Maden im Speck

In Potsdam, in meinem Bundestagswahlkreis 61 als Einzelbewerber – Direktkandidat nur für die Erststimme – , ist es der Stadt kaum möglich einen Haushalt aufzustellen. Seit November kursiert ein Streich- und Kürzungskonzert für Potsdams Kultur und Jugend. Noch verheerender ist es in Berlin, wo es darüber hinaus sogar den Universitäten an den Kragen gehen soll. Nur im aufgeblähten Bundestag läßt es sich leben wie bei den Maden im Speck. Was ist zu tun?

In einem hervorragenden Interview der Potsdamer Nachrichten vom 8.1.2025 äußert sich der Präsident des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung, Marcel Fratscher, niederschmetternd über die Parteiprogramme zur Bundestagswahl. Hier ein Auszug:

„Die Parteien trauen den Bürger:innen nicht die Wahrheit zu, dass wir uns ändern und manchen Verzicht werden üben müssen. Sie versuchen den Menschen das Blaue vom Himmel zu versprechen.Sie versuchen, sich irgendwie durchzumogeln, statt ein Programm zu entwickeln, wie wir aus dieser wirtschaftlichen und übrigens auch sozial sehr schwierigen Lage wieder herauskommen. Die Parteien trauen den Bürgerinnen und Bürger nicht zu, dass sie mit der Wahrheit umgehen können. Das ist für mich ein Armutszeugnis für die Demokratie.Ehrlichkeit und einen klaren Kompass braucht es stattdessen. Dazu gehören mutige Reformen, die so manche Besitzstände beschneiden werden. Und eine Investitionsoffensive für Bildung, Infrastruktur, Klimaschutz und Innovation. Und wir müssen Unternehmen, aber vor allem Menschen mit mittleren und geringen Einkommen entlasten. Ich stimme zu, dass der Staat kleiner und effizienter werden muss.“

Die gehampelte Verkleinerung des Bundestags von 736 auf 630 Abgeordnete hat das Bundesverfassungsgericht nicht in Gänze bestätigt, sodaß die neue Regierung das Wahlrecht mal wieder ändern muß. (vgl. hierzu unter meinen „Beiträgen“ Ping-Pong 2.0) Deswegen gehört die konkrete Obergrenze von 598 Abgeordneten ins Grundgesetz. Und dann ist effiziente Ruhe im Karton.

Was könnt Ihr Wähler:Innen von Potsdam in der Sache tun? Ihr habt eine Riesenchance: Nicht nur lesen, denken oder schimpfen sondern handeln und im deutschlandweit viel beachteten „Promi-Wahlkreis“ 61 Potsdam, Potsdam-Mittelmark II – Teltow – Fläming II den Parteien zur zwingend notwendigen Diätkur nur mit Eurer Erststimme eine Watsche verpassen:

Hermann Krämer
Kennwort: Bundestagverkleinerung
Einzelbewerber (nur für die taktisch wirkungsvolle Erststimme)
www.wahlrechtsreform.com

Nationalhymne

Unser Deutschlandlied wird wie folgt geändert: Das letzte Wort „Vaterland“ wird durch das Wort „Mutterland“ und „brüderlich“ durch „geschwisterlich“ ersetzt:

Einigkeit und Recht und Freiheit
für das deutsche Vaterland!
Danach laßt uns alle streben
geschwisterlich mit Herz und Hand!
Einigkeit und Recht und Freiheit
sind des Glückes Unterpfand:
Blüh im Glanze dieses Glückes,
blühe, deutsches Mutterland“

Begründung:

  1. besitzen wir eine Muttersprache,
  2. entspricht es der Gleichberechtigung,
  3. sprechen wir von einer Muttergottes.

Hermann Krämer
www.wahlrechtsreform.com

Ping-Pong 2.0

Mit seiner mutigen Entscheidung zum Wahlrecht 2023 rückt das Bundesverfassungsgericht am 30.7.2024 seinen früheren Anstoß zu der unseligen Heuschreckenplage in Berlin in Sachen Überhang- und Ausgleichmandats-Vermehrung zurecht.

Ein Ruck geht durch die Wahlarena.

