Wider den Verfall

In Sargenroth, einer Orchidee im Hunsrück, unweit dem Hunsrückdom, verfällt gerade ein Juwel unter den Jugendherbergen. Jedoch: Unsere Jugend zeigt ihre Tugend! Bravo Kreisjugendring! Wahlrecht der Jugend! Lest alle: Hermann Krämer www.wahlrechtsreform.com

  • Mit diesem Eintrag unterstützte ich vor kurzem die Petition des Kreisjugendrings zum Erhalt der einmaligen Waldjugendherberge Sargenroth. Unglaublich, daß es in unmittelbarer Nähe zur Kreisstadt Simmern überhaupt soweit kommen konnte. Während die so genannten Erwachsenen wie schon beim Wahlrecht so auch jetzt bei der Jugendherberge in politische Schockstarre und Unfähigkeit verfallen, zeigt uns mal wieder unsere Jugend in ihrer frischen positiven Lebenserwartung: „Aufgeben gilt nicht!“.

Noch im Jahr 2019 war die Jugendherberge mit ihren 134 Betten und 20.000 Übernachtungen gut ausgelastet. Wegen notwendiger Renovierungskosten macht man lieber einfach die Schotten dicht. Aber nicht mit der Jugend! Welch ein klares politisches Handeln und Interesse der 15 Hunsrücker Jugendverbände! Bitte, alle Leser*innen, unterstützt diese tapfere Petition!

 www.ku-rz.de/petitionsargenroth

Gleichzeitig sehen wir an diesem Beispiel, daß das Wahlalter herabgesetzt werden sollte, damit unsere Jugend über eine Petition hinaus sich auch wahlrechtlich wirksam äußern kann. Verschiedene Parteien drängen hier auf eine solche Änderung. Auszugsweise sei daher aus der Drucksache 19/23687 des Deutschen Bundestags vom 27.10.2020 zum Beispiel die Meinung der FDP wiedergegeben:

„Das Wahlrecht ist der Schlüssel zur politischen Partizipation. Es ist das vornehmste Recht in einer Demokratie. Der Grundsatz der Allgemeinheit der Wahl garantiert das Recht aller Staatsbürger, zu wählen und gewählt zu werden. Ein Ausschluss von diesem Recht kann vorgenommen werden, ist jedoch begründungsbedürftig. Es ist seit jeher als mit dem Grundsatz der Allgemeinheit der Wahl verträglich angesehen worden, dass die Ausübung des Wahlrechts an die Erreichung eines Mindestalters geknüpft wird. Die Begründung für das gewählte Wahlalter muss jedoch aufgrund objektiver Kriterien begründet werden. Der Ausschluss von der Wahl für Personen im Alter zwischen 16 und 18 Jahren kann allein mit mangelnder Kommunikationsfähigkeit dieser Personengruppe gerechtfertigt werden. Menschen diesen Alters dürften, um einen Ausschluss von der Wahl zu rechtfertigen, im Vergleich zu Volljährigen nicht in der Lage sein, an der politischen Willensbildung teilzunehmen und ihren politischen Willen zu kommunizieren. Eine Unfähigkeit zur politischen Willensbildung bei Personen im Alter zwischen 16 und 18 Jahren kann jedoch nicht beobachtet werden. Auch mangelt es 16- und 17-Jährigen im Vergleich zu 18-Jährigen nicht an Einsichts- oder Urteilsfähigkeit. Menschen diesen Alters sind in gleichem Umfang in der Lage, Verantwortung zu übernehmen und ihren politischen Willen angemessen zu kommunizieren. Ein Ausschluss vom aktiven Wahlrecht ist daher nicht zu rechtfertigen. Gegenwärtig bleibt daher mehr als 1,5 Mio. Bundesbürgerinnen und Bundesbürgern zwischen 16 und 18 Jahren allein aufgrund ihres Alters das aktive Wahlrecht verwehrt.“

Hier steht eine Änderung an, meint auch

Ihr Bundestagskandidat

Hermann Krämer
www.wahlrechtsreform.com

für den Wahlkreis Mosel/Rhein-Hunsrück


Unterstützungsunterschriften
Aktueller Stand 03.06.2021

Bundesinnenminister Seehofer verlangt leider trotz Corona weiterhin aus dem Wahlkreis: 200. Zu einer im Bundestag am 20.05.2021 einstimmig erfolgte Quotenreduzierung auf 50 hat der Bundesrat den Vermittlungsausschuß nicht angerufen

  • Von Frauen
  • Von Männern
  • noch offen

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Ihre Chance mitzumachen:

1. amtlich erforderlichen Vordruck auf meiner Webseite unter „Unterstützung“ ausdrucken,

2. ausfüllen und unterschreiben,

3. Zusatz A nicht erforderlich, da ich nur um Ihre Erststimme bitte, mit der Zweitstimme wählen Sie im September Ihre Partei.

