Am 20.4.2021, zwei Tage vor der Behandlung im Bundestag, erschien die Drucksache 19/28787 der Koalition aus CDU/CSU und SPD zur Einsetzung einer Kommission zur Reform des Bundeswahlrechts und zur Modernisierung der Parlamentsarbeit. Unter I. Nr.2 ihres Antrags benennt die Koalition und im Laufe der nachfolgenden Parlamentsdebatte die aus ihr hervorgegangene Regierung deren Zielsetzung zur paritätischen Repräsentanz im Bundestag:
2. Frauen sind im Deutschen Bundestag nach wie vor deutlich unterrepräsentiert. Mit der Wahl zum 19. Deutschen Bundestag ist der Frauenanteil gegenüber der letzten Wahlperiode von rund 36 Prozent auf rund 31 Prozent gesunken, obwohl Frauen mehr als 50 Prozent der Bevölkerung ausmachen. Angesichts dieser Entwicklung ist ein besonderer Schwerpunkt der Kommissionsarbeit auf die Entwicklung von Empfehlungen zu legen, die eine gleichberechtigte Repräsentanz von Frauen und Männern im Deutschen Bundestag erreichen.“ Unter II. Nr.1, Buchst. c) lautet es dann weiter: „ Die Kommission wählt aus ihrer Mitte mit einer Mehrheit von zwei Dritteln ihrer Mitglieder zwei Vorsitzende. Die Vorsitze sind paritätisch zu besetzen. Beide Vorsitzende müssen dem Deutschen Bundestag angehören.“
Zu diesem Thema wurden in der 224. Plenarsitzung des Deutschen Bundestags am 22. April 2021 im Zusammenhang mit dem Einsetzungsbeschluß einer Wahlrechtskommission seitens der Koalition einige Aussagen getroffen, die die Auffassungen der einzelnen Parteien, zur Gleichberechtigung widerspiegeln, soweit diesen das Thema wohl wichtig erschien, weshalb sie nachfolgend (vgl. Plenarprotokoll S. 28558ff.) hervorzuheben sind:
Ansgar Heveling (CDU/CSU): „Über Maßnahmen zur wirksamen Begrenzung der Vergrößerung des Bundestages hinaus soll die Kommission insbesondere Empfehlungen erarbeiten, um eine gleichberechtigte Repräsentanz von Frauen und Männern im Deutschen Bundestag zu erreichen.“
Michael Frieser (CDU/CSU): „Ein wichtiges Thema sind Maßnahmen, um eine gleichberechtigte Repräsentanz von Frauen und Männern im Bundestag zu erreichen. Frauen sind im Deutschen Bundestag nach wie vor deutlich unterrepräsentiert, und ihr Anteil ist in der letzten Wahlperiode sogar gesunken.“
Leni Breymaier (SPD): „Beim Thema Repräsentanz von Frauen wäre mir mehr Klarheit, mehr Mut lieber gewesen. Nun denn, ich bin gespannt auf die Empfehlungen der Kommission, wie der Frauenanteil nicht nur gesteigert, sondern wie tatsächlich Parität erreicht werden kann. Ich habe es hier schon einmal gesagt: Das Bundesverfassungsgericht ist hier nicht das Problem. In Karlsruhe wird Artikel 3 Absatz 2 Satz 2 GG durchaus als Auftrag an den Gesetzgeber gesehen. Den Gesetzgeber ersetzen will das Gericht nicht. Und das ist auch gut so. Also liegt es an uns und vor allem eben an Mehrheiten. Wer setzt sich für Parität ein, wer nicht? Auch darüber wird am 26. September entschieden.“
Albrecht Glaser (AfD): „Im Nachgang kommt noch die Idee vor, zu prüfen, ob der Staat den Parteien vorschreiben solle, wie sie unter Geschlechtergesichtspunkten ihre Kandidatenlisten aufzustellen hätten, also ein Quotenparlament statt gleicher Chancen für jeden Bürger und jede Bürgerin, Abgeordnete zu werden. Das ist das Ansinnen auf einen Verfassungsbruch, meine sehr verehrten Damen und Herren.“
