Hommage an eine Frau

23.3.2021

In Istanbul, dem früheren Konstantinopel, erleben wir gerade eine Rückwärtsrolle der Zivilisation.

Ankara bzw. Erdogan ist aus der Istanbuler Konvention ausgetreten. Das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, ist ein 2011 ausgearbeiteter völkerrechtlicher Vertrag .Es schafft verbindliche Rechtsnormen gegen Gewalt an Frauen und häusliche Gewalt. Auf seiner Grundlage sollen sie verhütet und bekämpft werden. Es trat am 1. August 2014 in Kraft (vgl. Wikipedia).

Gleichzeitig leiden wir in unseren Breitengraden unter Wahlkampf, politischem Gezänk, kirchlichem Versagen und gesundheitspolitischer Unsicherheit. Genau jetzt, wo es so wichtig wäre, einer stabilen Regierung mit einer starken Führungspersönlichkeit vertrauen zu können, verlieren wir kostbare Zeit und aufbauende Energie. Natürlich ist es zu einfach von mir gedacht, wenn wir jetzt schon meine vorgeschlagene 5-Jahres-Wahlperiode hätten, ginge es sachlicher und erfolgreicher zu. Mir ist es nur wichtig, daß wir eine Antenne dafür bekommen, was wir wenigstens für die Zukunft ändern können.

Immerhin, diesmal haben wir Deutsche das abzusehende Vakuum einer weltweit ohne Beispiel anerkannten politischen Führungssouveränität nicht in unserer deutschen Gründlichkeit selbst herbei genörgelt, worin wir ja die eigentlichen Weltmeister*innen sind. Diesmal erteilt uns die kompetente und verläßliche Mutter der Kompanie von sich aus in ihrem Schlußakkord eine letzte klare Lehre, indem sie sogar viele aus der Opposition schmerzhaft erkennen läßt: „Eigentlich schade!“

Nun; aufgeben zählt nicht; laßt uns weiterrudern. Jetzt kommt es auf unsere Wurzeln an, daß sie nicht verdorrt sind sondern im Gegenteil in der Lage sind, nach meinem geforderten unentbehrlichen Reinemacheprozeß im Bundeswahlrecht neuen politischen Führungswillen zu erzeugen. Wir wollen uns auf unsere traditionellen und kulturellen Errungenschaften besinnen. Hier schlägt jetzt vor allem auch die Stunde von Euch Nichtwähler*innen: Was für eine große Chance für Euch, wenigstens mit Eurer Erststimme für mich ein deutliches Zeichen zu setzen. Nicht wegducken und aufgeben! Die Botschaft lautet: wählen, wählen, wählen. Wäre doch gelacht: Wir schaffen das! Egal, wer aus dem Bundestag rausfliegt. Das sind wir ihr schuldig, meint

Ihr Bundestagskandidat

Hermann Krämer, Wahlrechtsreform

für den Wahlkreis Mosel/Rhein-Hunsrück

Peanuts ?

Was kostet uns die Abgeordnetenschwemme im Deutschen Bundestag, und wie hoch sind die Einsparungen bei einer Verlängerung der Wahlperiode auf 5 Jahre?

Sich mit Kosten und Finanzen zu beschäftigen, machen die meisten von uns nur ungern. Wir sehen lieber darüber hinweg, wenn es uns nicht unmittelbar betrifft. Das ist ein psychologischer Selbstschutz und es sind ja auch vermeintlich nicht meine persönlichen Schulden. Denn es sind Schulden, mit denen das Parlament finanziert wird und die nur auf die nächsten Generationen abgeschoben und ausgeblendet werden. Unsere Staatsverschuldung – pro Sekunde 6.855€ – beträgt 2.316.077.777.777 € im Laufe des 6. März 2021. Eine Summe, die wir leicht abnicken, weil wir sie uns nicht mehr vorstellen können bzw., an die wir uns gefährlicherweise gewöhnt haben.

