Demokratie sein soll, dann ist der Wahlakt so etwas wie die Hauptschlagader, um diese Herzkammer mit dem Blut demokratischer Legitimation zu versorgen. Deswegen muss man sagen: Operationen am Wahlrecht, auch wenn sie vermeintlich klein sind, sind immer Operationen am offenen Herzen der Demokratie.“

Dr. Christian Wirth (AfD) sieht für seine Partei die Manipulation am Wahlrecht durch die Auflösung des Wahlkreises 71 Anhalt, den seine Partei im Direktmandat gewonnen habe. Dr. Petra Sitte, fraktionslos: „In Ostdeutschland entstehen Wahlkreise, die doppelt so groß wie das Saarland sind.“ Dunja Kreiser (SPD): „Die Bundestagswahlkreise im Land zeigen bereits sehr große Unterschiede. Beispielsweise ist der Wahlkreis Mecklenburgische Seenplatte II – Landkreis Rostock III…. mit 6 278 Quadratkilometern der größte.“ (im Gegensatz zum bevölkerungsstarken Wahlkreis Berlin-Mitte; er umfasst, Stand 2021, eine Größe von 39 Quadratkilometern); vgl. Plenarprotokoll 20/151, S. 19321 ff.

Die Problematik ließe sich leicht lösen, wenn unser Bundestagswahlrecht nicht nur von der Bevölkerungszahl ausgeht, sondern – wie ich in meinen Änderungsvorschlägen vorsehe – die Grundfläche eines Bundeslandes mit berücksichtigt wird. Außerdem schlage ich vor, die Zahl der Wahlkreise von 299 auf 333 zu erhöhen, zulasten der reinen Parteilistenmandate, die von derzeit 437 auf 265 gesenkt werden. Hierdurch soll eine größere Bürgernähe der Bundestagsabgeordneten erreicht werden. Die Direktkandidat*Innen im Wahlkreis werden im ersten Wahlgang mit der Mehrheit seiner Wahlberechtigten gewählt. Erhält im ersten Wahlgang niemand diese qualifizierte Mehrheit, findet ein weiterer Wahlgang statt, in dem dann gewählt ist, wer die einfache Mehrheit hat. So bewahrt sich das Wahlvolk seine eigenverantwortliche und selbstbestimmte Souveränität.

Das Geschwür der Überhang- und Ausgleichsmandate muß entfernt werden.

Bei der Wahlkreiseinteilung ist aber leider als Maßstab gemäß § 3 Absatz 1 Satz 2 BWahlG nur die deutsche Wohnbevölkerung zugrunde zu legen und nicht auch die Fläche eines Bundeslandes. Mit Beschluss vom 31. Januar 2012 (BVerfGE 130, 212 [236]) hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass aufgrund von Artikel 38 Absatz 1 des Grundgesetzes der Anteil der Minderjährigen an der Bevölkerung bei der Wahlkreiseinteilung zu berücksichtigen ist (vgl. Drs. 20/8867). Minderjährige haben das 18. Lebensjahr, und noch nicht das 14. vollendet. Merkwürdige Forderung des Bundesverfassungsgerichts und der Politik! 14- und 15jährige sind überhaupt nicht wahlberechtigt und Familien mit Kindern unter 14 Jahren gehen leer aus. Der Wahlkreiseinteilung ausschließlich eine fragwürdige Bevölkerungszahl zugrunde zu legen ist völlig überholt.

Hermann Krämer, www.wahlrechtsreform.com

b.w.

Anzahl der Wahlkreise
(wie ich sie neu vorschlage)

Bundesland bisher (1.2.24) neu
Schleswig Holstein 11 13
Mecklenburg-Vorpommern 6 9
Hamburg 6 7
Niedersachsen 30 33
Bremen 2 3
Brandenburg 10 12
Sachsen-Anhalt 8 10
Berlin 12 14
Nordrhein-Westfalen 64 68
Sachsen 16 18
Hessen 22 25
Thüringen 8 10
Rheinland-Pfalz 15 17
Bayern 47 49
Baden-Württemberg 38 40
Saarland 4 5
299 333

Öffentlichkeitsangst des Bundesverfassungsgerichts

Am 29.11.2023 wollte ich als ehemaliger Bundestagskandidat und Einzelbewerber „Wahlrechtsreform“ mit großem Interesse die mit Spannung erwartete Urteilsverkündigung des BVerfG zur Wahlrechtsreform 2020 live verfolgen. Ich wollte nicht auf irgendwelche Auf-zeichnungen oder redaktionellen Kürzungen tendenziöser Medien angewiesen sein.

