Coronastößchen

Berlin: Für die bevorstehende Bundestagswahl soll die Zahl der für Landeslisten und Kreiswahlvorschläge erforderlichen Unterstützungsunterschriften nach dem Willen der Fraktionen von CDU/CSU, SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen auf ein Viertel abgesenkt werden. Dies geht aus einem gemeinsamen Gesetzentwurf der vier Fraktionen (19/29281) zur Änderung des Bundeswahlgesetzes hervor, der am Donnerstag, dem 6.5.2021 ohne Aussprache einstimmig in den Ausschuß für Innen und Heimat federführend, den Ausschuß für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung sowie den Ausschuß für Recht, und Verbraucherschutz überwiesen wurde.

In dem rechtlich hervorragend begründeten Gesetzentwurf verweist der Vier-Fraktionen-Vorstoß auf die Beschränkungen durch die Covid-19-Pandemie. Von diesen Beschränkungen seien Parteien, die im Bundestag oder einem Landtag nicht mit mindestens fünf Parlamentariern vertreten sind, besonders betroffen. Der Gesetzentwurf bezieht sich ausdrücklich auch auf andere Kreiswahlvorschläge. Der Grundsatz der gleichen Wahl besagt, dass jedermann sein Wahlrecht in formal möglichst gleicher Weise soll ausüben können (BVerfGE 12, 73 [77]; 29, 154 [163]). Er bezieht sich auch auf das passive Wahlrecht. Neben den Parteien untereinander haben auch alle Aktivbürger, denen Artikel 38 Absatz 2 des Grundgesetzes die Wählbarkeit ausdrücklich garantiert, als Wahlbewerber ein Recht auf Chancengleichheit (BVerfGE 7, 63 [70 f.]; 21, 196 [199], 42, 399 [413]; 135, 259 [285]. Die im Bundeswahlgesetz vorgeschriebenen Unterstützerunterschriften für Wahlvorschläge und Landeslisten sind in der Pandemie nur unter deutlich erschwerten Bedingungen zu sammeln.

Laut Bundeswahlgesetz müssen Kreiswahlvorschläge von Parteien, die im Bundestag oder einem Landesparlament seit deren letzter Wahl nicht ununterbrochen mit mindestens fünf Abgeordneten vertreten waren, von mindestens 200 Wahlberechtigten des Wahlkreises unterzeichnet sein und Landeslisten von bis zu 2.000 Wahlberechtigten. „Derart hohe Anforderungen“ können unter den Bedingungen der Pandemie nach Auffassung der vier Fraktionen „eine Überforderung der Vorschlagenden darstellen und berühren jedenfalls den Grundsatz der Chancengleichheit“ aus Artikel 38 des Grundgesetzes. Die Zahl der beizubringenden Unterschriften dürfe nicht so hoch sein, dass Bewerbern die Teilnahme an der Wahl „praktisch unmöglich gemacht oder übermäßig erschwert wird“, heißt es in der Gesetzesbegründung weiter.

Nun wird es mal wieder spannend, wie die Ausschußberatungen in den 3 Ausschüssen verlaufen. Muß es trotz des klaren Sachverhalts und den bereits vorliegenden beiden aktuellen Entscheidungen der Landesverfassungsgerichte nochmal – nach dem Motto hoch lebe der Vorgang – zu einer Sachverständigen Anhörung kommen? Wann und wie erfolgen die zweite und die dritte Beratung im Bundestag? Der erfahrene Bundeswahlleiter verschiebt seit Monaten die Herausgabe der endgültigen Rechtsgrundlagen zur Wahl des 20. Deutschen Bundestages als notwendige handliche Broschüre für alle Beteiligten. Wahrheit und Klarheit wollen zeitnah erkannt werden!

