Parlament mangelhaft

In seiner vorzüglichen Bibliothek von Andreas D‘orfey, die er mir freundlicherweise u.a. hier im noch verwaisten Kloster Ravengiersburg zur Verfügung gestellt hat, finde ich schnell Hinweise zur Namensentstehung unseres Deutschen Parlaments. Es kommt aus dem Französischen parler reden, sprechen oder parlementer verhandeln, diskutieren. Demnach widerspricht es der gewollten örtlichen demokratischen Zusammenkunft unserer Abgeordneten, Redebeiträge im politischen Meinungsaustausch abzulesen und erst recht zum Teil von wissenschaftlichen Mitarbeitern vorgefertigte Schriftstücke auch noch um Zeit zu sparen zu Protokoll zu geben.

Wie sieht die Realität in unserem Parlament aus? Sofern jemand da ist, wird oft eifrig in die Handys getippt oder geschaut. Andere befinden sich in parallel verlaufenden Ausschußsitzungen. Überall führen Streß und Hetze zu einer Überforderung mit teils gesundheitlichen Folgen auch für Abgeordnete. Bewundernswert, wie es trotzdem noch zu echten Debatten kommt. Wer die freie Rede nicht scheut, sieht sich einem nachträglichen bewertenden digitalen und medialen Journalismus ausgesetzt, der vielfach aus finanziellem Eigeninteresse – die Auflagenhöhe oder Einschaltquote sind entscheidend – jeden Winkelzug, jede Mundbewegung eines Abgeordneten möglichst vernichtend ausschlachtet. „Meisterhaft“ hier sicher Markus Lanz in der Kategorie „intellektuelle Gedankenzerstörung“.

Die vergangene Plenarsitzungswoche umfaßte 3 Plenarsitzungen mit 48 Tagesordnungspunkten und 27 Zusatzpunkten. Diese sind jeweils weiter vielfach unterteilt. So enthält zum Beispiel der einzelne Tagesordnungspunkt 47 alleine 49 zusätzliche Unterpunkte. Diese 49 Unterpunkte, zum Teil auch Gesetzentwürfe der Bundesregierung, wurden allesamt ohne Debatte in Ausschüsse überwiesen.Ähnlich verliefen die „Beratungen“ zu 44 Unterpunkten im Tagesordnungspunkt 48 „Abschließende Beratungen ohne Aussprache“. Auch hier wurden manche Gesetzentwürfe in zweiter und danach in dritter Beratung, auch einstimmig, ohne Debatte „durchgestochen“.

Bei der nicht zu beherrschenden Tagesordnung ist es nicht verwunderlich, wenn die amtierenden Präsidenten besorgt und nicht ohne Absicht verschiedentlich darauf hinweisen, wie lange die Plenarsitzung dauern wird, so z.B. Vizepräsident Wolfgang Kubicki in der 230. Plenarsitzung am 20.Mai 2021, Plenarprotokoll 19. Wahlperiode Seite 29451 : „Ach, Sie waren schon am Schluss. (Heiterkeit und Beifall bei der SPD) Gut, dann bitte ich vielmals um Entschuldigung; aber das Leben hält merkwürdige Geschichten bereit. Die Grünen haben darum gebeten, eine Kurzintervention abgeben zu können, die ich jetzt zulasse. Ich darf aber, bevor Sie sprechen, Herr Kollege Krischer, darauf hinweisen: Wir sind mit der Tagesordnung momentan bei 6.26 Uhr morgen früh.“ Viele Reden werden daher auch bei dieser Sitzung zu Protokoll gegeben und noch nicht mal vorgetragen geschweige denn frei gehalten. So endet die Sitzung „schon“ um 0.42 Uhr und Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble verzichtet zum Ausgleich entgegenkommenderweise in der 231. Sitzung, 8 Stunden später, auf eine Anwesenheitspflicht der Abgeordneten für die 232.Plenarsitzung am 6.Juni 2021. Ein Großteil dieser überschüssigen Massenproduktion an Vorlagen ist vermutlich auch der Überproduktion an Abgeordneten geschuldet nach dem Motto: „Viel Kleinvieh macht auch Mist“.

Die Realität von reden und debattieren darf also hinterfragt werden, wobei wir mehr und mehr erkennen, die Abgeordneten sind aufgrund der Übergröße des Bundestags schlichtweg chancenlos.