Aussagen mit Gesetzeskraft, wie verständlich das Wahlrecht für Bürger*innen sein muß, wurden erwartet. Ich kam gar nicht auf die Idee, daß unser oberstes Gericht in der heutigen Zeit bei seiner Urteilsverkündung vor der Öffentlichkeit live kneift. „Yeas we can“ wurde ich bei einem Blick ins Gesetz belehrt. Das Gericht beruft sich auf auf § 17a des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes, wonach u.a seine Urteilsverkündigungen öffentlich und Aufzeichnungen möglich sind. Von Liveübertragung, wie wir es vom Bundestag kennen, jedoch keine Spur.

Vor diesem Hintergrund der Öffentlichkeitsscheu ist es nachvollziehbar, wenn nun die Senatsmehrheit mit 5 zu 3 Stimmen feststellt, daß sich das Bundeswahlgesetz mit Blick auf die Überhangs- und Ausgleichsmandate nicht primär an die Wahlberechtigten wendet, sondern an die Wahlorgane (Pressemitteilung BVerfG Nr. 111/2023)  also etwa an die Wahlleiter, Wahlausschüsse oder den Bundeswahlleiter. Bürger*Innen wird von der Senatsmehrheit die Zuhilfenahme weiterer Informationsquellen zugemutet, falls sie das Gesetz tatsächlich verstehen wollen. Kein Wunder, wenn sich die Öffentlichkeit immer mehr von unseren Staatsorganen abwendet, anstatt die große Bedeutung des demokratisch eben nicht einstimmig zustande gekommenen Urteils zu erkennen:

Abweichende Meinung von Vizepräsidentin König, Richter Müller und Richter Maidowski

(Auszüge)

Die Entscheidung der Senatsmehrheit erfasst Inhalt und Bedeutung des verfassungsrechtlichen Gebots der Normenklarheit im Wahlrecht nur unzureichend, misst diesem Gebot infolgedessen nicht das ihm zukommende Gewicht zu und mutet den Wahlberechtigten im Ergebnis eine Wahrnehmung ihres fundamentalen Rechts auf demokratische Selbstbestimmung „im Blindflug“ zu. Dies entspricht nicht der zentralen demokratischen Dignität (Würde) des Wahlaktes und verwehrt den Wählerinnen und Wählern die ihnen in ihrer Rolle als Quelle demokratischer Legitimation zukommende Achtung. Die Entscheidung wird den verfassungsrechtlichen Anforderungen, die sich aus dem Demokratie- in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip ergeben, nicht gerecht. Danach muss das Wahlrecht aus sich heraus so verständlich sein, dass die Wahlberechtigten in der Lage sind, eine freie und selbstbestimmte Wahlentscheidung in Kenntnis der möglichen Konsequenzen ihrer Stimmabgabe für die Zusammensetzung des Parlaments zu treffen.

Der aus dem Demokratieprinzip folgende Anspruch der Bürgerinnen und Bürger auf die gleichberechtigte Teilhabe an der politischen Willensbildung bei der Wahl des Deutschen Bundestages erschöpft sich nicht in dem Recht zur Stimmabgabe.“

Hoffnung und Chance hin zu einem demokratischen Politikverständnis macht mir z.B. die sachliche Rede von Dr. Rolf Müzenich (SPD) im Bundestag, 139. Sg. v. 28.112023 , S. 7654 zur Regierungserklärung des Bundeskanzlers anlässlich der Konsequenz aus dem BVerfG Urteil zur Schuldenbremse. Hier kritisiert er das Gericht insbesondere für die späte Urteilsverkündung kurz vor der Haushaltsberatung 2024 aus der Sicht eines Abgeordneten mutig, öffentlich und live bei gleichzeitig folgsamen Respekt vor dem anderen Verfassungsorgan.

Nach meiner Auffassung ist es an der Zeit für das Bundesverfassungsgericht, den Wahlberechtigten fairer und öffentlicher mit einer entsprechend zeitgemäßeren Website gegenüberzutreten, auf der auch die abweichenden Meinungen in Bild und Ton dargestellt werden.