103 Abgeordnete weniger. Bravo! Das Institut der deutschen Wirtschaft Köln e.V. schätzt jährliche Einsparungen von 125.000.000 €. Das sind eine halbe Milliarden Euro pro Wahlperiode. Nicht schlecht! Wir dürfen gespannt sein, welche Kosteneinsparung sich ebenfalls für die aufgeblähte Bundestagsverwaltung ergibt. Welche und wie viele Personalstellen können jetzt im September bei der parlamentarischen Beratung des Bundeshaushalts 2025 im Bundestag folgerichtig tatsächlich in der Bundestagsverwaltung gestrichen werden? Welche Stellen werden zusätzlich durch einen „kw-Vermerk“ ergänzt (künftig wegfallend)? Jegliche Neueinstellungen und Höhergruppierungen sollten beispielgebend für alle Bundes- und Landesverwaltungen zugunsten des vorhandenen Personals unterbleiben! Haben Bundestagspräsidentin Bärbel Bas (SPD) und die Bundestagsabgeordneten den Mut zu konsequenten Änderungsanträgen? Oder kann sie weiter darauf spekulieren, daß alle Abgeordneten ihr willfährig dienen?

Rund 3.200 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sorgen dafür, dass der parlamentarische Betrieb reibungslos läuft; etwa 10.000 Menschen arbeiten insgesamt im Deutschen Bundestag. (vgl.: Deutscher Bundestag „Die Verwaltung des Deutschen Bundestags“). Ich glaub mich knutscht ein Elch.

Ich bin eigentlich satt, dauernd was vom Pferd zu erzählen. Ein wilder Hengst galoppiert zügellos durch Deutschland und trifft im Osten auf eine rappelige, unberechenbare Stute, die poppolistisch – aus dem Westen kommend – gegen alles austritt, was sich ihr von hinten nähert.

Saftige Weiden für alle demokratischen Nichtwiederkäuer lassen sich dagegen erfolgreich finden durch:

598:265=333:2

Der Hackerangriff dazu gelingt auf meiner Webseite www.wahlrechtsreform.com unter „Beiträge“.

Wenn in diesem Sinne das Wahlrecht nach der nächsten Bundestagswahl – wann immer sie kommt – geändert wird, so liegt hierin eine große Chance in der demokratischen Weiterentwicklung Deutschlands: modern, friedlich weltführend! Außerdem 5 Jahre Wahlperiode und Jugendwahlrecht mit 17 als fairen Kompromiß.

Leider war Herr Merz (CDU) als Oppositionsführer im Gegensatz zur mündlichen Verhandlung des Bundesverfassungsgerichts bei dessen Urteilsverkündung nicht anwesend. Wohl keine Folge der Vorabveröffentlichung des Urteils? Jedenfalls kann er seine Ansehung unseres höchsten Gerichts mit einer notwendigen Zweidrittelmehrheit bei der Absicherung im Grundgesetz zu den Strukturen des Gerichts sowie der Wahl und Amtszeit seiner Richter*Innen in diesem Jahr herbeiführen. Es sollte endlich mit den Regierungskoalitionen ein gemeinsamer Gesetzentwurf eingebracht werden. Wenn solche Gemeinsamkeiten sichtbar möglich sind, verbessert sich das Vertrauen des Wahlvolks auf unseren Staat.

Hermann Krämer
www.wahlrechtsreform.com

Volksentscheid statt Bürgerrat

Am 14.3.2024 hat der Bundestag erstmals über Empfehlungen eines sogenannten Bürgerrats debattiert (vgl. Plenarprotokoll 20/157 S. 20067). Hierbei wurde auch über die Notwendigkeit einer solchen Konstruktion gestritten.

Mit der Stabsstelle für Bürgerräte zur Organisation der Ratlosigkeit des Parlaments wird nach dem Bundestag auch die Bundestagsverwaltung weiter aufgebläht. Organisatorisch wäre die Stabsstelle wohl besser als eine Abteilung „Opium fürs Volk“ unter Lauterbachs Gesundheitsministerium „untergebracht“(vgl. Zur Problematik Bürgerrat gerne meinen kritischen Beitrag „Rat“ vom 24.7.2023).

Im Bundeshaushalt 2023 standen drei Millionen Euro für die Durchführung des Bürgerrats zur Verfügung. Viel Geld und Aufmerksamkeit für 160 zusammengewürfelte Personen. Tatsächlich teilgenommen bei der Abstimmung des Bürgerrates über seine Empfehlungen (Bürgergutachten) haben letztlich nur 113 Bürger*Innen (vgl. Bundestagsdrucksache 20/10300, S.28ff).