Ihr Bundestagskandidat

Hermann Krämer
www.wahlrechtsreform.com

für den Wahlkreis Mosel/Rhein-Hunsrück


Unterstützungsunterschriften
Aktueller Stand 09.05.2021

Bundesinnenminister Seehofer verlangt leider trotz Corona weiterhin aus dem Wahlkreis: 200

  • Von Frauen
  • Von Männern
  • noch offen

56
70
74

Ihre Chance mitzumachen:

1. amtlich erforderlichen Vordruck auf meiner Webseite unter „Unterstützung“ ausdrucken,

2. ausfüllen und unterschreiben,

3. Zusatz A nicht erforderlich, da ich nur um Ihre Erststimme bitte, mit der Zweitstimme wählen Sie im September Ihre Partei.

4. mir zuschicken:

Wahlkreisbüro
Hermann Krämer
Hauptstraße 29
55471 Ravengiersburg

5. bitte mich weiterempfehlen oder Unterschriftshilfe in der Verwandtschaft leisten!

Schinderhannesschmalkost

Seit wenigen Tagen bin ich coronamäßig in meinem Bundestagswahlkreis unterwegs und stelle, nachdem ich in den Einzelbegegnungen mein Anliegen vortrage, zu 90 % eine breite Übereinstimmung mit meinem Anliegen fest. Dies betrifft insbesondere die vollständig überzogene Größe des Bundestags und schwappt sofort in die damit verbundene Steuerverschwendung über, im Vergleich zu den häufig vorhandenen, der Zeit geschuldeten, persönlichen Einschränkungen, schweren Verlusten und Existenznöten. Eine nicht zu unterschätzende Tsunamiwelle ernst zu nehmender Entrüstung schlägt mir entgegen. Trotzdem scheut man sich leider noch auf dem amtlichen Vordruck, offen mit einer Unterstützungsunterschrift mir Beistand zu leisten. Nach 3 Einsätzen freue ich mich daher um so mehr über eine 1. von 200 Unterschriften.

Bewundernswert ist gleichzeitig, wie mutig die meisten Menschen, Geschäfte, Klein- und Großunternehmen, kirchliche, soziale und kulturelle Einrichtungen den negativen Tatsachen realistisch ins Auge blicken und ebenfalls nicht aufgeben. Die milliardenschweren öffentlichen Hilfen, leider auf Kosten unserer nachfolgenden Generationen, sollen hier nicht geleugnet werden. Im Klartext: Das Vertrauen in die Politik ist nicht gänzlich im A…, aber es geht offensichtlich auch nicht mehr bildhaft am A… vorbei.

Nach meinem Vorschlag ist es zwingend notwendig, daß auch alle Abgeordneten unseres Deutscher Bundestags – egal welcher Partei – durch eine Schinderhannesschmalkost ihren Beitrag zur Überwindung der Staatskrise leisten, indem wir im Einklang mit der Wahlrechtsreform, von folgenden Veränderungen ausgehen:

1. Nur noch maximal 598 Abgeordnete, ohne wenn und aber!

2. Diese sollen sich aus 333 Wahlkreisabgeordneten sowie 265 Listenmandaten ergeben.

3. § 6 des Bundeswahlgesetzes ist daher so zu ändern, daß keine Überhang- und Ausgleichsmandatemehr möglich sind. (Vgl. mal wieder beispielhaft Rheinland-Pfalz im Gegensatz zu Baden- Württemberg.)

4. Die nach meinem Vorschlag 333 Wahlkreisabgeordnete werden als Direktmandate wie folgt gewählt:

Im ersten Wahlgang ist gewählt, wer mehr als 50% aller abgegebenen Stimmen erhält. Im oft erforderlichen zweiten Wahlgang ist gewählt, wer von den beiden Bestplatzierten aus Wahlgang 1 die meisten Stimmen erhält. Einen ähnlichen Wahlmodus haben wir bereits zum Beispiel bei vielen Kommunalwahlen. Wir Wähler*innen nehmen gerne einen zweiten Wahlgang wahr, weil wir dadurch gleichzeitig auch besser die Parteizugehörigkeit der gewählten Bundestagsabgeordneten beeinflussen können.

Mit einem solchen demokratischeren Wahlrecht zugunsten einer Aufwertung des Mehrheitswahlrechts anstatt eines aus dem Ruder gelaufenen modrigen Wahlrechts antworten wir auf die neue gegebene tatsächliche Situation. Das Bundesverfassungsgericht ist keine verstaubte Instanz und wird ggf. den Tatsachen ebenfalls ins Auge sehen.