Hermann Krämer

www.wahlrechtsreform.com

Parteiengier

Bisher gab es bei der Bundestagswahl eine Erststimme und eine Zweitstimme. Aktuell soll es nur noch eine Wahlkreisstimme und eine Hauptstimme geben. Immerhin die Verkleinerung des Bundestags ist in aller Munde. Aber Vorsicht: Das übliche Szenario bahnt sich wieder an. Die Ampelkoalition beschließt ausgerechnet um Ostern aller Voraussicht nach ein verfassungswidriges Wahlgesetz in der Hoffnung, das Bundesverfassungsgericht wird es schon richten. Und mal wieder ist Ping Pong voll im Gange (vgl. meinen Beitrag vom 17.8.2021), mit ungewissem Ausgang.

Hier einige Auszüge zu derzeitigen Reaktionen auf den Gesetzentwurf der Ampel BT Drucksache 20/5370 vom 24.1.2023 zum Wahlrecht:

„Dieses Vorhaben bedeutet vor allem eine Tendenz zur Zentralisierung des Staates und die weitergehende Verschiebung von Machtverhältnissen zu den Parteiorganen, die über die Aufstellung der Listen entscheiden. Eine Entwicklung, die man nach 1945 eigentlich vermeiden wollte und die dem ohnehin schwindenden Vertrauen in die deutsche Demokratie nicht unbedingt förderlich ist. „ taz, Scheif 16.1.

Die Gleichheit der Wahl sieht auch der Sachverständige der Wahlrechtskommission Prof. Dr. Grzeszick durch die geplante Reform gefährdet. Ob ein Wahlkreisgewinner seinen Wahlkreis tatsächlich erhält, hängt dann von einer Vielzahl von Faktoren ab, auf die er keinen Einfluss mehr hat. Etwa davon, wie die Partei landesweit bei den Zweitstimmen abgeschnitten habe.Oder davon, welches Ergebnis die anderen Wahlkreisgewinner der jeweiligen Partei erzielen. „Im Wahlkreis selbst haben die Kandidaten unterschiedlicher Parteien dann nicht mehr dieselben Chancen.“ Dies sei ein Gleichheitsproblem. Auch die Stimmen der Wähler seien nicht mehr „gleich“. Grzeszick: „Man lässt die Bürger zur Urne laufen, es wird ausgezählt, aber am Ende wird der Kandidat mit den meisten Stimmen womöglich nicht nach Berlin geschickt.“ Dies werde, so der Jurist zu „einer weiteren Entfremdung der Wähler vom politischen System führen“(Ludwigsburg24 vom17.1.23).

Auch die vom Grundgesetz in Artikel 38 geforderte Unmittelbarkeit der Wahl ist stark gefährdet wie Philipp Amthor CDU, MdB, am 27.1.2023 richtig sieht:  Deutscher Bundestag – Mediathek .

Allein, noch tendiert die CDU/CSU mit ihrem Antrag BT Drucksache 20/ 5353 vom 24.1.2023 mit einer Reduzierung auf 270 statt 299 leider zu Megawahlkreisen, wie Albrecht Glaser, AFD, in der gleichen Debatte sie treffend bezeichnet, was ich ebenfalls nicht im Sinne von uns Wähler*innen halte. Bürger*innen nahe Wahlkreiskontakte der Abgeordneten bedeutet das nicht. Detlef Müller SPD, MdB, verrät die Parteiengier im Bundestag, wenn er meint: „Wer den Sumpf trocken legen will, darf die Frösche nicht fragen“(Merkur.de v. 27.1.23). Aber aufgepaßt, liebe Wähler*innen! Die Frösche sind wir! Auf unsere gleiche und unmittelbare Erststimme muß es ankommen. Lassen wir uns nicht durch die neuen Verschleierungsnamen „Wahlkreisstimme“ und „Hauptstimme“ blenden,

meint

Hermann Krämer
www.wahlrechtsreform.com

Coronastößchen

Berlin: Für die bevorstehende Bundestagswahl soll die Zahl der für Landeslisten und Kreiswahlvorschläge erforderlichen Unterstützungsunterschriften nach dem Willen der Fraktionen von CDU/CSU, SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen auf ein Viertel abgesenkt werden. Dies geht aus einem gemeinsamen Gesetzentwurf der vier Fraktionen (19/29281) zur Änderung des Bundeswahlgesetzes hervor, der am Donnerstag, dem 6.5.2021 ohne Aussprache einstimmig in den Ausschuß für Innen und Heimat federführend, den Ausschuß für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung sowie den Ausschuß für Recht, und Verbraucherschutz überwiesen wurde.