Gleichzeitig sinkt in diesen bedenklichen, sich häufenden Streßsituationen für alle Beteiligten die Konzentrationsfähigkeit erheblich. Falsches Abstimmungsverhalten einzelner Abgeordneten sind an der Tagesordnung oder sagen wir besser an der Nachtordnung. Markantes Beispiel, das durch die Presse ging, Wirtschaftsminister Peter Altmaier, CDU, stimmt versehentlich mit den Linken. Allein in der hier besprochenen 230. Plenarsitzung erklären 11 Abgeordnete verschiedener Parteien im Protokoll gemäß § 31 der Geschäftsordnung eine Änderung ihres Abstimmungsverhaltens bei einer namentlichen Abstimmung am Vortag; darunter auch Arbeitsminister Hubertus Heil, SPD. Es ist nicht selten, daß ganze Abstimmungen öfter wiederholt werden müssen, bis sie klar sind.

Immerhin werden gesundheitliche Probleme, wenn nötig, offen angesprochen bzw. medizinisch notwendige Maßnahmen ergriffen. Als zur späten Stunde Britta Haßelmann, Bündnis 90/Die Grünen das Wort ergreift(vgl. Plenarprotokoll 19. Wahlperiode Seite 29546 , wird sie wiederholt von Stephan Brandner, AFD, mit Zwischenrufen attackiert. Hier ein Ausschnitt:

„ Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wenn es Ihnen nicht passt, gehen Sie doch raus. (Armin-Paulus Hampel [AfD]: Nö, wir sind gespannt! – Beatrix von Storch [AfD]: Das könnte Ihnen so passen!) Sie müssen nicht hierbleiben, während ich rede. (Armin-Paulus Hampel [AfD]: Wir freuen uns schon!) Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich finde den Antrag der AfD ziemlich durchschaubar. (Stephan Brandner [AfD]: Ach, Fräulein Haßelmann, nicht immer die gleichen Kamellen hier! Bringen Sie mal irgendwas Neues! – Heiterkeit bei Abgeordneten der AfD) – Hören Sie mal zu: Für Sie bin ich maximal Frau Haßelmann! (Bettina Stark-Watzinger [FDP]: Sehr richtig!) Ich bin auch nicht Ihre Kollegin, ja? (Stephan Brandner [AfD]: Fräulein Haßelmann, erzählen Sie weiter! Die Zeit läuft!) Vizepräsident Dr. Hans-Peter Friedrich: Liebe Kollegen, bitte! Jetzt lassen Sie mal die Kollegin Haßelmann sprechen. (Dr. Irene Mihalic [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Der Herr Brandner kann es nicht ertragen, wenn Frauen mit Format da vorne stehen! – Stephan Brandner [AfD]: Fräulein Haßelmann kann fortfahren! Oder fortgehen! – Gegenruf der Abg. Bettina Stark-Watzinger [FDP]: Hören Sie doch mal auf mit „Fräulein“! Das ist wirklich respektlos!) – Herr Brandner, bitte! Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Herrlein Brandner hat wahrscheinlich getrunken, meine Damen und Herren.

(Stephan Brandner [AfD]: Jetzt aber! – ArminPaulus Hampel [AfD]: Wasser!) Anders kann ich es mir nicht erklären. Um die Uhrzeit ist der Asbach noch nicht alle. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD und der Abg. Bettina Stark-Watzinger [FDP]) Meine Damen und Herren, jetzt zur Sache. Wir sollten nicht zulassen, dass das wichtige Petitionsrecht instrumentalisiert wird, also das Recht von Bürgerinnen und Bürgern, sich über Petitionen mit einem ernsthaften Anliegen, das aus ihrem Lebensumfeld kommt, an den Deutschen Bundestag zu wenden. Es geht um Anliegen, die hier in unglaublich engagierter Arbeit von den Mitgliedern des Petitionsausschusses bearbeitet werden. Das will ich an dieser Stelle auch mal sagen: Diejenigen aus unseren Fraktionen, die im Petitionsausschuss arbeiten, leisten Unglaubliches.“

Da die Störaktionen sich bei den nachfolgenden Rednern verstärken, kommt es letztlich zum Ordnungsruf durch den Präsidenten:„ Vizepräsident Dr. Hans-Peter Friedrich: Herr Brandner, Sie kriegen jetzt von mir einen Ordnungsruf wegen fortgesetzter Störung der Debatte. Es ist wirklich unerträglich – unerträglich!“

2019 kam es im Plenum des Bundestags zu zwei dramatischen Situationen. Als Konsequenz ist seit dem im Plenarsaal ein Defibrillator griffbereit .Nach gleich zwei medizinischen Notfällen im Bundestag, der CDU-Abgeordnete Matthias Hauer erlitt während seiner Rede einen Zusammenbruch, später hatte eine Politikerin der Linken einen Schwächeanfall. zog die Bundestagsverwaltung Konsequenzen: Direkt im Plenarsaal sollten künftig griffbereit ein Notfallkasten, Sauerstoff und ein Defibrillator platziert werden, sagte damals Bundestagsvizepräsident Wolfgang Kubicki (FDP).

