Jugendwahlrecht 17

Das Wahlalter zu senken ist überfällig!

Unsere Jugend ist interessiert und nimmt effektiv am öffentlichen und gesellschaftlichen Geschehen teil. Sie ist mir zum Beispiel im digitalen Bereich überlegen. Viele von ihnen engagieren sich mit erfreulicher Überzeugung. Insbesondere auf dem Land ist die Jugendfeuerwehr ein unverzichtbares Element für eine dauerhafte Feuerwehr zur Gefahrenabwehr. In Jugendgruppen vieler Hilfsorganisationen, kirchlichen und kulturellen Einrichtungen, Verbänden und Vereinen übernehmen Jugendliche bereits selbst einzelne Führungsaufgaben.

Fridays for Future ist nicht nur nach Wikipedia eine globale soziale Bewegung ausgehend von Schüler*innen und Student*innen, welche sich für möglichst umfassende, schnelle und effiziente Klimaschutz-Maßnahmen einsetzen. Die Politik und auch die Wirtschaft ist dieser jugendpolitischen Bewegung geradezu nachgelaufen. Noch beschämender kann uns alten Säcken überhaupt nicht vor Augen geführt werden, mit welchen gesellschaftskritischen Betrachtungen sich unsere Jugend auseinandersetzt und die Politik zum Handeln zwingt.

So hat der ehemalige SPD-Vorsitzende Franz Müntefering dankenswerterweise aufgrund seiner Lebenserfahrung junge Klimaaktivist*innen dazu aufgerufen, in die Parteien und Parlamente zu gehen. „Die jungen Menschen, die sich jetzt für das Klima engagieren, wollen das Richtige“, sagte er der Deutschen Presse-Agentur. „Aber dazu müssen sie jetzt in die Parteien und in die Parlamente, sie müssen sich demokratisch durchsetzen wollen“.

Dafür müssen wir ihnen durch die Wahlrechtsreform das Wahlrecht einräumen!

Wir dürfen uns nicht rausreden, dann müsse auch das Volljährigkeitsalter entsprechend gesenkt werden. Das klingt eher wie eine Rechtfertigung für unser Nichtstun, ein Angst haben vor unserer eigenen Jugend. Glauben wir an sie! Wir sollten ihr zumindest die Chance geben, sich nicht in einer außerparlamentarischen Opposition zu verlieren. Mit einem aktiven und passiven Jugendwahlrecht 17 schulen wir das Verantwortungs-bewußtsein der nachfolgenden Generation und entlassen sie einen Schritt reifer in die dann folgende Volljährigkeit ab 18. Fazit:

Artikel 38, Absatz 2 unseres Grundgesetzes erhält folgende Fassung:

„Wahlberechtigt und wählbar ist, wer das siebzehnte Lebensjahr vollendet hat.“

Wie erreichen wir das? Indem Sie, liebe Wähler*innen im September Ihre Erststimme abgeben für Ihren Bundestagskandidaten im Wahlkreis Mosel/Rhein-Hunsrück

Hermann Krämer, Wahlrechtsreform

und alle anderen die Notwendigkeit einer umfassenden Wahlrechtsreform klarer erkennen.