Traditionstreue

Im Hunsrück, am Rhein, entlang der Mosel und in der Eifel befinden sich in jedem Dorf und jeder Stadt Mittelpunkte, zu denen sich sowohl die Einheimischen, als auch die Fremden hingezogen fühlen und aus unterschiedlichen Beweggründen gerne verweilen. Diese Orte sind oft Jahrhunderte hindurch gewachsene Begegnungs- und Versammlungsstätten.

Aus Anlaß eines großen gesellschaftlichen Ereignisses treffen wir uns nicht am Bahnhof, sondern, wie selbstverständlich, z.B. auf dem Marktplatz. Nach einer Geburt oder spätestens für ein würdiges irdisches Abschiednehmen von Verstorbenen eilen wir nicht gleich in die Kneipe sondern vielfach in die Kirche. In unserer Heimat – ich bin in Bernkastel, in Kues und in Altenkirchen zur Schule gegangen – entstanden die Kirchen und Klöster aus Verehrung der heiligsten Dreifaltigkeit Gottes. Gott ist das zentrale Thema der Weltgeschichte und der Mittelpunkt aller Völker.

Bei meiner bürgernahen Aufwertung der Zahl der bundesweiten Direktmandate auf 333 (bei höchstens598) bin ich von dieser Traditionstreue ausgegangen, um weltoffen fest auf unseren Wurzeln zu stehen. Durch die Zahl 3 bekommt die Tradition symbolische Gestalt.

Die zahlenmäßige zeitbedingte Veränderung der Wahlkreise = Direktmandate ist auch nichts Ungewöhnliches. So waren es beispielsweise bis 1990 ohne Westberlin 248 (leider nicht höchstens 496). Nachdem glücklicherweise friedlich die gesamtdeutsche Wende über uns hereingebrochen ist, kam es nachvollziehbar kurzfristig zu einer deutlichen Erhöhung der Wahlkreise 328 (leider nicht höchstens 656), weshalb der Deutsche Michel bald in seiner Arbeitsfähigkeit ins Stottern geriet und nach erneuter Kommission optisch auf 299 (leider nicht höchstens 598) reduzierte.

Denn die tatsächliche Größe des Bundestags (709) ufert nun aber aufgrund der unseligen Überhang- und Ausgleichsmandate vollständig aus und so muß doch eigentlich auch ohne Kommission jedermann erkennen: Ohne eine Höchstgrenze geht es nicht! Warum stattdessen diese ständigen Bürger*innenfremden ergebnislosen Kommissionen?

In der laufenden Legislaturperiode hat der Bundestagspräsident Schäuble – die berechtigte Angst der Reformnotwendigkeit im Nacken – diesmal eine kleine Verhandlungsgruppe zum Wahlrecht aus der Trickkiste gezogen, der aus jeder Fraktion ein Mitglied, aus der Unionsfraktion mal wieder zugunsten der CSU aber zwei angehörten. Man vereinbarte Verschwiegenheit (Was soll diese Mauschelei?). Der Berg rumorte, ein krankes armseliges Mäuslein kroch hervor: Opposition und Koalition brachten statt einem gemeinsamen Ergebnis – was wir Wähler*innen bei einem solch bedeutsamen Thema hätten erwarten dürfen – eigene Gesetzesinitiativen zum Wahlrecht ins Spiel, weshalb wir jetzt mal wieder beim Bundesverfassungsgericht hängen und der Bundestag als unser Gesetzgeber auf dem Gebiet der Wahlrechtsreform feige den Löffel abgegeben hat! Einfach zum Kotzen!

Meines Erachtens liegt die Ursache der Lethargie darin, daß die derzeitigen Direktmandats Inhaber eine Wahlrechtsreform scheuen wie, besonders in der Osterzeit, der Teufel das Weihwasser, weil sie zum Nachteil für uns Wähler*innen von einer Verringerung der Wahlkreise ausgehen. Wer sägt schon gerne an seinem eigenen Stuhl? Es ist doch ganz offensichtlich, wenn daher die Koalition eine solche Verringerung um 19 Wahlkreise erst im Jahr 2025 wirksam werden lassen will. Umgekehrt wird ein Schuh draus: Bürger*innen nahe Erhöhung der Wahlkreise auf 333 Direktmandate bei höchstens 265 Listenmandaten = absolute Obergrenze 598, meint