Wir Wähler*innen sind mitverantwortlich für diese unhaltbaren Zustände in unserem Deutschen Parlament! Es sind nicht die Abgeordneten, die Mitarbeiter und die Verwaltung, die faul sind: Das System ist faul und zu kostspielig! Wir dürfen uns nicht wegducken und so tun, als könnten wir ja doch nichts machen. Das ist falsch! Setzen wir dagegen ein wirksames Zeichen mit Ihrer Erststimme im September für

Ihren Bundestagskandidat

Hermann Krämer
www.wahlrechtsreform.com

für den Wahlkreis Mosel/Rhein-Hunsrück


Unterstützungsunterschriften
Aktueller Stand 23.05.2021

Bundesinnenminister Seehofer verlangt leider trotz Corona weiterhin aus dem Wahlkreis: 200. Eine im Bundestag am 20.5.21 einstimmig erfolgte Quotenreduzierung auf 50 hat den Bundesrat bisher noch nicht passiert.

  • Von Frauen
  • Von Männern
  • noch offen

72
102
26

Ihre Chance mitzumachen:

1. amtlich erforderlichen Vordruck auf meiner Webseite unter „Unterstützung“ ausdrucken,

2. ausfüllen und unterschreiben,

3. Zusatz A nicht erforderlich, da ich nur um Ihre Erststimme bitte, mit der Zweitstimme wählen Sie im September Ihre Partei.

4. mir zuschicken:

Wahlkreisbüro
Hermann Krämer
Hauptstraße 29
55471 Ravengiersburg

5. bitte mich weiterempfehlen oder Unterschriftshilfe in der Verwandtschaft leisten!

Traditionstreue

Im Hunsrück, am Rhein, entlang der Mosel und in der Eifel befinden sich in jedem Dorf und jeder Stadt Mittelpunkte, zu denen sich sowohl die Einheimischen, als auch die Fremden hingezogen fühlen und aus unterschiedlichen Beweggründen gerne verweilen. Diese Orte sind oft Jahrhunderte hindurch gewachsene Begegnungs- und Versammlungsstätten.

Aus Anlaß eines großen gesellschaftlichen Ereignisses treffen wir uns nicht am Bahnhof, sondern, wie selbstverständlich, z.B. auf dem Marktplatz. Nach einer Geburt oder spätestens für ein würdiges irdisches Abschiednehmen von Verstorbenen eilen wir nicht gleich in die Kneipe sondern vielfach in die Kirche. In unserer Heimat – ich bin in Bernkastel, in Kues und in Altenkirchen zur Schule gegangen – entstanden die Kirchen und Klöster aus Verehrung der heiligsten Dreifaltigkeit Gottes. Gott ist das zentrale Thema der Weltgeschichte und der Mittelpunkt aller Völker.

Bei meiner bürgernahen Aufwertung der Zahl der bundesweiten Direktmandate auf 333 (bei höchstens598) bin ich von dieser Traditionstreue ausgegangen, um weltoffen fest auf unseren Wurzeln zu stehen. Durch die Zahl 3 bekommt die Tradition symbolische Gestalt.

Die zahlenmäßige zeitbedingte Veränderung der Wahlkreise = Direktmandate ist auch nichts Ungewöhnliches. So waren es beispielsweise bis 1990 ohne Westberlin 248 (leider nicht höchstens 496). Nachdem glücklicherweise friedlich die gesamtdeutsche Wende über uns hereingebrochen ist, kam es nachvollziehbar kurzfristig zu einer deutlichen Erhöhung der Wahlkreise 328 (leider nicht höchstens 656), weshalb der Deutsche Michel bald in seiner Arbeitsfähigkeit ins Stottern geriet und nach erneuter Kommission optisch auf 299 (leider nicht höchstens 598) reduzierte.

Denn die tatsächliche Größe des Bundestags (709) ufert nun aber aufgrund der unseligen Überhang- und Ausgleichsmandate vollständig aus und so muß doch eigentlich auch ohne Kommission jedermann erkennen: Ohne eine Höchstgrenze geht es nicht! Warum stattdessen diese ständigen Bürger*innenfremden ergebnislosen Kommissionen?