Eine unmittelbare Bürgerbeteiligung durch einen Volksentscheid scheut der Bundestag bisher. Vermutlich fühlt er sich dann in seiner repräsentativen Würde angekratzt. Zu Unrecht schauen wir aktuell mit so kritisch bevormundendem Blick auf die Neuen Bundesländer. In den neuen Ländern Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und im Freistaat Thüringen hat es bereits vor der Verabschiedung ihrer Landesverfassungen nach der Wende singuläre Fälle einer unmittelbaren Bürgerbeteiligung gegeben. So gab der Verfassungsausschuss des Thüringer Landtags zum Entwurf der Landesverfassung den Bürgern Thüringens Gelegenheit, gegenüber dem Landtag zu dem Verfassungsentwurf Stellung zu nehmen; dazu wurde der Entwurf als Zeitungsbeilage in einer Auflage von 800 000 Stück veröffentlicht. Der Ertrag waren knapp 400 Stellungnahmen mit ca. 3000 Einzelanregungen. Sie wurden im Ausschuss erörtert und teilweise – wenn auch nur in geringem Umfang – aufgegriffen (vgl. Joachim Linck „Unmittelbare Bürgerbeteiligung am parlamentarischen Gesetzgebungsverfahren“, Zeitschrift für Gesetzgebung, 2004, S.137ff). Folgerichtig enthält die Thüringer Landesverfassung einen fundierten Artikel 82 „Volksbegehren und Volksentscheid“.

Volksentscheide und Volksbegehren müssen ebenso im Grundgesetz stärker aufgenommen werden. Das Volk muß Dampf ablassen können, bevor der Kessel überkocht. Seit den Anregungen von Professor Dr. Linck, Landtagsdirektor a.D. in Thüringen, mit Gastvorträgen zur Demokratie in Russland, der Ukraine und China sind schon 20 Jahre vergangen. Zuviel Rücksicht auf zu viele Abgeordnete muß im Deutschen Bundestag genommen werden. Politiker*Innen verdienen unser geschätztes Vertrauen, Parteien wirken unabdingbar bei der politischen Willensbildung des Volkes mit. Das Volk als Souverän jedoch mit einem Bürgerrat zu betütteln, verkennt die von ihm ausgehende Staatsgewalt. „Wir sind das Volk“ hat es ganz einfach im Kuli:

Wahlrechtsreform verlangen:
Die Anzahl der Bundestagsabgeordneten im Grundgesetz verbindlich festlegen:
598 = 333 Wahlkreise und 265 Listenmandate

ist die Lösung.

Hermann Krämer
www.wahlrechtsreform.com

Bundesverfassungsgericht stärken

Am 23./24. April 2024 fand in Karlsruhe beim Bundesverfassungsgericht (BVerfG) die Mündliche Verhandlung zu den Klagen der Bayerischen Staatsregierung, der CDU/CSU-Bundestagsfraktion und weiterer Beschwerdeführer*Innen wie den Linken oder über 4000 Einzelklägern zum derzeit geltenden Wahlrecht der Ampelregierung statt. Die Entscheidung des Gerichts wird zeitnah erwartet und möglicherweise endlich den vom früheren Bundespräsidenten Roman Herzog 1977 geforderten „Ruck durch Deutschland“ herbeiführen.

Ich durfte der Verhandlung beiwohnen und war beeindruckt über den würdevollen demokratischen Ablauf. Das BVerfG ist Ausdruck von Rechtsstaatlichkeit und freiheitlich-demokratischer Grundhaltung in der Bundesrepublik Deutschland. Es setzt sich aus zwei Senaten mit jeweils acht Mitgliedern zusammen. Der Präsident ist derzeit Vorsitzender des Ersten Senats, die Vizepräsidentin ist Vorsitzende des Zweiten Senats. In beiden Senaten gibt es mehrere Kammern mit drei Mitgliedern. Die 16 Richterinnen und Richter werden jeweils durch vier Wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unterstützt. Diese bringen regelmäßig eine mehrjährige Berufserfahrung an Fachgerichten, Behörden, in Rechtsanwaltskanzleien oder der Rechtswissenschaft mit (vgl. Organisation BVerfG). Im Jahr 2022 gingen 4.934 Verfahren beim BVerfG ein. Jedes Mitglied wirkt an über 1000 Verfahren pro Jahr mit.

Über das hart umstrittene Wahlrecht wurde nun an 2 Tagen auf höchstem juristischen, aber auch politischem Niveau verhandelt.* Eigentlich ging die Vorsitzende Richterin, Frau Prof. Dr. Doris König, davon aus, die Mündliche Verhandlung am 2. Tag gegen Mittag abschließen zu können. Sowohl der Diskussionsbedarf als auch die Nachfragen der Richter*innen waren jedoch so intensiv, daß sie die Verhandlung bis nach 18.00 Uhr fortführte. Welch wertvoller demokratischer Prozeß!

