Volksentscheid statt Bürgerrat

Am 14.3.2024 hat der Bundestag erstmals über Empfehlungen eines sogenannten Bürgerrats debattiert (vgl. Plenarprotokoll 20/157 S. 20067). Hierbei wurde auch über die Notwendigkeit einer solchen Konstruktion gestritten.

Mit der Stabsstelle für Bürgerräte zur Organisation der Ratlosigkeit des Parlaments wird nach dem Bundestag auch die Bundestagsverwaltung weiter aufgebläht. Organisatorisch wäre die Stabsstelle wohl besser als eine Abteilung „Opium fürs Volk“ unter Lauterbachs Gesundheitsministerium „untergebracht“(vgl. Zur Problematik Bürgerrat gerne meinen kritischen Beitrag „Rat“ vom 24.7.2023).

Im Bundeshaushalt 2023 standen drei Millionen Euro für die Durchführung des Bürgerrats zur Verfügung. Viel Geld und Aufmerksamkeit für 160 zusammengewürfelte Personen. Tatsächlich teilgenommen bei der Abstimmung des Bürgerrates über seine Empfehlungen (Bürgergutachten) haben letztlich nur 113 Bürger*Innen (vgl. Bundestagsdrucksache 20/10300, S.28ff).

Eine unmittelbare Bürgerbeteiligung durch einen Volksentscheid scheut der Bundestag bisher. Vermutlich fühlt er sich dann in seiner repräsentativen Würde angekratzt. Zu Unrecht schauen wir aktuell mit so kritisch bevormundendem Blick auf die Neuen Bundesländer. In den neuen Ländern Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und im Freistaat Thüringen hat es bereits vor der Verabschiedung ihrer Landesverfassungen nach der Wende singuläre Fälle einer unmittelbaren Bürgerbeteiligung gegeben. So gab der Verfassungsausschuss des Thüringer Landtags zum Entwurf der Landesverfassung den Bürgern Thüringens Gelegenheit, gegenüber dem Landtag zu dem Verfassungsentwurf Stellung zu nehmen; dazu wurde der Entwurf als Zeitungsbeilage in einer Auflage von 800 000 Stück veröffentlicht. Der Ertrag waren knapp 400 Stellungnahmen mit ca. 3000 Einzelanregungen. Sie wurden im Ausschuss erörtert und teilweise – wenn auch nur in geringem Umfang – aufgegriffen (vgl. Joachim Linck „Unmittelbare Bürgerbeteiligung am parlamentarischen Gesetzgebungsverfahren“, Zeitschrift für Gesetzgebung, 2004, S.137ff). Folgerichtig enthält die Thüringer Landesverfassung einen fundierten Artikel 82 „Volksbegehren und Volksentscheid“.

Volksentscheide und Volksbegehren müssen ebenso im Grundgesetz stärker aufgenommen werden. Das Volk muß Dampf ablassen können, bevor der Kessel überkocht. Seit den Anregungen von Professor Dr. Linck, Landtagsdirektor a.D. in Thüringen, mit Gastvorträgen zur Demokratie in Russland, der Ukraine und China sind schon 20 Jahre vergangen. Zuviel Rücksicht auf zu viele Abgeordnete muß im Deutschen Bundestag genommen werden. Politiker*Innen verdienen unser geschätztes Vertrauen, Parteien wirken unabdingbar bei der politischen Willensbildung des Volkes mit. Das Volk als Souverän jedoch mit einem Bürgerrat zu betütteln, verkennt die von ihm ausgehende Staatsgewalt. „Wir sind das Volk“ hat es ganz einfach im Kuli:

Wahlrechtsreform verlangen:
Die Anzahl der Bundestagsabgeordneten im Grundgesetz verbindlich festlegen:
598 = 333 Wahlkreise und 265 Listenmandate

ist die Lösung.