In der laufenden Legislaturperiode hat der Bundestagspräsident Schäuble – die berechtigte Angst der Reformnotwendigkeit im Nacken – diesmal eine kleine Verhandlungsgruppe zum Wahlrecht aus der Trickkiste gezogen, der aus jeder Fraktion ein Mitglied, aus der Unionsfraktion mal wieder zugunsten der CSU aber zwei angehörten. Man vereinbarte Verschwiegenheit (Was soll diese Mauschelei?). Der Berg rumorte, ein krankes armseliges Mäuslein kroch hervor: Opposition und Koalition brachten statt einem gemeinsamen Ergebnis – was wir Wähler*innen bei einem solch bedeutsamen Thema hätten erwarten dürfen – eigene Gesetzesinitiativen zum Wahlrecht ins Spiel, weshalb wir jetzt mal wieder beim Bundesverfassungsgericht hängen und der Bundestag als unser Gesetzgeber auf dem Gebiet der Wahlrechtsreform feige den Löffel abgegeben hat! Einfach zum Kotzen!

Meines Erachtens liegt die Ursache der Lethargie darin, daß die derzeitigen Direktmandats Inhaber eine Wahlrechtsreform scheuen wie, besonders in der Osterzeit, der Teufel das Weihwasser, weil sie zum Nachteil für uns Wähler*innen von einer Verringerung der Wahlkreise ausgehen. Wer sägt schon gerne an seinem eigenen Stuhl? Es ist doch ganz offensichtlich, wenn daher die Koalition eine solche Verringerung um 19 Wahlkreise erst im Jahr 2025 wirksam werden lassen will. Umgekehrt wird ein Schuh draus: Bürger*innen nahe Erhöhung der Wahlkreise auf 333 Direktmandate bei höchstens 265 Listenmandaten = absolute Obergrenze 598, meint

Ihr Bundestagskandidat Hermann Krämer, Wahlrechtsreform

für den Wahlkreis Mosel/Rhein-Hunsrück

Ratschen, Rasseln, Klappern

Nach altem österlichen Brauch fliegen unsere Kirchenglocken in der Karwoche nach Rom, um ihre Beichte abzulegen. Papst Franziskus hat den Kardinälen und Mitarbeitern dazu die Gehälter um 10 % gekürzt, damit sie sich besser konzentrieren können. (Wir erinnern uns, wie großzügig Bundestagspräsident Schäuble zu Weihnachten das Gegenteil getan hat, vgl. Introitus auf dieser Website). Die Glocken schweigen vor Scham. Das dürfte dieses Jahr ziemlich lang dauern, zumal sie ja auch noch meine und Deine Sünden im Gepäck haben.

Anstelle der verstummten Glocken ziehen zum Beispiel in den katholisch geprägten Gemeinden Mannebach, Kisselbach und Karbach Meßdiener*innen mit ihren Ratschen und Klappern dreimal täglich durchs Dorf, um stellvertretend für die verstummten Glocken mit uralten Rufen die Tageszeiten und zum Gottesdienst auszurufen(vgl. Rhein-Hunsrück-Zeitung vom 20.4.2011).

Ist die Karwoche oder die Osterruhe nicht auch für uns in weltoffener Toleranz eine Möglichkeit der Besinnung auf das Wesentliche? Ich denke, das geht für mich zunächst nur alleine und tut mir gut.

Danach werden wir uns mit Euren Wähler*innen Erststimmen als Rasselbande auf nach Berlin machen, rompelt

Ihr Bundestagskandidat

Hermann Krämer, Wahlrechtsreform

für den Wahlkreis Mosel/Rhein-Hunsrück

Hommage an eine Frau

23.3.2021

In Istanbul, dem früheren Konstantinopel, erleben wir gerade eine Rückwärtsrolle der Zivilisation.

Ankara bzw. Erdogan ist aus der Istanbuler Konvention ausgetreten. Das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, ist ein 2011 ausgearbeiteter völkerrechtlicher Vertrag .Es schafft verbindliche Rechtsnormen gegen Gewalt an Frauen und häusliche Gewalt. Auf seiner Grundlage sollen sie verhütet und bekämpft werden. Es trat am 1. August 2014 in Kraft (vgl. Wikipedia).

Gleichzeitig leiden wir in unseren Breitengraden unter Wahlkampf, politischem Gezänk, kirchlichem Versagen und gesundheitspolitischer Unsicherheit. Genau jetzt, wo es so wichtig wäre, einer stabilen Regierung mit einer starken Führungspersönlichkeit vertrauen zu können, verlieren wir kostbare Zeit und aufbauende Energie. Natürlich ist es zu einfach von mir gedacht, wenn wir jetzt schon meine vorgeschlagene 5-Jahres-Wahlperiode hätten, ginge es sachlicher und erfolgreicher zu. Mir ist es nur wichtig, daß wir eine Antenne dafür bekommen, was wir wenigstens für die Zukunft ändern können.