Zum Schutz des BVerfG vor möglichen populistischen Entmachtungen wird zurzeit sowohl von der Ampelregierung als auch der CDU/CSU Oppositionsfraktion erwogen, seine Strukturen sowie die Wahl und die Amtszeit der Richter*Innen im Grundgesetz abzusichern. Anstelle der einfachen Mehrheit bräuchte es dann eine Zweidrittelmehrheit im Parlament, um einen parteipolitischen Einfluß auf das Gericht zu nehmen. Für die aktuelle Stärkung des BVerfG im Grundgesetz ist eine 2/3-Mehrheit erforderlich. Es ist ein Musterbeispiel, welch lange Zeit der mit 735 Mitgliedern aufgeblähte Deutsche Bundestag benötigt, bis er sich für den Schutz des BVerfG und damit unserer Demokratie einigt. Im schlimmsten Fall spürt das BVerfG nun „am eigenen Leib“ die Handlungsunfähigkeit des Parlaments zu einer rechtzeitigen Entscheidung durch leerlaufendes palavern. Vielleicht würde auch das zügiger geschehen, wenn eine strikte Obergrenze von 598 Abgeordneten im Grundgesetz stünde und nicht ebenfalls ständig geändert werden könnte.

Bleibt mir nur die Anregung für eine alte Uhr im Foyer des BVerfG zu geben. Darauf zu vertrauen, daß jedermann seine Armbanduhr, Handy, Laptop dabei hat, diese aber teilweise nicht benutzen darf, reicht nicht; auch zu hören, wem die Stunde schlägt, ist wertvoll.

Hermann Krämer www.wahlrechtsreform.com

* vgl. zum Beispiel: Universität Düsseldorf: Das neue Wahlrecht auf dem Prüfstand: Prof. Dr. Sophie Schönberger als Verfahrensbevollmächtigte der Bundesregierung vor dem Bundesverfassungsgericht oder Dr. Christian Rath in LTO: BVerfG wird Wahlrecht beanstanden .

Wahlkreiseinteilung

Fisch stinkt vom Kopf her

Mit diesem Hinweis beurteilt Dr. Mathias Middelberg, CDU, die Bundesregierung zum Thema Personalentwicklung z.B. in der Bundesverwaltung: Parlamentarische Staatssekretäre in Rekordhöhe, Rekordzahlen an Beauftragten (vgl. Plenarprotokoll 20/149, S. 18970 ).

Manipulation bei neuem Wahlkreiszuschnitt findet Friedrich Merz vor den Plenarberatungen: Mit dem Neuzuschnitt solle erreicht werden, dass der Wahlkreis Augsburg-Stadt „nicht zu viele CSU-Wähler hat“ und die Kulturstaatsministerin von den Grünen „bei der nächsten Bundestagswahl in Augsburg Stadt ihren Wahlkreis behalten kann“. Sachsen–Anhalt verliert einen Wahlkreis wegen sinkender Bevölkerungszahl. Das bayerische Innenministerium kritisiert den von der Berliner Ampel-Koalition geplanten Neuzuschnitt von Bundestagswahlkreisen. Die Pläne seien „abweichend von der bisherigen Staatspraxis“ nicht mit Bayern abgestimmt worden.

Philipp Amthor (CDU/CSU): „Wenn dieses Parlament die Herzkammer der Demokratie sein soll, dann ist der Wahlakt so etwas wie die Hauptschlagader, um diese Herzkammer mit dem Blut demokratischer Legitimation zu versorgen. Deswegen muss man sagen: Operationen am Wahlrecht, auch wenn sie vermeintlich klein sind, sind immer Operationen am offenen Herzen der Demokratie.“

Dr. Christian Wirth (AfD) sieht für seine Partei die Manipulation am Wahlrecht durch die Auflösung des Wahlkreises 71 Anhalt, den seine Partei im Direktmandat gewonnen habe. Dr. Petra Sitte, fraktionslos: „In Ostdeutschland entstehen Wahlkreise, die doppelt so groß wie das Saarland sind.“ Dunja Kreiser (SPD): „Die Bundestagswahlkreise im Land zeigen bereits sehr große Unterschiede. Beispielsweise ist der Wahlkreis Mecklenburgische Seenplatte II – Landkreis Rostock III…. mit 6 278 Quadratkilometern der größte.“ (im Gegensatz zum bevölkerungsstarken Wahlkreis Berlin-Mitte; er umfasst, Stand 2021, eine Größe von 39 Quadratkilometern); vgl. Plenarprotokoll 20/151, S. 19321 ff.