Nach dem alten undemokratischen Moderwahlrecht kam es z.B. bei der letzten Bundestagswahl 2017 zu folgenden Kuriositäten: Nur 13 der 299 direkt gewählten Abgeordneten wurden mit einer echten Mehrheit der abgegebenen Stimmen gewählt, 25 Abgeordnete mit weniger als 30% der Stimmen, 99 Abgeordnete mit weniger als 35,5% der Stimmen, bis hin zu einem Direktmandat, bei dem bereits 23,5% ausreichten (vgl. auch Hans Meyer, Archiv des öffentlichen Rechts 143, S. 533). Die restlichen lagen darüber, aber eben nicht über 50% der abgegebenen gültigen Erststimmen. Das ist doch nicht in Ordnung, oder? Wenn wir immer im gleichen Trott weiter wählen, tragen wir mal wieder mit Schuld an dem Schlamassel, da kann sich keine*r rausreden, meint

Ihr Bundestagskandidat

Hermann Krämer, Wahlrechtsreform

für den Wahlkreis Mosel/Rhein-Hunsrück

Verfassungsprotokoll Fastnachtsdienstag

Artikel 1


Artikel 2




Artikel 3


Artikel 4




Artikel 5




Artikel 6



Artikel 7




Artikel 8




Artikel 9





Artikel 10

Wie schön wär`s doch, in Berlin wär Parlamentswoche und keiner ging hin!

Stellen wir uns vor, das Erzbistum Köln würde seine Narrenkappen gegen die Narrenkappen vom Bundesverfassungsgericht zum Preis von jeweils einem Gutachten austauschen.

Frau Merkel ernennt ihren treuen Peter Altmaier zum Sonderbeauftragten für Fleischwurst und Suppengrün.

Frau Klöckner klaut sogleich dem neu ernannten Sonderbeauftragten den Suppenlöffel und schenkt ihn freiwillig am Aschermittwoch dem Zirkusdompteur Robert Habeck.

Ministerpräsidentin to go, Malu Dreyer, kann es kaum erwarten, ab Mitte März ins Homeschunkeling zu gehen, jedoch gibt Christian Baldauf sich alle Mühe ihren Wunsch platzen zu lassen

Wolfgang Schäuble überredet Alexander Gauland mit ihm ein Doppelzimmer im Bundestags-Seniorenheim „Zum friedlichen Haudegen“ zu teilen, um ihn vorsichtig hinüberzuziehen.

Der bedauernswerte Gregor Gysi hatte allerdings schon vorher unglücklicherweise das Nachbarzimmer endlich bezogen, um sich in Ruhe zum katholischen Glauben und den Memoiren seines Vaters zu bekennen.

Britta Haßelmann erkennt die Vorzüge erfolgreicher deutscher Heiratsdiplomatie vergangener Jahrhunderte und erbittet zur Rettung von Nord Stream 2 Christian Lindner als Trauzeuge für ihre Hochzeit mit Wladimir Putin.

Vor Verzweiflung über diesen taktischen Geniestreich wählt die aufgeschreckte CSU Fraktion Horst Seehofer zum Fraktionsvorsitzenden zur beschleunigten Bestätigung des Wahlrechtsdebakels zwecks ausgleichsloser Verdoppelung der bayrischen Überhangmandate.

Leider kann auch die Wiederwahl unseres geschätzten Herrn Bundespräsidenten Frank-Walter Steinmeier im Januar 2022 nicht stattfinden. Weil sich für die dann aus 1.650 Mitgliedern bestehende einmalige Super- Bundesvollversammlung in ganz Berlin kein Corona entsprechender Versammlungsraum finden läßt, weigern sich die Damen und Herren bei den eisigen Temperaturen in ein Fußballstadion ohne Zuschauer zu ziehen.

Helau und Alaaf!

Ihr Bundestagskandidat

für den Wahlkreis Mosel/Rhein-Hunsrück

Hermann Krämer, Wahlrechtsreform