In dem rechtlich hervorragend begründeten Gesetzentwurf verweist der Vier-Fraktionen-Vorstoß auf die Beschränkungen durch die Covid-19-Pandemie. Von diesen Beschränkungen seien Parteien, die im Bundestag oder einem Landtag nicht mit mindestens fünf Parlamentariern vertreten sind, besonders betroffen. Der Gesetzentwurf bezieht sich ausdrücklich auch auf andere Kreiswahlvorschläge. Der Grundsatz der gleichen Wahl besagt, dass jedermann sein Wahlrecht in formal möglichst gleicher Weise soll ausüben können (BVerfGE 12, 73 [77]; 29, 154 [163]). Er bezieht sich auch auf das passive Wahlrecht. Neben den Parteien untereinander haben auch alle Aktivbürger, denen Artikel 38 Absatz 2 des Grundgesetzes die Wählbarkeit ausdrücklich garantiert, als Wahlbewerber ein Recht auf Chancengleichheit (BVerfGE 7, 63 [70 f.]; 21, 196 [199], 42, 399 [413]; 135, 259 [285]. Die im Bundeswahlgesetz vorgeschriebenen Unterstützerunterschriften für Wahlvorschläge und Landeslisten sind in der Pandemie nur unter deutlich erschwerten Bedingungen zu sammeln.

Laut Bundeswahlgesetz müssen Kreiswahlvorschläge von Parteien, die im Bundestag oder einem Landesparlament seit deren letzter Wahl nicht ununterbrochen mit mindestens fünf Abgeordneten vertreten waren, von mindestens 200 Wahlberechtigten des Wahlkreises unterzeichnet sein und Landeslisten von bis zu 2.000 Wahlberechtigten. „Derart hohe Anforderungen“ können unter den Bedingungen der Pandemie nach Auffassung der vier Fraktionen „eine Überforderung der Vorschlagenden darstellen und berühren jedenfalls den Grundsatz der Chancengleichheit“ aus Artikel 38 des Grundgesetzes. Die Zahl der beizubringenden Unterschriften dürfe nicht so hoch sein, dass Bewerbern die Teilnahme an der Wahl „praktisch unmöglich gemacht oder übermäßig erschwert wird“, heißt es in der Gesetzesbegründung weiter.

Nun wird es mal wieder spannend, wie die Ausschußberatungen in den 3 Ausschüssen verlaufen. Muß es trotz des klaren Sachverhalts und den bereits vorliegenden beiden aktuellen Entscheidungen der Landesverfassungsgerichte nochmal – nach dem Motto hoch lebe der Vorgang – zu einer Sachverständigen Anhörung kommen? Wann und wie erfolgen die zweite und die dritte Beratung im Bundestag? Der erfahrene Bundeswahlleiter verschiebt seit Monaten die Herausgabe der endgültigen Rechtsgrundlagen zur Wahl des 20. Deutschen Bundestages als notwendige handliche Broschüre für alle Beteiligten. Wahrheit und Klarheit wollen zeitnah erkannt werden!

Ihr Bundestagskandidat

Hermann Krämer
www.wahlrechtsreform.com

für den Wahlkreis Mosel/Rhein-Hunsrück


Unterstützungsunterschriften
Aktueller Stand 09.05.2021

Bundesinnenminister Seehofer verlangt leider trotz Corona weiterhin aus dem Wahlkreis: 200

  • Von Frauen
  • Von Männern
  • noch offen

56
70
74

Ihre Chance mitzumachen:

1. amtlich erforderlichen Vordruck auf meiner Webseite unter „Unterstützung“ ausdrucken,

2. ausfüllen und unterschreiben,

3. Zusatz A nicht erforderlich, da ich nur um Ihre Erststimme bitte, mit der Zweitstimme wählen Sie im September Ihre Partei.

4. mir zuschicken:

Wahlkreisbüro
Hermann Krämer
Hauptstraße 29
55471 Ravengiersburg

5. bitte mich weiterempfehlen oder Unterschriftshilfe in der Verwandtschaft leisten!