Immerhin, diesmal haben wir Deutsche das abzusehende Vakuum einer weltweit ohne Beispiel anerkannten politischen Führungssouveränität nicht in unserer deutschen Gründlichkeit selbst herbei genörgelt, worin wir ja die eigentlichen Weltmeister*innen sind. Diesmal erteilt uns die kompetente und verläßliche Mutter der Kompanie von sich aus in ihrem Schlußakkord eine letzte klare Lehre, indem sie sogar viele aus der Opposition schmerzhaft erkennen läßt: „Eigentlich schade!“

Nun; aufgeben zählt nicht; laßt uns weiterrudern. Jetzt kommt es auf unsere Wurzeln an, daß sie nicht verdorrt sind sondern im Gegenteil in der Lage sind, nach meinem geforderten unentbehrlichen Reinemacheprozeß im Bundeswahlrecht neuen politischen Führungswillen zu erzeugen. Wir wollen uns auf unsere traditionellen und kulturellen Errungenschaften besinnen. Hier schlägt jetzt vor allem auch die Stunde von Euch Nichtwähler*innen: Was für eine große Chance für Euch, wenigstens mit Eurer Erststimme für mich ein deutliches Zeichen zu setzen. Nicht wegducken und aufgeben! Die Botschaft lautet: wählen, wählen, wählen. Wäre doch gelacht: Wir schaffen das! Egal, wer aus dem Bundestag rausfliegt. Das sind wir ihr schuldig, meint

Ihr Bundestagskandidat

Hermann Krämer, Wahlrechtsreform

für den Wahlkreis Mosel/Rhein-Hunsrück

Peanuts ?

Was kostet uns die Abgeordnetenschwemme im Deutschen Bundestag, und wie hoch sind die Einsparungen bei einer Verlängerung der Wahlperiode auf 5 Jahre?

Sich mit Kosten und Finanzen zu beschäftigen, machen die meisten von uns nur ungern. Wir sehen lieber darüber hinweg, wenn es uns nicht unmittelbar betrifft. Das ist ein psychologischer Selbstschutz und es sind ja auch vermeintlich nicht meine persönlichen Schulden. Denn es sind Schulden, mit denen das Parlament finanziert wird und die nur auf die nächsten Generationen abgeschoben und ausgeblendet werden. Unsere Staatsverschuldung – pro Sekunde 6.855€ – beträgt 2.316.077.777.777 € im Laufe des 6. März 2021. Eine Summe, die wir leicht abnicken, weil wir sie uns nicht mehr vorstellen können bzw., an die wir uns gefährlicherweise gewöhnt haben.

Wenn wir Wähler*innen mit weniger Abgeordneten und einer längeren Wahlperiode das gleiche Ergebnis mindestens erzielen können, warum sollen wir das nicht einfach mal verantwortungsvoll für die nächsten Generationen versuchen? 157.325.624 € Ersparnis sind drin:

  1. Wegen der Corona-Krise wird die Bundestagswahl nach einem Bericht der „Saarbrücker Zeitung“ vom 22.2.2021 so teuer wie noch nie. Das Bundesinnenministerium veranschlage für die Wahl am 26. September 2021 Kosten von insgesamt 107 Millionen Euro, berichtete die Zeitung. Bei 4 jeweils um 1 Jahr verlängerten Wahlperioden haben wir eine Bundestagswahl umsonst.
  2. Wir haben ja gesehen derzeit sind 111 Abgeordnete zu viel ( 598 sind vorgesehen, 709 sind es).

Zu Errechnung der Kosten ziehe ich die Angaben des Bundes der Steuerzahler gerne zu Rate, auf dessen Online-Petition „Schluss mit dem XXL- Bundestag“ ich erneut verweise.

Ein Abgeordneter kostet uns pro Jahr mindestens:

– Abgeordnetenbezüge 10.083 €/mtl = 120.996 €

– Kostenpauschale 4.498 €/mtl = 53.976 €

– Sachleistungskosten 1.000 €/mtl = 12.000 €

– Mitarbeiterpauschale 22.201 €/mtl = 266.412 €

453.384 € x 111 Abg. = 50.325.624 €

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Hinzu kommen locker:

