Berlin: Für die bevorstehende Bundestagswahl soll die Zahl der für Landeslisten und Kreiswahlvorschläge erforderlichen Unterstützungsunterschriften nach dem Willen der Fraktionen von CDU/CSU, SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen auf ein Viertel abgesenkt werden. Dies geht aus einem gemeinsamen Gesetzentwurf der vier Fraktionen (19/29281) zur Änderung des Bundeswahlgesetzes hervor, der am Donnerstag, dem 6.5.2021 ohne Aussprache einstimmig in den Ausschuß für Innen und Heimat federführend, den Ausschuß für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung sowie den Ausschuß für Recht, und Verbraucherschutz überwiesen wurde.
In dem rechtlich hervorragend begründeten Gesetzentwurf verweist der Vier-Fraktionen-Vorstoß auf die Beschränkungen durch die Covid-19-Pandemie. Von diesen Beschränkungen seien Parteien, die im Bundestag oder einem Landtag nicht mit mindestens fünf Parlamentariern vertreten sind, besonders betroffen. Der Gesetzentwurf bezieht sich ausdrücklich auch auf andere Kreiswahlvorschläge. Der Grundsatz der gleichen Wahl besagt, dass jedermann sein Wahlrecht in formal möglichst gleicher Weise soll ausüben können (BVerfGE 12, 73 [77]; 29, 154 [163]). Er bezieht sich auch auf das passive Wahlrecht. Neben den Parteien untereinander haben auch alle Aktivbürger, denen Artikel 38 Absatz 2 des Grundgesetzes die Wählbarkeit ausdrücklich garantiert, als Wahlbewerber ein Recht auf Chancengleichheit (BVerfGE 7, 63 [70 f.]; 21, 196 [199], 42, 399 [413]; 135, 259 [285]. Die im Bundeswahlgesetz vorgeschriebenen Unterstützerunterschriften für Wahlvorschläge und Landeslisten sind in der Pandemie nur unter deutlich erschwerten Bedingungen zu sammeln.
Laut Bundeswahlgesetz müssen Kreiswahlvorschläge von Parteien, die im Bundestag oder einem Landesparlament seit deren letzter Wahl nicht ununterbrochen mit mindestens fünf Abgeordneten vertreten waren, von mindestens 200 Wahlberechtigten des Wahlkreises unterzeichnet sein und Landeslisten von bis zu 2.000 Wahlberechtigten. „Derart hohe Anforderungen“ können unter den Bedingungen der Pandemie nach Auffassung der vier Fraktionen „eine Überforderung der Vorschlagenden darstellen und berühren jedenfalls den Grundsatz der Chancengleichheit“ aus Artikel 38 des Grundgesetzes. Die Zahl der beizubringenden Unterschriften dürfe nicht so hoch sein, dass Bewerbern die Teilnahme an der Wahl „praktisch unmöglich gemacht oder übermäßig erschwert wird“, heißt es in der Gesetzesbegründung weiter.
Nun wird es mal wieder spannend, wie die Ausschußberatungen in den 3 Ausschüssen verlaufen. Muß es trotz des klaren Sachverhalts und den bereits vorliegenden beiden aktuellen Entscheidungen der Landesverfassungsgerichte nochmal – nach dem Motto hoch lebe der Vorgang – zu einer Sachverständigen Anhörung kommen? Wann und wie erfolgen die zweite und die dritte Beratung im Bundestag? Der erfahrene Bundeswahlleiter verschiebt seit Monaten die Herausgabe der endgültigen Rechtsgrundlagen zur Wahl des 20. Deutschen Bundestages als notwendige handliche Broschüre für alle Beteiligten. Wahrheit und Klarheit wollen zeitnah erkannt werden!
Ihr Bundestagskandidat
Hermann Krämer
www.wahlrechtsreform.com
für den Wahlkreis Mosel/Rhein-Hunsrück
Unterstützungsunterschriften
Aktueller Stand 09.05.2021
Bundesinnenminister Seehofer verlangt leider trotz Corona weiterhin aus dem Wahlkreis: 200
- Von Frauen
- Von Männern
- noch offen
56
70
74
Ihre Chance mitzumachen:
1. amtlich erforderlichen Vordruck auf meiner Webseite unter „Unterstützung“ ausdrucken,
2. ausfüllen und unterschreiben,
3. Zusatz A nicht erforderlich, da ich nur um Ihre Erststimme bitte, mit der Zweitstimme wählen Sie im September Ihre Partei.
4. mir zuschicken:
Wahlkreisbüro
Hermann Krämer
Hauptstraße 29
55471 Ravengiersburg
5. bitte mich weiterempfehlen oder Unterschriftshilfe in der Verwandtschaft leisten!