Friedrich Straetmanns (DIE LINKE): „ Ein weiterer Punkt, den Sie (Koalition) in letzter Minute herausformuliert haben, ist die paritätische Besetzung von Wahllisten. Übrig bleibt dann die Formulierung eines Wunsches: Der Bundestag solle gleichermaßen aus Männern und Frauen bestehen. – Wenn Sie sich hier im Hause umschauen, dann sehen Sie, dass es nur drei Fraktionen gibt, die annähernd gleichmäßig besetzt sind, und diese operieren bei den Listen mit einem Reißverschlusssystem. Auf freiwillige Selbstverpflichtung zu setzen, ist kein geeignetes Mittel, um dieses Ziel zu durchzusetzen. Es ist darüber hinaus auch interessant, das gerade Sie eine Fraktion sind, die nur einen Frauenanteil von 20 Prozent aufweist. Auch das sollten sich die Wählerinnen und Wähler bitte einmal merken.“
Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): „ Während der Diskussionen über die Wahlrechtsreform haben Sie von der SPD sich mit der Einsetzung einer Reformkommission abspeisen lassen. Vor sieben Monaten wurde beschlossen, dass die „unverzüglich“ einzusetzen ist. Liebe Frauen aus der SPD, ich verstehe nicht, dass Sie sich damit haben abspeisen lassen. Wir hatten eine interfraktionelle Initiative für eine Paritätskommission auf den Weg gebracht. Da haben Sie ganz groß verkündet: Wir machen hier eine große Reformkommission gemeinsam mit allen. Heute wird sie eingesetzt. Das ist ein absolutes Placebo, eine Beruhigungspille für Sie, damit Sie überall sagen können: Die Reform gibt es.“
Annette Widmann-Mauz, Staatsministerin bei der Bundeskanzlerin: „Der Einfluss, den Frauen heute auf unser öffentliches Leben haben, steht in krassem Gegensatz zu ihren Kompetenzen“ und „Unsere heutige Praxis bleibt weit hinter unserer Verfassungsnorm zurück. Es fehlt die politische Umsetzung des Artikels 3, Absatz 2 GG: ‚Frauen und Männer sind gleichberechtigt.ʼ“ – Zitat Rita Süßmuth im „Tagesspiegel“, 28. Februar 2021; und ich ergänze: „Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin“, Artikel 3, Absatz 2, Satz 2 GG. Mit diesen Worten bringt unsere ehemalige Bundestagspräsidentin Rita Süssmuth auf den Punkt, warum wir Frauen in der Union uns mit Nachdruck für diese Kommission zur Reform des Bundeswahlrechts und zur Modernisierung der Parlamentsarbeit eingesetzt haben.
Ich gebe offen zu, dass wir uns die Entscheidung zur Einsetzung dieser Kommission schneller gewünscht hätten. Über 100 Jahre nach Einführung des aktiven und passiven Frauenwahlrechts sind weiterführende Vorschläge mehr als überfällig. Wir wissen: Die schwierigen Debatten um eine Mandatsbegrenzung im Deutschen Bundestag standen dem leider entgegen. Tatsächlich sind die zu lösenden rechtlichen Fragen einer Änderung des Wahlrechts schwierig. Die in Ländern beschlossenen Paritätsgesetze taugen nicht als Blaupause. Sie scheiterten bisher allesamt an Entscheidungen der Verfassungsgerichte.
Wenn wir vorankommen wollen, brauchen wir nicht nur den Willen, etwas zu verändern, sondern vor allem auch verfassungskonforme tragfähige Lösungen. Deshalb begrüße ich nachdrücklich die Einsetzung dieser Kommission und auch den Arbeitsschwerpunkt für die gleichberechtigte Repräsentanz im Bundestag. Diese Kommission gibt uns die Chance, gemeinsam mit Sachverständigen und sachkundigen Bürgerinnen und Bürgern tatsächliche und strukturelle Hürden im Satzungs-, Parteien- und Wahlrecht zu identifizieren. Sie ermöglicht uns, offene Fragen gewissenhaft und ergebnisorientiert zu klären, ob es sich um Listen- oder Wahlkreismandate handelt. Ich bin überzeugt, dass wir Lösungen finden werden, die die Wahlrechtsgrundsätze und die Parteienautonomie garantieren. Und vielleicht gibt es ja auch noch ganz andere Instrumente, zum Beispiel im Parteienfinanzierungsgesetz.