  • Büroausstattung: Neben der Kostenpauschale haben alle Abgeordneten Anspruch auf ein eingerichtetes Büro am Sitz des Bundestages in einer Größe von derzeit 54 Quadratmetern für sich und ihre Mitarbeiter einschließlich Kommunikationsgeräten und Möblierung.
  • Reisekosten: Bundestagsabgeordnete können alle Verkehrsmittel der Deutschen Bahn kostenfrei nutzen. Ende 2012 hat der Ältestenrat beschlossen, dass die Netzkarte der Bahn auch für Privatreisen genutzt werden darf. Dadurch können die Abgeordneten kostenlos per Bahn in den Urlaub reisen – die Kosten trägt der Steuerzahler. Im Raum Berlin steht ihnen zusätzlich die Dienstwagenflotte des Bundestags jederzeit zur Verfügung. Außerdem werden die Kosten für Inlandsflüge erstattet.
  • Versorgung: Bundestagsabgeordnete zahlen keine Beiträge für ihre Altersversorgung. Bereits nach einem Jahr im Bundestag erwirbt ein Abgeordneter einen Pensionsanspruch von 252 € im Monat. Rechnerisch erhält er pro Jahr Bundestagszugehörigkeit 2,5 Prozent der jeweils aktuellen Entschädigungshöhe. Somit ergibt sich nach 27 Jahren ein Maximalanspruch von 67,5 Prozent der Entschädigung bzw. derzeit knapp 6.806 € pro Monat. Damit erreichen Abgeordnete bereits nach einem halben „Arbeitsleben“ den maximalen Pensionsanspruch. Zudem können lang gediente Parlamentarier bis zu zehn Jahre vor Erreichen der Altersgrenze abschlagsfrei in Pension gehen.
  • Übergangsgeld: Für jedes Jahr der Mitgliedschaft im Bundestag wird einen Monat Übergangsgeld gezahlt und zwar in voller Höhe der Abgeordnetenentschädigung, also derzeit 10.083 €. Gedeckelt ist die Bezugsdauer bei 1½ Jahren. Somit können Langzeitabgeordnete nach ihrem Ausscheiden aus dem Bundestag bis zu 181.494 € erhalten. Allerdings werden ab dem zweiten Monat alle Erwerbs- und Versorgungseinkünfte auf das Übergangsgeld angerechnet.

Fazit:

Wenn Sie liebe Wähler*innen mir bis hierhin gefolgt sind, danke ich Ihnen für Ihr respektables Durchhaltevermögen. Es zeigt, daß wir Wähler*innen uns zurecht mehr Gedanken und Sorgen machen, als man es uns zutraut. Nun ist es mir wirklich wichtig, daß ich mit diesem Beitrag keine politische Neiddebatte unterstützen will. Dafür ist das Thema zu ernst! Im Gegenteil, Abgeordnete müssen ordentlich bezahlt werden, damit unter ihnen gut ausgebildete Topleute bereit sind, sich an vorderster Front für unser demokratisches Staatswesen zu unser aller Wohl einsetzen. Die Verlockung, daß manch eine/einer eher bei einem besser bezahlten Job in der freien Wirtschaft sein Glück sucht, ist die häufigere Variante. Und hier braucht niemand sein Einkommen so öffentlich darzustellen, kein/e Journalist/in, kein/e Moderator/in, kein/e Manager/in…. Politiker*innen hingegen bekommen von allen Seiten meist eher Dresche. Wer da noch glaubhaft und angesehen bleibt, verdient uns aller Respekt.

Nur, wir haben einfach zu viele Abgeordnete.. Sie behindern sich dadurch in den eigenen Fraktionen gegenseitig und das auch noch auf unsere Kosten. Ein politisches, sachliches Problembewußtsein wird durch von vorneherein überzogene Maximalforderungen überlagert, wodurch ständige Kompromißerwartungen politischen Unverdruß erzeugen. Meine angestrebte Wahlrechtsreform erfordert neues Denken und mutiges Handeln. Ich gebe es nicht auf, an eine gesunde deutsche Qualitätspolitik zu glauben meint

Ihr Bundestagskandidat

für den Wahlkreis Mosel/Rhein-Hunsrück

Hermann Krämer, Wahlrechtsreform

5 Jahre Wahlperiode

Zur Zeit beträgt die Wahlperiode unseres Bundestags 4 Jahre. In allen Bundesländern mit Ausnahme von Bremen sind es schon lange 5 Jahre. Das Europäische Parlament wird seit 1979 für die Dauer von 5 Jahren gewählt. Die Abgeordneten der Nationalversammlung der Republik Frankreich werden auf 5 Jahre gewählt, genauso wie die Wahlen zum Unterhaus in Großbritannien und Nordirland seit 2011 alle 5 Jahre stattfinden. In Luxemburg ist es so, in Italien und in Österreich. Auch unser Bundespräsident, Frank-Walter Steinmeier, wurde für 5 Jahre gewählt.

Nur für den Bundestag hinken wir leider mal wieder hinterher, weil auch die derzeitige Koalition es entweder nicht wollte oder keine weitere Oppositionspartei hierzu gewinnen konnte. Für eine entsprechende Grundgesetzänderung ist zurecht eine Zweidrittelmehrheit im Parlament erforderlich.