Die Problematik ließe sich leicht lösen, wenn unser Bundestagswahlrecht nicht nur von der Bevölkerungszahl ausgeht, sondern – wie ich in meinen Änderungsvorschlägen vorsehe – die Grundfläche eines Bundeslandes mit berücksichtigt wird. Außerdem schlage ich vor, die Zahl der Wahlkreise von 299 auf 333 zu erhöhen, zulasten der reinen Parteilistenmandate, die von derzeit 437 auf 265 gesenkt werden. Hierdurch soll eine größere Bürgernähe der Bundestagsabgeordneten erreicht werden. Die Direktkandidat*Innen im Wahlkreis werden im ersten Wahlgang mit der Mehrheit seiner Wahlberechtigten gewählt. Erhält im ersten Wahlgang niemand diese qualifizierte Mehrheit, findet ein weiterer Wahlgang statt, in dem dann gewählt ist, wer die einfache Mehrheit hat. So bewahrt sich das Wahlvolk seine eigenverantwortliche und selbstbestimmte Souveränität.

Das Geschwür der Überhang- und Ausgleichsmandate muß entfernt werden.

Bei der Wahlkreiseinteilung ist aber leider als Maßstab gemäß § 3 Absatz 1 Satz 2 BWahlG nur die deutsche Wohnbevölkerung zugrunde zu legen und nicht auch die Fläche eines Bundeslandes. Mit Beschluss vom 31. Januar 2012 (BVerfGE 130, 212 [236]) hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass aufgrund von Artikel 38 Absatz 1 des Grundgesetzes der Anteil der Minderjährigen an der Bevölkerung bei der Wahlkreiseinteilung zu berücksichtigen ist (vgl. Drs. 20/8867). Minderjährige haben das 18. Lebensjahr, und noch nicht das 14. vollendet. Merkwürdige Forderung des Bundesverfassungsgerichts und der Politik! 14- und 15jährige sind überhaupt nicht wahlberechtigt und Familien mit Kindern unter 14 Jahren gehen leer aus. Der Wahlkreiseinteilung ausschließlich eine fragwürdige Bevölkerungszahl zugrunde zu legen ist völlig überholt.

Hermann Krämer, www.wahlrechtsreform.com

b.w.

Anzahl der Wahlkreise
(wie ich sie neu vorschlage)

Bundesland bisher (1.2.24) neu
Schleswig Holstein 11 13
Mecklenburg-Vorpommern 6 9
Hamburg 6 7
Niedersachsen 30 33
Bremen 2 3
Brandenburg 10 12
Sachsen-Anhalt 8 10
Berlin 12 14
Nordrhein-Westfalen 64 68
Sachsen 16 18
Hessen 22 25
Thüringen 8 10
Rheinland-Pfalz 15 17
Bayern 47 49
Baden-Württemberg 38 40
Saarland 4 5
299 333

Öffentlichkeitsangst des Bundesverfassungsgerichts

Am 29.11.2023 wollte ich als ehemaliger Bundestagskandidat und Einzelbewerber „Wahlrechtsreform“ mit großem Interesse die mit Spannung erwartete Urteilsverkündigung des BVerfG zur Wahlrechtsreform 2020 live verfolgen. Ich wollte nicht auf irgendwelche Auf-zeichnungen oder redaktionellen Kürzungen tendenziöser Medien angewiesen sein.

Aussagen mit Gesetzeskraft, wie verständlich das Wahlrecht für Bürger*innen sein muß, wurden erwartet. Ich kam gar nicht auf die Idee, daß unser oberstes Gericht in der heutigen Zeit bei seiner Urteilsverkündung vor der Öffentlichkeit live kneift. „Yeas we can“ wurde ich bei einem Blick ins Gesetz belehrt. Das Gericht beruft sich auf auf § 17a des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes, wonach u.a seine Urteilsverkündigungen öffentlich und Aufzeichnungen möglich sind. Von Liveübertragung, wie wir es vom Bundestag kennen, jedoch keine Spur.

