Schinderhannesschmalkost

Seit wenigen Tagen bin ich coronamäßig in meinem Bundestagswahlkreis unterwegs und stelle, nachdem ich in den Einzelbegegnungen mein Anliegen vortrage, zu 90 % eine breite Übereinstimmung mit meinem Anliegen fest. Dies betrifft insbesondere die vollständig überzogene Größe des Bundestags und schwappt sofort in die damit verbundene Steuerverschwendung über, im Vergleich zu den häufig vorhandenen, der Zeit geschuldeten, persönlichen Einschränkungen, schweren Verlusten und Existenznöten. Eine nicht zu unterschätzende Tsunamiwelle ernst zu nehmender Entrüstung schlägt mir entgegen. Trotzdem scheut man sich leider noch auf dem amtlichen Vordruck, offen mit einer Unterstützungsunterschrift mir Beistand zu leisten. Nach 3 Einsätzen freue ich mich daher um so mehr über eine 1. von 200 Unterschriften.

Bewundernswert ist gleichzeitig, wie mutig die meisten Menschen, Geschäfte, Klein- und Großunternehmen, kirchliche, soziale und kulturelle Einrichtungen den negativen Tatsachen realistisch ins Auge blicken und ebenfalls nicht aufgeben. Die milliardenschweren öffentlichen Hilfen, leider auf Kosten unserer nachfolgenden Generationen, sollen hier nicht geleugnet werden. Im Klartext: Das Vertrauen in die Politik ist nicht gänzlich im A…, aber es geht offensichtlich auch nicht mehr bildhaft am A… vorbei.

Nach meinem Vorschlag ist es zwingend notwendig, daß auch alle Abgeordneten unseres Deutscher Bundestags – egal welcher Partei – durch eine Schinderhannesschmalkost ihren Beitrag zur Überwindung der Staatskrise leisten, indem wir im Einklang mit der Wahlrechtsreform, von folgenden Veränderungen ausgehen:

1. Nur noch maximal 598 Abgeordnete, ohne wenn und aber!

2. Diese sollen sich aus 333 Wahlkreisabgeordneten sowie 265 Listenmandaten ergeben.

3. § 6 des Bundeswahlgesetzes ist daher so zu ändern, daß keine Überhang- und Ausgleichsmandatemehr möglich sind. (Vgl. mal wieder beispielhaft Rheinland-Pfalz im Gegensatz zu Baden- Württemberg.)

4. Die nach meinem Vorschlag 333 Wahlkreisabgeordnete werden als Direktmandate wie folgt gewählt:

Im ersten Wahlgang ist gewählt, wer mehr als 50% aller abgegebenen Stimmen erhält. Im oft erforderlichen zweiten Wahlgang ist gewählt, wer von den beiden Bestplatzierten aus Wahlgang 1 die meisten Stimmen erhält. Einen ähnlichen Wahlmodus haben wir bereits zum Beispiel bei vielen Kommunalwahlen. Wir Wähler*innen nehmen gerne einen zweiten Wahlgang wahr, weil wir dadurch gleichzeitig auch besser die Parteizugehörigkeit der gewählten Bundestagsabgeordneten beeinflussen können.

Mit einem solchen demokratischeren Wahlrecht zugunsten einer Aufwertung des Mehrheitswahlrechts anstatt eines aus dem Ruder gelaufenen modrigen Wahlrechts antworten wir auf die neue gegebene tatsächliche Situation. Das Bundesverfassungsgericht ist keine verstaubte Instanz und wird ggf. den Tatsachen ebenfalls ins Auge sehen.

Nach dem alten undemokratischen Moderwahlrecht kam es z.B. bei der letzten Bundestagswahl 2017 zu folgenden Kuriositäten: Nur 13 der 299 direkt gewählten Abgeordneten wurden mit einer echten Mehrheit der abgegebenen Stimmen gewählt, 25 Abgeordnete mit weniger als 30% der Stimmen, 99 Abgeordnete mit weniger als 35,5% der Stimmen, bis hin zu einem Direktmandat, bei dem bereits 23,5% ausreichten (vgl. auch Hans Meyer, Archiv des öffentlichen Rechts 143, S. 533). Die restlichen lagen darüber, aber eben nicht über 50% der abgegebenen gültigen Erststimmen. Das ist doch nicht in Ordnung, oder? Wenn wir immer im gleichen Trott weiter wählen, tragen wir mal wieder mit Schuld an dem Schlamassel, da kann sich keine*r rausreden, meint

Ihr Bundestagskandidat

Hermann Krämer, Wahlrechtsreform

für den Wahlkreis Mosel/Rhein-Hunsrück

5 Jahre Wahlperiode

Zur Zeit beträgt die Wahlperiode unseres Bundestags 4 Jahre. In allen Bundesländern mit Ausnahme von Bremen sind es schon lange 5 Jahre. Das Europäische Parlament wird seit 1979 für die Dauer von 5 Jahren gewählt. Die Abgeordneten der Nationalversammlung der Republik Frankreich werden auf 5 Jahre gewählt, genauso wie die Wahlen zum Unterhaus in Großbritannien und Nordirland seit 2011 alle 5 Jahre stattfinden. In Luxemburg ist es so, in Italien und in Österreich. Auch unser Bundespräsident, Frank-Walter Steinmeier, wurde für 5 Jahre gewählt.

Nur für den Bundestag hinken wir leider mal wieder hinterher, weil auch die derzeitige Koalition es entweder nicht wollte oder keine weitere Oppositionspartei hierzu gewinnen konnte. Für eine entsprechende Grundgesetzänderung ist zurecht eine Zweidrittelmehrheit im Parlament erforderlich.

Schon 1976 brachte eine Enquete-Kommission Verfassungsreform nicht den Mut auf, die entsprechende Grundgesetzänderung vorzuschlagen. Ebenso scheiterte 1993 die Gemeinsame Verfassungskommission aus Mitgliedern des Bundestages und des Bundesrates. In ihr wurde die Verlängerung der Wahlperiode auf 5 Jahre politisch gegen basisdemokratische Forderungen wie „Volksinitiativen, Volksbegehren oder Volksentscheid“ ausgespielt. Da letzteres Verlangen keine Mehrheit fand, ließ man auch die Chance auf Verlängerung der Wahlperiode sausen. Hierbei muß ich an Norbert Blüm denken: „Wer festhält, was geändert werden muss, der verliert alles“. (vgl. „Mit Gottes Wort von Tag zu Tag“ vom 18.1.2021)

Fazit:

Artikel 39, Absatz 1 unseres Grundgesetzes wird wie folgt geändert:

In Satz 1 wird das Wort „vier“ wird durch das Wort „fünf“ ersetzt und in Satz 3 die Worte „sechsundvierzig“ durch „achtundfünfzig“ und „achtundvierzig“ durch „sechzig“.

Ein typisches Beispiel, liebe Wähler*innen, daß Sie mit Ihrer Erststimme im September schonungslos ein modernes, der Zeit entsprechendes Wahlrecht verlangen müssen

durch Ihr Kreuzchen beim Bundestagskandidaten:

Hermann Krämer, Wahlrechtsreform

Ohne unseren Druck durch Ihre Erststimme für mich wird eher endlos debattiert. Je größer die Kommissionen, je unübersichtlicher der Bundestag, desto zerfaselter das Ergebnis.

Die Vorteile einer längeren Wahlperiode für uns Bürger*innen liegen auf der Hand:

1. finanzieller Vorteil,

2. effektivere Funktionalität,

3. weniger Wahlkampfgetöse.