Schon 1976 brachte eine Enquete-Kommission Verfassungsreform nicht den Mut auf, die entsprechende Grundgesetzänderung vorzuschlagen. Ebenso scheiterte 1993 die Gemeinsame Verfassungskommission aus Mitgliedern des Bundestages und des Bundesrates. In ihr wurde die Verlängerung der Wahlperiode auf 5 Jahre politisch gegen basisdemokratische Forderungen wie „Volksinitiativen, Volksbegehren oder Volksentscheid“ ausgespielt. Da letzteres Verlangen keine Mehrheit fand, ließ man auch die Chance auf Verlängerung der Wahlperiode sausen. Hierbei muß ich an Norbert Blüm denken: „Wer festhält, was geändert werden muss, der verliert alles“. (vgl. „Mit Gottes Wort von Tag zu Tag“ vom 18.1.2021)

Fazit:

Artikel 39, Absatz 1 unseres Grundgesetzes wird wie folgt geändert:

In Satz 1 wird das Wort „vier“ wird durch das Wort „fünf“ ersetzt und in Satz 3 die Worte „sechsundvierzig“ durch „achtundfünfzig“ und „achtundvierzig“ durch „sechzig“.

Ein typisches Beispiel, liebe Wähler*innen, daß Sie mit Ihrer Erststimme im September schonungslos ein modernes, der Zeit entsprechendes Wahlrecht verlangen müssen

durch Ihr Kreuzchen beim Bundestagskandidaten:

Hermann Krämer, Wahlrechtsreform

Ohne unseren Druck durch Ihre Erststimme für mich wird eher endlos debattiert. Je größer die Kommissionen, je unübersichtlicher der Bundestag, desto zerfaselter das Ergebnis.

Die Vorteile einer längeren Wahlperiode für uns Bürger*innen liegen auf der Hand:

1. finanzieller Vorteil,

2. effektivere Funktionalität,

3. weniger Wahlkampfgetöse.

Jugendwahlrecht 17

Das Wahlalter zu senken ist überfällig!

Unsere Jugend ist interessiert und nimmt effektiv am öffentlichen und gesellschaftlichen Geschehen teil. Sie ist mir zum Beispiel im digitalen Bereich überlegen. Viele von ihnen engagieren sich mit erfreulicher Überzeugung. Insbesondere auf dem Land ist die Jugendfeuerwehr ein unverzichtbares Element für eine dauerhafte Feuerwehr zur Gefahrenabwehr. In Jugendgruppen vieler Hilfsorganisationen, kirchlichen und kulturellen Einrichtungen, Verbänden und Vereinen übernehmen Jugendliche bereits selbst einzelne Führungsaufgaben.

Fridays for Future ist nicht nur nach Wikipedia eine globale soziale Bewegung ausgehend von Schüler*innen und Student*innen, welche sich für möglichst umfassende, schnelle und effiziente Klimaschutz-Maßnahmen einsetzen. Die Politik und auch die Wirtschaft ist dieser jugendpolitischen Bewegung geradezu nachgelaufen. Noch beschämender kann uns alten Säcken überhaupt nicht vor Augen geführt werden, mit welchen gesellschaftskritischen Betrachtungen sich unsere Jugend auseinandersetzt und die Politik zum Handeln zwingt.

So hat der ehemalige SPD-Vorsitzende Franz Müntefering dankenswerterweise aufgrund seiner Lebenserfahrung junge Klimaaktivist*innen dazu aufgerufen, in die Parteien und Parlamente zu gehen. „Die jungen Menschen, die sich jetzt für das Klima engagieren, wollen das Richtige“, sagte er der Deutschen Presse-Agentur. „Aber dazu müssen sie jetzt in die Parteien und in die Parlamente, sie müssen sich demokratisch durchsetzen wollen“.

Dafür müssen wir ihnen durch die Wahlrechtsreform das Wahlrecht einräumen!

Wir dürfen uns nicht rausreden, dann müsse auch das Volljährigkeitsalter entsprechend gesenkt werden. Das klingt eher wie eine Rechtfertigung für unser Nichtstun, ein Angst haben vor unserer eigenen Jugend. Glauben wir an sie! Wir sollten ihr zumindest die Chance geben, sich nicht in einer außerparlamentarischen Opposition zu verlieren. Mit einem aktiven und passiven Jugendwahlrecht 17 schulen wir das Verantwortungs-bewußtsein der nachfolgenden Generation und entlassen sie einen Schritt reifer in die dann folgende Volljährigkeit ab 18. Fazit:

Artikel 38, Absatz 2 unseres Grundgesetzes erhält folgende Fassung:

„Wahlberechtigt und wählbar ist, wer das siebzehnte Lebensjahr vollendet hat.“

Wie erreichen wir das? Indem Sie, liebe Wähler*innen im September Ihre Erststimme abgeben für Ihren Bundestagskandidaten im Wahlkreis Mosel/Rhein-Hunsrück

Hermann Krämer, Wahlrechtsreform

und alle anderen die Notwendigkeit einer umfassenden Wahlrechtsreform klarer erkennen.