Vor diesem Hintergrund der Öffentlichkeitsscheu ist es nachvollziehbar, wenn nun die Senatsmehrheit mit 5 zu 3 Stimmen feststellt, daß sich das Bundeswahlgesetz mit Blick auf die Überhangs- und Ausgleichsmandate nicht primär an die Wahlberechtigten wendet, sondern an die Wahlorgane (Pressemitteilung BVerfG Nr. 111/2023)  also etwa an die Wahlleiter, Wahlausschüsse oder den Bundeswahlleiter. Bürger*Innen wird von der Senatsmehrheit die Zuhilfenahme weiterer Informationsquellen zugemutet, falls sie das Gesetz tatsächlich verstehen wollen. Kein Wunder, wenn sich die Öffentlichkeit immer mehr von unseren Staatsorganen abwendet, anstatt die große Bedeutung des demokratisch eben nicht einstimmig zustande gekommenen Urteils zu erkennen:

Abweichende Meinung von Vizepräsidentin König, Richter Müller und Richter Maidowski

(Auszüge)

Die Entscheidung der Senatsmehrheit erfasst Inhalt und Bedeutung des verfassungsrechtlichen Gebots der Normenklarheit im Wahlrecht nur unzureichend, misst diesem Gebot infolgedessen nicht das ihm zukommende Gewicht zu und mutet den Wahlberechtigten im Ergebnis eine Wahrnehmung ihres fundamentalen Rechts auf demokratische Selbstbestimmung „im Blindflug“ zu. Dies entspricht nicht der zentralen demokratischen Dignität (Würde) des Wahlaktes und verwehrt den Wählerinnen und Wählern die ihnen in ihrer Rolle als Quelle demokratischer Legitimation zukommende Achtung. Die Entscheidung wird den verfassungsrechtlichen Anforderungen, die sich aus dem Demokratie- in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip ergeben, nicht gerecht. Danach muss das Wahlrecht aus sich heraus so verständlich sein, dass die Wahlberechtigten in der Lage sind, eine freie und selbstbestimmte Wahlentscheidung in Kenntnis der möglichen Konsequenzen ihrer Stimmabgabe für die Zusammensetzung des Parlaments zu treffen.

Der aus dem Demokratieprinzip folgende Anspruch der Bürgerinnen und Bürger auf die gleichberechtigte Teilhabe an der politischen Willensbildung bei der Wahl des Deutschen Bundestages erschöpft sich nicht in dem Recht zur Stimmabgabe.“

Hoffnung und Chance hin zu einem demokratischen Politikverständnis macht mir z.B. die sachliche Rede von Dr. Rolf Müzenich (SPD) im Bundestag, 139. Sg. v. 28.112023 , S. 7654 zur Regierungserklärung des Bundeskanzlers anlässlich der Konsequenz aus dem BVerfG Urteil zur Schuldenbremse. Hier kritisiert er das Gericht insbesondere für die späte Urteilsverkündung kurz vor der Haushaltsberatung 2024 aus der Sicht eines Abgeordneten mutig, öffentlich und live bei gleichzeitig folgsamen Respekt vor dem anderen Verfassungsorgan.

Nach meiner Auffassung ist es an der Zeit für das Bundesverfassungsgericht, den Wahlberechtigten fairer und öffentlicher mit einer entsprechend zeitgemäßeren Website gegenüberzutreten, auf der auch die abweichenden Meinungen in Bild und Ton dargestellt werden.

Hermann Krämer

www.wahlrechtsreform.com

Rat

21.07.2023, die Bundestagspräsidentin lost einen Bürgerrat aus. 160 Bürger sollen dem Bundestag Vorschläge zur Ernährungspolitik machen. Vor der misslungenen Showveranstaltung waren 20 000 Personen ausgelost und zur Teilnahme eingeladen worden. Nur 2.200 interessierten sich überhaupt hierfür und antworteten. Darunter waren 70% Akademiker. Dieser Anteil wurde durch ein weiteres Auswahlverfahren auf 26% gesenkt, indem auch auf die Verteilung nach Alter, Geschlecht, regionaler Herkunft, Ortsgröße und Bildungshintergrund geachtet wurde. Der Bürgerrat soll dem Deutschen Bundestag bis zum 29.Februar 2024 seine Handlungsempfehlungen in Form eines Bürgergutachtens vorlegen. Mit einer Stabsstelle für Bürgerräte zur Organisation der Ratlosigkeit wird nach dem Bundestag  auch die Bundestagsverwaltung weiter aufgebläht.

Die Beratungen des Bürgerrates werden durch eine inhaltlich neutrale Moderation geleitet, die für eine ausgewogene Beteiligung der Teilnehmenden sorgen soll. Zur Vermittlung des erforderlichen Wissens und einer fachlich fundierten Begleitung wird der Bürgerrat durch Expertinnen und Experten aus Wissenschaft und Praxis unterstützt (vgl. Drs. 20/6709): Der Mehrwert des Bürgerrates für den Deutschen Bundestag soll darin bestehen, ein genaues Bild davon zu bekommen, welche Maßnahmen die Bürgerinnen und Bürger für eine gesündere und nachhaltigere Ernährung wünschen oder welchen Beitrag sie selbst dafür bereit sind zu leisten.