Ihr Bundestagskandidat Hermann Krämer, Wahlrechtsreform

für den Wahlkreis Mosel/Rhein-Hunsrück

Schinderhannesschmalkost

Seit wenigen Tagen bin ich coronamäßig in meinem Bundestagswahlkreis unterwegs und stelle, nachdem ich in den Einzelbegegnungen mein Anliegen vortrage, zu 90 % eine breite Übereinstimmung mit meinem Anliegen fest. Dies betrifft insbesondere die vollständig überzogene Größe des Bundestags und schwappt sofort in die damit verbundene Steuerverschwendung über, im Vergleich zu den häufig vorhandenen, der Zeit geschuldeten, persönlichen Einschränkungen, schweren Verlusten und Existenznöten. Eine nicht zu unterschätzende Tsunamiwelle ernst zu nehmender Entrüstung schlägt mir entgegen. Trotzdem scheut man sich leider noch auf dem amtlichen Vordruck, offen mit einer Unterstützungsunterschrift mir Beistand zu leisten. Nach 3 Einsätzen freue ich mich daher um so mehr über eine 1. von 200 Unterschriften.

Bewundernswert ist gleichzeitig, wie mutig die meisten Menschen, Geschäfte, Klein- und Großunternehmen, kirchliche, soziale und kulturelle Einrichtungen den negativen Tatsachen realistisch ins Auge blicken und ebenfalls nicht aufgeben. Die milliardenschweren öffentlichen Hilfen, leider auf Kosten unserer nachfolgenden Generationen, sollen hier nicht geleugnet werden. Im Klartext: Das Vertrauen in die Politik ist nicht gänzlich im A…, aber es geht offensichtlich auch nicht mehr bildhaft am A… vorbei.

Nach meinem Vorschlag ist es zwingend notwendig, daß auch alle Abgeordneten unseres Deutscher Bundestags – egal welcher Partei – durch eine Schinderhannesschmalkost ihren Beitrag zur Überwindung der Staatskrise leisten, indem wir im Einklang mit der Wahlrechtsreform, von folgenden Veränderungen ausgehen:

1. Nur noch maximal 598 Abgeordnete, ohne wenn und aber!

2. Diese sollen sich aus 333 Wahlkreisabgeordneten sowie 265 Listenmandaten ergeben.

3. § 6 des Bundeswahlgesetzes ist daher so zu ändern, daß keine Überhang- und Ausgleichsmandatemehr möglich sind. (Vgl. mal wieder beispielhaft Rheinland-Pfalz im Gegensatz zu Baden- Württemberg.)

4. Die nach meinem Vorschlag 333 Wahlkreisabgeordnete werden als Direktmandate wie folgt gewählt:

Im ersten Wahlgang ist gewählt, wer mehr als 50% aller abgegebenen Stimmen erhält. Im oft erforderlichen zweiten Wahlgang ist gewählt, wer von den beiden Bestplatzierten aus Wahlgang 1 die meisten Stimmen erhält. Einen ähnlichen Wahlmodus haben wir bereits zum Beispiel bei vielen Kommunalwahlen. Wir Wähler*innen nehmen gerne einen zweiten Wahlgang wahr, weil wir dadurch gleichzeitig auch besser die Parteizugehörigkeit der gewählten Bundestagsabgeordneten beeinflussen können.

Mit einem solchen demokratischeren Wahlrecht zugunsten einer Aufwertung des Mehrheitswahlrechts anstatt eines aus dem Ruder gelaufenen modrigen Wahlrechts antworten wir auf die neue gegebene tatsächliche Situation. Das Bundesverfassungsgericht ist keine verstaubte Instanz und wird ggf. den Tatsachen ebenfalls ins Auge sehen.

Nach dem alten undemokratischen Moderwahlrecht kam es z.B. bei der letzten Bundestagswahl 2017 zu folgenden Kuriositäten: Nur 13 der 299 direkt gewählten Abgeordneten wurden mit einer echten Mehrheit der abgegebenen Stimmen gewählt, 25 Abgeordnete mit weniger als 30% der Stimmen, 99 Abgeordnete mit weniger als 35,5% der Stimmen, bis hin zu einem Direktmandat, bei dem bereits 23,5% ausreichten (vgl. auch Hans Meyer, Archiv des öffentlichen Rechts 143, S. 533). Die restlichen lagen darüber, aber eben nicht über 50% der abgegebenen gültigen Erststimmen. Das ist doch nicht in Ordnung, oder? Wenn wir immer im gleichen Trott weiter wählen, tragen wir mal wieder mit Schuld an dem Schlamassel, da kann sich keine*r rausreden, meint

Ihr Bundestagskandidat

Hermann Krämer, Wahlrechtsreform

für den Wahlkreis Mosel/Rhein-Hunsrück