Wenn wir Wähler*innen mit weniger Abgeordneten und einer längeren Wahlperiode das gleiche Ergebnis mindestens erzielen können, warum sollen wir das nicht einfach mal verantwortungsvoll für die nächsten Generationen versuchen? 157.325.624 € Ersparnis sind drin:

  1. Wegen der Corona-Krise wird die Bundestagswahl nach einem Bericht der „Saarbrücker Zeitung“ vom 22.2.2021 so teuer wie noch nie. Das Bundesinnenministerium veranschlage für die Wahl am 26. September 2021 Kosten von insgesamt 107 Millionen Euro, berichtete die Zeitung. Bei 4 jeweils um 1 Jahr verlängerten Wahlperioden haben wir eine Bundestagswahl umsonst.
  2. Wir haben ja gesehen derzeit sind 111 Abgeordnete zu viel ( 598 sind vorgesehen, 709 sind es).

Zu Errechnung der Kosten ziehe ich die Angaben des Bundes der Steuerzahler gerne zu Rate, auf dessen Online-Petition „Schluss mit dem XXL- Bundestag“ ich erneut verweise.

Ein Abgeordneter kostet uns pro Jahr mindestens:

– Abgeordnetenbezüge 10.083 €/mtl = 120.996 €

– Kostenpauschale 4.498 €/mtl = 53.976 €

– Sachleistungskosten 1.000 €/mtl = 12.000 €

– Mitarbeiterpauschale 22.201 €/mtl = 266.412 €

453.384 € x 111 Abg. = 50.325.624 €

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Hinzu kommen locker:

  • Büroausstattung: Neben der Kostenpauschale haben alle Abgeordneten Anspruch auf ein eingerichtetes Büro am Sitz des Bundestages in einer Größe von derzeit 54 Quadratmetern für sich und ihre Mitarbeiter einschließlich Kommunikationsgeräten und Möblierung.
  • Reisekosten: Bundestagsabgeordnete können alle Verkehrsmittel der Deutschen Bahn kostenfrei nutzen. Ende 2012 hat der Ältestenrat beschlossen, dass die Netzkarte der Bahn auch für Privatreisen genutzt werden darf. Dadurch können die Abgeordneten kostenlos per Bahn in den Urlaub reisen – die Kosten trägt der Steuerzahler. Im Raum Berlin steht ihnen zusätzlich die Dienstwagenflotte des Bundestags jederzeit zur Verfügung. Außerdem werden die Kosten für Inlandsflüge erstattet.
  • Versorgung: Bundestagsabgeordnete zahlen keine Beiträge für ihre Altersversorgung. Bereits nach einem Jahr im Bundestag erwirbt ein Abgeordneter einen Pensionsanspruch von 252 € im Monat. Rechnerisch erhält er pro Jahr Bundestagszugehörigkeit 2,5 Prozent der jeweils aktuellen Entschädigungshöhe. Somit ergibt sich nach 27 Jahren ein Maximalanspruch von 67,5 Prozent der Entschädigung bzw. derzeit knapp 6.806 € pro Monat. Damit erreichen Abgeordnete bereits nach einem halben „Arbeitsleben“ den maximalen Pensionsanspruch. Zudem können lang gediente Parlamentarier bis zu zehn Jahre vor Erreichen der Altersgrenze abschlagsfrei in Pension gehen.
  • Übergangsgeld: Für jedes Jahr der Mitgliedschaft im Bundestag wird einen Monat Übergangsgeld gezahlt und zwar in voller Höhe der Abgeordnetenentschädigung, also derzeit 10.083 €. Gedeckelt ist die Bezugsdauer bei 1½ Jahren. Somit können Langzeitabgeordnete nach ihrem Ausscheiden aus dem Bundestag bis zu 181.494 € erhalten. Allerdings werden ab dem zweiten Monat alle Erwerbs- und Versorgungseinkünfte auf das Übergangsgeld angerechnet.

Fazit:

Wenn Sie liebe Wähler*innen mir bis hierhin gefolgt sind, danke ich Ihnen für Ihr respektables Durchhaltevermögen. Es zeigt, daß wir Wähler*innen uns zurecht mehr Gedanken und Sorgen machen, als man es uns zutraut. Nun ist es mir wirklich wichtig, daß ich mit diesem Beitrag keine politische Neiddebatte unterstützen will. Dafür ist das Thema zu ernst! Im Gegenteil, Abgeordnete müssen ordentlich bezahlt werden, damit unter ihnen gut ausgebildete Topleute bereit sind, sich an vorderster Front für unser demokratisches Staatswesen zu unser aller Wohl einsetzen. Die Verlockung, daß manch eine/einer eher bei einem besser bezahlten Job in der freien Wirtschaft sein Glück sucht, ist die häufigere Variante. Und hier braucht niemand sein Einkommen so öffentlich darzustellen, kein/e Journalist/in, kein/e Moderator/in, kein/e Manager/in…. Politiker*innen hingegen bekommen von allen Seiten meist eher Dresche. Wer da noch glaubhaft und angesehen bleibt, verdient uns aller Respekt.