In der Bundestagssitzung am 10.5.2023 wurden hierfür Kosten von 9 Mio.€ genannt(vgl. PlProtk.102,S.12328). Nach meiner Meinung eine teure „private“ Volkshochschule des Bundestags durchaus auf höchstem Niveau. Ob aber160 beeinflusste Personen ein repräsentatives Bild von 84,5 Millionen Einwohner abgeben, darf bezweifelt werden. Oder ist es doch nur ein Ablenkungs- manöver der eigenen Unfähigkeit der Ampel zu mehr Bürger*Innennähe?

Mit meinem Rat, die persönlicheren Wahlkreismandate von derzeit 299 auf 333 zu erhöhen und die derzeitigen unpersönlichen 437 reinen Partei-Listenmandate auf 265 zu reduzieren (ohne weitere Ausgleichs- und Überhangmandate), wird der Rat der Bürger wesentlich näher und kostengünstiger eingeholt; bei einer erzielten Obergrenze von 598 Bundestagsabgeordneten.

Ein solches arbeitsfähigeres Parlament hätte vielleicht eher den Mut, fairerweise den Rahmen eines Volksentscheids in Art. 29 GG  über eine Länderveränderung hinaus auf Anträge und Gesetze zu erweitern, wie es bereits in vielen Landesverfassungen üblich ist. Wie träge ist doch dagegen unser Bundestag! Es sind einfach zu viele ratlose Abgeordnete. Bei der namentlichen Abstimmung zur Einsetzung des Bürgerrats haben 70 Abgeordnete gefehlt. Noch schlimmer war das parlamentarische Desinteresse nur noch bei der letzten Abstimmung des Bundestags vor der Sommerpause am 7.7.2023 über das Energie-Effizienzgesetz. Die Abstimmung konnte überhaupt nicht mehr stattfinden, nachdem ein sogenannter Hammelsprung feststellte, daß mit 241 Abgeordneten der Bundestag nicht mehr beschlußfähig (369) war. Es fehlten 495 Bundestagsabgeordnete.

meint

Hermann Krämer
www.wahlrechtsreform.com 

Fridays for Future – Mißbrauch

Am 10.2.2023 fuhr ich für 3 Tage nach Berlin zur Wiederholung der Landtagswahl. Ich nutzte dies als Chance, um in der abschließenden Ampel-Phase zur Wahlrechtsreform auf meine bürgernäheren Vorstellungen für die Direktmandate aufmerksam zu machen.

Auf der Hinfahrt hörte ich gegen 10.00 Uhr auf rbb, daß um 12.00Uhr vor dem Roten Rathaus eine Demo von Fridays for Future geplant sei. Die Jugendlichen und Schüler*innen einmal live in ihrer Lebensschulung mitzuempfinden, wollte ich „Alter Sack“, 70, mir nicht entgehen lassen. Aber denkste: Ich war nicht der Älteste. 5000 Demonstranten waren angesagt, ich schätze 1500 waren da. Darunter viele Altersgenoss*innen, jedenfalls bestimmt 20% sogenannter Erwachsener, Eltern und organisierter Aktivisten. Eine professionelle, durchorganisierte Veranstaltung mit dem Ziel, vor der Wahl die Demo zur Klimaneutralität hauptsächlich zu einer Enteignungs-Hetze insbesondere gegen FDP und CDU zu nutzen.

Also Vorsicht liebe Jugendlichen und Schüler*innen: Laßt Euch nicht als parteilichen Klebstoff mißbrauchen! Bleibt wachsam kritisch, mit dem nachhaltigen Luxus, sich eine eigene Meinung zu bilden.

Ein Argument gegen das Herabsetzen des Wahlalters auf 16 ist die realistische Betrachtungs- und Einsichtsfähigkeit der 16- bis 18-Jährigen. Diese ist, wie man leider in der Entwicklung von Fridays for Future sieht, noch zu leicht manipulierbar. Gleichzeitig sollten wir dankbar sein, wenn z.B. schon in der Schule oder im Elternhaus ein demokratisches politisches Interesse geweckt wird. Das muß auch mit einem früheren Wahlalter belohnt werden. Die Zeit ist reif dafür. Damit die erforderliche Zweidrittelmehrheit im Bundestag zur Änderung des Grundgesetzes erreicht werden kann, habe ich als Kompromiß das Jugendwahlrecht mit 17 vorgeschlagen (vgl. meinen Beitrag vom 15.1.2021).