Schinderhannesschmalkost

Seit wenigen Tagen bin ich coronamäßig in meinem Bundestagswahlkreis unterwegs und stelle, nachdem ich in den Einzelbegegnungen mein Anliegen vortrage, zu 90 % eine breite Übereinstimmung mit meinem Anliegen fest. Dies betrifft insbesondere die vollständig überzogene Größe des Bundestags und schwappt sofort in die damit verbundene Steuerverschwendung über, im Vergleich zu den häufig vorhandenen, der Zeit geschuldeten, persönlichen Einschränkungen, schweren Verlusten und Existenznöten. Eine nicht zu unterschätzende Tsunamiwelle ernst zu nehmender Entrüstung schlägt mir entgegen. Trotzdem scheut man sich leider noch auf dem amtlichen Vordruck, offen mit einer Unterstützungsunterschrift mir Beistand zu leisten. Nach 3 Einsätzen freue ich mich daher um so mehr über eine 1. von 200 Unterschriften.

Bewundernswert ist gleichzeitig, wie mutig die meisten Menschen, Geschäfte, Klein- und Großunternehmen, kirchliche, soziale und kulturelle Einrichtungen den negativen Tatsachen realistisch ins Auge blicken und ebenfalls nicht aufgeben. Die milliardenschweren öffentlichen Hilfen, leider auf Kosten unserer nachfolgenden Generationen, sollen hier nicht geleugnet werden. Im Klartext: Das Vertrauen in die Politik ist nicht gänzlich im A…, aber es geht offensichtlich auch nicht mehr bildhaft am A… vorbei.

Nach meinem Vorschlag ist es zwingend notwendig, daß auch alle Abgeordneten unseres Deutscher Bundestags – egal welcher Partei – durch eine Schinderhannesschmalkost ihren Beitrag zur Überwindung der Staatskrise leisten, indem wir im Einklang mit der Wahlrechtsreform, von folgenden Veränderungen ausgehen:

1. Nur noch maximal 598 Abgeordnete, ohne wenn und aber!

2. Diese sollen sich aus 333 Wahlkreisabgeordneten sowie 265 Listenmandaten ergeben.

3. § 6 des Bundeswahlgesetzes ist daher so zu ändern, daß keine Überhang- und Ausgleichsmandatemehr möglich sind. (Vgl. mal wieder beispielhaft Rheinland-Pfalz im Gegensatz zu Baden- Württemberg.)

4. Die nach meinem Vorschlag 333 Wahlkreisabgeordnete werden als Direktmandate wie folgt gewählt:

Im ersten Wahlgang ist gewählt, wer mehr als 50% aller abgegebenen Stimmen erhält. Im oft erforderlichen zweiten Wahlgang ist gewählt, wer von den beiden Bestplatzierten aus Wahlgang 1 die meisten Stimmen erhält. Einen ähnlichen Wahlmodus haben wir bereits zum Beispiel bei vielen Kommunalwahlen. Wir Wähler*innen nehmen gerne einen zweiten Wahlgang wahr, weil wir dadurch gleichzeitig auch besser die Parteizugehörigkeit der gewählten Bundestagsabgeordneten beeinflussen können.

Mit einem solchen demokratischeren Wahlrecht zugunsten einer Aufwertung des Mehrheitswahlrechts anstatt eines aus dem Ruder gelaufenen modrigen Wahlrechts antworten wir auf die neue gegebene tatsächliche Situation. Das Bundesverfassungsgericht ist keine verstaubte Instanz und wird ggf. den Tatsachen ebenfalls ins Auge sehen.

Nach dem alten undemokratischen Moderwahlrecht kam es z.B. bei der letzten Bundestagswahl 2017 zu folgenden Kuriositäten: Nur 13 der 299 direkt gewählten Abgeordneten wurden mit einer echten Mehrheit der abgegebenen Stimmen gewählt, 25 Abgeordnete mit weniger als 30% der Stimmen, 99 Abgeordnete mit weniger als 35,5% der Stimmen, bis hin zu einem Direktmandat, bei dem bereits 23,5% ausreichten (vgl. auch Hans Meyer, Archiv des öffentlichen Rechts 143, S. 533). Die restlichen lagen darüber, aber eben nicht über 50% der abgegebenen gültigen Erststimmen. Das ist doch nicht in Ordnung, oder? Wenn wir immer im gleichen Trott weiter wählen, tragen wir mal wieder mit Schuld an dem Schlamassel, da kann sich keine*r rausreden, meint

Ihr Bundestagskandidat

Hermann Krämer, Wahlrechtsreform

für den Wahlkreis Mosel/Rhein-Hunsrück