Wir müssen handeln. Das steht außer Frage. Die letzte Bundestagswahl hat uns in Bezug auf den Frauenanteil um 23 Jahre zurückgeworfen. Der Frauenanteil im Bundestag sank um 5,5 Prozentpunkte auf 31 Prozent und damit auf das Niveau von 1998. Für die nächste Legislaturperiode ist ein deutlich höherer Frauenanteil noch keineswegs gesichert. Deshalb: Rück- und Tippelschritte bringen uns nicht weiter. Im Gegenteil: Eine anhaltend schlechte Repräsentanz schwächt die Akzeptanz unseres Wahlsystems und führt am Ende nur zu Demokratieverdrossenheit.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, es gibt nicht nur formale Hürden, die Frauen überwinden müssen, wenn sie sich öffentlich engagieren. Leider müssen wir auch feststellen, dass zunehmend frauenfeindliche Weltbilder Anhänger finden, sei es in rechtsextremistischen Gruppen oder der sogenannten Incel-Bewegung. Hass, Hetze und Gewalt treffen Frauen oft nur deshalb, weil sie Frauen sind. Zuerst wird ihnen ihre Würde genommen und dann ihre geschützten Rechte. Diesen Entwicklungen müssen wir entschieden entgegentreten. Die tatsächliche Durchsetzung von Gleichberechtigung und Teilhabe in allen Bereichen und auf allen Ebenen ist dafür eine Grundvoraussetzung. Frauen müssen in unserer repräsentativen Demokratie sichtbar sein und Gestaltungsmacht haben. Denn nur wer am Tisch sitzt, kann auch mitbestimmen, was auf den Tisch des Hauses kommt.
Das ist der Auftrag, den das Grundgesetz uns gegeben hat. Das ist eine Aufgabe der gesamten Gesellschaft. Lassen Sie uns dieses dicke Brett gemeinsam Bohren! Der paritätisch besetzte Vorsitz der Kommission ist schon einmal das erste und richtige Signal.“
Seit ½ Jahrhundert (1972) gibt es nun gut gemeinte Kommissionen zur Wahlrechtsreform. Wenn wir ergebnisorientiert, ehrlich und tatsächlich weiterkommen wollen, müssen alle bereits feststehenden notwendigen Wahlrechtsänderungen in den kommenden Koalitionsverhandlungen – auch mit Blick auf eine erforderliche 2/3 Mehrheit, soweit das Grundgesetz geändert werden muß, ausformuliert unterschrieben werden. Ebenda muß gleichzeitig deren sofortige parlamentarische Umsetzung bis 31.1. 2022 vereinbart und die Gesetzentwürfe dazu ohne schuldhaftes Zögern eingebracht werden. Nur die dann noch strittigen Punkte gehören in eine Wahlrechtskommission. So verhindern wir, daß unser Deutsches Parlament – jedenfalls in diesen Fragen – zu einer reinen gut bezahlten Quasselbude verkommt zur Weiterbildung von haufenweise neuen Bundestagsabgeordneten, meint
Ihr
Ihren Bundestagskandidat
Hermann Krämer
www.wahlrechtsreform.com
für den Wahlkreis Mosel/Rhein-Hunsrück
Unterstützungsunterschriften
Aktueller Stand 29.05.2021
Bundesinnenminister Seehofer verlangt leider trotz Corona weiterhin aus dem Wahlkreis: 200. Zu einer im Bundestag am 20.05.2021 einstimmig erfolgte Quotenreduzierung auf 50 hat der Bundesrat den Vermittlungsausschuß nicht angerufen
- Von Frauen
- Von Männern
- noch offen
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Ihre Chance mitzumachen:
1. amtlich erforderlichen Vordruck auf meiner Webseite unter „Unterstützung“ ausdrucken,
2. ausfüllen und unterschreiben,
3. Zusatz A nicht erforderlich, da ich nur um Ihre Erststimme bitte, mit der Zweitstimme wählen Sie im September Ihre Partei.
4. mir zuschicken:
Wahlkreisbüro
Hermann Krämer
Hauptstraße 29
55471 Ravengiersburg
5. bitte mich weiterempfehlen oder Unterschriftshilfe in der Verwandtschaft leisten!