Neufassung § 5 Bundeswahlgesetz

Wahl in den Wahlkreisen

Bisherige Fassung:

„In jedem Wahlkreis wird ein Abgeordneter gewählt. Gewählt ist der Bewerber, der die meisten Stimmen auf sich vereinigt. Bei Stimmengleichheit entscheidet das vom Kreiswahlleiter zu ziehende Los.“

Neufassung:

„In jedem Wahlkreis wird eine Abgeordnete oder ein Abgeordneter gewählt. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhält. Erhält niemand diese Mehrheit, so findet eine Stichwahl unter den Zweien statt, die bei der ersten Wahl die meisten Stimmenzahlen erhalten haben. Bei der Stichwahl ist gewählt, wer die meisten gültigen Stimmen erhält.“

Mit meinem Vorschlag für eine solche Neufassung wählen wir in Zukunft wesentlich demokratischer meint,

Ihr Bundestagskandidat

Hermann Krämer
www.wahlrechtsreform.com

für den Wahlkreis Mosel/Rhein-Hunsrück