Hermann Krämer
www.wahlrechtsreform.com

Rat

21.07.2023, die Bundestagspräsidentin lost einen Bürgerrat aus. 160 Bürger sollen dem Bundestag Vorschläge zur Ernährungspolitik machen. Vor der misslungenen Showveranstaltung waren 20 000 Personen ausgelost und zur Teilnahme eingeladen worden. Nur 2.200 interessierten sich überhaupt hierfür und antworteten. Darunter waren 70% Akademiker. Dieser Anteil wurde durch ein weiteres Auswahlverfahren auf 26% gesenkt, indem auch auf die Verteilung nach Alter, Geschlecht, regionaler Herkunft, Ortsgröße und Bildungshintergrund geachtet wurde. Der Bürgerrat soll dem Deutschen Bundestag bis zum 29.Februar 2024 seine Handlungsempfehlungen in Form eines Bürgergutachtens vorlegen. Mit einer Stabsstelle für Bürgerräte zur Organisation der Ratlosigkeit wird nach dem Bundestag  auch die Bundestagsverwaltung weiter aufgebläht.

Die Beratungen des Bürgerrates werden durch eine inhaltlich neutrale Moderation geleitet, die für eine ausgewogene Beteiligung der Teilnehmenden sorgen soll. Zur Vermittlung des erforderlichen Wissens und einer fachlich fundierten Begleitung wird der Bürgerrat durch Expertinnen und Experten aus Wissenschaft und Praxis unterstützt (vgl. Drs. 20/6709): Der Mehrwert des Bürgerrates für den Deutschen Bundestag soll darin bestehen, ein genaues Bild davon zu bekommen, welche Maßnahmen die Bürgerinnen und Bürger für eine gesündere und nachhaltigere Ernährung wünschen oder welchen Beitrag sie selbst dafür bereit sind zu leisten.

In der Bundestagssitzung am 10.5.2023 wurden hierfür Kosten von 9 Mio.€ genannt(vgl. PlProtk.102,S.12328). Nach meiner Meinung eine teure „private“ Volkshochschule des Bundestags durchaus auf höchstem Niveau. Ob aber160 beeinflusste Personen ein repräsentatives Bild von 84,5 Millionen Einwohner abgeben, darf bezweifelt werden. Oder ist es doch nur ein Ablenkungs- manöver der eigenen Unfähigkeit der Ampel zu mehr Bürger*Innennähe?

Mit meinem Rat, die persönlicheren Wahlkreismandate von derzeit 299 auf 333 zu erhöhen und die derzeitigen unpersönlichen 437 reinen Partei-Listenmandate auf 265 zu reduzieren (ohne weitere Ausgleichs- und Überhangmandate), wird der Rat der Bürger wesentlich näher und kostengünstiger eingeholt; bei einer erzielten Obergrenze von 598 Bundestagsabgeordneten.

Ein solches arbeitsfähigeres Parlament hätte vielleicht eher den Mut, fairerweise den Rahmen eines Volksentscheids in Art. 29 GG  über eine Länderveränderung hinaus auf Anträge und Gesetze zu erweitern, wie es bereits in vielen Landesverfassungen üblich ist. Wie träge ist doch dagegen unser Bundestag! Es sind einfach zu viele ratlose Abgeordnete. Bei der namentlichen Abstimmung zur Einsetzung des Bürgerrats haben 70 Abgeordnete gefehlt. Noch schlimmer war das parlamentarische Desinteresse nur noch bei der letzten Abstimmung des Bundestags vor der Sommerpause am 7.7.2023 über das Energie-Effizienzgesetz. Die Abstimmung konnte überhaupt nicht mehr stattfinden, nachdem ein sogenannter Hammelsprung feststellte, daß mit 241 Abgeordneten der Bundestag nicht mehr beschlußfähig (369) war. Es fehlten 495 Bundestagsabgeordnete.

meint

Hermann Krämer
www.wahlrechtsreform.com