Gedanken zur Frauenquote

~ Gewidmet meiner Freundin, Martina Pudlo, Boppard.

Frauen haben bekanntlich einen anderen Blick auf die Dinge. Wo wir Männer hinter der Stirn eher einen größeren Anteil Beton haben, existiert bei Frauen an der gleichen Stelle zusätzlich eine einfühlsamere Festplatte mit mehr Weitsicht. Keine Frage, wir brauchen beides im Parlament, aber eben beides. Überwiegt der Betonanteil, sind die negativen Folgen der Erschütterungen für uns alle zu hoch. Überwiegt das Gefühl, mangelt es scheinbar an weiterführenden Entscheidungen. Nähert sich beides einer erstrebenswerten Harmonie an, profitiert zweifellos die gesellschaftliche Familie aufgrund einer auch in den Gefühlen verborgenen Wahrheit.

Nehmen wir doch staunend zur Kenntnis: Warum leben Frauen länger, obwohl sie umfassender arbeiten? Warum pumpen kleinere und weniger elastische Frauenherzen mit jedem Schlag mindestens 6 Milliliter mehr Blut ins Leben als gesunde Männerherzen? (vgl. HERZheute, 4/20, S.19)

Eine Frauenquote erhöht also in jedem Fall eine parlamentarische Gewinnchance für einen nachhaltigeren lebensnahen Rundumblick.

Auf der anderen Seite müssen sich auch einfach mehr Frauen in die Politik trauen. Warten Sie nicht, bis irgendwelche althergebrachten Strukturen anfangen über Sie nachzudenken, sondern engagieren Sie sich doch in politischen Parteien und ergreifen Sie geschickt das Wort. Ich weiß, das ist leicht gesagt, insbesondere mit Blick auf die Familie. Gleichberechtigung gelingt nicht ohne gleiche Verpflichtung. Ist  die Frau gesellschaftlich aktiv, sollte der Mann seinen häuslichen und familiären Anteil erhöhen. Umgekehrt genauso. Je größer der Frauenanteil im Parlament ist – zur Zeit liegt er bei 30% – desto genauer werden die familienrechtlichen Auswirkungen einzelner Parlamentsbeschlüsse betrachtet. Wir dürfen auf keinen Fall warten, bis klügere Paritätsgesetze irgendwelchen Verfassungsgerichten genügen oder nicht, sondern persönliches Engagement ist gefragt.

Eine faire Frauenquote von 50 % als eine gleichstellungspolitische Initiative läßt die Chancengleichheit, besser noch, die Gleichwertigkeit von Frau und Mann eher in die Entscheidungsfindung der Parteien schon bei dem Aufstellungsverfahren von  Kandidat*innen zu Wahlen einfließen. Hier nur auf Freiwilligkeit zu setzen begünstigt zu langatmig die fehlgeschlagenen überkommenen Strukturen einer dominierenden Männerwelt. Die ungesunden Zeiten, in denen es ein qualmendes Herrenzimmer gab und eine dampfende Küche, werden auch bauplanerisch durch eine Wohnküche ersetzt, in der das Gemeinsame von Frau und Mann zum Erfolg führt.

Nur in der Politik qualmt es noch zu viel. Ob das an Lafontain`s berühmtem Ausspruch über die „Sesselfurzer“ liegt, mag dahingestellt sein. Feststeht, wer sitzt, der sitzt und die Platzwahl ist noch eine der wichtigsten Protokollsachen. Deswegen ist auch nachvollziehbar, daß niemand gerne an seinem eigenen Stuhl sägt, den er sich einmal ergattert hat, weshalb die Frauenquote den freiwilligen Maßnahmen auf die Sprünge helfen soll.

Sie sehen, liebe Wähler*innen, daß ich versuche ehrlich die Dinge zu bedenken, tun Sie es auch und verlangen sie mit Ihrer Erststimme im September ein modernes, der Zeit entsprechendes Wahlrecht

durch Ihr Kreuzchen beim Bundestagskandidaten:

 Hermann Krämer, Wahlrechtsreform

Liebe Leserin, lieber Leser, leiten Sie meine Gedanken zur Frauenquote an alle Frauen, die Sie kennen, weiter!