In Sargenroth, einer Orchidee im Hunsrück, unweit dem Hunsrückdom, verfällt gerade ein Juwel unter den Jugendherbergen. Jedoch: Unsere Jugend zeigt ihre Tugend! Bravo Kreisjugendring! Wahlrecht der Jugend! Lest alle: Hermann Krämer www.wahlrechtsreform.com
- Mit diesem Eintrag unterstützte ich vor kurzem die Petition des Kreisjugendrings zum Erhalt der einmaligen Waldjugendherberge Sargenroth. Unglaublich, daß es in unmittelbarer Nähe zur Kreisstadt Simmern überhaupt soweit kommen konnte. Während die so genannten Erwachsenen wie schon beim Wahlrecht so auch jetzt bei der Jugendherberge in politische Schockstarre und Unfähigkeit verfallen, zeigt uns mal wieder unsere Jugend in ihrer frischen positiven Lebenserwartung: „Aufgeben gilt nicht!“.
Noch im Jahr 2019 war die Jugendherberge mit ihren 134 Betten und 20.000 Übernachtungen gut ausgelastet. Wegen notwendiger Renovierungskosten macht man lieber einfach die Schotten dicht. Aber nicht mit der Jugend! Welch ein klares politisches Handeln und Interesse der 15 Hunsrücker Jugendverbände! Bitte, alle Leser*innen, unterstützt diese tapfere Petition!
www.ku-rz.de/petitionsargenroth
Gleichzeitig sehen wir an diesem Beispiel, daß das Wahlalter herabgesetzt werden sollte, damit unsere Jugend über eine Petition hinaus sich auch wahlrechtlich wirksam äußern kann. Verschiedene Parteien drängen hier auf eine solche Änderung. Auszugsweise sei daher aus der Drucksache 19/23687 des Deutschen Bundestags vom 27.10.2020 zum Beispiel die Meinung der FDP wiedergegeben:
„Das Wahlrecht ist der Schlüssel zur politischen Partizipation. Es ist das vornehmste Recht in einer Demokratie. Der Grundsatz der Allgemeinheit der Wahl garantiert das Recht aller Staatsbürger, zu wählen und gewählt zu werden. Ein Ausschluss von diesem Recht kann vorgenommen werden, ist jedoch begründungsbedürftig. Es ist seit jeher als mit dem Grundsatz der Allgemeinheit der Wahl verträglich angesehen worden, dass die Ausübung des Wahlrechts an die Erreichung eines Mindestalters geknüpft wird. Die Begründung für das gewählte Wahlalter muss jedoch aufgrund objektiver Kriterien begründet werden. Der Ausschluss von der Wahl für Personen im Alter zwischen 16 und 18 Jahren kann allein mit mangelnder Kommunikationsfähigkeit dieser Personengruppe gerechtfertigt werden. Menschen diesen Alters dürften, um einen Ausschluss von der Wahl zu rechtfertigen, im Vergleich zu Volljährigen nicht in der Lage sein, an der politischen Willensbildung teilzunehmen und ihren politischen Willen zu kommunizieren. Eine Unfähigkeit zur politischen Willensbildung bei Personen im Alter zwischen 16 und 18 Jahren kann jedoch nicht beobachtet werden. Auch mangelt es 16- und 17-Jährigen im Vergleich zu 18-Jährigen nicht an Einsichts- oder Urteilsfähigkeit. Menschen diesen Alters sind in gleichem Umfang in der Lage, Verantwortung zu übernehmen und ihren politischen Willen angemessen zu kommunizieren. Ein Ausschluss vom aktiven Wahlrecht ist daher nicht zu rechtfertigen. Gegenwärtig bleibt daher mehr als 1,5 Mio. Bundesbürgerinnen und Bundesbürgern zwischen 16 und 18 Jahren allein aufgrund ihres Alters das aktive Wahlrecht verwehrt.“
Hier steht eine Änderung an, meint auch
Ihr Bundestagskandidat
Hermann Krämer
www.wahlrechtsreform.com
für den Wahlkreis Mosel/Rhein-Hunsrück
Unterstützungsunterschriften
Aktueller Stand 03.06.2021
Bundesinnenminister Seehofer verlangt leider trotz Corona weiterhin aus dem Wahlkreis: 200. Zu einer im Bundestag am 20.05.2021 einstimmig erfolgte Quotenreduzierung auf 50 hat der Bundesrat den Vermittlungsausschuß nicht angerufen
- Von Frauen
- Von Männern
- noch offen
83
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Ihre Chance mitzumachen:
1. amtlich erforderlichen Vordruck auf meiner Webseite unter „Unterstützung“ ausdrucken,
2. ausfüllen und unterschreiben,
3. Zusatz A nicht erforderlich, da ich nur um Ihre Erststimme bitte, mit der Zweitstimme wählen Sie im September Ihre Partei.
4. mir zuschicken:
Wahlkreisbüro
Hermann Krämer
Hauptstraße 29
55471 Ravengiersburg
5. bitte mich weiterempfehlen oder Unterschriftshilfe in der Verwandtschaft leisten!