4. mir zuschicken:

Wahlkreisbüro
Hermann Krämer
Hauptstraße 29
55471 Ravengiersburg

5. bitte mich weiterempfehlen oder Unterschriftshilfe in der Verwandtschaft leisten!

Traditionstreue

Im Hunsrück, am Rhein, entlang der Mosel und in der Eifel befinden sich in jedem Dorf und jeder Stadt Mittelpunkte, zu denen sich sowohl die Einheimischen, als auch die Fremden hingezogen fühlen und aus unterschiedlichen Beweggründen gerne verweilen. Diese Orte sind oft Jahrhunderte hindurch gewachsene Begegnungs- und Versammlungsstätten.

Aus Anlaß eines großen gesellschaftlichen Ereignisses treffen wir uns nicht am Bahnhof, sondern, wie selbstverständlich, z.B. auf dem Marktplatz. Nach einer Geburt oder spätestens für ein würdiges irdisches Abschiednehmen von Verstorbenen eilen wir nicht gleich in die Kneipe sondern vielfach in die Kirche. In unserer Heimat – ich bin in Bernkastel, in Kues und in Altenkirchen zur Schule gegangen – entstanden die Kirchen und Klöster aus Verehrung der heiligsten Dreifaltigkeit Gottes. Gott ist das zentrale Thema der Weltgeschichte und der Mittelpunkt aller Völker.

Bei meiner bürgernahen Aufwertung der Zahl der bundesweiten Direktmandate auf 333 (bei höchstens598) bin ich von dieser Traditionstreue ausgegangen, um weltoffen fest auf unseren Wurzeln zu stehen. Durch die Zahl 3 bekommt die Tradition symbolische Gestalt.

Die zahlenmäßige zeitbedingte Veränderung der Wahlkreise = Direktmandate ist auch nichts Ungewöhnliches. So waren es beispielsweise bis 1990 ohne Westberlin 248 (leider nicht höchstens 496). Nachdem glücklicherweise friedlich die gesamtdeutsche Wende über uns hereingebrochen ist, kam es nachvollziehbar kurzfristig zu einer deutlichen Erhöhung der Wahlkreise 328 (leider nicht höchstens 656), weshalb der Deutsche Michel bald in seiner Arbeitsfähigkeit ins Stottern geriet und nach erneuter Kommission optisch auf 299 (leider nicht höchstens 598) reduzierte.

Denn die tatsächliche Größe des Bundestags (709) ufert nun aber aufgrund der unseligen Überhang- und Ausgleichsmandate vollständig aus und so muß doch eigentlich auch ohne Kommission jedermann erkennen: Ohne eine Höchstgrenze geht es nicht! Warum stattdessen diese ständigen Bürger*innenfremden ergebnislosen Kommissionen?

In der laufenden Legislaturperiode hat der Bundestagspräsident Schäuble – die berechtigte Angst der Reformnotwendigkeit im Nacken – diesmal eine kleine Verhandlungsgruppe zum Wahlrecht aus der Trickkiste gezogen, der aus jeder Fraktion ein Mitglied, aus der Unionsfraktion mal wieder zugunsten der CSU aber zwei angehörten. Man vereinbarte Verschwiegenheit (Was soll diese Mauschelei?). Der Berg rumorte, ein krankes armseliges Mäuslein kroch hervor: Opposition und Koalition brachten statt einem gemeinsamen Ergebnis – was wir Wähler*innen bei einem solch bedeutsamen Thema hätten erwarten dürfen – eigene Gesetzesinitiativen zum Wahlrecht ins Spiel, weshalb wir jetzt mal wieder beim Bundesverfassungsgericht hängen und der Bundestag als unser Gesetzgeber auf dem Gebiet der Wahlrechtsreform feige den Löffel abgegeben hat! Einfach zum Kotzen!

Meines Erachtens liegt die Ursache der Lethargie darin, daß die derzeitigen Direktmandats Inhaber eine Wahlrechtsreform scheuen wie, besonders in der Osterzeit, der Teufel das Weihwasser, weil sie zum Nachteil für uns Wähler*innen von einer Verringerung der Wahlkreise ausgehen. Wer sägt schon gerne an seinem eigenen Stuhl? Es ist doch ganz offensichtlich, wenn daher die Koalition eine solche Verringerung um 19 Wahlkreise erst im Jahr 2025 wirksam werden lassen will. Umgekehrt wird ein Schuh draus: Bürger*innen nahe Erhöhung der Wahlkreise auf 333 Direktmandate bei höchstens 265 Listenmandaten = absolute Obergrenze 598, meint

Ihr Bundestagskandidat Hermann Krämer, Wahlrechtsreform

für den Wahlkreis Mosel/Rhein-Hunsrück