Nur, wir haben einfach zu viele Abgeordnete.. Sie behindern sich dadurch in den eigenen Fraktionen gegenseitig und das auch noch auf unsere Kosten. Ein politisches, sachliches Problembewußtsein wird durch von vorneherein überzogene Maximalforderungen überlagert, wodurch ständige Kompromißerwartungen politischen Unverdruß erzeugen. Meine angestrebte Wahlrechtsreform erfordert neues Denken und mutiges Handeln. Ich gebe es nicht auf, an eine gesunde deutsche Qualitätspolitik zu glauben meint

Ihr Bundestagskandidat

für den Wahlkreis Mosel/Rhein-Hunsrück

Hermann Krämer, Wahlrechtsreform

5 Jahre Wahlperiode

Zur Zeit beträgt die Wahlperiode unseres Bundestags 4 Jahre. In allen Bundesländern mit Ausnahme von Bremen sind es schon lange 5 Jahre. Das Europäische Parlament wird seit 1979 für die Dauer von 5 Jahren gewählt. Die Abgeordneten der Nationalversammlung der Republik Frankreich werden auf 5 Jahre gewählt, genauso wie die Wahlen zum Unterhaus in Großbritannien und Nordirland seit 2011 alle 5 Jahre stattfinden. In Luxemburg ist es so, in Italien und in Österreich. Auch unser Bundespräsident, Frank-Walter Steinmeier, wurde für 5 Jahre gewählt.

Nur für den Bundestag hinken wir leider mal wieder hinterher, weil auch die derzeitige Koalition es entweder nicht wollte oder keine weitere Oppositionspartei hierzu gewinnen konnte. Für eine entsprechende Grundgesetzänderung ist zurecht eine Zweidrittelmehrheit im Parlament erforderlich.

Schon 1976 brachte eine Enquete-Kommission Verfassungsreform nicht den Mut auf, die entsprechende Grundgesetzänderung vorzuschlagen. Ebenso scheiterte 1993 die Gemeinsame Verfassungskommission aus Mitgliedern des Bundestages und des Bundesrates. In ihr wurde die Verlängerung der Wahlperiode auf 5 Jahre politisch gegen basisdemokratische Forderungen wie „Volksinitiativen, Volksbegehren oder Volksentscheid“ ausgespielt. Da letzteres Verlangen keine Mehrheit fand, ließ man auch die Chance auf Verlängerung der Wahlperiode sausen. Hierbei muß ich an Norbert Blüm denken: „Wer festhält, was geändert werden muss, der verliert alles“. (vgl. „Mit Gottes Wort von Tag zu Tag“ vom 18.1.2021)

Fazit:

Artikel 39, Absatz 1 unseres Grundgesetzes wird wie folgt geändert:

In Satz 1 wird das Wort „vier“ wird durch das Wort „fünf“ ersetzt und in Satz 3 die Worte „sechsundvierzig“ durch „achtundfünfzig“ und „achtundvierzig“ durch „sechzig“.

Ein typisches Beispiel, liebe Wähler*innen, daß Sie mit Ihrer Erststimme im September schonungslos ein modernes, der Zeit entsprechendes Wahlrecht verlangen müssen

durch Ihr Kreuzchen beim Bundestagskandidaten:

Hermann Krämer, Wahlrechtsreform

Ohne unseren Druck durch Ihre Erststimme für mich wird eher endlos debattiert. Je größer die Kommissionen, je unübersichtlicher der Bundestag, desto zerfaselter das Ergebnis.

Die Vorteile einer längeren Wahlperiode für uns Bürger*innen liegen auf der Hand:

1. finanzieller Vorteil,

2. effektivere Funktionalität,

3. weniger Wahlkampfgetöse.