Am Wahltag in Berlin verfolgte ich einige Stunden in der Nähe eines Wahllokals die bedauerlicherweise nachvollziehbare niedrige Wahlbeteiligung. Eher ältere und alte Menschen betrachteten ihre Wahlchance als Pflicht. In meinen zahlreichen Gesprächen war der Grundtenor jedoch bürgerferne Politikverdrossenheit. Daran kann mein Vorschlag zur Stärkung des Direktmandats etwas ändern! Absolute Mehrheit und Stichwahl unter den beiden Besten,

meint

Hermann Krämer
www.wahlrechtsreform.com

Parteiengier

Bisher gab es bei der Bundestagswahl eine Erststimme und eine Zweitstimme. Aktuell soll es nur noch eine Wahlkreisstimme und eine Hauptstimme geben. Immerhin die Verkleinerung des Bundestags ist in aller Munde. Aber Vorsicht: Das übliche Szenario bahnt sich wieder an. Die Ampelkoalition beschließt ausgerechnet um Ostern aller Voraussicht nach ein verfassungswidriges Wahlgesetz in der Hoffnung, das Bundesverfassungsgericht wird es schon richten. Und mal wieder ist Ping Pong voll im Gange (vgl. meinen Beitrag vom 17.8.2021), mit ungewissem Ausgang.

Hier einige Auszüge zu derzeitigen Reaktionen auf den Gesetzentwurf der Ampel BT Drucksache 20/5370 vom 24.1.2023 zum Wahlrecht:

„Dieses Vorhaben bedeutet vor allem eine Tendenz zur Zentralisierung des Staates und die weitergehende Verschiebung von Machtverhältnissen zu den Parteiorganen, die über die Aufstellung der Listen entscheiden. Eine Entwicklung, die man nach 1945 eigentlich vermeiden wollte und die dem ohnehin schwindenden Vertrauen in die deutsche Demokratie nicht unbedingt förderlich ist. „ taz, Scheif 16.1.

Die Gleichheit der Wahl sieht auch der Sachverständige der Wahlrechtskommission Prof. Dr. Grzeszick durch die geplante Reform gefährdet. Ob ein Wahlkreisgewinner seinen Wahlkreis tatsächlich erhält, hängt dann von einer Vielzahl von Faktoren ab, auf die er keinen Einfluss mehr hat. Etwa davon, wie die Partei landesweit bei den Zweitstimmen abgeschnitten habe.Oder davon, welches Ergebnis die anderen Wahlkreisgewinner der jeweiligen Partei erzielen. „Im Wahlkreis selbst haben die Kandidaten unterschiedlicher Parteien dann nicht mehr dieselben Chancen.“ Dies sei ein Gleichheitsproblem. Auch die Stimmen der Wähler seien nicht mehr „gleich“. Grzeszick: „Man lässt die Bürger zur Urne laufen, es wird ausgezählt, aber am Ende wird der Kandidat mit den meisten Stimmen womöglich nicht nach Berlin geschickt.“ Dies werde, so der Jurist zu „einer weiteren Entfremdung der Wähler vom politischen System führen“(Ludwigsburg24 vom17.1.23).

Auch die vom Grundgesetz in Artikel 38 geforderte Unmittelbarkeit der Wahl ist stark gefährdet wie Philipp Amthor CDU, MdB, am 27.1.2023 richtig sieht:  Deutscher Bundestag – Mediathek .

Allein, noch tendiert die CDU/CSU mit ihrem Antrag BT Drucksache 20/ 5353 vom 24.1.2023 mit einer Reduzierung auf 270 statt 299 leider zu Megawahlkreisen, wie Albrecht Glaser, AFD, in der gleichen Debatte sie treffend bezeichnet, was ich ebenfalls nicht im Sinne von uns Wähler*innen halte. Bürger*innen nahe Wahlkreiskontakte der Abgeordneten bedeutet das nicht. Detlef Müller SPD, MdB, verrät die Parteiengier im Bundestag, wenn er meint: „Wer den Sumpf trocken legen will, darf die Frösche nicht fragen“(Merkur.de v. 27.1.23). Aber aufgepaßt, liebe Wähler*innen! Die Frösche sind wir! Auf unsere gleiche und unmittelbare Erststimme muß es ankommen. Lassen wir uns nicht durch die neuen Verschleierungsnamen „Wahlkreisstimme“ und „Hauptstimme“ blenden,

meint

Hermann Krämer
www.wahlrechtsreform.com